Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 13:04 Uhr. Damit haben wir eine gute Viertelstunde länger benötigt, als bei der Sitzungsunterbrechung prognostiziert. Wir fahren nun in der Sitzung fort.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, möchte ich den Kolleginnen und Kollegen gerne kurz erläutern, was wir gerade in der Ältestenratssitzung miteinander besprochen haben.
Auch wenn es etwas unüblich ist, aus Ältestenratssitzungen zu berichten, möchte ich doch feststellen, dass wir dort sehr klar und unmissverständlich, gleichzeitig aber sehr konstruktiv und nach vorne blickend miteinander über das, was wir unter Tagesordnungspunkt 2 erlebt haben, diskutiert haben.
Es wurde einvernehmlich festgestellt und festgehalten, dass Verfahrensabsprachen nicht nur strukturierende Funktion haben, sondern für alle Fraktionen, insbesondere für kleinere Fraktionen, einen sehr hohen Wert an sich darstellen und insofern auch Sicherheit bieten. Gerade deshalb ist in der Sache selbst beschlossen/verabredet worden, dass versucht werden soll, im Laufe der nächsten 90 Minuten eine einvernehmliche Lösung über die Frage zu erzielen, wann die dritte Lesung denn nun stattfinden soll.
Für die Kolleginnen und Kollegen, die weite Wege und Planungen den morgigen Tag betreffend haben, will ich schon mal mitteilen, dass Sie alle sicher sein können, dass die Sondersitzung morgen auf keinen Fall stattfinden wird.
Nach diesen kurzen Erläuterungen, auf welchem Stand wir im Moment sind, rufe ich den nächsten Tagesordnungspunkt auf:
Ich erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Prof. Dr. Dr. Sternberg das Wort und bitte um die gebührende Ruhe.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass Ihre Bemerkung, dass die Sitzung nicht morgen stattfinden wird, keineswegs zu größerer Beruhigung beiträgt; denn nächsten Dienstag wäre das wohl auch nicht so richtig gut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, scheinbar sind es kleinere Summen, über die wir hier reden. Die „Frankfurter Allgemeine“ schreibt heute einen durchaus nicht ganz ungehässigen Artikel mit der Überschrift: Was machen wir jetzt bloß mit den 73 Cent? – Es geht aber schon um größere Summen. Unser Antrag hat eine unerwartete Aktualität bekommen. Heute steht in allen Zeitungen auf der ersten Seite die Meldung, dass die KEF eine Gebührensenkung um 73 Cent ab 1. Januar 2015 vorschlägt.
Wir erinnern uns noch an die Presse-Aufregungen im Frühjahr dieses Jahres, als Überschriften kamen wie „Die Nimmersatten“ und behauptet wurde, dass ARD und ZDF aufgrund der neuen Gebührenordnung das Geld geradezu schrankenlos einsammeln würden. Wir haben schon damals gesagt, dass die Umstellung der Gebühren auf den neuen Beitrag selbstverständlich nicht zu Selbstbedienung führen kann, weil die Anstalten die Gebühren nicht selber festsetzen. Dafür gibt es eben die KEF.
Wir haben im Januar bei der Aufregung um die Einführung eine rasche Evaluation gefordert und dazu aufgerufen, dass sich die KEF damit beschäftigen soll.
Die Mehreinnahmen, die jetzt nach der neuen Ordnung auf dem Tisch liegen, sind immer noch geschätzt. Die Anstalten sprechen von etwa 800 Millionen € für die Zeit bis 2016. Die KEF beziffert die Mehreinnahmen auf etwa 1,15 Milliarden €. Das heißt, wir reden über 290 Millionen bis 400 Millionen € pro Jahr.
Ich habe es schon gesagt: Nicht die Sendeanstalten legen die Gebühren fest. Es geht hier nicht um einen Abo-Preis wie bei einer Zeitung. Das, was wir für Rundfunk bezahlen, ist eine politische Gebühr.
Das Verfahren ist wie folgt: Seit 1975 macht die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – abgekürzt: KEF; 1975 gegründet – den Ministerpräsidenten Vorschläge für die Gebührenfestsetzung. Diese haben seit 1997 eine gewisse Verbindlichkeit. Aber immer noch sind die Ministerpräsidenten und wir Landesparlamente zuständig.
Die Gebühr, die noch unter dem früheren Verfahren der gerätebezogenen Abgabe eingeführt und festlegt wurde, ist heute genauso hoch wie 2009. Wir haben immer gesagt: Die Beiträge müssen selbst
Einige wenige Korrekturen müssen allerdings sein. Es gibt sicherlich einige Anspruchsberechtigte zur Befreiung auch von Rundfunkbeiträgen. Das müssen zwar nicht so viele sein, wie es bis voriges Jahr der Fall gewesen ist. Im Ietzten Jahr der gerätebezogenen Gebühr war fast 1 Million Menschen davon befreit. So viele werden es bei dem Beitrag sicher nicht sein müssen; aber es werden sicher mehr sein als zurzeit.
Außerdem gibt es noch etliche Unklarheiten und Unwuchten in der Berechnung von Rundfunkbeiträgen für Betriebe, für Werkstätten, für Handwerksbetriebe oder für die Jugendherbergen, die plötzlich auch für Zimmer bezahlen sollen, die gar keinen Fernsehapparat haben. Das heißt, da wird man einiges korrigieren und machen müssen.
Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Schwerd von den Piraten würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie sprechen jetzt wichtige Punkte an, die ich in Ihrem Antrag allerdings vermisse. Wieso ist das so?
Ich kann Ihnen genau sagen, um was es geht; ich komme gleich darauf. Wir haben – ich habe das vorhin schon angesprochen – immer klar gesagt: Höhere Einnahmen müssen zu Beitragssenkungen führen. Dass wir trotzdem einige Korrekturen brauchen, haben wir auch immer gesagt. Wir haben schon in unserem Antrag vom Dezember 2011 geschrieben:
„Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende potentielle Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.“
Das heißt, diese Reduzierung der Belastung betrifft einmal den monatlichen Beitrag, aber auch Unwuchten, die bei der Einführung des neuen Beitrags entstanden sind und gegen die auch einige Prozesse laufen; ich erwähne nur den Rossmann-Prozess.
Gestern empfahl die KEF 73 Cent Senkung auf 17,25 € monatlich ab dem 1. Januar 2015. Sie schlägt vor, die Hälfte der Mehreinnahmen für diese Senkung zu nutzen.
Nun haben wir natürlich noch weitere Zwecke. Der Entschließungsantrag von SPD und Grünen greift das auf, etwa das Thema „Werbefreiheit“. Auch wir sind für Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Frage ist nur, ob man das an dieser Stelle verknüpfen sollte.
Prof. Paul Kirchhof, der ja die rechtliche Grundlage für das neue Beitragsmodell gelegt hat, hat als Bedingung für eine verfassungskonforme Rundfunkfinanzierung auch den Verzicht auf Werbung und Sponsoring genannt. Das heißt, dieser Verzicht bleibt ein Ziel der Medienpolitik. Allerdings ist das nicht nur über Mehreinnahmen zu finanzieren, sondern es ist weiteren Sparanstrengungen aufzutragen, die in den Sendern übrigens auch gemacht werden. Der neue Intendant Buhrow ist sehr klar und sehr eindeutig in seinen Äußerungen zu Sparanstrengungen des Senders. Er hofft und wartet nicht mehr darauf, dass eine spätere Gebührenerhöhung schon alles lösen kann.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch folgende Bemerkung machen: Rundfunkgebühren dienen dem Rundfunk und sind für den Rundfunk da. Sie dienen nicht als Quersubventionen des Grimme-Institutes und dienen auch nicht irgendwelchen Stiftungen für Journalismus,
auch wenn sie in der Ausformulierung jetzt besser aussehen, als es in der ersten Darstellung der Fall war. Dafür sind Rundfunkgebühren nicht da.
Rundfunkgebühren sind dafür da, die öffentlich-rechtlichen Sender zu kontrollieren und ihnen eine ausreichende Finanzierung zu sichern.
Wir sind der Meinung: Wenn jetzt viele Menschen mehr den Beitrag bezahlen als früher, dann müssen auch diejenigen, die immer schon ehrlich waren, jetzt davon profitieren, indem der Rundfunkbeitrag sinkt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Prof. Sternberg, ich bin über Ihre Rede überrascht. Ich könnte es kurz machen und sagen: Herr Sternberg hat eigentlich für unseren Entschließungsantrag geredet.
Die Punkte, die in Ihrem Antrag fehlen, haben wir in unserem Entschließungsantrag mit den Grünen zusammen formuliert. Ich freue mich darüber, dass Sie diese alle aufgenommen haben. Leider haben Sie die nicht in Ihren Antrag geschrieben.
Das neue Beitragsmodell für den öffentlichrechtlichen Rundfunk orientiert sich seit Januar dieses Jahres an Wohnungen und Betriebsstätten. Es zeigt sich jetzt, dass bei dieser Berechnung vieles besser, vieles gerechter geworden ist, aber dass es nach und nach durchaus auch den einen oder anderen Punkt gibt, der Änderungsbedarf hervorruft.
Gestern hat die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die Herr Sternberg gerade schon angesprochen hat, Zahlen vorgelegt, wie sich die neuen Beitragseinnahmen entwickeln. Folgend liegen die Einnahmen für den Beitragszeitraum 2013 bis 2016 bei etwa 1,1 Milliarden € über den von den Rundfunkanstalten prognostizierten Werten.
Laut CDU-Antrag soll es eine schnellstmögliche Evaluierung geben und sollen die zusätzlichen Einnahmen der Beitragssenkung dienen.
Herr Prof. Sternberg, Ihr Wunsch nach einer schnellstmöglichen Evaluierung ist, wenn man die finanziellen Auswirkungen betrachtet, durchaus verständlich. Doch dass Sie das hier noch einmal fordern und in Ihrem Antrag formulieren, ist schon etwas seltsam. Bereits in der Protokollerklärung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir hier gemeinsam auch mit Ihnen verabschiedet haben, wird ganz klar gesagt, dass die Evaluierung erfolgen wird, sobald verlässliche Zahlen vorliegen. Und daran hat sich nichts geändert.
Die Forderung, die zusätzlichen Beiträge für eine Senkung der Rundfunkbeiträge einzusetzen, ist aus Sicht der Beitragszahler eine gute Idee, greift aber insgesamt zu kurz. Das haben Sie ja gerade in Ihrer Rede deutlich gemacht. Wir müssen die Chancen, die diese prognostizierten Mehreinnahmen bieten, nutzen. Darum sind uns zwei Punkte besonders wichtig: