„Die unterschiedliche Behandlung der Abgeordneten durch selektive Einbeziehung bestimmter Abgeordneter steht in einem deutlichen Spannungsverhältnis zur strengen und formalen Gleichheit der Abgeordneten.“
Da reicht es wirklich nicht aus, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie auf die politische Praxis oder die Lebenswirklichkeit bei der Abgrenzung von Exekutive und Legislative hinweisen. Es gibt hier einen ganz entscheidenden Unterschied, den ich eben schon angesprochen habe. Sie haben das Effizienzteam als Institution, als konsequent stattfindendes Beratungsgremium installiert.
Sie verwischen absichtlich die Grenzen der Gewaltenteilung und setzen sich damit über diesen für uns Parlamentarier so wichtigen Grundsatz hinweg.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß ja, dass diese Landesregierung, wenn es um Haushalt geht, in bestimmten Bereichen ein gestörtes Verhältnis zur Verfassung hat. Das haben wir bei den
Das haben wir dieses Jahr auch bei der Entscheidung zur Beamtenbesoldung erfahren. Das haben wir live miterleben können.
Aber, Frau Kollegin Beer, die Einrichtung des Effizienzteams und Ihre hartnäckige Weigerung, uns auch im Ausschuss Auskünfte zu erteilen, kann doch nicht allen Ernstes das Demokratieverständnis dieser Landesregierung sein. Das ist doch nicht Ihr Ernst!
Jetzt frage ich Sie mal, Herr Priggen – das Urteil ist schon angesprochen worden –: Wollen Sie das wirklich so dulden? Es geht heute doch um mehr als um den Einblick in Unterlagen. Ich freue mich darauf, dass die Ergebnisse des Effizienzteams hier vorgestellt werden sollen. Mir ist schon klar, was dabei herauskommt. Aber darum geht es gar nicht. Es geht um die Rechte der Abgeordneten.
Mehrfach habe ich in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses, Herr Minister, versucht, mich über die Erkenntnisse des Effizienzteams zu informieren. Leider wollten Sie uns daran, wie gesagt, nicht teilhaben lassen – mit schwachen Begründungen.
Aber ich durfte am 12. Dezember zumindest erfahren, welche Kosten das Effizienzteam bis heute verursacht hat – Herr Kollege Wedel hat das eben schon für die Jahrgänge aufgeführt –: Das waren rund 1,5 Millionen €. Damit kostete dieses Ineffizienzteam – ich nenne es extra so – den Steuerzahler bislang mehr als 1,5 Millionen €.
Welchen Sinn diese Ausgaben machen, das wissen wir nicht. Die konkreten Ergebnisse sind Sie bislang schuldig geblieben.
Ich denke, lieber Herr Minister, es wird Zeit, dass Sie uns endlich darlegen, wofür der Steuerzahler Kosten in dieser Größenordnung tragen musste. Ich bin genauso der Ansicht, dass dieses Ineffizienzteam seine Arbeit in dieser Form endlich einstellt. Es bringt uns nichts; es bringt dem Steuerzahler nichts.
Sie haben in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses ja eine entsprechende Ankündigung gemacht. Ich hoffe, wir können Sie beim Wort nehmen.
Ein amerikanischer Managementlehrer sagte einmal – das ist auch für die Abgeordnetenkollegen interessant –: Was man zur Effektivität braucht, ist eine durch Übung gewonnene Kompetenz. – Dass
Ihnen diese Übung fehlt, das beweisen Sie regelmäßig mit Ihren Haushaltsvorlagen. Machen Sie das Ineffizienzteam zu! Es bringt uns nichts. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem hier heute schon Goethe und Schiller zitiert worden sind, will ich mit Shakespeare nachlegen: Viel Wind um nichts!
Sie haben eine Aktuelle Stunde beantragt, die sich mit der Missachtung der Rechte der Abgeordneten beschäftigen sollte. Und wir diskutieren jetzt mit verteilten Rollen darüber, ob das Effizienzteam effizient oder nicht effizient ist, ob die entsprechenden Vorschläge gehaltvoll oder nicht gehaltvoll sind. Das hat nichts mit dem Gutachten zu tun, auf das ich gleich eingehen möchte. Das hat nichts mit Ihrem – angeblichen – Anliegen zu tun, dass hier die Rechte des Parlaments verletzt werden. Das hat nur etwas damit zu tun, dass Sie ein Vehikel suchen, Kübel von Dreck darüber auszuschütten, weil Sie gestern in der Haushaltsdebatte hier im Parlament eben kein Alternativprogramm vorlegen konnten.
Dass Sie sich dabei auf dünnem Eis bewegen, zeigt allein schon, dass Sie ein Gutachten, das Sie in Auftrag gegeben haben, von dem Sie wissen, dass es auf Ihr Geheiß hin entsprechend mit Fragen ausgestattet worden ist, dem zufolge es kein Weisungsrecht der Präsidentin an einer solchen Stelle gibt, der Präsidentin zurechnen lassen wollen. Ehrlich gesagt: Dieser Vorgang ist skandalös. Dieser Vorgang wird vielleicht auch im Ältestenrat noch mal miteinander zu besprechen sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das ist nämlich nicht der Vorgang, wie wir mit dem Gutachterdienst arbeiten. Dafür ist er eben nicht vorgesehen.
Nein, nicht, wenn er nicht passt! Sondern: Immer schön bei der Wahrheit bleiben, Herr Sieveke, wenn man solche Gutachten in Auftrag gibt! Bei der Wahrheit bleiben, darum geht es mir!
Wenn Sie Dritte brauchen, um Ihre Gutachten hinterher mit der nötigen Relevanz auszustatten, dann ist es weit mit Ihnen gekommen.
Was allerdings den Inhalt dieses Gutachtens angeht, so ist die Einbeziehung von Abgeordneten der Regierungsfraktionen erstens Staatspraxis. Und anders als Herr Schmitz das darstellt, ist das nicht Staatspraxis im Einzelfall; im Deutschen Bundestag und im Bundeskabinett nehmen die Fraktionsvorsitzenden und übrigens auch die Kollegen Parlamentarischen Geschäftsführer an allen Kabinettssitzungen teil.
Wollen Sie jetzt die Offenlegung? – Ja? Wir können das ja machen, wir sind jetzt ja in einer Großen Koalition.
Von daher, Herr Schmitz, bin ich mir ganz sicher, dass Sie das Gutachten schon auf den Weg nach Berlin geschickt haben, damit die entsprechenden Diskussionen im Kabinett gegenüber der Opposition im Deutschen Bundestag offengelegt werden.
Übrigens: Genau diese Praxis – der Kollege Körfges hat darauf hingewiesen – hatte das Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Es hatte genau die Frage zu beantworten, ob es wegen dieser Einbeziehung auf der Bundesebene Zweiklassenabgeordnete gibt. Das Gegenteil ist dabei herausgekommen: Es handelt sich eben nicht um Zweiklassenabgeordnete, sondern um die besondere Form der Einbeziehung der Abgeordneten von Regierungsfraktionen in die Regierungsarbeit. – So rum wird ein Schuh daraus, nicht andersrum.
Ein Zweites. An dieser Stelle ist das die Form, auch seitens der Regierungsfraktionen Kontrolle wahrzunehmen. Es ist übrigens die einzige Form, in der die Regierungsfraktionen diesem Auftrag außerhalb des Plenums gerecht werden können. Das ist vom Bundesverfassungsgericht auch in der Mende-Entscheidung bestätigt worden.