Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

Zum Stand des Verfahrens: Den Landtag hat noch gar kein Gesetzentwurf erreicht. In fast jeder Sitzung haben wir Anträge zum Thema „Weiterentwicklung der Hochschulgesetzgebung“. Wir alle wissen, dass der Gesetzentwurf das Haus im Frühjahr erreichen wird. Wir werden Anhörungen durchführen, wiewohl ich vernommen habe, dass nach dem Antrag der CDU beabsichtigt ist, sich an der weiteren Debatte gar nicht zu beteiligen. Insofern waren die Ausführungen von Armin Laschet an der Stelle schon etwas erhellender.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Ihnen fällt ja of- fenbar gar nichts ein!)

die Hochschulgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland ist sehr unterschiedlich.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Das ist wahr!)

Ja, in den Bundesländern Bayern und BadenWürttemberg gibt es all die gesetzlichen Bestimmungen, all die Mitwirkungsrechte der Landesregierungen, die es hier zurzeit nicht gibt und auch mit dem neuen Hochschulzukunftsgesetz nicht geben wird. Lesen Sie die Texte! Lesen Sie genau, was dort steht.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Sie werden doch nicht behaupten können, dass die Länder Bayern und Baden-Württemberg – gerade die süddeutschen Länder, die in der Wissenschafts -, Forschungs- und Hochschulpolitik erfolgreich sind – schlechter dastehen, weil sie diese staatlichen Eingriffsmöglichkeiten haben, die wir in Nordrhein-Westfalen gar nicht wollen.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Warum macht ihr dann das Gesetz?)

Es ist absoluter Unfug, absolute Polemik, die hier gefahren wird.

Lieber Kollege Laschet, Hochschule sind nicht nur die Rektoren. Wenn man die Stellungnahmen liest – lesen Sie die Stellungnahmen gerade auch der Beschäftigten an den Hochschulen! –,

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Dann tun Sie es doch einmal!)

erfährt man: Es geht um gute Arbeit. Es geht um die Verhinderung prekärer Beschäftigung. Es geht darum, das Studium studierbarer zu machen. Es geht um das Teilzeitstudium. All das steht in diesem Gesetzentwurf beziehungsweise in dem Referentenentwurf.

(Beifall von der SPD)

Lesen Sie genau, was dort steht. Dann können wir auch über Kritik diskutieren. Wenn man die Stellungnahmen textlich analysiert, gerade auch die der Hochschulrektoren und der Hochschulräte, stellt man fest, dass sie im Allgemeinen bleiben. Da wird Stimmung wiedergegeben, aber es wird keine am Text orientierte Kritik geäußert.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])

Da wird zum Beispiel vom Rektor der Universität zu Köln kritisiert, dass Fakultäten das Promotionsrecht aberkannt werden soll. – Das ist ein Vorschlag dieses Rektors selbst, den er hier bei einer Anhörung gemacht hat. Das kann er doch nicht der Ministerin vorwerfen.

(Beifall von der SPD)

Im Übrigen: Wenn man die 355 Seiten genau daraufhin durchliest, wie viel an diesem Text im Vergleich zum geltenden Gesetz geändert wird, erkennt man, dass das sehr wenig ist.

(Armin Laschet [CDU]: Dann lassen Sie es doch!)

Diese 355 Seiten enthalten im Wesentlichen das Gesetz, das unter Schwarz-Gelb hier beschlossen worden ist. Das war auch so umfangreich. Hier den Eindruck zu erwecken, mit diesem Gesetz – und dann auch noch im Umfang von 355 Seiten – würde alles reguliert werden, ist absoluter Unfug. Im Wesentlichen bleibt das Gesetz so, wie es ist.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Dann lassen Sie es doch sein! – Weitere Zurufe von der CDU)

So ist das. Das Gesetz bleibt so.

Noch einmal: Kritik muss konkret sein. Sie kann nicht im Allgemeinen bleiben.

(Armin Laschet [CDU]: Lassen Sie doch un- sere Hochschulen in Ruhe! – Weitere Zurufe von der CDU)

Zu den hier auch angesprochenen Transparenzregeln: In allen Gesetzesvorhaben, die wir hier durchbringen, ob sie die Sparkassen oder die öffentliche Verwaltung betreffen, sind wir gehalten, Transparenzregelungen zu schaffen. Das ist einer der Hauptdiskussionspunkte, auch zwischen Regierungen, Landtagen und öffentlicher Verwaltung. Da können wir den Hochschulbereich doch nicht ausschließen.

(Beifall von der SPD – Armin Laschet [CDU]: Der ist doch gar nicht ausgeschlossen! – Weitere Zurufe von der CDU)

Das geht doch nicht.

Ein Beispiel ist auch die Drittmittelforschung – ein Thema, über das in Aachen diskutiert wird. Wer § 71a – da ist das nämlich geregelt – liest, weiß, dass die Hochschulen aufgefordert sind, in geeigneter Weise für eine Veröffentlichung der Drittmittelvorhaben zu sorgen.

(Armin Laschet [CDU]: Das tun sie doch!)

Das tun sie nicht.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Das sind doch keine Geheimniskrämer an den Universitä- ten!)

Dann ist gleichzeitig in dem Gesetzentwurf zu lesen…

(Zurufe von der CDU)

Ich will nur mal klarmachen, was man feststellen kann, wenn man das genau liest. Da wird auf das Informationsfreiheitsgesetz rekurriert. Die Bestimmungen gelten natürlich. Da geht es um persönliche Daten; da geht es auch um Betriebsgeheimnisse, die geschützt sind.

(Armin Laschet [CDU]: Pures Misstrauen ge- genüber den Hochschulen!)

Hier einfach einen Popanz aufzubauen ist eine Unverschämtheit und dient nicht der Weiterentwicklung unserer Hochschulgesetzgebung.

(Beifall von der SPD – Josef Hovenjürgen [CDU]: Sie entwickeln sich zum Janukowitsch hier! – Weitere Zurufe von der CDU)

Also, das finde ich … ach Gott.

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Sieveke von der CDU-Fraktion zulassen?

Selbstverständlich.

Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Schultheis, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich wollte nur nachfragen, ob ich Sie richtig verstanden habe, dass Sie gerade die Kritik der Hochschulräte, der Rektoren, der ASten und der Studentenwerke – also das, was diese vorgetragen haben – als „Popanz“ bezeichnet haben? Denn Sie haben gesagt, hier wird ein Popanz aufgebaut.

(Zurufe von der SPD)

Nein, ich habe nur gefragt. Herr Laschet hat das vorgetragen, was die Hochschulräte, die Rektoren, die ASten und die Studentenwerke jetzt in der Öffentlichkeit mitgeteilt haben – auf Neujahrsempfängen und in diversen Schreiben –, und Sie bezeichnen das als „Popanz“. Habe ich das richtig verstanden?

Nein, ich habe die Ausführungen von Herrn Laschet als „Popanz“ beschrieben, lieber Kollege.

(Beifall von der SPD)

Selbstverständlich führen nicht nur Armin Laschet oder Sie oder einzelne Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition Gespräche mit den Hochschulräten, mit den Studierenden, mit den Verwaltungsräten der Studentenwerke und mit den Personalräten. Das tun wir natürlich auch.

(Zurufe von der CDU)

Ich kann Ihnen sagen: Die öffentlichen Äußerungen derjenigen unterscheiden sich sehr stark von denen im sachlichen Gespräch.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Sie sind doch nicht schizophren! – Armin Laschet [CDU]: Sie sagen die Unwahrheit, oder was? – Wei- tere Zurufe von der CDU)