Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

Wenn man da noch einmal einen Rückblick auf die Kostenentwicklung der letzten Jahre wirft, dann sieht man auch, wie sich die Kosten seit 1981 – da lagen die Kosten bei rund 400 Millionen €; 2016 werden sie voraussichtlich bei 4,4 Milliarden € liegen – verzehnfacht haben.

Die Gründe sind sehr unterschiedlich. Aber ein wesentlicher Grund – darüber sollten wir gemeinsam sehr froh sein – ist die medizinische Entwicklung in diesem Bereich. Menschen mit einem Handicap haben eine deutlich höhere Lebenserwartung. Es gibt Eltern, Angehörigen und Betroffenen auch ganz viel Hoffnung, dass man ein erfülltes und auch langes Leben mit einer Behinderung leben kann.

Sie sehen: Insgesamt ist das ein Thema, das sich auf keinen Fall für einen politischen Dissens eignet. Deswegen will ich Ihnen noch einmal mit auf den Weg geben, dass wir hier gemeinsam mit den Kommunen und geschlossen als Land unseren Appell nach Berlin richten.

Wir werden der Überweisung selbstverständlich zustimmen. Und wir sehen Ihren Antrag, auch die Ideen, die Sie hier vorgetragen haben, als Grundlage, auch gemeinsame Positionen zu entwickeln. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD und der FDP)

Vielen Dank, Herr Wolf. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Kuper.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nachdem wir vorhin beim Tagesordnungspunkt zur Konnexität über das Land gesprochen haben, geht es nun um die Verantwortung des Bundes. Ich darf mich an die Vorworte weitgehend anschließen. Da ist kein Dissens in dieser Runde.

Ich glaube, man kann aber auch ganz deutlich sagen, dass der Bund seiner Verantwortung für die Kommunen nachkommt. Am Beispiel der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung möchte ich noch einmal deutlich machen: Zum 1. Januar greift

die letzte Stufe der Entlastung für die Kommunen im Bereich der Grundsicherung im Alter.

Der Bund hat sich 2011 verpflichtet, schrittweise diese Kosten zu übernehmen, jedes Jahr stärker. Am Beispiel von zwei oder drei Zahlen der Stadt Bielefeld kann man die Auswirkungen deutlich machen und kann dokumentieren, wie wichtig diese Kostenübernahme war. Wurden im Jahre 2010 in Bielefeld für diesen Bereich 20 Millionen € bezahlt, so sind es heute, im Jahre 2014, 27 Millionen €. Aber im Unterschied zu 2010 werden diese Kosten jetzt vollständig vom Bund übernommen. Insgesamt stehen in diesem Jahr 1,1 Milliarden € zusätzlich für die kommunale Familie zur Verfügung: notwendiges Geld hier vor Ort.

Von daher ist es zusätzlich zu begrüßen, dass sich der Bund jetzt an der Eingliederungshilfe beteiligt, denn – wie es eben schon gesagt worden ist – das ist keine kommunale Aufgabe, das ist eine gesellschaftspolitische, eine staatliche Aufgabe, die auch durch den Bund finanziert werden muss. Deshalb sind wir froh und begrüßen es, dass diese Übernahme in Höhe von 5 Milliarden € kommen wird. Für NRW bringt das immerhin eine Entlastung der kommunalen Familie von 1 Milliarde €. Es geht dabei um ein komplexes Thema mit vielen Beteiligten, unterschiedlichen Ansichten. Das ist uns ganz klar bewusst. Aber dass solch ein komplexer Vorgang wie ein Bundesleistungsgesetz nicht von heute auf morgen zu schaffen ist, ist jedem Praktiker auch klar.

Die Entlastung der Kommunen um jährlich 5 Milliarden € und die Vorabentlastung um 1 Milliarde € vor Inkrafttreten eines neuen Bundesleistungsgesetzes stehen im Koalitionsvertrag als prioritäre Maßnahme und somit nicht unter dem sonst üblichen Finanzierungsvorbehalt. Das ist ein starkes, das ist ein ganz deutliches Signal an unsere Kommunen und die Verantwortlichen im Bund.

Aber eines muss man an dieser Stelle, denke ich, auch parteiübergreifend sagen: Wir erwarten, dass die zugesagten zusätzlichen Milliarden jetzt auch entsprechend eingeplant werden und zeitnah kommen.

Ich denke, nach diesen Mammutentlastungen, der größten Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik, zeigt sich eines: CDU-geführte Bundesregierungen sorgen für eine Entlastung der Kommunen, und zwar egal, mit wem regiert wird.

(Zurufe von der SPD)

All das ist an dem Antrag der FDP vom Ziel her unterstützenswert. Was aus meiner Sicht ein wenig zu kurz kommt, ist hierbei der Blick auf die Landesebene. Aber das machen wir bei anderer Gelegenheit. Ich denke, dass wir im Fachausschuss weiterhin gut darüber reden können und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Kuper. – Für die grüne Fraktion spricht nun Herr Kollege Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich wundert bei so viel Einigkeit, dass die Politik dann doch irgendwie anders funktioniert. Das müssen dann Satellitenmenschen sein, die offensichtlich aktive Politik gestalten.

Herr Kollege Kuper, um bei Ihrer letzten Bemerkung anzufangen und auch auf die FDP einzugehen: Was die FDP in den letzten zwei Tagen hier abgezogen hat und auch morgen noch abziehen wird, ist: Man ist aus dem Bundestag raus, man ist aus der Bundesregierung raus. Jetzt kann man alles, was man immer schon nicht verantworten musste, den anderen auf den Wunschzettel schreiben.

(Beifall von Mario Krüger [GRÜNE])

Wenn der Kollege Abruszat von ritualhaftem Verhalten vorhin spricht und mich in einer Debatte anspricht, in der ich mich nicht einmal zu Wort gemeldet habe, dann würde ich einfach mal den Antrag, der seine Unterschrift trägt, zurate ziehen, in dem auf das Jahr 1982 wieder Bezug genommen wird und die Absenkung des Verbundsatzes bemängelt und als Ausgangspunkt der Verschlechterung der kommunalen Finanzsituation in Nordrhein-Westfalen genommen wird.

(Kai Abruszat [FDP]: Rituale!)

in schwierigen Verhandlungen durchgesetzt haben, von denen einige Punkte – da komme ich noch einmal auf den Kollegen Kuper zu sprechen – auch höchst interessant sind. Es würde sich möglicherweise lohnen, den Antrag auch noch einmal zurate zu ziehen und die Beschlussfassung anzugucken.

In der Beschlussfassung steht nämlich unter anderem, dass man – wir haben es nicht Stärkungspakt genannt – Maßnahmen zur Entschuldung von notleidenden Kommunen ergreift und dass diese notleidenden Kommunen auch ihren eigenen Anteil zur Restrukturierung beitragen müssen. Das steht ausdrücklich in einem Antrag, den die CDU-Fraktion mit verfasst und mit beschlossen und in diesem Landtag zur Abstimmung gestellt hat.

Nach vorne, Herr Kuper! Ich kann nicht ganz verstehen, dass Sie Ihre eigene Bundesregierung in dieser Hinsicht ein Stück weit aus der Verantwor

tung entlassen. Die alte Bundesregierung aus FDP und CDU – und dabei stimme ich Herr Abruszat wieder ausdrücklich zu – hatte bereits versprochen, eine Entlastung in der Größenordnung von 5 Milliarden € bundesweit den Kommunen zugute kommen zu lassen, und zwar ohne Nebenwirkungen und mit sofortiger Wirkung. Das ist zumindest unsere Interpretation der Fiskalpaktverhandlungen, die wir dort geführt haben. Also: Entlastung ab 2014, spätestens 2015, und zwar in voller Höhe von 5 Milliarden €, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum zweiten Punkt, der in diesem Zusammenhang auch nicht zu vergessen ist: Herr Kuper hat davon gesprochen, das Bundesteilhabegesetz sei eine komplizierte Veranstaltung. Dem will ich überhaupt nicht widersprechen. Das ist so, aber zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass man fachliche Standards setzen muss. Dazu muss man sich möglicherweise mit Bundeländern wie Niedersachsen oder Baden-Württemberg – das sind ja beides auch Landesregierungen, an denen wir maßgeblich beteiligt sind – darüber auseinandersetzen, ob man deren Standard oder vielleicht den Standard haben will, der in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung der Leistungen, die wir hier angesprochen haben, üblich ist. Das möchte ich ausdrücklich hinzufügen.

Was mich allerdings erstaunt, Herr Kollege Abruszat, ist die Feststellung, dass diese steuerlichen Effekte, die Sie in Ihrem Antrag aufführen und im Gutachten beschrieben werden, offensichtlich erst ab dem 23.09.2013 eintreten.

(Minister Guntram Schneider: Genau!)

Mir ist völlig neu, dass das erst seit dem Tag der Fall ist.

(Kai Abruszat [FDP]: Sie haben es ja noch nie thematisiert! Ohne unseren Antrag hätten Sie das gar nicht thematisiert!)

Herr Abruszat, es ist klar, dass es solche Effekte gibt. Wir diskutieren dauernd bei Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und der Städtebauförderung, dass der Bund natürlich über steuerliche Effekte davon profitiert. Deswegen fordern wir solche Tatbestände, die Sie von der FDP dann wiederum immer wieder als unnötige Geldausgaben maskieren wollen, auch ausdrücklich ein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, das seht ihr mir an der Stelle nach. Ich hoffe, dass wir auf der Basis des Antrags von 2010 gemeinsam dafür streiten, die Entlastung in der Größenordnung von 5 Milliarden € – respektive 1 Milliarde € für Nordrhein-Westfalen sofort – möglichst rasch umzusetzen.

(Beifall von Marc Herter [SPD])

Und da dies wohl nicht sofort über ein Bundesteilhabegesetz möglich ist, sollte es eben über die Umsatzsteuer oder andere Entlastungsmaßnahmen geschehen. Da sind wir ganz frei in der Gestaltung. Das Bundesteilhabegesetz sollte allerdings so schnell wie möglich kommen; denn es ist fachlich notwendig und in der Sache geboten. Insofern könnten wir dem FDP-Antrag von der Anlage her folgen. Mit welcher liberalen Leichtigkeit dieser jedoch dahergeschrieben ist, erstaunt uns allerdings auch.

(Beifall von den GRÜNEN – Minister Gun- tram Schneider: Das kann man wohl sagen! So ist es!)

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Für die Piratenfraktion spricht nun Herr Sommer.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne und im Live-Stream! Wir beraten hier erstmalig den Antrag der FDP bzw. die Umsetzung der Studie, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Auftrag gegeben hat.

Leider ist uns die dem Antrag zugrunde liegende Studie erst gestern zur Verfügung gestellt worden. Insofern kann und möchte ich sie hier noch nicht bewerten. Wir haben sie noch nicht abschließend ausgewertet. Um das gründlich zu tun, brauchen wir mehr als anderthalb Tage. Dafür ist die Studie einfach zu komplex.

Was ich allerdings kann, ist, den Antrag durchaus wohlwollend zu begleiten. Darin wird schließlich sehr deutlich, dass die monetären Abläufe in der Eingliederungshilfe dringend anders gestaltet werden müssen. Darüber sind wir uns, glaube ich, über die Fraktionsgrenzen hinweg ziemlich einig.

Dabei ist mir aber aufgefallen, dass in dem Antrag selbst ein kleiner Teil deutlich zu kurz kommt: Was bedeutet die Umsetzung dieser Studie für die betroffenen Menschen? – Seit Jahren ist die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung ungefähr ein Drittel geringer als die von Menschen ohne Behinderung. Und die Rechte von Menschen mit Behinderung sind im Leistungsverfahren – vorsichtig formuliert – sehr suboptimal dargestellt. Das muss dringend geändert werden – keine Frage.

Auch das Spannungsfeld der Pflegeversicherung zur stationären Eingliederungshilfe wird immer größer. Glücklicherweise leben Menschen mit Behinderung immer länger; dies liegt am medizinischen Fortschritt. Allerdings gleiten – und das ist hier ein bisschen zu kurz gekommen – immer mehr Menschen in die Bereiche, die vorher durch die Sozialhilfe betreut worden sind.

Es besteht hier somit dringender Handlungsbedarf. Durch eine Neuordnung der Finanzierung der Eingliederungshilfe darf nicht in den Hintergrund geraten, dass es hierbei um Menschen und nicht hauptsächlich um die Neugestaltung der Finanzen geht. Die Neugestaltung der Finanzen muss den Menschen helfen.

Eine entsprechende gleichstellende Gesetzge

bung – bei uns wäre das das Bundesleistungsgesetz, wie es im Koalitionsvertrag in Berlin angedacht ist – wird auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Dass das noch ein bisschen dauert, ist zwar schade, aber wenn man das ordentlich machen will, werden wir darauf warten müssen.

Hier jetzt Schnellschüsse zu produzieren, halte ich nicht für sinnvoll. Trotz allem habe ich eben bereits Signale empfangen, dass es etwas unbürokratischer und schneller gehen könnte, als wir es vermuten, und vielleicht auch schneller, als es dauert, bis ein komplettes Bundesleistungsgesetz vorliegt.

Ich würde mich daher sehr freuen, wenn wir im Ausschuss wirklich zügig darüber beraten würden, wie wir es sehr viel schneller hinbekommen können. Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)