(Armin Laschet [CDU]: Die machen das schon! Schimpfen Sie doch nicht über die Leute! – Weitere Zurufe)
Die Hochschulen haben einen gesellschaftlichen Auftrag. Wenn 37 Hochschulen ihr Profil entwickeln, ist es nicht so, dass am Ende des Tages das Landesinteresse steht. Natürlich haben wir als Land dann einen Auftrag, uns darum zu kümmern, dass der Beruf des Berufsschullehrers attraktiver wird und dass dies für Studierende sichtbar wird, damit wir wieder Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer bekommen.
Dann beantworte ich direkt die nächste Frage. – Wir sind fest davon überzeugt, dass wir so etwas wie eine Landesplanung brauchen. Es steht zwar im aktuellen Gesetz, es steht aber nicht darin, wie man so etwas überhaupt ausführen soll.
Deswegen haben wir das im Referentenentwurf sehr ausführlich beschrieben. Wir sagen: Es sollen hier Eckpunkte…
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Ministerin beantwortet gerade eine Frage. Es gibt noch weitere Fragen an die Ministerin. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Wir wollen die Eckpunkte eines Landeshochschulentwicklungsplans mit dem Parlament vereinbaren. Dann wollen wir in einem Gegenstromprinzip mit den jeweiligen Hochschulen Verträge schließen über die Leistungen, die die Hochschulen erbringen sollen, sowie über das Profil, das jede einzelne Hochschule einbringen soll. Das ist ein Verfahren, das funktionieren wird, das man voranbringen kann und das dazu führt, dass sowohl das Landesinteresse gewahrt bleibt als auch das Profil jeder einzelnen Hochschule entwickelt werden kann.
Danke schön. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe noch zwei weitere Wortmeldungen, zunächst eine von der Frau Kollegin Freimuth. – Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischen- oder Nachfragen zulassen. Das liegt sicherlich auch daran, dass hier vorhin Detailschärfe erbeten wurde.
Ich will jetzt gar nicht der Versuchung erliegen, das Gegenstromprinzip näher erläutert zu bekommen oder mein Verständnis von Landesplanung, dass man das gemeinsam mit den Hochschulen und dem Parlament partnerschaftlich entwickelt, zu erörtern.
Ich möchte gerne von Ihnen ganz konkret anhand des von Ihnen gerade nochmals angeführten Beispiels der fehlenden Berufsschullehrer hören, was Sie gemeinsam mit den Hochschulen erarbeiten wollen bzw. was Sie den Hochschulen oder Studierenden vorgeben wollen, damit der Berufsschullehrerstudiengang tatsächlich ergriffen wird. Die Plätze sind da, aber die Studierenden wollen das Fach nicht studieren. Was ganz konkret wollen Sie da machen?
Ich glaube nicht, dass es dem Parlament angemessen ist, das noch mal zu tun. – Ich will Ihnen aber gerne die weiteren Unterschiede darstellen, die es da zwischen CDU/FDP und SPD/Grünen gibt. Wir kümmern uns um das Thema „Transparenz“.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um entsprechende Aufmerksamkeit, damit die Ministerin ihre Ausführungen machen kann.
Wir kümmern uns um das Thema „Transparenz“, weil wir fest davon überzeugt sind, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, was mit diesem großen Teil des Haushaltes – es sind mehr als 12 % dessen, worüber das Parlament hier beschließt – passiert. Da sind wir Anwalt der Steuerzahler. Das ist auch die Aufgabe einer Landesregierung.
Es geht uns um das Thema „gute Arbeit“ – übrigens auch an den Hochschulen –, denn wir befinden uns da inzwischen in einem internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe.
Wir müssen uns darum kümmern, dass wir für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und für die Beschäftigten an den Hochschulen wirklich gute Arbeitsbedingungen bereitstellen; denn wir brauchen diese klugen Köpfe, die sich an den Hochschulen befinden.
Es geht uns um das Thema „Mitbestimmung und hochschulinterne Demokratie“. Natürlich müssen die Hochschulen da Vorbild sein. Sie müssen die
Erstens: die Evaluation. Wir haben jetzt zweieinhalb Jahre mit allen Beteiligten in den Hochschulen intensive Diskussionen geführt. Es gab eine ganze Reihe von Workshops, es gab Tagungen, es gab große und kleinere Diskussionsrunden. Ich bin fest davon überzeugt, dass noch bei keinem Hochschulgesetz so intensiv in die Evaluation der täglichen Praxis an den Hochschulen eingestiegen wurde.
Ich bin fest davon überzeugt, dass noch nie so sorgfältig evaluiert worden ist, wie wir es getan haben. Das hat viel Zeit gekostet, ja.
Frau Ministerin, es gibt eine Frage des Kollegen Dr. Berger von der CDU-Fraktion. Würden Sie die zulassen?
Die Evaluation ist im bestehenden Hochschulfreiheitsgesetz vorgesehen. Sie hätte bis 2012 erfolgen müssen. Sie haben gerade gesagt, Sie hätten das bestehende Gesetz evaluiert. Unseres Erachtens ist das nicht der Fall. Es liegt dem Landtag keine Evaluierung des Hochschulfreiheitsgesetzes vor. Sehen Sie das genauso? Wann kommt die Evaluierung? Außer Gesprächen ist bisher nichts passiert. Sind Sie der Auffassung, dass das Hochschulfreiheitsgesetz evaluiert worden ist?