Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

Ich erinnere daran: Die kommunalen Spitzenverbände sind mit Schreiben vom 12. Oktober 2011 – das ist also mittlerweile 26 Monate her – vom Ministerium für Inneres und Kommunales angeschrieben worden, ihre Anforderungen zu benennen, die in diesen Prozess einbezogen werden sollten. Sie haben mit Schreiben vom 16. Januar 2012 darauf geantwortet. Mittlerweile ist das rund 24 Monate her. Insofern kann man durchaus zu der Einschätzung kommen, dass die Mühlen der Bürokratie durchaus langsam mahlen.

Das hat aber weniger etwas mit den politischen Farben der derzeitigen Landesregierung zu tun. Das sind Erfahrungen, die wir auch mit der Vor

Vorgänger-Landesregierung haben machen müssen.

Herr Kuper, Sie haben in Ihrem Antrag eine Reihe von Beispielen aufgezeigt, um den Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Sie haben das Thema „9. Schulrechtsänderungsgesetz“ genannt. Herr Hübner hat dazu schon ausgeführt. Da sind wir auf einem guten Weg. Wir haben hier auch ein Verfahren mit den Spitzenverbänden vereinbart, um zu prüfen, inwieweit dieses Gesetz konnexitätsrelevant ist, und, wenn ja, inwieweit eine entsprechende Kostenerstattung durch den Landesgesetzgeber zu erfolgen hat.

Zu den anderen Beispielen – „Tariftreuegesetz“, aber auch „Zuständigkeitsverordnung Umwelt

schutz“ –: Herr Kuper, da wären mir andere, und zwar wesentlich bessere Beispiele eingefallen. Herr Hübner hat schon zwei genannt: die Übertragung der Versorgungsämter auf die Kommunen oder aber auch die Kommunalisierung der ursprünglich bei den Bezirksregierungen angesiedelten Umweltbehörden.

Herr Kuper, wenn Sie in diesem Zusammenhang die engen Verflechtungen zwischen Land und Kommunen ansprechen, dann möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, worunter die Kommunen auch zu leiden hatten, nämlich beispielsweise unter dem damaligen Einheitslastenabrechnungsgesetz, das wir mittlerweile mit sehr viel finanziellem Aufwand korrigiert haben,

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

unter der Nicht-Weitergabe der Bundesmittel zum U3-Ausbau oder aber unter der Streichung von 80 Millionen Landesmitteln im Rahmen der Spitzabrechnung zum Elternbeitragsausgleichsgesetz oder aber unter der Verdoppelung der Krankenhauspauschale oder aber unter der Kürzung der Zuschüsse an die kommunalen Weiterbildungsträger. Das waren alles Maßnahmen, die unmittelbar die Finanzsituation der Kommunen berührten bzw. in erheblichem Maße belastet haben.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Insofern freue ich mich auf die Diskussion. Wir werden diesen Antrag in den zuständigen Fachausschuss überweisen. Dann werden wir trefflich darüber streiten, inwieweit Ihre Beispiele in diesem Zusammenhang zutreffend sind oder auch nicht. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Abruszat.

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Konnexität heißt eigentlich nichts anderes als Verbindung. Im Antrag der CDU-Fraktion steht: Wer bestellt, bezahlt. Rein fachlich müsste man eher formulieren, dass die Last einer Ausgabe der Last einer Aufgabe zu folgen hat, also die Ausgabenlast folgt der Aufgabenlast. Es gibt Einigkeit in diesem Bereich. Das ist doch schön.

(Michael Hübner [SPD]: Geht doch!)

Verfolgt man die Debatte, verfallen wir hier wieder in Rituale, die nicht zu dem Ziel führen, das zu erreichen, was wir gemeinsam wollen.

(Beifall von der FDP – Beifall von André Ku- per [CDU])

Denn Fakt ist: Das Konnexitätsprinzip hat Eingang in die Landesverfassung gefunden. Wir sind daran gebunden. Wir müssen uns deshalb auch fragen: Sind unsere Kommunen vielleicht auch aufgrund der Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips in einer anderen Verfassung, als wir es uns wünschen? Da bricht sich auch niemand einen Zacken aus der Krone, Herr Kollege Krüger, Herr Kollege Hübner, das eine oder andere auch so zu bewerten.

Wir müssen aber die Wirkungen dieses verankerten Konnexitätsprinzips überprüfen. Das müssen wir tun.

Man mag inhaltlich zu einzelnen Fragen politischer Art unterschiedliche Auffassungen haben. Aber, meine Damen und Herren, eines ist doch völlig klar: Gegen eine systemische Evaluierung dieses angewandten Konnexitätsprinzips kann schlechterdings indes niemand sein.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Deswegen, glaube ich, ist diese Evaluation, meine Damen und Herren, kein Punkt, der sich für eine Auseinandersetzung, der sich für diese tollen Rituale, Herr Kollege Mostofizadeh, eignet, die gerade Sie immer pflegen. Sie pflegen immer diese ritualisierten Debatten.

(Lachen von Reiner Priggen [GRÜNE] – Zu- ruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Ja, Sie sind dafür bekannt, Herr Mostofizadeh. Ständig fallen Sie in diese Debatten hinein.

Lassen Sie uns, insgesamt gesehen, über die Standards reden.

Herr Kollege Abruszat...

Aber lassen Sie uns auch über die Standards sprechen, die vonseiten des Bundes gesetzt werden.

Herr Kollege Abruszat …

Auch das ist ein entscheidender Punkt, wenn es einen vollständigen Kostenausgleich geben muss. – Ich bin gerne bereit, die Frage von Herrn Priggen zu beantworten.

Danke schön. – Herr Priggen, bitte.

Schönen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Ich habe nur spontan die Frage, ob das, was Sie jetzt eben gegenüber dem Kollegen Mostofizadeh gemacht haben, nicht auch ein ritualisierter Angriff war?

Leider war das die Wahrheit, Herr Kollege Priggen. Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, so wahr mir der liebe Gott helfe. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Zurufe von der SPD: Oho!)

Danke schön, Herr Kollege Abruszat. – Für die Piraten spricht der Kollege Schulz.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ich habe noch nicht einmal geredet, Herr Kollege! – Heiterkeit – Kai Abruszat [FDP]: Sie haben immer dazwischen geredet!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Sehr geehrter Herr Kollege Kuper! – Ausdrücklich erwähnt! Die CDU bezieht sich in ihrem Antrag auf Dokumente, die öffentlich abrufbar sind, und Gesetzesvorhaben bzw. Initiativen der Landesregierung, die wir bereits in diesem Plenum mit teilweise großem Argwohn, aber auch mit besonderer Aufmerksamkeit begleiten durften und mussten.

In der Sache sind wir bei Ihnen und bei dem Antrag. Wie es sich in der bisherigen Debatte herausgestellt hat, kann eine Evaluierung nur im Sinne aller Fraktionen hier im Landtag sein, wenn man nämlich die Auffassung teilt, dass Kommunen vor weiteren Belastungen durch neue Gesetzgebung zu schützen sind. Ich glaube, auch nicht herausgehört zu haben, dass das irgendjemand anders sieht.

Erlauben Sie mir bitte dennoch, insbesondere in Bezug auf Aussagen von heute Morgen im Rahmen der Aktuellen Stunde, den Hinweis auf die Bundespolitik. Während der Aktuellen Stunde verwies Ihr Kollege von der CDU – ich glaube, es waren sogar beide, sowohl Herr Hegemann als auch Herr

Biesenbach – ganz besonders unsere Fraktion darauf, dass wir nicht im Bundestag vertreten sind und wir deshalb hier im Landtag doch bitte keine Bundespolitik machen sollten.

Ein Teil Ihrer Forderungen, nämlich der unter Ziffer 4, zielt aber explizit darauf ab, dass auf Bundesebene nur Entscheidungen getroffen werden, die nicht zum Nachteil der Kommunen in NRW gereichen dürfen. Das ist so weit in Ordnung.

Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender im Landtag, Herr Kollege Laumann, ist nun als Staatssekretär Teil dieser Bundesregierung. Ihre Partei stellt die größte Fraktion im Deutschen Bundestag und gestaltet genau diese von Ihnen angesprochene Gesetzgebung maßgeblich mit.

Da stellt sich mir doch die Frage, ob der Landesverband der nordrhein-westfälischen CDU so weit von Berlin entfernt ist, dass er keinen Einfluss mehr hat, und ob die schwarz-rote Bundesregierung – dabei spreche ich die SPD selbstverständlich mit an – zuungunsten der Kommunen im Land NRW Politik betreibt. Wir glauben das eigentlich nicht. Beide Antworten interessieren mich natürlich brennend. Herr Hübner wird sich im Ausschuss entsprechend für die SPD einbringen; denn wir haben immerhin eine schwarz-rote Regierung im Bund.

Wie angekündigt werden wir diesen Antrag mit der angemessenen Priorität im Ausschuss behandeln. Die Lage der Kommunen in NRW braucht dauerhaft unsere vollste Aufmerksamkeit. Daran besteht, glaube ich, bei keiner Fraktion irgendein Zweifel. Wir Parlamentarier in NRW müssen dafür im Landtag das tun, die notwendig sind, um die Kommunen mit der Landesgesetzgebung nicht zu überfordern.

Allerdings würde eine heutige Zustimmung zu dem Antrag der CDU gleichsam bedeuten, dass die bisherige Politik im Bund nicht zielführend war. Ich bin darauf gespannt, wie die CDU-Fraktion mit Ihrem Antrag umgehen wird. Sollte es nämlich zum Beispiel zu einer Anhörung kommen, würden wir natürlich sehr gerne einige Fachleute der CDU aus dem Unterausschuss Kommunales aus der 17. Wahlperiode einladen. Leider hat sich der entsprechende Ausschuss für die laufende Wahlperiode noch nicht konstituiert; dazu soll es aber, wie wir gehört haben, demnächst kommen. Vielleicht können diese Personen dann als Experten Licht ins Dunkel bringen und die Frage beantworten, wer genau – und vor allem, wie – die Gesetzgebung der vergangenen Jahre beeinflusst hat.

Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir unter anderem daher zu und freuen uns auch auf die weitere Evaluierung der Fragestellung im Hinblick auf den Bundesrat und die Bundespolitik in unserem Ausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! In unserem Koalitionsvertrag ist schwarz auf weiß nachzulesen, dass wir das Konnexitätsprinzip nicht nur anerkennen, sondern auch anwenden. Das galt bisher, und das gilt auch in Zukunft. Das gilt vor allem für diese Landesregierung, aber nicht für die Vor-Vorgängerregierung.

(Beifall von der SPD)

Diese Landesregierung, meine Damen und Herren, kommt auch ihrer Ankündigung nach, einen Evaluationsbericht zeitnah vorzulegen. Das bedeutet, die Evaluierung ist noch im Gange gewesen. Von einem Verschleppen, Herr Kuper, kann also nicht die Rede sein.

Dass der Bericht nicht schon im letzten Sommer vorgelegt werden konnte, ist dem Umstand geschuldet, dass alle Ressorts der Landesregierung zu beteiligen waren und dass wir die kommunalen Spitzenverbände aktiv in diesen Prozess eingebunden haben. Die jeweiligen Stellungnahmen wurden ausgewertet, ebenso übrigens die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema. Der Bericht befindet sich in der Endabstimmung zwischen den Ressorts. Ich beabsichtige, ihn im Februar dem Kabinett und nach Beschlussfassung sofort der Präsidentin zuzuleiten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.