Zeitweise hatte ich heute hier den Eindruck, dass Sie von der Opposition versucht haben, ein parteipolitisches Schauspiel zu inszenieren. Eigentlich geht es im Moment jedoch um staatspolitische Verantwortung – um Ihnen das deutlich ins Stammbuch zu schreiben.
Wir sind in einer sehr ernsten Situation. Ich will Sie Ihnen kurz schildern: Es geht im Moment nicht um die Kür – sicherlich ist sie notwendig; sie besteht darin, die Gestaltung des neuen EEG gemeinsam hinzubekommen –, sondern um die Erledigung einer Pflichtaufgabe. Die Pflichtaufgabe ist, eine Haltung zu finden, die der der EU entspricht. Wir können nicht einfach am grünen Tisch miteinander eine neue Konzeption für eine Energiewende entwerfen. Die EU muss zustimmen, sowohl dem EEG als auch der Ausnahme.
Es ist doppelschichtig. Die EU hat Leitlinien vorgelegt, die den ganzen Energiemarkt betreffen. – An dieser Stelle ist im Übrigen der Kollege Oettinger in Brüssel nicht unbedingt hilfreich. – Und wir haben es mit der konkreten Genehmigung von Ausnahmen zu tun.
Das ist die Pflichtaufgabe, der wir uns stellen müssen. Das ist originäres nordrhein-westfälisches Interesse. Hier liegen unsere eigentlichen Interessen, wenn es um unsere Wirtschaftsstruktur, wenn es um unsere stromintensiven Unternehmen geht.
Diese Aufgabe muss zügig erledigt werden. Der Zeitplan ist sehr, sehr eng, um sowohl eine nationale Gesetzgebung – mit Beteiligung des Bundesrates und möglichst ohne Vermittlungsausschuss – als dann auch noch die Notifizierung auf der EU-Ebene hinzubekommen. Deshalb müssen wir bis zum Sommer alles klar haben. Und deshalb ist Gemeinsamkeit angesagt – auch mit der Opposition in Nordrhein-Westfalen. Diese Opposition muss auch mitwirken bei dieser Frage.
Es ist wichtig, dass wir als Nordrhein-Westfalen unsere Interessen frühzeitig formulieren, um in der im Vorfeld von offiziellen Gremiensitzungen notwendigen Interessensabstimmung bereits Einigung mit der Bundesregierung zu erzielen. Das ist unser gemeinsames Interesse.
Dann, lieber Herr Lindner, muss man schon noch einmal ein wenig die Vergangenheit betrachten, obwohl uns eine solche Vergangenheitsbetrachtung in der Zukunft nicht helfen wird. Aber wir haben uns über ein Jahr eine Strompreisdebatte, losgetreten von Rösler und Altmaier, in Deutschland geleistet, und Sie haben gleichzeitig in Brüssel die Hausaufgaben nicht erledigt. Sie haben Brüssel provoziert. Sonst wären wir heute nicht in dieser Situation.
Als zweite Anmerkung sei mir gestattet: Ich bin morgen wieder in Berlin unterwegs. Ich glaube, ich darf melden, Herr Laschet, dass der Partei- und Fraktionsvorsitzende der CDU in Nordrhein
Westfalen die Position der Landesregierung unterstützt. Jedenfalls habe ich das eben Ihrer Rede entnommen,
dass es über die Frage der Industrieausnahmen hinaus Fragen gibt, die wir mit der Bundesregierung klären müssen.
Dazu zählt das Thema „Investitionssicherheit im Bereich Wind“. Da ist das Stichtagsdatum genannt worden. Da ist der Deckel genannt worden. Es sind gerade die lange Zeit von Schwarz-Gelb regierten Länder, die jetzt nachziehen. Das ist BadenWürttemberg. Das ist Rheinland-Pfalz. Das ist Nordrhein-Westfalen. Das ist Hessen. Da kommen jetzt die Anmeldezahlen im Bereich Wind dazu. Es kann nicht sein, dass wir diesen Ausbau bremsen. Deshalb haben wir hier ein Interesse an einer flexiblen Lösung. Dazu reichen wir die Hand.
Und natürlich – auch das haben Sie erwähnt – haben wir ein besonderes Interesse, was KraftWärme-Kopplung angeht, was Eigenstromver
brauch angeht. Hier gibt es gewachsene Strukturen. Wir haben die Unternehmen immer sozusagen gedrängt, sich in diese Richtung zu orientieren und solche Anlagen zu errichten. Jetzt können wir nicht umgekehrt sagen: Euch entziehen wir das Vertrauen oder die Garantie und die Sicherheit.
Hier wünsche ich mir Gemeinsamkeit von allen Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen. Dann können wir etwas Gutes hinbekommen. Wir haben nur nicht mehr viel Zeit. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, meine Damen und Herren. Damit schließe ich diese Aktuelle Stunde.
Wir stimmen ab über den Antrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/4822. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit über den Inhalt der Drucksache 16/4822 ab. Ich darf Sie fragen, wer für diesen Antrag stimmen möchte. – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer ist gegen diesen Antrag? – Die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Enthält sich jemand? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 16/4822 abgelehnt.
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/4807
Ich eröffne die Aussprache. Für eine der antragstellenden Fraktionen, nämlich für die SPD-Fraktion, spricht der Kollege Weiß.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen, die den Schulkonsens erzielt haben – SPD, Grüne und CDU – legen heute einen Gesetzentwurf vor, der Berufskollegs weiterentwickelt und Änderungen schulgesetzlicher Vorschriften beinhaltet.
Die Tatsache allein, dass es den Beteiligten gelungen ist, für diesen Bereich weiter etwas Positives voranzubringen, zeigt erstens, wie wichtig uns das Thema ist, und zweitens, wie fruchtbar doch ein Miteinander sein kann.
Meine Damen und Herren, Sie kennen alle die Struck’sche Formel, wonach ein Gesetz niemals so aus dem Verfahren herauskommt, wie es hineingebracht worden ist. Ich bin beim 10. Schulrechtsänderungsgesetz jedoch sehr zuversichtlich, dass es auf große Zustimmung treffen wird.
Zum einen geht es um den Schulversuch PRIMUS. In diesem Versuch, der bisher erfolgreich an einer Schule in Minden angelaufen ist, werden die Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse gemeinsam beschult. In Zeiten sinkender Schülerzahlen wird durch das gemeinsame längere Lernen weiterhin ein wohnortnahes und differenziertes Schulangebot ermöglicht.
Mit dem Gesetz, das nun vorliegt, soll der Beantragungszeitraum für interessierte Schulen um ein weiteres Jahr bis zum Schuljahr 2015/2016 verlängert werden. 14 weitere Schulen könnten so in NRW noch gefördert werden.
Zum anderen geht es in dem Gesetz um die Stärkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts in Bezug auf Abweisung auswärtiger Schülerinnen und Schüler. Im Schulrechtsänderungsgesetz wird Klarheit für die Betroffenen, die Schulträger sowie Schülerinnen und Schüler, geschaffen. Der Schul
träger, der hinterher auch die Kosten zu tragen hat, kann eindeutiger als bisher Externe abweisen, wenn die eigenen Schulen gefüllt sind. Das schafft deutlich mehr Transparenz und sorgt für mehr Rechtssicherheit.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht allerdings die Weiterentwicklung der Arbeit in unseren Berufskollegs. Es geht jedoch nicht nur um die bloße Weiterentwicklung der Arbeit, sondern auch um die Verbesserung der Situation von Jugendlichen in dieser Schulform. Denn in den nächsten zehn Jahren werden etwa 100.000 Schülerinnen und Schüler weniger in diesem System unterrichtet werden – Stichwort: Demografie. Würden wir nur die demografische Entwicklung berücksichtigen, würden wir lediglich äußere Faktoren bearbeiten. Das wäre für eine qualitative Weiterentwicklung dieser Schulform in der Tat viel zu wenig.
Viel wichtiger ist, unnötige Parallelstrukturen abzuschaffen. Beispielsweise wird das Berufsgrundschuljahr als eigenständige Form abgeschafft und in einen gestuften zweijährigen Bildungsgang überführt.
Auch die völlig unnötigen Warteschleifen, die nur verhindern, dass Jugendliche in eine Berufsausbildung gelangen, werden deutlich minimiert. Wir wollen nicht die Statistiker zufriedenstellen, die scheinbar nachweisen können, dass das System funktioniert, wenn die Warteschleifen ordnungsgemäß ablaufen. Wir wollen, dass die jungen Menschen möglichst rasch von der Schule in den Beruf gelangen.
Aus Sicht der Berufskollegs wird durch das Gesetz eine spürbare Flexibilisierung der Arbeit durch fach- und jahrgangsübergreifende Kurse erzielt. Als Ergebnis wird dabei – da sind wir uns sicher – eine deutlich bessere Durchlässigkeit im System erzeugt.
All diese gebündelten Maßnahmen erhöhen die Chancen der Jugendlichen auf das angestrebte Berufsleben in einem guten Maße.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Diskussion im Schulausschuss und wünsche mir, dass diejenigen, die jetzt noch nicht von der Qualität des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes überzeugt sind, dann an unserer Seite sind. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden mir hoffentlich nachsehen, dass ich das eine oder andere wiederhole, was mein Vorredner bereits erwähnt hat. Das ergibt sich leider zwangsläufig aus einem gemeinsamen Gesetzentwurf.
Das 10. Schulrechtsänderungsgesetz betrifft im Wesentlichen die Berufskollegs. Im Zuge eines verbesserten Übergangs von der Schule in den Beruf soll die Vorbereitung der Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf neu geregelt werden. Dieser Personenkreis verbringt häufig einige Jahre an einem oder auch mehreren Berufskollegs, ohne jedoch eine klare berufliche Perspektive zu entwickeln. Diese sogenannten Warteschleifen sollen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verringert werden. Voraussetzung dafür ist, dass Jugendliche mit besonderem Förderbedarf tatsächlich entsprechende Hilfestellungen erhalten.
Es kann aus Sicht der CDU-Fraktion nicht sein, dass diese Jugendlichen überhaupt kein Angebot haben, das sie entweder schulisch weiterqualifiziert oder aber im dualen System ausbildet.
Aus diesem Grund legen wir Wert auf die Feststellung, dass die Flexibilisierungsmöglichkeiten bei der Klassenbildung erhalten bleiben. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es gerade im ländlichen Raum unerlässlich, derartige Möglichkeiten einzuräumen, damit dort nicht gerade die
schwächsten Schülerinnen und Schüler wegen zu kleiner Klassen gar kein schulisches Angebot zur Weiterqualifizierung mehr vorfinden.