Im Schulausschuss wurde versichert, dass zu Schuljahresbeginn alle Kinder und Jugendlichen beschult werden konnten. Doch seitens der Ministerin wurde gesagt, es wäre möglich, dass es unterjährig zu Problemen kommen könnte.
Sind Ihnen zwischenzeitlich Fälle bekannt geworden, in denen Kinder und Jugendliche nicht unterrichtet werden konnten, obwohl sie unterrichtet werden wollten?
Solche Fälle sind mir nicht bekannt. Doch dazu kann vielleicht noch die Schulministerin Stellung nehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, in welcher Weise plant die Landesregierung, die Zusammenarbeit mit rumänischen oder bulgarischen Sicherheitsbehörden zu intensivieren?
Wir planen eine solche Intensivierung. Der Innenminister hat auch schon auf diese Aktivitäten hingewiesen. Ich denke, dass wir bestimmte Formen der Kriminalität, auch der Bandenkriminalität, nur gemeinsam bekämpfen können. Also müssen deutsche Sicherheitsbehörden und die Sicherheitsbehörden aus den Heimatländern der Migrantinnen und Migranten stärker zusammenarbeiten.
Im Übrigen – wenn ich das noch hinzufügen darf – muss die Zusammenarbeit im Rahmen der allgemeinen Verwaltung ganz dringend ausgebaut werden. Es kann doch nicht sein, dass insbesondere für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Minderheiten in Rumänien und Bulgarien EU-Mittel in erheblicher Höhe brachliegen, weil in diesen Ländern keine ordentliche Verwaltung besteht, die in der Lage ist, diese Mittel auch ordnungsgemäß zu verausgaben.
Das ist ein unmöglicher Zustand, und hier haben wir dringend – in Anführungszeichen – Entwicklungshilfe zu leisten.
Frau Ministerin möchte auch noch Stellung nehmen. Das habe ich eben möglicherweise übersehen, weil ich genau schauen muss, welchen Knopf ich drücke. – Bitte schön, Frau Ministerin. Es ist ja für alles Zeit.
Auch mir liegen keine neueren Erkenntnisse vor. Ich will aber noch einmal bestätigen, was Herr Minister Schneider gesagt hat. Außerdem will ich darauf hinweisen, dass im Schulausschuss die Berichte, die ich dazu vorgelegt hatte, sehr konstruktiv beraten worden sind. Dort ist die Arbeit der Landesregierung, der Bezirksregierung und der örtlichen Schulämter sehr positiv gewürdigt worden. Sie ist auch von der Opposition gelobt worden, was ja nicht ganz so häufig vorkommt. Leider war die Presse schon weg. Aber so ist das Leben.
Wir waren uns auch einig – deswegen habe ich mich noch einmal gemeldet –, dass wir 3.000 Stellen jenseits des Grundbedarfs haben, um sie für besondere Anliegen, Projekte und Programme der Schulen zum Thema Integration im weitesten Sinne zusätzlich einsetzen zu können. Dazu gibt es in der Regel Antragsstellungen. Daraufhin werden die Stellen zugewiesen. Wir haben natürlich das Ziel, alle Stellen, die es gibt, auch immer im Einsatz zu haben.
Die Mobilität von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familien ist natürlich für uns nicht immer vorhersehbar. Wenn dadurch neue Bedarfe für den Schulbesuch von Kindern auftreten – unabhängig von dem Grund der Mobilität und der Veränderung –, so ist zu berücksichtigen, dass wir natürlich kein Kontingent von Lehrerinnen und Lehrern für den Fall vorhalten, dass sie woanders hin müssen, sondern sie sind im Einsatz. Das ist ein Problem der Steuerung in der Beschulung. Aber die Behörden und wir sind so weit vorbereitet, dass wir dann möglichst zeitnah nachsteuern, weil es immer wieder zu Nachbesetzungen kommen kann. Aber auch in der Einschätzung dieser Problematik – so war jedenfalls meine Wahrnehmung – war sich der Ausschuss insgesamt einig darin, dass das nicht ein 1:1 zu lösendes Problem ist, sondern eine große Herausforderung ist. Die Behörden, die Regierung und das Parlament sind sich aber darin einig, ihr Bestes zu tun, um die Beschulung der Kinder sicherzustellen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir haben jetzt noch 11 Minuten und 13 Sekunden, und ich habe noch fünf Fragestellerinnen und Fragesteller. Herr Wedel ist der Nächste. Bitte schön, Herr Wedel.
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben gerade dargestellt, dass Sie erst einmal auf die Entscheidung des EuGH warten. Die Frage ist aber, was bis dahin passiert. Deswegen möchte ich Sie noch einmal fragen, ob die Landesregierung erwartet, dass bis zu der Entscheidung des EuGH nur in Nordrhein-Westfalen – im Gegensatz zu allen übrigen Bundesländern – Arbeitslosengeld II an ar
Noch einmal: Was Sie jetzt beschreiben, das wird eintreten ab dem 01.01.2014. Dann haben wir die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ab dem Termin können Menschen zuwandern, um hier Arbeit zu suchen.
Wir haben jetzt eine andere rechtliche Situation, die auch in der Justiz und rechtlich unbestritten ist. Jetzt dürfen Menschen aus diesen Ländern nur zuwandern, wenn sie hier als Selbstständige tätig sind. Sie dürfen keine lohnabhängige Tätigkeit aufnehmen. Deshalb haben sie aus Sicht des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales auch keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.
Der Fall, der dem Landessozialgericht in Essen vorlag, bestand darin, dass sich hier eine Familie ein Jahr aufgehalten hat, ihr Leben über irgendwelche Wege plus Kindergeld finanziert hat. Das Sozialgericht hat jetzt gesagt, dass dieser relativ lange Zeitraum ausreicht, um Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu erhalten. Das ist nicht die Auffassung der Landesregierung. Wir werden alle auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes warten müssen.
Aber diese Frage, ob ein relativ langer Aufenthalt in der Bundesrepublik Grundlage für Ansprüche ist, wird sich ab dem 01.01.2014 weitgehend erledigen, weil wir dann eine völlig andere Rechtssituation haben. Ich glaube, ich habe das jetzt noch einmal deutlich gemacht.
Ich darf Ihnen noch einiges zum Thema „Bildung“ sagen: Ich glaube, das wird zentrale Bedeutung für die Integration dieser Menschen, die ja hier bleiben werden, haben. Wir erleben bei diesen Menschen einen ungeheuren Bildungshunger. Wenn man in die Familien geht, gerade in die vielgescholtenen Romafamilien, und fragt, warum sie denn in unser Land gekommen sind, dann ist die erste Antwort immer eine typische Antwort, die wir auch vor 20 oder 30 Jahren hier immer in bestimmten Fällen gehört haben, nämlich: Damit es unseren Kindern mal besser geht und damit sie qualifiziert und ausgebildet werden. – Ich denke, dies ist eine sehr gute Grundlage für die gesellschaftliche und damit auch für die Arbeitsmarktintegration dieser Gruppen.
Danke schön, Herr Minister. – Herr Kollege Dr. Stamp hat das Wort zu seiner zweiten Frage. Bitte schön, Herr Stamp.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, der Grund für die Armutszuwanderung aus Rumänien und Bulgarien sind ja die prekären Lebensbedingungen und die
Innenminister Jäger hat in einer Pressemitteilung vom 7. August angekündigt – Zitat –, mit einer Delegation der Innenministerkonferenz in die betroffenen EU-Staaten zu reisen, um zu klären, wie die vorhandenen EU-Hilfen dort schneller und effektiver ausgeschöpft werden können. – Sie haben die Problematik eben selbst auch angesprochen.
Welche Erkenntnisse hat Innenminister Jäger auf dieser Reise über einen zielführenden Einsatz von EU-Mitteln vor Ort gewinnen können?
Über die Erkenntnisse des Innenministers bin ich nicht im Detail informiert. Ich kann Ihnen dazu aber sagen: Es gibt, wie ich eben schon ausführte, erhebliche EU-Mittel, um die Lebensbedingungen vor allem bestimmter Minderheiten zu verbessern. Diese EU-Mittel werden nicht in Anspruch genommen, insbesondere nicht von den Ländern Rumänien und Bulgarien. Hier muss etwas geschehen.
Im Übrigen: Die Reise der Innenminister ist natürlich etwas überrollt worden durch die Regierungsbildung. Der ehemalige Bundesinnenminister, der ja jetzt für die Landwirtschaft zuständig ist, hatte kein großes Interesse daran, sich vor Ort über diese Dinge zu informieren. Ich bin sicher, dass dies beim neuen Bundesinnenminister anders sein wird.
Die Integrationsministerkonferenz wartet auch auf diesen Besuch, damit wir unsere Konsequenzen aus dem, was dort erlebt wird, ziehen können.
Herr Minister, damit das klar ist – aus Ihren Worten konnte man da Zweifel haben –: Dass diese Belegungsprobleme zum Himmel stinken, dass da kriminelle Machenschaften im Hintergrund sind, diese Leute ausbeuterisch schamlos auszunutzen, und dass da etwas gemacht werden muss, das ist doch völlig klar. Da sind wir völlig einer Meinung.
Im Bereich Bergheim ist ja ein Haus aufgrund des Auslaufens der Mietverträge „frei geräumt“ worden. Der Fachausdruck heißt wohl so. Die Mietverträge sind ausgelaufen. Die Leute sind aber nicht mehr da. Keiner weiß, wo die sind.
Gibt das Land denn da den Kommunen entsprechende Unterstützung, damit diese Menschen dann in menschenwürdigen Wohnungen im Bereich der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften usw. unterkommen? Das ist ja ein Sonderfall – auch Dortmund und Duisburg in dem Fall –, wo man etwas machen muss. Oder man nimmt in Kauf, dass die
Menschen weiter herumvagabundieren? Welche Erkenntnisse hat denn die Landesregierung, wo die Leute geblieben sind?
Nach unserem Kenntnisstand sind diese Menschen vor allem bei Verwandten und Bekannten – diese Menschen leben ja noch in Großfamilien – untergekommen. Genaue Wege sind uns da nicht bekannt.
Es ist nicht so, dass viele der Menschen aus dem Haus, das Sie eben angesprochen haben – „frei geräumt“ gefällt mir im Übrigen auch nicht, denn darunter, ein Haus frei zu räumen, verstehe ich etwas anderes –, als Wohnungslose dastehen. Sie sind in den großen Städten an Rhein und Ruhr vor allem bei Bekannten und Verwandten untergekommen.
Aber wir versuchen natürlich auch über die Wohnungsbaugesellschaften, Wohnraum, der auch bestimmten Standards entspricht, zu mobilisieren, damit wir auch zu dezentralen Regelungen kommen. Ein Großteil der Probleme, die Sie berechtigterweise angesprochen haben, besteht ja darin, dass diese Menschen sehr zentral einige Häuser in einigen Stadtteilen bewohnen. Deshalb müssen wir uns bemühen, dezentrale Lösungen herbeizuführen.
Da ist zum Beispiel die Stadt Köln einen anderen Weg gegangen, mit erheblich weniger Problemen verbunden. Dort überwiegt ein dezentrales Wohnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, das Wort „Räumen“ gefällt Ihnen nicht so gut. Vielleicht haben Sie ja einen Gegenvorschlag.
Aber in Bergheim ziehen ja gerade die RomaFamilien um. In dem Zusammenhang geht es mir noch mal um die Kinder und die Beschulung. Wenn die jetzt wegziehen, wenn die zu Verwandten ziehen, wenn die nicht mehr an ihrem ursprünglichen Wohnort verbleiben, welche Maßnahmen trifft dann die Landesregierung, damit den Kindern auch weiterhin eine wohnortnahe Beschulung ermöglicht wird? Vielleicht kann das auch die Frau Ministerin besser beantworten. Ich weiß es nicht. Da müssen Sie sich entsprechend einigen.
Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, wie die Kinder aus dem Haus, in dem die Mietverträge ausgelaufen sind, im Einzelfall beschult werden. Das entzieht sich im Moment meiner Kenntnis.
Ich weiß nur, dass alles getan wird, auch von den kommunalen Behörden, um Schulpflicht zu realisieren, und dass die Betroffenen und ihre Familien sehr daran interessiert sind, der Schulpflicht nachzukommen, auch wenn das immer wieder bestritten wird.
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. – Sehr geehrter Herr Minister, wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der sozialen Integration in den Städten, die verstärkt von Armutsmigration betroffen sind?
Das habe ich Ihnen ja in meinen Ausführungen zu Beginn der Beantwortung der Frage versucht deutlich zu machen. Wir haben ein erstes Programm mit einem Volumen von 7,5 Millionen € aufgelegt. Dies ist nicht genug, aber auch mehr als der berühmte Tropfen. Wir gehen mit unseren Möglichkeiten, auch unseren finanziellen Möglichkeiten, an die Bewältigung des Themas.
Wir werden erhebliche Teile des Europäischen Sozialfonds generell in die Armutsbekämpfung einbringen, mehr als in der Vergangenheit. Dies geschieht in folgenden Bereichen: Schule und Bildung – darüber haben wir gesprochen –, Arbeit und Qualifizierung.
Sie müssen sich vorstellen, ein Teil der Zuwanderer aus den genannten Ländern ist hoch qualifiziert und findet schon jetzt hier Arbeit. Die können ja zuwandern, wenn es sich um einen Arbeitsplatz handelt, der anders nicht besetzt werden kann. Das sind insbesondere Ärzte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen. Ich wundere mich manchmal, dass es überhaupt in Rumänien noch Zahnärzte gibt. Manchmal habe ich den Eindruck, die sind zwischenzeitlich alle hier. Als Fußnote sei mir diese Bemerkung gestattet.