Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

Wir können deshalb keine der eingegangenen Bewerbungen zum jetzigen Zeitpunkt aktiv unterstützen. Ich kann alles, was von den Rednern von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten gesagt wurde, nur mit Nachdruck unterstreichen.

Noch einmal: Ich finde es schwierig, wenn Sie von CDU und FDP versuchen, etwas zu instrumentalisieren, was der Sache eher schadet, als dass es ihr dient.

(Anhaltender lebhafter Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Das bleibt auch so. Ich schließe die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 7.

Wir kommen zur Abstimmung. Insgesamt haben wir drei Abstimmungen durchzuführen.

Wir stimmen erstens ab über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4826. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt, die wir jetzt über den Inhalt dieses Antrags durchführen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Piraten. Der fraktionslose Abgeordnete Stein ist nicht auf seinem Platz und scheint nicht an der Abstimmung teilzunehmen. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist damit der Antrag der CDUFraktion Drucksache 16/4826 abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten Drucksache 16/4920 zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4905.

Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag Drucksache 16/4920 angenommen.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den jetzt so geänderten Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4905. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP.

Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. An beiden vorgenannten Abstimmungen hat der fraktionslose Abgeordnete Stein nicht teilgenommen.

(Zurufe von den PIRATEN: Buh! – Zuruf von der SPD: Oh!)

Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/4905 in der geänderten Fassung angenommen, und ich schließe den Tagesordnungspunkt 7.

(Unruhe)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

8 Landesregierung darf Evaluierung und Novel

lierung des Konnexitätsausführungsgesetzes nicht weiter verschleppen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4829

Ich eröffne die Aussprache. Wenn die Kolleginnen und Kollegen, die andere wichtige Gespräche zu führen haben, den Raum verlassen haben, hat Kollege Kuper für die antragstellende Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor zehn Jahren wurde der Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“, also die Konnexität, in die Landesverfassung aufgenommen. Dieser Grundsatz in den Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Städten klingt in der Theorie richtig und einfach.

Richtig bleibt dieser Grundsatz. Denn bei ständig neuen Aufgaben und damit Lasten werden unsere Städte und Gemeinden ohne eine Kostenerstattung nie auf einen grünen Zweig kommen. In der Praxis zeigen sich aber enorme Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten, die die kommunale Familie belasten. Man muss nur an das Stichwort der Inklusion erinnern.

Jeder weiß um diesen Konflikt, der sich schon lange hinzieht, um die Anerkennung der Konnexität. Sie selbst, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, sprachen in Ihrem Koalitionsvertrag von der Notwendigkeit einer umgehungssicheren Ausgestaltung der landesrechtlichen Konnexitätsbestimmungen. Aber Sie tun nichts.

Genau darum fordern wir mit unserem Antrag nun die Überprüfung und Weiterentwicklung des Konnexitätsausführungsgesetzes. Ziel ist Umgehungssicherheit zum Schutz der Kommunen. Diese Landesregierung versucht immer wieder, den Kommunen neue Aufgaben zu übertragen und dabei die Konnexität zu leugnen. Einige Beispiele finden Sie im Antrag.

Wie notwendig oder berechtigt dieser Antrag ist, mag man auch anhand des konkreten Beispiels und anhand der konkreten Ausführungen des 9. Senats des Landessozialgerichts NRW zur Kostenträgerschaft bei den Inklusionshelfern entnehmen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

„Ebenso wenig verkennt der Senat die Gefahr, dass ein primär auf positive politische Außendarstellung bedachtes, seiner Gewährleistungsverantwortung für einen funktionierenden inklusiven Schulbetrieb aber nicht gerecht werdendes Land die Kosten der Inklusion quasi durch die Hintertür über das Jugendhilfe- oder das Sozialhilferecht den Kreisen und Gemeinden aufbürdet.“

Meine Damen und Herren, das aktuelle Verhandlungsverfahren hat mit dem Konnexitätsausführungsgesetz nichts gemeinsam.

Weil Sie aber um die grundsätzlichen Fallstricke bei der Konnexität wissen, Ihre Handlungsspielräume aber erhalten wollen und das Thema für Sie unangenehm ist, verschleppen Sie die Evaluierung und die Weiterentwicklung dieses Gesetzes. Im Zuge der Entfristung des Gesetzes erklärte die Landesregierung damals, dass diese Evaluierung bis spätestens zum 30. Juni letzten Jahres vorgelegt werde. Was ist seitdem passiert? – Nichts. Daher werden wir Sie erinnern, Ihren Selbstverpflichtungen nachzukommen.

Die Konnexität ist ein entscheidender Baustein auf dem Weg zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen. Der Bund entlastet die Kommunen massiv. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass nicht neue Aufgaben von Bund oder Land diese Ersparnisse gleich wieder aufzehren.

Deshalb fordern wir mit diesem Antrag, das Konnexitätsprinzip zügig zu evaluieren, den Bericht zeitnah vorzulegen, das Gesetz weiterzuentwickeln, die Selbstverwaltung zu schützen und gleichzeitig – das steht unter Punkt 4 –, dass Sie sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass nur bei vollständigem Kostenausgleich von der Bundesebene weitere Aufgaben und Standards für die Kommunen gesetzt werden.

Von daher bin ich auf die Beratungen im Ausschuss und eine Sachverständigenanhörung zum Thema bereits jetzt gespannt und freue mich darauf. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Hübner.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es ein wichtiges Thema, mit dem wir uns auf An

trag der CDU heute auseinandersetzen. Leider ist das Thema offensichtlich nicht so wichtig, dass wir es – wie gerade eben – in einem vollen Plenarsaal beraten können.

Ich will vorausschicken, dass ich glaube, dass das Thema derzeit bei der Landesregierung gut aufgehoben ist. Nach meinen Gesprächen bei den kommunalen Spitzenverbänden bin ich mir ganz sicher, dass derzeit die letzten Abstimmungen laufen, das Ausführungsgesetz entsprechend zu evaluieren, und dass es dann sehr kurzfristig auf den Weg gebracht bzw. dem Parlament zugeleitet werden kann. Daran haben wir ein großes Interesse. Vielleicht kann Ralf Jäger als Minister gleich dazu noch ein paar Erläuterungen geben, wie der Verfahrungsstand im Konkreten ist.

Eine Bemerkung, Herr Kuper, zum Punkt „Inklusion“ im 9. Schulrechtsänderungsgesetz: Sie haben gerade den Eindruck erwecken wollen, dass von unserer Seite nichts auf den Weg gebracht wird und dass berechtigte Interessen der Kommunen vernachlässigt werden.

Sie wissen ganz genau: Das ist nicht der Fall. Dazu gab es eine sehr umfängliche mediale Berichterstattung. Auch laufen die entsprechenden Abstimmungen, damit es eben nicht dazu kommt, dass das 9. Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet wird und wir danach in einen Streit gehen.

Wir sind nämlich vorher tätig geworden, sitzen im Prinzip mit den kommunalen Spitzenverbänden an einem Tisch und tauschen uns sehr sachgerecht über die Folgen für die kommunale Familie aus.

Wenn wir die Aufgabenübertragung, die Sie ansonsten in Ihrem Antrag aufgeführt haben, systematisch durchgehen, kann festgestellt werden, dass wir uns in Bezug auf alle Punkte sehr ernsthaft um das Thema „Konnexität“ bemüht haben.

Ein Thema taucht da beispielsweise nicht auf, nämlich das Zensusgesetz. Vielleicht erinnern sich die Kollegen, die schon in der letzten Wahlperiode dabei waren, daran, dass wir auch dazu einen entsprechenden Abstimmungsbedarf mit den Kommunen hatten. Die Kommunen hatten gesagt: Wir machen eine Spitzabrechnung. Das ist nicht zugunsten des Landeshaushaltes, sondern zugunsten der kommunalen Familie gewesen.

Seitdem nehmen wir bei allen Vorhaben – auch bei denen, die Sie aufgeführt haben –, beispielsweise beim Tariftreue- und Vergabegesetz, eine Abstimmung vor. Auch zum Tariftreue- und Vergabegesetz wird es eine Evaluation geben, weil der Aufwand, der auf die Kommunen zugekommen ist oder eben nicht zugekommen ist, nicht abschätzbar ist. Dazu haben wir entsprechende Abstimmungen vorgenommen und die Konnexität ernst genommen.

Sie haben richtigerweise berichtet, dass das Konnexitätsausführungsgesetz vor zehn Jahren auf den

Weg gebracht worden ist. Ich gebe Ihnen zwei Beispiele, wo die Konnexität nicht ernst genommen wurde. Bei der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung und bei der Kommunalisierung der Umweltverwaltung, und zwar jeweils von Ihrer Regierung.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich darf Ihnen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung – mit Erlaubnis der Präsidentin – Punkt 4 zitieren:

„Künftig ist der Gesetzgeber bei Aufgabenübertragungen jedoch gehalten, die Grundannahmen und Berechnungen seiner Kostenprognose nicht nur grob, sondern im Einzelnen nachvollziehbar offenzulegen und auf diese Weise einen konsensorientierten partnerschaftlichen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden zu ermöglichen.“

Das war für uns Auftrag, Herr Kuper. Deshalb ist natürlich bei uns in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden, das umzusetzen, was Sie während Ihrer Regierungszeit von 2005 bis 2010 mit Füßen getreten haben. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Kuper, das, was Sie als Anliegen vortragen, ist im Grundsatz durchaus gerechtfertigt. Wir hatten den kommunalen Spitzenverbänden zugesichert, alsbald eine entsprechende Evaluierung vorzunehmen. In dem Zusammenhang ist einmal von Sommer 2013 die Rede gewesen.

Weniger einverstanden bin ich mit Ihren Ausführungen dazu.

Ich erinnere daran: Die kommunalen Spitzenverbände sind mit Schreiben vom 12. Oktober 2011 – das ist also mittlerweile 26 Monate her – vom Ministerium für Inneres und Kommunales angeschrieben worden, ihre Anforderungen zu benennen, die in diesen Prozess einbezogen werden sollten. Sie haben mit Schreiben vom 16. Januar 2012 darauf geantwortet. Mittlerweile ist das rund 24 Monate her. Insofern kann man durchaus zu der Einschätzung kommen, dass die Mühlen der Bürokratie durchaus langsam mahlen.