Protokoll der Sitzung vom 19.12.2013

2 Gesetz zur Neuordnung im Bereich der Schul-

und Studienfonds

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3969

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4604

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/4673

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Gebhard das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als 1773 der Papst den Jesuitenorden auflöste, drohte das höhere Schulwesen in unserem Land zusammenzubrechen. Schließlich war es dieser Orden, der Träger der höheren Schulen war. Seine Mitglieder garantierten auch den Unterricht. Die Finanzierung war durch ihre ordenseigenen Ländereien gesichert. Deshalb war es seinerzeit für den Staat unheimlich wichtig, klarzulegen, dass sowohl die weltlichen wie die kirchlichen Landesherren dafür Sorge zu tragen hatten, dass diese Mittel dem Bildungswesen erhalten bleiben.

Es ist sowohl König Friedrich Wilhelm IV. mit seiner 1846 erlassenen Kabinettsorder als auch Kaiser Josef II. im Jahre 1773 zu verdanken, dass wir es heute mit diesen Schul- und Studienfonds zu tun haben.

Das heißt, klar ist – auch die Anhörung hat das gezeigt –, dass der Staat, das heißt der Landesgesetzgeber, den wir als Rechtsnachfolger darstellen, es in der Hand hat, daran rechtliche Veränderungen vorzunehmen.

Wir wissen heute: Pensionsansprüche von Priestern und Schulwesen sind nicht mehr durch diese Fonds zu sichern, sondern das sichern wir durch den Landeshaushalt. Wie wir das sichern, haben wir gestern beschlossen. Wir machen es sehr verantwortungsvoll. Allein für 2014 haben wir 1 Milliarde € mehr für Bildung beschlossen. Im zweitgrößten Einzelplan, nämlich Innovation, Wissenschaft und Forschung, haben wir 519 Millionen € mehr beschlossen. Sie können daran unzweifelhaft erkennen, dass das ein Vielfaches von dem ist, was in den vier Studienfonds, die nunmehr aufgelöst werden sollen, vorhanden ist. Selbst die katholischen Schulen und Hochschulen müssen bei dem Verlust dieser Fonds nicht bangen, denn auch sie werden längst vom Staat finanziert.

Die Anhörung hat nicht nur deutlich gemacht, dass wir diejenigen sind, die darüber zu entscheiden haben, sondern ebenfalls, dass auch gesetzestechnisch ausreichend dafür Vorsorge getroffen worden ist, falls es wider Erwarten doch noch dritte Berechtigte geben sollte, die Ansprüche haben könnten.

Darüber hinaus ist auch deutlich geworden, dass beispielsweise die Westfälische Wilhelms-Univer

sität in der alten Rechtslage keinen Rechtsanspruch auf Förderung hatte, wohl aber ein Antragsrecht. Ein solches Recht behält sie auch gegenüber einer zu gründenden Stiftung des Bistums Münster. Der Dekan der Theologischen Fakultät wird sogar qua Amt im Vorstand dieser Stiftung sein.

Ferner hat das Land als Grundfinanzierer der Westfälischen Wilhelms-Universität dafür Sorge getragen, dass alle Flächen, die in unmittelbarer Nachbarschaft des Campus sind, um Entwicklungsfläche für die Hochschule vorhalten zu können, dem Land zufallen. Die Stiftungen, welche die Bistümer mit ihren Anteilen zu bilden haben, sind ferner gehalten, die alten ursprünglichen Zweckbindungen vorzunehmen. Eine Änderung dieses Stiftungszwecks ist auch nur mit Zustimmung dieses Landtags möglich. Infolgedessen ist auch hier Vorsorge getroffen worden, dass keine Zweckentfremdung der Mittel stattfinden kann.

Zum Schluss wurden auch noch Zweifel geschürt, ob das Land bei der Aufteilung der Grundstücke übervorteilt wurde. Ich habe bereits deutlich gemacht, dass das Land nicht nur finanzielle Interessen zu berücksichtigen hatte, sondern auch, welche Ziele und Aufgaben es erfüllen muss. Dazu gehörte die Entscheidung, die Grundstücke beispielsweise in Nachbarschaft der Münsterschen Universität zu sichern, um dort eventuell notwendige Entwicklungsfläche zu haben. Es gehörte aber auch dazu, die Dinge zu beachten, die in unserem Koalitionsvertrag stehen und die auch in Regierungserklärungen bereits zum Ausdruck gebracht wurden. So war zu sichern, dass Waldflächen, naturschutzfachlich bedeutsame Offenlandflächen in keinem Fall verkauft werden und dass die Biodiversitätsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen beachtet wird. Deshalb ist es wichtig, dass diese Flächen dem Land übertragen werden.

Also alle Zweifel – das war uns in der Anhörung sowie in der anschließenden Auswertung besonders wichtig – bezüglich der Feststellung der Werthaltigkeit der einzelnen Grundstücke und Immobilien konnten in dieser Sitzung ausgeräumt werden und durch NRW.URBAN nachvollziehbar dargestellt werden.

Deshalb haben wir keinen Zweifel daran, dass es eine gute Entscheidung ist, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit eine Perspektive sowohl für die Stiftungen als auch für den Landeshaushalt zu eröffnen. Das Bildungswesen in Nordrhein-Westfalen steht auf guten Beinen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Dr. Optendrenk.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Papst Clemens XIV. am 21. Juli 1773 nicht ganz freiwillig die Aufhebung des Jesuitenordens verfügte, ahnte niemand, dass noch 240 Jahre später hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen über die Folgen dieser Entscheidung zu beraten und beschließen sein würde.

Während es damals um den weltlichen Einfluss des Papsttums ging, sprechen wir heute nur noch über den vermögensrechtlichen Teil der Abwicklung in einem Teilgebiet des ehemaligen Königreichs Preußen. Und doch, auch dieser Gesetzentwurf verdient unsere große Sorgfalt.

Bei der Auflösung des Ordens wurden im Rheinland und in Westfalen verschiedene Vermögensmassen in der Verwaltung des Preußischen Staates begründet: die Schul- und Studienfonds. Entstanden aus Stiftervermögen, wurden sie fortan hauptsächlich zur Sicherung der Ausbildung von Geistlichen und zur Förderung des damals noch nicht staatlichen höheren Schulwesens verwandt.

Als Rechtsnachfolger des Freistaats Preußen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Schul- und Studienfonds mit ihrer durch Gesetz festgeschriebenen Zweckbindung übernommen. Der Landesrech

nungshof hat im Jahr 2001 den Anstoß zu einer intensiveren Beschäftigung mit den Fonds in rechtlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht gegeben.

Die grundsätzliche Verständigung über die Aufteilung des Vermögens zu 60 % für das Land und zu 40 % für die katholische Kirche, genauer das Erzbistum Köln und das Bistum Münster, stammt aus dem Jahre 2010. Wir müssen uns allerdings heute mit zwei Fragen auseinandersetzen:

Erstens: Können diese Schul- und Studienfonds überhaupt aufgeteilt werden, und wie soll die Aufteilung zwischen Land und Kirche tatsächlich umgesetzt werden, wenn das denn möglich ist?

Nach der Anhörung von Anfang dieser Woche dürfte feststehen: Bei den Fonds handelt es sich um ein nicht selbstständige Sondervermögen des Landes. Ihre bisherigen Zweckbindungen resultieren im Wesentlichen aus preußischen Kabinettsordern des 19. Jahrhunderts, die in der gegenwärtigen Normenhierarchie Landesgesetzen entsprechen und als solche weiter gelten. Die Zweckbindungen können demnach nach unserer Überzeugung auch durch Gesetz wieder aufgehoben werden.

Zweitens. Wie ist die Verständigung 60 zu 40 denn tatsächlich im Gesetzentwurf der Landesregierung umgesetzt worden?

Man kann den Eindruck gewinnen, dass dem Land insbesondere an verwertbarem Vermögen, also an Bargeld und veräußerbaren Grundstücken, gelegen war – was auch nicht wundert, hatte doch der Fi

nanzminister bereits Einnahmen von 80 Millionen € im Landeshaushalt 2013 etatisiert.

Um diesen Etatansatz im Haushaltsvollzug 2013 zu erreichen, ist es ganz schön knapp geworden. Ich frage mich schon, ob das Land da nicht zu sehr auf das schnelle Geld aus war. Hier ist etwa von den Interessen der Uni Münster als einem der bisherigen Hauptdestinatäre eines Fonds die Rede gewesen. Auch in der Anhörung war das ein sehr breites Thema.

Doch besteht die Sorge, dass insbesondere Grundstücksflächen, die zur Erweiterung des Uni-Geländes in der Zukunft benötigt werden, der Kirche und nicht dem Land zugewiesen wurden. Ein Sachverständiger hat diese Sorgen anhand der gefundenen Vertragsregelungen mit dem Bistum Münster jedenfalls als „nicht unbegründet“ bezeichnet.

Letztlich bleibt der Eindruck bei uns, als sei es dem Land um schnelles Geld, nicht um nachhaltige Einnahmen und auch nicht um Rechtsbereinigung gegangen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich glaube allerdings: Wir als Landtag können schlicht nicht klären, ob die Aufteilung des Vermögens tatsächlich in der für alle betroffenen Beteiligten oder auch nicht Beteiligten in angemessener Weise erfolgt ist. Das wird erst die Zukunft zeigen.

Nimmt man alles zusammen, so wird man dem Vorhaben im Grundsatz wohl zustimmen können, in vielen Einzelheiten der Umsetzung jedoch nicht. Die Geschehnisse des Jahres 1773 werden das Land Nordrhein-Westfalen jedenfalls weiter beschäftigen.

Die CDU-Fraktion wird sich bei der heutigen Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU, der FDP und Reiner Priggen [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Dr. Optendrenk. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den geschichtlichen Aufriss hat bereits Frau Kollegin Gebhard gemacht. Jetzt gibt es hier etwas Aufruhr, weil es die Piratenfraktion für nötig hält, eine dritte Lesung zu diesem Tagesordnungspunkt zu beantragen. Dazu können sich gleich die Kolleginnen und Kollegen selbst noch einmal äußern.

Ich möchte schon zwei Punkte, die ich in der Anhörung sehr beeindruckend fand, anführen. Alle Rechtsgelehrten, außer der vermeintlich betroffenen Hochschulrektorin, haben in der Anhörung eindeutig dargelegt, dass das richtig ist, was der Kollege Optendrenk eben gesagt hat, nämlich dass es sich

hierbei um ein nicht selbstständiges Vermögen des Landes handelt, das mit einer bestimmten Zweckbindung per Gesetz versehen ist, und dass man diese Zweckbindung durch ein einfaches Gesetz des Landtages Nordrhein-Westfalen wieder aufheben kann. Darum geht es hier heute.

Wir wollen Vermögen des Landes in den Landeshaushalt transparent eingliedern und haben bei der Zweckbindung gleichzeitig für eine Entschädigung der katholischen Kirche zu sorgen. Da ist ein Verhältnis von 60 zu 40 gewählt worden. Im Übrigen entspricht das dem Vorschlag des Vorgängers des jetzigen Finanzministers, nämlich dem Vorschlag von Finanzminister Dr. Linssen.

Diese Landesregierung führt also nur das Handeln der Vorgängerregierung konsequent weiter.

(Unruhe)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich, dass so viele Kolleginnen und Kollegen in den Plenarsaal kommen und an dieser Debatte teilnehmen. Ich bitte aber, sich entsprechend zu verhalten, damit der Abgeordnete seine Rede vortragen kann. Ich bitte um mehr Ruhe im Plenarsaal.

Danke schön. – Der Finanzminister Dr. Walter-Borjans führt also nur das konsequent weiter fort, was die schwarz-gelbe Regierung, also auch die FDP, damals mit eingestielt hat. Es geht jetzt darum, das zu einem vernünftigen Ende zu bringen.

Außerdem geht es heute um nicht mehr und nicht weniger als den Haushalt transparenter zu machen. Insofern ist auch der FDP-Vorschlag alles andere als hilfreich. Die FDP schlägt nämlich vor, bestehendes Vermögen des Landes wieder in eine Stiftungslösung hineinzupacken und wieder dem Gesetzgeber, also uns, einer freien Entscheidung zu entziehen und wieder einen Nebenhaushalt zu bilden. Das halten wir schlicht für falsch.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Punkt in der Anhörung war sehr beeindruckend, nämlich das Auftreten der Hochschule selbst, die meint, Stiftungsnehmerin zu sein. Das ist schlicht falsch. Das ist von allen Juristen so dargelegt worden. Letztlich ist dies auch von Frau Dr. Nelles selbst eingeräumt worden.