Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben meine erste Frage nach der Rechtsgrundlage der Kirche zwar nicht beantwortet, sondern nur auf die Historie verwiesen. Ich möchte mich jetzt aber einer anderen Frage widmen.

Der Finanzminister hat sich im bisherigen Beratungsverfahren geweigert, einen externen Sachverständigen für die Begutachtung der dreistelligen Mil

lionenvermögen hinzuziehen. Die vermeintlichen Wertansätze beruhen allein auf Kalkulationen landeseigener Institutionen. Aus welchen einzelnen Gründen scheut die Landesregierung die Bewertung der enormen Vermögensmassen der Schulund Studienfonds durch neutrale externe Sachverständige?

Bitte schön, Herr Minister.

Zum einen denke ich, dass ich Ihre Frage nach den rechtlichen Grundlagen für den eingeschlagenen Weg schon beantwortet habe.

Zum anderen vertraut die Landesregierung auch bei der Schätzung von Vermögenswerten landeseigenen Einrichtungen, die ja verpflichtet sind, unabhängige Gutachten vorzulegen. Da gibt es keine Gefälligkeitsgutachten. Vielmehr wird außeror

dentlich seriös gearbeitet. Deshalb sahen wir nicht die Notwendigkeit, nochmals externe Gutachter einzuschalten. Wir haben am heutigen Nachmittag sehr intensiv über die finanzielle Situation des Landes debattiert. Nehmen Sie unser Vorgehen als ganz kleines Beispiel dafür, dass wir hier sehr sparsam mit den Mitteln des Landes umgehen.

(Ralf Witzel [FDP]: Dann dürfen Sie doch kein Vermögen verschenken!)

Das tun wir auch nicht. Herr Witzel, das ist Ihre Lesart, die ich zurückweisen muss.

Herr Minister, vielen Dank. – Hiermit weise ich jetzt alle Wortwechsel zurück und bitte Herrn Höne, seine dritte und letzte Frage zu stellen.

Herr Präsident! Herr Minister, vorweg möchte ich eine Bemerkung von eben zurückweisen oder zumindest klarstellen. Sie sagten gerade, das jetzige Stiftungsmodell sei überkommen. Das war Ihre Wortwahl. Nur weil etwas schon seit langer Zeit läuft, muss es nach meiner Meinung nicht automatisch überkommen sein, wenn es trotzdem weiterhin einem guten Zweck dient.

Herr Minister, das Land löst heute aller Wahrscheinlichkeit nach – wir kommen ja gleich noch zu diesem Tagesordnungspunkt – vier der sechs Schul- und Studienfonds auf. Zwei Fonds bleiben also aus guten Gründen zukünftig noch bestehen. Die Frage, ob Bildungseinrichtungen in den Genuss von Finanzmitteln aus solchen Fonds kommen, ist dann offensichtlich eine Frage des regionalen Wohnorts der betroffenen Familien. Aus welchen Gründen ist diese rechtliche Ungleichbehandlung verschiedener Schul- und Studienfonds aus Sicht der Landesregierung vertretbar? Zum Beispiel in der Eifel, im Bergi

schen Land und in meiner Heimatregion, dem Münsterland, wird es diese Fonds ja demnächst nicht mehr geben, aber in Ostwestfalen-Lippe weiterhin.

Herr Minister.

Über die Zukunft der beiden Fonds, die heute in der dritten Lesung nicht behandelt werden, wird noch – auch in diesem Hohen Hause – zu sprechen sein. Das ist eine unentschiedene Frage. Es besteht derzeit nicht die Absicht, da etwas zu verändern.

Im Übrigen stimme ich Ihnen völlig zu: Wenn etwas seit Langem besteht, heißt das nicht, dass es antiquiert ist.

Wir waren allerdings der Auffassung, dass diese vier Fonds in ihrer bisherigen Form eigentlich ihren Aufgaben nicht gerecht werden und dass deshalb dort auch eine Veränderung vorgenommen werden muss. Das hat nichts damit zu tun, dass diese Fonds seit Jahrhunderten bestehen.

Danke schön, Herr Minister. – Dann kommen wir zur zweiten und letzten Frage von Herrn Witzel.

Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die Liste bereits geschlossen ist. Damit ist das nicht nur die letzte Frage von Herrn Witzel, sondern auch die letzte Frage in der Fragestunde. – Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir die Gelegenheit geben, die Fragestunde heute abzuschließen. – Herr Minister Schneider, der Gesetzentwurf der Landesregierung steht bekanntlich unter dem strengen Vorbehalt einer Zustimmung des Heiligen Stuhls, der als Völkerrechtssubjekt seine ausdrückliche förmliche Einwilligung zu den neuen vertraglichen Vereinbarungen erteilen muss. Dem Landtag ist bislang kein entsprechender Notenwechsel in dieser Angelegenheit zugegangen, der eine Verifizierung dieses konstitutiven Umstandes ermöglicht, der hier gleich für mehrere unterschiedliche Fonds zwingend ist.

Ich frage Sie deshalb, Herr Minister Schneider: Welche präzisen und detaillierten Aussagen zu den einzelnen Kontraktabschlüssen und Notifizierungen des Heiligen Stuhls erteilt die Landesregierung vor Gesetzesverabschiedung dem Parlament in puncto Form, Datum und Unterzeichner der jeweiligen Zustimmungen?

Alternativ können Sie uns natürlich auch von den jeweiligen grundlegenden Notifizierungen eine Kopie zur Verfügung stellen. Meine Frage inkludiert, ob

Sie bereit sind, dem Parlament dies zur Verfügung zu stellen.

Herr Minister.

Herr Witzel, das ist eine sehr detaillierte Frage. Ich kann Ihnen nur mitteilen, dass es seitens des Heiligen Stuhls keine Einlassung gibt, die heute eine dritte Lesung unmöglich machen würde. Wenn die dritte Lesung, so wie die Landesregierung es möchte, mit einer Zustimmung endet, wird dies nicht dazu führen, dass im Nachhinein Ungültigkeit festgestellt werden muss, weil die Zustimmung des Vatikans nicht eingeholt worden ist oder dies nicht in einem ausreichenden Maße geschieht.

Die Frage, ob Sie Zugang zu den entsprechenden Unterlagen haben, werde ich sicherlich an Herrn Walter-Borjans weitergeben. Der zuständige Staatssekretär ist auch im Haus. Da werden wir noch endgültige Entscheidungen zu treffen haben. Ich sehe aber keinen Grund, daraus ein Geheimnis zu machen.

Wir haben eben gehört, dass sowieso wenig in dieser Welt noch geheim ist. Im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass durch die personelle Veränderung im Vatikan die Auffassung über zwei unserer Fonds eine andere geworden ist. Nun bauen Sie da mal nicht etwas auf, was nicht mehr den Realitäten entspricht. – Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister. Damit sind wir am Ende der Fragestunde und am Ende dieser Fragerunde. Für den Fall, dass es Irritationen im Hause gibt: Ich hatte die Fragerunde eben schon beendet, Herr Kollege Kern. Sie haben es gerade noch einmal angesprochen. Nach unserer Geschäftsordnung ist dann die Liste geschlossen, und wir müssen nicht über die Zeit hinaus noch einmal Fragen annehmen. Es gibt immer mal Nachfragen. Manchmal kommen dann zwei oder drei Kollegen nicht mehr dran. Wir sind am Ende der Fragestunde.

Ich rufe nun die

Mündliche Anfrage 34

der Frau Abgeordneten Gebauer auf. Frau Gebauer, wollen Sie die Frage auf die nächste Plenarsitzung schieben oder möchten Sie eine schriftliche Beantwortung?

(Yvonne Gebauer [FDP]: Schieben!)

- Dann nehmen wir das so ins Protokoll auf und rufen die Frage in der nächsten Fragestunde auf.

Wir sind damit um 17:39 Uhr am Ende der Fragestunde.

Wir kommen zu:

11 Gesetz zur chancengleichen Ausgestaltung

der Errichtungsbedingungen und Teilstandortbildung von allgemeinbildenden weiterführenden Schulformen in Nordrhein-Westfalen (9. Schulrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 16/2885

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 16/4608 – Neudruck

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion das Wort der Frau Kollegin Hendricks.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der FDP hat eine Einbringung erfahren, hat eine Anhörung erfahren, hat eine ausgiebige Diskussion im Schulausschuss erfahren. Frau Gebauer, Sie haben uns schon angekündigt, dass Sie den Gesetzentwurf in die zweite Lesung in den Landtag einbringen wollen.

Gleichwohl will ich an dieser Stelle sagen: Eigentlich gibt es keinen Regelungsbedarf. Das hat sich sowohl in der Anhörung als auch in der Schulausschussdebatte gezeigt. Wenn es denn aber keinen Regelungsbedarf gibt, sollte man eigentlich auch keinen Gesetzentwurf einbringen.

Die FDP hatte als Grund für den Gesetzentwurf eine angenommene Ungleichheit definiert, die aber – das konnte man auch in der Anhörung erfahren – so nicht vorliegt. Eine Schlechterbehandlung der Schulformen Realschule, Hauptschule und Gymnasium bei Neugründungen ist nicht gegeben. Richtig ist, dass das Schulgesetz jede weiterführende Schule in ihrer Eigenart definiert, nämlich die gegliederten Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium sowie die integrierten Schulformen Sekundarschule und Gesamtschule.

Bei den Hauptschulen ist, wenn ich auf die Frage der Teilstandlösungen reflektieren soll, die Situation, dass die Abwärtsentwicklung der Schülerzahlen in Nordrhein-Westfalen dramatisch ist und es eigentlich nicht mehr zu Teilstandorten kommt und auch Teilungsgrenzen in diesen Schulformen zwar vorgesehen sind, aber nicht mehr realistisch sind.

Teilstandorte können aber nach dem Schulgesetz für alle Schulformen gegründet werden – das allerdings mit Genehmigung der Bezirksregierung. Dies ist übrigens auch bei einer Sekundarschule oder auch einer Gesamtschule nicht anders, weil jede Neugründung von der Bezirksregierung genehmigt werden muss. Insofern ist auch dieses von Ihnen entworfene Konstrukt, dass die Rechtssicherheit für die Teilstandorte nicht gegeben wäre, nicht richtig.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, eigentlich sollte man meinen, dass die Eigenständigkeit einer Schule einen Wert hat. Die Schulen wünschen sich auch keine Teilstandorte, sondern sie möchten eigentlich als eigenständige Schule arbeiten.

An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass die Neugründung eines Gymnasiums heute mit 84 Schülern erfolgen kann, die Gesamtschule mit einer gymnasialen Oberstufe mit 100 Schülern. Die Neugründung einer Realschule braucht 56 Schüler, bei den Sekundarschulen sind es 75 Schüler. Das heißt, es gibt hier keine Benachteiligung des bestehenden Schulsystems, sondern es gibt, wenn Sie das so haben wollen, eine Benachteiligung von Sekundarschulen und Gesamtschulen.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, Teilstandorte sind aber zudem nur da möglich, wo sie für die Sekundarschule und für die Gesamtschule die letzte Schule vor Ort darstellen. Mit Ihrer Forderung, das Gymnasium als Teilstandort, als letzten Standort an einem Ort zu implementieren, würden Sie diese Schule als eine Schule des integrativen Lernens festschreiben. Denn damit müsste das Gymnasium an diesem Standort für alle Schülerinnen und Schüler offen sein.