Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Union, tragen diese Frage jetzt hier in dieses Haus. Das ist nach meiner festen Überzeugung nicht sachgerecht.
Ich könnte jetzt – ebenso wie die Kollegen Hübner und Krüger – dazu ausführen, wie die Freien Demokraten im Rat der Stadt Köln zu diesem Projekt stehen. Ich glaube, das ist bekannt. Hier geht es aus meiner Sicht um eine grundsätzliche Frage: Wollen wir in Zukunft hier im Plenum über jede einzelne kommunalaufsichtsrechtliche Fragestellung in einem Kommunalverband, einem Kreis oder einer
kreisfreien Stadt diskutieren? Wollen wir über Kloster Dalheim beim Landschaftsverband WestfalenLippe reden? Wollen wir unter kommunalaufsichtsrechtlichen Aspekten über das Preußen-Museum in Minden oder in Wesel reden? – Das kann nicht richtig sein. Der Antrag gehört nicht in dieses Plenum, meine Damen und Herren.
Der Antrag hat aber eine Perspektive, die ich an dieser Stelle ausdrücklich akzentuieren möchte. Denn generell, verehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir über die Frage reden, wie sich in Zukunft Kommunalaufsicht in Nordrhein-Westfalen neu aufstellen soll, und zwar unabhängig von solchen konkreten Projekten, wie wir sie hier in diesem Antrag finden. Warum ist das so? – Das ist deshalb so, weil wir nach Überzeugung der Freien Demokraten das Wechselspiel zwischen kommunaler Selbstverwaltung und kommunalaufsichtsrechtlicher Prüfung neu justieren müssen.
Wir müssen es deshalb neu justieren, weil beispielsweise die Fragen der wirtschaftlichen Betätigung und der Haushaltswirtschaft von Kommunen angesichts der Dramatik der kommunalen Finanzen in Nordrhein-Westfalen einer neuen kommunalen aufsichtsrechtlichen Akzentuierung bedürfen. Wenn der Antrag so gemeint ist, können wir – abseits des konkreten Kölner Themas – über die Frage der Kommunalaufsicht insgesamt gesehen sprechen. Da sind wir dann wieder bei Ihnen. Ansonsten aber sollten Sie nicht inhaltliche Fragen aus einzelnen Kommunen oder Kommunalverbänden hier in den Landtag tragen. Das hier ist nicht die richtige Arena dafür. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier und im Live-Stream! Vieles, was eben schon gesagt worden ist, wird von uns vollumfänglich unterstützt – speziell das, was Frau Asch, Herr Hübner und auch Kollege Abruszat gesagt haben. Deshalb möchte ich das alles nicht im Detail wiederholen; so viel Zeit haben wir heute für diesen Punkt nicht mehr.
Grundsätzlich denke ich auch, dass wir am System der Kommunalaufsicht sicher noch ein bisschen was drehen können. Da ist sicher an der Systematik etwas zu verändern. Das aber an so einem diffizilen Projekt festzumachen, ist absolut unsäglich. Wir können das hier an der Stelle so nicht tun, und wir werden das an der Stelle selbstverständlich auch
nicht unterstützen. Im Ausschuss werden wir gerne mit Ihnen darüber diskutieren, aber im Rahmen der Gesamtsystematik, nicht festgemacht an diesem einzelnen Punkt.
Dieser einzelne Punkt ist eine gute Sache für unser Land. Das wird von uns vollumfänglich unterstützt. Von daher werden wir natürlich der Ausschussüberweisung zustimmen. Dem Antrag an sich können wir ganz bestimmt nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jeder hat auf die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung seinen eigenen Blick. Mein eigener Blick führt zu dem Fazit, dass es viel Trennendes und wenig Verbindendes gab. Eines, was uns mit dieser alten Landesregierung verbunden hat, war das Bekenntnis des ehemaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers zur christlich- jüdischen Tradition Nordrhein-Westfalens und dazu, sie zu pflegen.
Es ist eine Tatsache, dass die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen an vielerlei Stellen Kulturpflege betreiben bzw. die Pflege von Tradition und Brauchtum finanzieren. Dass ausgerechnet Sie das an diesem einen Punkt kritisieren, ist mindestens – um es diplomatisch zu formulieren – irritierend. Sie müssen einfach sehen, in welches Fahrwasser Sie mit einer solchen Diskussion möglicherweise geraten.
Ich unterstelle Ihnen das nicht; aber Sie machen sich politisch gemein mit Leuten, mit denen wir eigentlich nichts zu tun haben wollen.
Die Diskussion darüber, ob das über eine Umlagegenehmigung zu verhindern ist oder nicht, sollten wir ebenfalls versachlichen. Zur Versachlichung trägt immer bei, wenn man in die Verordnung schaut. In der Verordnung steht:
„Die Aufsicht erstreckt sich darauf, daß die Landschaftsverbände im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden.“
Das ist also nur eine allgemeine Rechtsaufsicht. In der Tat ist das nichts anderes als eine lupenreine Rechtsaufsicht. Dies ist keine Fachaussicht. Unsere Aufsicht kann sich deshalb nur in engen Grenzen bewegen. Diese Grenzen zeigt uns unter anderem der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen auf. Durch ihn ist in einem Urteil klargestellt worden, dass sich eine Rechtsaufsicht eben nicht das Instrument der Umlagegenehmigung zunutze machen, um zu einer Einmischungsaufsicht zu werden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales kann und darf nicht die kommunale Selbstverwaltung untergraben. – Das wollen wir nicht, und das werden wir auch nicht.
Meine Damen und Herren, natürlich wären wir dann im Bereich der Rechtsaufsicht, wenn das Rücksichtnahmegebot tatsächlich erheblich verletzt werden würde. Auch hierzu sagen die Richter übrigens ganz klar: Eine solche Verletzung kann nur in extrem gelagerten Fällen angenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses haben diesen Fall geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass ein solcher Fall hier nicht vorliegt.
Im Übrigen bleibt die Vorlage des LVR-Haushaltes abzuwarten, um letztendlich überhaupt eine Gesamtwürdigung der Umlage vornehmen zu können. Das können und wollen Sie so bewerten, wie es ist. Meine Damen und Herren, auf jeden Fall gilt für diese Landesregierung eines: Wir halten uns an Recht und Gesetz – auch in diesem Fall. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Nettelstroth noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich wirklich den Eindruck habe, dass man mich hier zwingend missverstehen wollte.
Es ging mir – jeder, der mich kennt, weiß das, weil das vielleicht auch als Jurist so angelegt ist – um die systematische Frage, wie wir damit umgehen, wenn freiwillige Leistungen auf einer höheren Ebene, hier auf dem Umlageverband LVR, übernommen werden und unten Leute zahlen, die nicht einmal mehr in der Lage sind, sich noch irgendeine freiwillige Leistung zu leisten,
und die gezwungen werden, das mitzufinanzieren. Um diese Frage geht es, liebe Frau Asch. Das Museum war nicht mein Thema. Der Hintergrund war –
Herr Hübner hat es historisch noch einmal dargestellt –, dass wir im Jahre 2012 hier darüber diskutiert haben, dieses Umlagegesetz einzuführen. Sie waren diejenigen, die gesagt haben, dabei geht es uns auch darum, nicht nur die Kommunikation mit den Kommunen herzustellen, sondern auch dafür zu werben, dass die Finanzen endlich in den Griff zu bekommen sind.
Das greifen wir auf, lieber Herr Kollege. Deshalb habe ich gesagt – lesen Sie sich meine Ausführungen im Protokoll noch einmal genau durch –: Es ist die Frage, wie wir damit umgehen. – Der Kollege Abruszat hat es erkannt. Die Frage lautet in der Tat, wie wir in Zukunft die Feinjustierung vornehmen, die der Minister hier eben angedeutet hat.
Genau das ist doch das Problem, auf der einen Seite die garantierte Selbstverwaltungsgarantie und auf der anderen Seite das Rücksichtnahmegebot. Das auszutarieren, ist eine spannende Frage. Darüber lassen Sie uns im Ausschuss diskutieren und nicht über irgendwelche anderen Themen, die Sie hier als Nebelkerzen reinwerfen, um an dem eigentlichen Problem vorbeizukommen.
Herr Kollege Nettelstroth, vielen Dank. – Seien Sie so nett und bleiben Sie noch einen Augenblick am Rednerpult. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Kollege Beu zu einer Kurzintervention gemeldet. – Ich erteile Ihnen für 90 Sekunden das Wort. Bitte sehr.
Ist Ihnen bekannt, dass die CDU-Fraktion im Landschaftsverband dem anderen vergleichbaren Projekt, das in Rede steht, nämlich dem Preußen-Museum, zugestimmt hat?
Ist Ihnen des Weiteren bekannt, dass die LVRUmlage nach dem jetzt beschlossenen Haushalt gegenüber dem vorigen Jahr tatsächlich gesenkt wird, also der Umlagesatz tatsächlich gekürzt wird? Warum man hier diesen Aufschlag wagt, das ist für mich immer noch unverständlich. Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen.
rum, ob sowieso abgesenkt wird, sondern es geht um die Frage, ob nicht vielleicht sogar noch mehr hätte abgesenkt werden können. Deshalb muss man sich dieser Frage an der Stelle konkret stellen.
Um auf Ihre zweite Frage einzugehen: Zum Preußen-Museum kann ich nichts sagen, weil ich mich ganz bewusst nicht mit der Detailfrage auseinandergesetzt habe, sondern hier ganz bewusst die systematische Frage in den Mittelpunkt stellen wollte. Denn das, meine lieben Kollegen, ist das Thema, über das wir uns hier im Landtag unterhalten müssen und nicht über die Einzelmaßnahme. – Vielen Dank.