Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön, Frau Zentis. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Frau Gebauer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vor Beginn meiner Rede einige Anmerkungen zu meinen Vorrednerinnen machen.

Liebe Frau Hendricks, es handelt sich nicht um einen Antrag, sondern um einen Gesetzentwurf, der immer eine zweite Lesung und eine Anhörung mit sich bringt. Daher weichen wir nicht von der Handhabung in anderen Ausschüssen ab und reden dementsprechend heute im Plenum über diesen Gesetzentwurf.

Einen Aspekt hat Frau Vogt schon angesprochen, nämlich die verschiedene Wahrnehmung des in der Anhörung Gesagten – gerade in Bezug auf die kommunalen Spitzenverbände. Da habe ich doch etwas anderes im Ohr als das, was Sie eben geäußert haben. Die kommunalen Spitzenverbände haben gesagt, dass Unsicherheit in den Kommunen herrsche und dass sie tatsächlich eine Klärung im Rahmen dieses Gesetzentwurfs herbeigeführt wissen wollten. Nichts anderes möchten wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen von Rot und Grün haben gemeinsam mit der CDU per Verfassungsänderung festgelegt, dass das Land ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen gewährleisten muss, welches ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere Schulformen ermöglicht.

Doch was passiert momentan? – Leider höhlt RotGrün mit der Benachteiligungspolitik diese nicht integrierten Schulformen ein Stück weit aus. Bemerkenswert ist aber festzustellen, dass für integrierte Schulformen in Nordrhein-Westfalen kein Privileg zu gering ist, als dass es gewährt werden würde.

(Beifall von der FDP)

Das zeigt sich ganz besonders bei den Errichtungs- und Organisationsbedingungen. Die Errichtungsgröße von 25 Schülern pro Klasse wurde gewährt. Das Recht auf vertikale und horizontale Teilstandortbildung wurde gesetzlich verankert.

Meine Damen und Herren, hier genau liegt der Unterschied. Ich habe das in meiner ersten Rede schon einmal dargelegt: Es ist auch jetzt möglich, Teilstandorte zu bilden, aber es ist eben nicht gesetzlich verankert, sondern es erfordert den Goodwill der Entscheidungsträger, und dieser Goodwill hängt natürlich vom politischen Willen ab. Wir aber

wollen das per Gesetz festlegen, damit es die gleichen Bedingungen für die verschiedenen Schulformen gibt.

Eine konkrete Frage an Rot-Grün und auch an die Frau Ministerin sei mir an dieser Stelle gestattet: Sie haben gesagt, dass die horizontale und vertikale Teilstandortlösung auch deshalb entwickelt worden ist, weil es entsprechende Bitten der Vertreter der integrierten Schulformen gegeben habe.

Jetzt frage ich Sie: In der Anhörung wurden uns gegenüber ganz klar diese Wünsche geäußert – Wünsche von der Landeselternschaft der Gymnasien, Wünsche des Philologenverbandes und auch Wünsche von lehrer nrw, die ebenfalls gesagt haben, sie wollten diese Teilstandortregelung. Wenn Sie diesem Wunsch bei den integrierten Schulformen nachgekommen sind, müssten Sie heute hier auch ein positives Signal aussenden

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das nutzt doch nichts!)

Frau Beer, ich komme nachher noch zu Ihnen – und diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Noch ein Punkt, auf den Frau Hendricks in ihren Ausführungen eingegangen ist: Sie haben kritisiert, dass ein Teilstandort-Gymnasium nicht die letzte weiterführende Schulform vor Ort sein könne. Da sage ich Ihnen: Diese Kritik möchte ich so nicht stehen lassen. Sie haben nämlich selbst die Verfassung dahingehend geändert, dass kein Bildungsgang mit bestimmten Abschlüssen verpflichtend vorgehalten werden muss. Auch vor dieser Änderung wurden in vielen Kommunen in NordrheinWestfalen nicht alle Abschlüsse angeboten. Sie bauen hier etwas auf – pseudorechtlich in meinen Augen –, um das tatsächliche Schlechterstellen von nicht integrierten Schulformen ein Stück weit zu kaschieren.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ich sage es an dieser Stelle zum letzten Mal; denn meine Redezeit ist dann beendet: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir keine Schulform in Nordrhein-Westfalen in irgendeiner Form schlechterstellen. Wir wollen gemäß Ihrem Motto aber auch kein Kind zurücklassen, und das heißt: gleiche Chancen für alle Schulformen und somit für alle Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Gebauer. – Nun spricht für die Piratenfraktion Frau Pieper.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich

möchte zunächst auf ein paar Äußerungen der Kollegin eingehen. Liebe Yvonne Gebauer, es ist richtig: Bei der Anhörung haben ganz viele Vertreter der kommunalen Spitzenverbände gesagt, da muss etwas passieren. Leider hat niemand gesagt, dass der Gesetzentwurf die Lösung dafür ist.

Worum geht es hier eigentlich? Es geht nicht um den Untergang des Abendlandes. Es geht ausschließlich um die Bedingungen für die Errichtung von Teilstandorten verschiedener Schulformen.

Ich frage mich, um welche Ungerechtigkeit es hier eigentlich gehen soll. Die SPD postuliert, die Errichtungsmodalitäten zweier Schulformen seien deutlich günstiger ausgestattet worden. Anscheinend sind damit Gesamt- und Sekundarschulen gemeint; denn die Regelungen für diese beiden Schulformen sollen auch auf alle anderen weiterführenden Schulformen angewendet werden.

In der Anhörung und in der Beratung über den Gesetzentwurf im Ausschuss wurde deutlich gezeigt, dass derzeit die Gründung von Teilstandorten von Gesamt- und Sekundarschulen mitnichten an geringere Anforderungen geknüpft ist. Tatsächlich ist eher das Gegenteil der Fall. Frau Vogt, ja klar, das ist wünschenswert, und es wurde in der Anhörung vieles gesagt, was wünschenswert ist. Aber es hat letztendlich nichts mit diesem Antrag zu tun, in dem es tatsächlich nur um Teilstandorte für Schulen geht.

Der Vorschlag der FDP hätte außerdem zur Folge, dass Teilstandorte von Realschulen bei ihrer Einrichtung künftig mehr oder zumindest gleich viele Klassen pro Jahrgang haben müssten, wie sie für die Gründung einer eigenen Realschule nötig sind. Was soll dann ein Teilstandort? Das verstehe ich nicht. Wenn man eine eigene Realschule gründen kann, kommt doch kein Mensch auf die Idee, zu sagen: Ich errichte einen Teilstandort. – Das ist doch ein Flop.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Vereinheitlichung der Klassengrößen und ihre Festsetzung auf 25 Schüler finde ich gut; denn wir sind prinzipiell dafür, Schülerzahlen pro Klasse zu senken.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Das finde ich prima: drei Schüler weniger pro Klasse für die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium. Aber in dem Gesetzentwurf geht es nur um die Klassengröße bei der Errichtung. Wie die Klassengröße nachher ist, steht darin überhaupt nicht. Hier jetzt also ein Fass aufzumachen und über Klassengrößen zu reden, halte ich für völlig verfehlt.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir können bei diesem Gesetzentwurf an keiner Stelle erkennen, dass er sich auf ein irgendwie geartetes relevantes Problem bezieht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dies wurde in der Anhörung vor allem durch Herrn Wagener, den Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, deutlich bestätigt. Für eine abstrakte Gerechtigkeitsfrage sehe ich an dieser Stelle keinen Anlass. Wenn es darum ginge, eine tatsächliche Verbesserung für die Schüler in der Schule zu erreichen, wären wir auf Ihrer Seite. Aber das hat mit diesem Entwurf leider überhaupt nichts zu tun. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Löhrmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch mal die Argumentation verstärken, die jetzt schon einige Male vorgetragen worden ist: Die FDP-Fraktion versucht mit diesem Gesetzentwurf, es so darzustellen, als gäbe es eine Benachteiligung der Realschulen und Gymnasien aus schulorganisatorischer Hinsicht, was die Frage von Teilstandortbildungen angeht. Das ist aber nur der Versuch einer solchen Konstruktion.

Wir haben das im Schulausschuss intensivst erörtert. Interessanterweise haben sich die Mitglieder der CDU-Fraktion im Schulausschuss bei der Abstimmung sehr unterschiedlich verhalten. Einige haben mit der FDP gestimmt, einige haben nicht mitgestimmt, und einige haben nicht teilgenommen. Das bringt eine gewisse Verunsicherung zum Ausdruck.

Ich möchte noch einmal den Kernpunkt deutlich machen: Realschulen und Gymnasien können mit kleineren Einheiten arbeiten als Sekundarschulen und Gesamtschulen. Die müssen viel größer sein. Wenn man so will, könnte man sagen, das ist eine Benachteiligung. Die Sondergenehmigungen, die wir bei den Teilstandorten erteilen, beziehen sich darauf, dass es um die letzte weiterführende Schule in kleineren Kommunen geht. Die Kinder sollen nicht so weit fahren. Das ist der Grund für diese Regelung.

Ich verstehe nach wie vor nicht, warum Sie diesen anderen Aspekt aufmachen, weil die Bildung eines Teilstandortes doch immer nachteilig ist gegenüber der Errichtung einer eigenständigen Schule. Das haben auch die Vertreter der Kommunen deutlich gemacht. Aufgrund der Entfernung der Standorte kann häufig nicht das gleiche Fächerangebot gemacht werden. Zudem sind die Meinungsbildung

sowie die Beschlussfassung über Elemente des Schulprogramms erschwert. Auch leidet die Identität einer Schule als soziale Einheit, und zwar für alle am Schulleben Beteiligten.

Also stellt sich doch die Frage: Wo liegt das Interesse, Teilstandorte zu bilden, wenn doch eigenständige Einheiten errichtet werden können?

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Zur Bildung eines vertikalen Teilstandorts müssen Sekundarschulen zwei zusätzliche Züge und Gesamtschulen zwei bis drei zusätzliche Züge errichten.

Frau Ministerin, entschuldigen Sie, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Ich würde gerne einen Satz noch sagen. Dann lasse ich Zwischenfragen zu.

Dies entspricht der Errichtungsgröße von Haupt-, Realschulen und Gymnasien. Der Wunsch der vertikalen Teilstandortbildung ist in Anbetracht der Nachteile, die zwei Standorte mit sich bringen, für mich nicht nachvollziehbar. Das wollte ich einmal im Zusammenhang sagen.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Jetzt antworte ich gerne auf eine Zwischenfrage.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Gebauer hat sich zu Wort gemeldet und erhält es jetzt für ihre Frage. Bitte.