Wir sind auch der Meinung, dass es wichtig ist, dass gerade das besondere Angebot der ÖffentlichRechtlichen, das Qualitätvolle, das Dokumentarische, auch das, was lehrreich und hilfreich ist im Unterricht, aber auch in anderen Lebenslagen, hier in Zukunft Verbreitung behält – und nicht nur der „Tatort“, von dem immer sehr schlagfertig die Rede ist.
Wir halten es aber auch für wichtig – deshalb haben wir das auch an zwei Stellen in unseren Antrag hineingeschrieben, unter anderem in den Punkt 5 unserer Beschlussvorschläge –, dass die Produzentinnen und Produzenten, also die Urheberinnen und Urheber solcher medialen Produkte, weiterhin fair, gerecht und angemessen bezahlt werden.
Das ist ein sehr wichtiger Punkt – gerade in Zeiten, in denen die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, uns aufschreibt – das tut sie gerade –, dass wir vermehrt Rundfunkbeiträge einzurechnen haben, weil die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch die Umstellung
Das ist einmal mehr ein Auftrag in Richtung Werbefreiheit, aber auch in Richtung Internet als dritte Säule für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; denn klar ist: Je länger etwas im Netz steht, desto höher sind die Streamingkosten, wenn dadurch auch die Abrufzahlen gesteigert werden.
Das Ganze ist also ein Paket, das geschnürt werden muss. Dabei dürfen die Rechte der Urheberinnen und Urheber auf keinen Fall zu kurz kommen. Sie sind lebenswichtig; denn ohne die Produktion gibt es keine Inhalte, und Inhalte sind nun einmal das, was wir nicht nur als Gesetzgeber, sondern auch als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes für unseren Beitrag vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten.
Daher werbe ich mit Alexander Vogt gemeinsam für diesen Antrag und freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung zu. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man liste eine kurze Sachverhaltsbeschreibung auf, füge zwei wohlklingende Feststellungen des Landtags hinzu, die zu beschließen sind, und garniere dies mit zum Teil selbstverständlichen Forderungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk – und schon ist die 7-Tage-Frist für Telemedienangebote Geschichte.
So einfach, wie Sie es sich machen, ist die Welt selten – und in diesem Fall schon gar nicht. Die Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigen nicht nur die Politik, sondern auch die Gerichte. Mit der Tagesschau-App wird sich demnächst der BGH befassen. Das grundsätzliche Problem geht also weit über die 7-Tage-Regel hinaus.
Natürlich ist es richtig, dass das Bildmaterial des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern bezahlt worden ist. Selbstverständlich muss in diesem Zusammenhang die Frage gestellt werden, ob Beiträge bereits nach einer Woche oder nach einem anderen Zeitraum wieder aus dem Netz verschwinden müssen. Diese Frage wird nicht nur in Ihren Reihen diskutiert. Es gibt auch viele Personen bei uns, die sich dazu bereits positioniert haben.
Die entsprechenden Bestimmungen sind aber nicht deshalb in den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufgenommen worden, weil schlecht gelaunte Ministerpräsidenten oder Landesparlamente die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ärgern wollten. Es gehört zur Wahrheit, dass es Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt, die von den Zeitungsverlagen im ganzen Bundesgebiet als kritisch angesehen werden. Im Vordergrund stehen dabei begleitende textliche Angebote, die eine presseersetzende Wirkung entfalten können – so zumindest die Befürchtung. Deshalb sind die Regeln zu den Telemedienangeboten im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sehr sorgfältig zwischen den Ministerpräsidenten ausgehandelt worden und mit den Stimmen der SPD auch hier im Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen worden.
Schon nach diesen wenigen Passagen wird klar, dass die Entscheidung wesentlich komplexer ist, als es Rot-Grün uns hier vormacht. Wir brauchen also keinen populistischen Schnellschuss, sondern eine Lösung im Sinne aller Beteiligten. Auf der einen Seite glauben Sie, mit der „Stiftung Vielfalt und Partizipation“ dem Lokaljournalismus in Nordrhein
Westfalen unter die Arme greifen zu können. Auf der anderen Seite soll mal eben per Fingerschnipp ein Teil der Regelungen zu den Onlineauftritten der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender außer Kraft gesetzt werden. Ich würde mich nicht wundern, wenn sich der eine oder andere Verleger da nicht ernst genommen fühlte.
Was wir brauchen, ist eine sachliche Gesamtdebatte, die die Interessen von Gebührenzahlern und Zuschauern, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie den Zeitungsverlegern sorgsam abwägt. Im Ausschuss haben wir dazu sicherlich noch die Gelegenheit. Wir stimmen der Überweisung zu.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen kann man den Eindruck gewinnen, dass sich einige nur noch Gedanken darüber machen, wofür man die Mehreinnahmen beim Rundfunkbeitrag verwenden könnte, damit bloß nicht eine Beitragsentlastung auf lange Sicht für die Gebührenzahler dabei herauskommt. Zielrichtung beider Anträge ist eine Besserstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber nicht etwa des Beitragszahlers. Ihn belasten Sie voraussichtlich noch mehr.
Heute gaukeln Sie dem Beitragszahler vor, es gebe nun ein Licht am Ende des angeblich so garstigen Tunnels der 7-Tage-Frist. Doch das Licht ist zwar
nicht – ich will da nicht dramatisieren – der entgegenkommende ICE, aber eventuell die Taschenlampe von Joachim Fuchsberger in dem Kriminalfilm „Sieben Tage Frist“ aus dem Jahre 1969. Das Licht der Taschenlampe des Ermittlers scheint in das Antlitz des Ertappten und lüftet seine Absichten.
Ihre Absichten benennen Sie in Ihrem Antrag bereits in der Beschreibung der Ausgangslange. Zitat: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss im Internet mehr Spielraum erhalten, …“ Das zeugt schon von einer erstaunlichen Wahrnehmung oder davon, dass Sie im falschen Film sind. Der öffentlichrechtliche Rundfunk hat bereits einen großen Spielraum.
Was Sie allerdings jetzt anstreben, ist ein allgegenwärtiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der Wettbewerbern den Spielraum raubt. Die ungebremste Expansion von gebührenfinanzierten Inhalten im Internet kann gerade kleine Anbieter von Mediendiensten und Pressediensten an den Rand drängen. Damit sehe ich eine Gefahr für die Meinungsvielfalt auch im Netz.
Butterweich ist auch folgender Satz im Antrag: „Texte sollen die Angebote im Netz angemessen beschreiben, einordnen und ergänzen können.“ Damit öffnen Sie schon Tür und Tor für presseähnliche Angebote. An dieser Stelle muss man auf einen zentralen Satz des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Köln im Konflikt um die TagesschauApp verweisen. Dort steht: Eine presseersetzende Wirkung der Telemedienangebote ist unzulässig.
Kostenlose textlastige Nachrichten-Apps des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind ja neben zum Teil kostenpflichtigen Apps der Zeitungsverlage in den sogenannten App Stores erhältlich. Zwangsgebührenfinanzierte Angebote erschweren es aber den Anbietern wie den Verlagen, digitale Qualitätsinhalte gegen ein Entgelt am Markt zu etablieren. Greifen diese Geschäftsmodelle nicht, so ist die Finanzierung der freien Tagespresse schon infrage gestellt.
Die 7-Tage-Frist ist seinerzeit einmal als Kompromiss eingeführt worden, um Expansion und Kostenentwicklung zumindest ein Stück weit im Zaum zu halten.
Diesen Kompromiss wollen Sie nun leider einseitig kündigen. Wenn Sie eine längere Abrufbarkeit von Filmen wollen, müssen Sie natürlich auch Urheber und Künstler angemessen beteiligen. Das kostet Geld und wird zu höheren Gebühren führen.
Ob mit Grundversorgung auch die mediale Vollbespaßung mit Retrofaktor gemeint sein muss, ist, denke ich, fraglich. Denn vielleicht haben die Sender einen Ausbau der Online-Inhalte gar nicht nötig. Auch die Abschaffung der 7-Tage-Regel ist möglicherweise gar nicht nötig, denn die Videos werden derzeit im Schnitt nicht einmal zehn Minuten angesehen, egal, ob „Tatort“ oder „heute-show“, hat der „Tagesspiegel“ bei ARD und ZDF recherchiert.
Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir freilich zu. Die Intention der Anträge erfreut uns allerdings nicht. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Liebe Rundfunkbeitragszahler, Internetgucker und -nutzer! Sämtliche Inhalte, die von öffentlich-rechtlichen Sendern produziert werden, von den Verkehrsnachrichten bis zur Volksmusikantenstadl-Scheune werden über den Rundfunkbeitrag von der Öffentlichkeit bezahlt. Jeder Haushalt in Deutschland bezahlt einen monatlichen Beitrag, damit wir alle ein entsprechendes öffentlich-rechtliches Programm genießen dürfen.
Inzwischen kann man fast alle Inhalte auch online abrufen. Seltsam ist nur – obwohl aus öffentlichen Geldern finanziert –, verschwinden die meisten Inhalte nach sieben Tagen wieder aus dem Internet. Das ist die sogenannte 7-Tage-Regelung. Dabei haben wir doch für diese Inhalte bezahlt. Warum gehören sie uns nicht? Warum können wir nicht, wenn es unbedingt sein muss, den „Tatort“ online ansehen, wann immer wir das wollen? Warum können Kreativschaffende diese Inhalte nicht weiterverwenden?
Frau Ministerpräsidentin Kraft hat bei ihrer Eröffnungsrede zum 24. Medienforum im Sommer 2012 gesagt, dass sie sich für ein Ende der 7-Tage-Regel im Internetangebot der Öffentlich-Rechtlichen einsetzen wird. Das gleiche Bekenntnis finden wir im rot-grünen Koalitionsvertrag.
Wenn man, was ich selbstverständlich annehme, Herrn Dr. Eumanns letzten Bericht aus der Rundfunkkommission glauben darf, dann sind wir uns ziemlich einig, dass die 7-Tage-Regelung sinnfrei ist und abgeschafft gehört.
Insofern haben wir uns ein wenig gewundert, dass uns jetzt dieser Antrag vorliegt. Wir fragen uns, ob Sie sich ganz plötzlich wieder an Ihren Koalitionsvertrag erinnert haben. Geht das nicht schnell genug? Haben Sie Sorgen, von Piraten an Ihre Versprechungen erinnert zu werden? Oder deutet sich womöglich sogar ein Scheitern an? Man weiß es nicht.
Jedenfalls stimmen wir mit Ihnen überein, die 7Tage-Regelung für öffentlich-rechtliche Telemedienangebote gehört abgeschafft. Wir Piraten meinen aber, dass dieser Antrag nicht weit genug geht. Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, den wir gemeinsam mit Ihrem Antrag beraten wollen, und der noch
einige andere wichtige Themen anspricht. Aus unserer Sicht muss nicht nur 7-Tage-Regelung abgeschafft werden. Die Inhalte, die von den Beitragszahlern finanziert wurden, sollen nicht nur dauerhaft verfügbar sein, es muss auch möglich sein, die Inhalte weiter zu verwerten. Internet wird nicht nur geguckt, im Internet geht es um Partizipation.
Natürlich müssen dafür die vertraglichen Rahmenbedingungen gestaltet werden, damit Urheber und Produktionsbeteiligte dafür eine faire Vergütung bekommen. Bei 100%igen Eigenproduktionen könnte das schnell ermöglicht werden. Bei externen Aufträgen müssen die Verträge zukünftig entsprechend gestaltet werden.
Wir meinen, partizipative Internettechnologien auf öffentlich-rechtlichen Plattformen gehören gestärkt. Das Internet funktioniert nicht nur nach dem Sender-Empfänger-Prinzip. Es hat jeder die Möglichkeit, zum Sender zu werden. Der WDR ist schon einen guten Weg gegangen. Er tritt in manchen Formaten schon sehr intensiv in die Online-Diskussion ein. Lassen Sie uns diesen Weg unterstützen und stärken.
Außerdem – das habe ich schon letzten Monat in meiner Rede zu den Rundfunkbeiträgen gesagt – müssen wir die Barrierefreiheit im ÖffentlichRechtlichen vorantreiben, und zwar auf allen Sendeplattformen. Wir wollen, dass auf Sponsoring verzichtet werden kann. Und wir wollen endlich einen Einstieg in die Werbefreiheit auch vor 20:00 Uhr. Das fanden wir im vorliegenden Antrag nicht.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die angesprochene KEF, hat vorgerechnet, dass Werbe- und Sponsoringfreiheit gerade einmal Kosten von 1,25 € pro Haushalt und Monat ausmachen. Ja, uns ist klar, dass diese Forderungen Geld kosten, und zwar das Geld des Beitragszahlers. Deswegen plädieren wir dafür, ausgehend von den jetzt vorliegenden Anträgen, in eine Grundsatzdiskussion über die Möglichkeiten und Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzusteigen. Das betrifft die Frage, was eigentlich mediale Grundversorgung bedeutet.
Ich meine, wir sind jetzt im Ausschuss und die Landesregierung in den entsprechenden Gremien gefragt, unsere Position grundsätzlich deutlich zu machen. Es stehen Staatsverträge an, und die Mediengesetzgebung steht in den kommenden Monaten auf der Tagesordnung. Lassen Sie uns diese Zeit nutzen!
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung unterstützt den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich für eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und insbesondere für mehr Spielraum der ÖffentlichRechtlichen im Internet einsetzen.