Protokoll der Sitzung vom 19.12.2013

In den kommenden vier Jahren wird es 5 Milliarden € Bundesmittel geben. Das ist tatsächlich eine gute Investition. Klar, es kann immer mehr sein. Das sind 1,25 Milliarden € im Jahr. Damit erbringt die neue Bundesregierung einen guten Beitrag für die Infrastruktur, und das muss, wie gesagt, umgesetzt werden. Das heißt, in den kommenden Jahren, Herr Bayer, müssen wir uns zusammensetzen, die Weiterleitung der Mittel im Haushalt besprechen und aufpassen, dass Bus und Bahn angemessen berücksichtigt werden. Dafür brauchen wir allerdings den Antrag der Piraten nicht.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Die Überweisung an den Ausschuss tragen wir natürlich mit. Denn jede Debatte, die sich auch mit dem ÖPNV beschäftigt, ist eine gute. – Danke.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rehbaum. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Kollege Beu.

Sehr geehrter Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Herr Bayer! Völlig richtig ist, dass die ÖPNV

Zukunftskommission sehr gute Arbeit geleistet und klare Ziele und Aufgaben definiert hat. Im Ausschuss werden wir weiterhin genau beraten, wie diese Ziele erreicht werden können.

Sie haben auch recht, dass der ÖPNV aus Klimaschutzgründen erhalten, gestärkt und ausgebaut werden muss – dort, wo es wirklich Sinn macht. Nicht überall macht ein Neubau oder eine Sanierung Sinn, wenn man beispielsweise an die vielen überdimensionierten Tunnelanlagen infolge des Stadtbahnbaus in den 60er- und 70er-Jahren denkt. Das Ziel muss sein, ökonomisch und ökologisch vernünftig auszubauen und zu optimieren.

Das von Ihnen angeprangerte Problem des Sanierungsstaus in der kommunalen Verkehrsinfrastruktur und den Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs ist völlig unbestritten. Der Sanierungsstau ist über Jahre gewachsen und oftmals das Ergebnis der Sparmaßnahmen vieler Oberbürgermeister und vor allem vieler Stadtkämmerer, die nicht zwingend notwendige Maßnahmen gerne immer weiter schieben und genauso wie die Verkehrsunternehmen keine Rücklagen bilden. Hier steht man vor dem Problem jahrelang unterlassener Unterhaltungsmaßnahmen und fragt: Wie weiter? Dann ist es relativ einfach, immer nach dem Land als Finanzier zu schreien.

Statt schon viel früher umzudenken und in den Erhalt von Straßen und in den ÖPNV zu investieren, wurde in immer neue Straßen investiert. Deshalb stieg zeitgleich zum Straßenneubau der Sanierungsstau im gesamten Land immer mehr an. Und auch beim ÖPNV muss der Erhalt den Vorrang vor dem Neubau haben.

Wichtig ist, dass Rot-Grün in NRW dieses dringend notwendige Umdenken im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat und jetzt sogar die Bundesregierung dieses Umdenken – zumindest auf dem Papier – übernommen hat.

Die Prioritätensetzung „Erhalt statt Neubau“ muss sich in den Finanzierungswegen widerspiegeln. In den anstehenden Gesprächen der Länder mit der neuen Bundesregierung wird es auf eine für NRW gerechtere Mittelverteilung ankommen. Aber es wird

auch um die Fortschreibung und die Dynamisierung der Entflechtungsmittel und der GVFG-Mittel gehen.

Herr Kollege Beu, entschuldigen Sie, dass ich Sie jetzt auch unterbreche. Herr Kollege Schemmer würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Aber gerne.

Schönen Dank, Herr Beu. – Sie sprachen davon, dass Sie jetzt die Prioritäten geändert hätten. Die Koalition, die jetzt regiert, steht für Erhalt vor Neubau. Dann schaue ich mir die Ergebnisse an:

Die frühere Landesregierung hatte im Jahre 2009 – ich habe das noch einmal nachgesehen – 80 Millionen € für den Erhalt der Landesstraßen und 70 Millionen € für den Neubau ausgegeben. Das waren insgesamt 150 Millionen €. Dem stehen im Jahre 2014 90 Millionen € für den Erhalt und 42 Millionen € für den Neubau – das sind 132 Millionen € – gegenüber. Das heißt also 150 Millionen € für die Landesstraßen in 2009 und 132 Millionen € im Jahr 2014. Das bedeutet für 2014 ein Weniger von 18 Millionen €.

Ist nicht das, was auf Bundesebene passiert ist, nämlich das Zurverfügungstellen von zusätzlichen Finanzmitteln für den Straßenbau, genau das Gegenteil von dem, was Sie hier machen, nämlich die Mittel für den Straßenbau zu reduzieren?

Nein, Herr Schemmer; Sie werden sich nicht wundern, dass ich die Frage nur verneinen kann. Ich habe eben das Verhältnis gesehen. Wenn ich Ihre Zahlen einfach übernehme, dann kommen Sie doch bei dem von Ihnen genannten Fall zu der Zeit, als Sie die Mehrheit hatten, zu einem Verhältnis 9:7 oder 9:8. Bei der jetzigen Regierung kommen wir zu einer Quote von 2:1 für den Erhalt gegenüber dem Neubau. Das ist natürlich völlig richtig.

Die andere Diskussion, Herr Schemmer, kann ich mir wirklich sparen – die Diskussion nach dem Motto: Schuldenbremse – und am Ende ausgeglichener Haushalt: Wann kommen wir dahin? –, wenn Sie gleichzeitig immer fordern, mehr Geld ins Verfahren zu geben. Geschieht dies, werfen Sie uns am Ende immer wieder vor, es wäre letztendlich nicht richtig gewesen. Dies kann man einfach nur immer wieder zur Kenntnis zu nehmen. Ihre eigenen Zahlen belegen, dass jetzt Erhalt vor Neubau richtig ist, was damals mit einer Quote von 50:50 nicht der Fall war. Die Zahlen, Herr Schemmer, haben Sie selber geliefert.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kollege Beu, bevor Sie fortfahren: Es gibt einen weiteren Wunsch, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen, und zwar von Herrn Kollegen Bayer von den Piraten.

Ja.

Vielen Dank, Herr Beu. – Ich schließe gleich an Herrn Schemmer an. Können Sie mir sagen, wie viel Geld, wenn es denn im Koalitionsvertrag steht, das Land momentan für Instandhaltung von ÖPNV und generell ausgibt, wenn man die durchgeleiteten Bundesmittel wie Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel ausnimmt?

Ich hatte Ihnen, Herr Bayer, gerade versucht darzulegen, dass es primär Aufgabe der jeweiligen Gebietskörperschaften, der jeweiligen Kommunen und der jeweiligen Verbünde gewesen wäre, im Laufe der Zeit Rücklagen zu bilden und ihre entsprechende Infrastruktur über die Jahre zu erhalten.

Wenn Sie beispielsweise ein Eigenheim besitzen – ich weiß nicht, ob das der Fall ist –, dann müssen Sie natürlich auch dafür Sorge tragen – und zwar desto mehr, je größer es ist –, dass es unterhalten werden kann. Sie können diese Aufgabe nicht auf die Allgemeinheit, in diesem Fall auf das Land, abschieben. Das ist halt so. Das heißt, die Eigenleistung muss zunächst nachgewiesen werden.

Wir haben ganz bewusst eine dezentrale Struktur im öffentlichen Nahverkehr in diesem Land gewählt; andere Bundesländer haben sich für einen anderen Weg entschieden. Es ist also primär Aufgabe der entsprechenden Gebietskörperschaften, dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.

In den anstehenden Gesprächen der Länder mit der neuen Bundesregierung wird es auf eine für NRW gerechtere Mittelverteilung ankommen. Aber es wird auch um die Fortschreibung und Dynamisierung der Entflechtungsmittel und der GVFG-Mittel gehen. Denn hier hat die neue Bundesregierung ja in ihrem Koalitionsvertrag keine klaren Aussagen getroffen, aber eine Einigung mit den Bundesländern in Aussicht gestellt. Denn der Koalitionsvertrag im Bund hat zwar das Problem benannt, aber die vereinbarten zusätzlichen Mittel für den Verkehrsbereich liegen deutlich unter dem Bedarf, ermittelt durch die Daehre-Kommission, und auch unter dem Ansatz der Empfehlung der Bodewig-Kommission. In diesem Punkt stimmen wir Ihnen durchaus zu.

Es gibt auch keine klaren Aussagen zu der Verteilung der Mittel zwischen Bund, Länder, Gemeinden und Verkehrsträger. Wer enthält welche Summe? Gerade bei Regionalisierungs- und Entflechtungsmitteln sowie GVFG bleibt man im Ungefähren, was die Perspektiven insbesondere nach 2019 angeht.

Perspektiven braucht es aber; Entscheidungen müssen noch in dieser Bundeslegislaturperiode getroffen werden, damit wir zukunftsweisend tätig werden können.

Weil da noch viele Details fehlen, kann ein Land auch nicht einfach ein Sonderprogramm zur Vorfinanzierung auflegen. Denn wir wissen noch gar nicht, was am Ende für uns in NRW zur Verfügung gestellt werden wird. Wenn diese für das Land, für die Aufgabenträger, für die Kommunen und für den ÖPNV so wichtige und entscheidende Hürde genommen ist, werden wir diese Mittel natürlich, wie bereits im Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz bereits beschlossen, dann an den ÖPNV und somit auch für den Erhalt weitergeben.

Die Frage einer ÖPNV-Abgabe wurde schon mehrfach von Ihnen thematisiert. Ebenso wurden die damit einhergehenden systematischen Schwierigkeiten bereits benannt. Das sollte deshalb eigentlich getrennt von der Frage des Sanierungsstaus betrachtet werden.

Ich bin gespannt auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und würde mir dort von Ihnen eine konstruktive Mitarbeit wünschen und hoffe, dass Sie dort noch andere Ideen einbringen als die sogenannte ÖPNV-Abgabe und Ihr überall und ständig publiziertes „Bürgerticket“.

Denn um ein solches Ticket einzuführen, bräuchten wir erst einmal die notwendige Infrastrukturausweitung. Und die scheitert in NRW nicht nur am fehlenden Geld, sondern teilweise auch am fehlenden Raum und am fehlenden Platz, um das zu ermöglichen.

Aus all diesen Gründen ist es richtig, diesen Antrag in den zuständigen Ausschuss zu verweisen und dort weiter zu debattieren, wie man das von allen als wichtig anerkannte Thema – gerade vor dem Hintergrund der neuen Bundesregierung – wirksam im NRW-Interesse vorantreiben kann. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Beu. – Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Rasche.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz drei Stichpunkte zu diesem Antrag:

Erstens. Im Speziellen geht es um die Unterfinanzierung des ÖPNV. Die ist – darin sind wir uns alle einige – vorhanden. Wer allerdings so einseitig auf einen Verkehrsträger setzt und so einseitig die Bundesebene völlig vergessen lässt, der handelt weltfremd. So kann man in der Verkehrspolitik kein Ziel erreichen.

Deshalb stimmen wir zwar der Überweisung zu; aber zielführend ist der Antrag nicht.

(Beifall von der FDP)

Zweiter Punkt! Meine Damen und Herren, im Ganzen sind natürlich alle Verkehrsträger unterfinanziert. Alle Verkehrsträger sind wichtig. Verkehrsmäßig ist die Straße am wichtigsten. Wir müssen überall investieren, weil wir an der Substanz Raubbau betreiben. Wir vernichten also Staatsvermögen. Das müssen wir schleunigst ändern.

Dritter und letzter Punkt, der sich auf den Koalitionsvertrag in Berlin bezieht: Rückblickend auf die Bodewig-Kommission, die gefordert hatte, wir brauchten, um die Infrastruktur instand zu halten, nur über 15 Jahre über 7 Milliarden € jährlich.

Tja, was haben wir bekommen? – Schaue ich auf das Wahlprogramm der Kollegen der SPD, so finde ich dort: Wir bekommen aus Haushaltsmitteln mindestens 2 Milliarden € jährlich zusätzlich. Bekommen haben wir rund 1 Milliarde € jährlich. Ich weiß nicht, wer sich in der Koalition durchgesetzt hat, meine Damen und Herren, aber eines weiß ich ganz genau: Der Verkehrsminister Mike Groschek hätte diesem Koalitionsvertrag bei den Ergebnissen in seinem Fachbereich niemals zustimmen dürfen. Das hat er wahrscheinlich auch nicht getan!

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, bei diesen finanziellen Mitteln auf der Bundesebene – auch bei 1 Milliarde € mehr – wird die Infrastruktur unter dem Strich – laut Bodewig-Kommission, in der Mike Groschek aktiv mitgearbeitet hat – weiterhin verfallen, vielleicht um 10 oder 15 % weniger. Es bleiben aber 85 % Verfall. Das kann nicht das Ziel der Verkehrspolitiker in diesem Haus und auch nicht des Ministers sein. Deshalb haben wir gemeinsam noch eine gewaltige Aufgabe vor uns. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Groschek.

Herr Kollege Rasche, lieber Christof! Ich möchte Ihnen als Abgeordneter nicht zu nahe treten, aber man sollte abwägen, welcher Partei man angehört, weil man dann auch intensiver über solche Koalitionsverträge abstimmen darf.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Das war nicht ganz ernst gemeint. – Ich glaube, dass wir die Chance zu einer großen Gemeinsamkeit auf Landesebene haben, weil hier vier Redner im Grunde genommen große Schnittmengen skizziert haben, um nicht das Trennende zu betonen.