Uns war damals eines wichtig: Wir wollten eine Situation herstellen – das ist uns auch gelungen –, dass ein Mensch, der nicht raucht, überall gastronomische Angebote unterschiedlicher Strukturen genießen kann, ohne von Rauchern belästigt zu werden. Deswegen haben wir die Entscheidung getroffen, dass in einer normalen Gaststätte in einem abgetrennten Raum geraucht werden kann und der Rest der Gaststätte rauchfrei ist.
Dann haben wir eine weitere Entscheidung getroffen, wie das Gerichtsurteil sie uns damals vorgegeben hat: dass bei sogenannten Ein-Raum-Kneipen die Inhaber das Recht haben zu entscheiden, ob sie ihre Gaststätte als Rauchergaststätte oder als Nichtrauchergaststätte führen. Wenn einer nur einen Raum hat und weiß, dass zum Beispiel 80 bis 90 % seiner Gäste beim Pils gerne eine Zigarette rauchen, entscheidet er sich eben für eine Rauchergaststätte. Wenn er ein anderes Publikum hat, entscheidet er sich für eine andere Führung der Gaststätte. Was ist denn daran schlimm? Wenn ich Nichtraucher bin, gehe ich eben nicht in eine Raucherkneipe. Es gibt genügend andere Kneipen. Warum sollen wir einem Menschen in diesem Land am Freitagabend ein Feierabendbier zusammen mit einer Zigarette verbieten?
Ich will einen zweiten Punkt nennen: Volksfeste. Die Volksfeste in unserem Land werden bis auf Kirmessen – vor allen Dingen Schützenfeste und Karnevalsfeste – von Vereinen getragen, zum Beispiel von Menschen, die sich ehrenamtlich für das Schützenwesen einsetzen. Sie tun das in vielen Gemeinden unseres Landes deswegen, weil es ihnen wichtig ist, dass es einmal im Jahr im Dorf oder im Stadtteil ein Volksfest gibt. Volksfeste halte ich persönlich für den Zusammenhalt einer Gesellschaft für eine ziemlich wichtige Einrichtung.
Wir haben damals als Regierung, als Landtag nicht gesagt, auf einem Schützenfest darf geraucht werden oder darf nicht geraucht werden. Wir haben das Gesetz vielmehr so ausgestaltet, dass der Veranstalter, also der Schützenvereinsvorstand, selber entscheiden kann, ob er beim Schützenfest im Festzelt das Rauchen erlauben will oder nicht. Wir haben nie gesagt, dass da geraucht werden muss,
wir haben aber auch nie gesagt, dass da nicht geraucht werden kann. Wir haben das vielmehr in die Entscheidung eines Vereinsvorstandes gelegt.
Dann lese ich Ihren Gesetzentwurf, Frau Steffens, in dem Sie rotzfrech – rotzfrech! – schreiben, die Strafe für Leute, die sich nicht an dieses Gesetz halten würden, müsse von 1.000 € auf 2.500 € erhöht werden. Wenn Sie jemals in einem Schützenvereinsvorstand gewesen wären, dann wüssten Sie, dass ein solcher Vorstand nicht in der Lage ist, auf großen Volksfesten ein Rauchverbot durchzusetzen. Jetzt drohen Sie aber einem Schützenverein mit 2.500 € Zwangsgeld, wenn er das Rauchverbot nicht durchsetzt.
Eine solche Politik begreife ich nicht: Auf der einen Seite reden Sie über das Ehrenamt, darüber, dass selbstbestimmte Menschen Spaß am Ehrenamt haben, auf der anderen Seite kommen Sie mit einem Gesetzentwurf mit Ordnungsverfügungen, die man gar nicht mehr verstehen kann.
Ich will einen weiteren Punkt aufgreifen: Private Feiern in einer Gaststätte. Wenn man seinen Geburtstag zu Hause feiert, dann kann man selbstver
Jetzt entscheide ich mich aber – das kann auch sehr schlau sein, weil ich nicht möchte, dass meine Kinder oder meine Familie viel Arbeit hat –, für eine Geburtstagsfeier in eine Gaststätte zu gehen. Ich lade dazu meine Nachbarn ein, meine Familie, meine Freunde. Normalerweise ist es so, dass ich in einer Gaststätte ein größeres Gastzimmer oder einen Saal buche, in dem diese Veranstaltung stattfindet. Wenn ein Großvater seinen 80. Geburtstag in seinem Wohnzimmer feiert und sich dabei eine Zigarre gönnt, hat keiner von uns etwas dagegen. Nur weil er zum Feiern in eine Gaststätte geht, soll der Mann sich auf seinem Geburtstag, wenn er das möchte, keine Zigarre anzünden können? Wie weit sind wir eigentlich in diesem Land gekommen, dass Sie das einfach verbieten wollen? Wie weit sind wir gekommen?
Deswegen sage ich ganz klar: Frau Steffens, Sie haben sich mit diesem Gesetzentwurf keine Mühe gemacht. Sie haben einfach gesagt: Damit es klar ist, verbieten wir eben alles, was Rauchen angeht. – Ein solches Gesetz hätte ich auch schreiben können. Dafür hätte ich noch nicht mal ein Ministerium gebraucht.
Die Kunst von Politik ist doch, dass man abwägt. Ihr Gesetzentwurf kommt mir so vor, als würden Sie Leuten, die Verkehrsregeln übertreten, einfach das Autofahren verbieten wollen. So kommt mir das vor.
Ich erwarte von einer Landesregierung und ich erwarte von einem Ministerium, dass man sich die Mühe macht, die Interessen, die es in einer Gesellschaft nun mal gibt, in einem Gesetz abzuwägen.
Einen Gedanken noch! – Wenn man bei einem Gesetz nach zwei Jahren Nachbesserungsbedarf hat, habe ich damit überhaupt kein Problem. Sie aber legen das Einfachste vor, was man machen kann. Danach darf schlicht und ergreifend nirgendwo mehr in Nordrhein-Westfalen in einer Gaststätte geraucht werden, egal was passiert. Ein solches Gesetz enthält keine Interessensabwägung. Es ist Bevormundung, es ist Erziehung. Das passt natürlich zu den Grünen. Wie die SPD damit fertig wird, ist ihr Bier, nicht meines. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Laumann. – Für die FDP-Fraktion erteile ich jetzt Frau Kollegin Schneider das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich heute überall zuhöre, sehe ich schon das Motto der kommenden Karnevalssession vor mir: Grün und Rot gleich Kneipentod.
Ich muss Ihnen sagen: Manches in dem Gesetzentwurf erinnert mich tatsächlich schon ein bisschen an Karneval. Ich habe gerade Frau Altenkamp von der SPD sehr aufmerksam gelauscht, als sie ihre Forderungen und ihre Wünsche genannt hat. Es irritiert mich bloß, dass sie sich zwar in ihrem eigenen Ortsverband gegen ein solches Nichtraucherschutzgesetz wehrt, uns aber im Landtag vermitteln will, das sei ein gutes Gesetz.
Unsere Gesundheitsministerin sagt – das muss ich zitieren –: So, wie niemand einer anderen Person einfach einen Schnaps ins Saftglas schütten darf, soll auch niemand einen anderen Menschen dem Tabakrauch aussetzen dürfen. – Liebe Kollegen, wenn ich in eine Kneipe gehe, in der geraucht wird, ist das meine eigene Entscheidung. Wenn hingegen irgendjemand fast eine Körperverletzung begeht und mir einen Schnaps in mein Getränk schüttet, ist das nicht meine Entscheidung.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident, vielleicht sollten wir auf ein solches Gesetz verzichten und nicht so viel verbieten, sondern auf Vernunft, Respekt und Toleranz setzen. Die Frage „Stört es Sie, wenn ich rauche?“ kann man nämlich mit Ja oder auch mit Nein beantworten.
Unser Land hat ein ausreichendes, ein sehr gutes Nichtraucherschutzgesetz. Unser Land braucht keine weiteren Reglementierungen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Mir liegt noch eine Wortmeldung von Herrn Schulz von der Fraktion der Piraten vor. Sie haben das Wort.
Kolleginnen und Kollegen! Eine Minute und 15 Sekunden Redezeit sind kurz. Ich gehe leider nicht in den zuständigen Ausschuss; das macht ein anderer Kollege unserer Fraktion.
Aber ich gebe allen an den weiteren Beratungen beteiligten Fraktionen etwas mit auf den Weg: Ja, die Sache ist in der Tat ideologisch geprägt. Das ist beim Alkohol so, das ist beim Tabak so. Das war schon immer so; seit über 100 Jahren ist das der Fall. In diesem Gesetzentwurf spiegelt sich im Grunde genommen nichts anderes wider als das, was wir vor 100 Jahren schon einmal erlebt haben: Er ist der Ausdruck von Prohibition.
Auf der anderen Seite denke ich an Tausende von Gastwirten, die vor nicht ganz fünf Jahren Zigtausende von Euro in den Umbau ihrer Gaststätten investiert haben. Das Geld können sie nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der jetzt vorliegenden Form in die Tonne kloppen. Sie werden weitere zehn oder 15 Jahre die Kredite abzahlen, die sie aufgrund des zuvor beschlossenen Gesetzes aufnehmen mussten.
Wir reden darüber hinaus von einem Gesetzentwurf, der davon ausgeht, dass wir unmündige Bürger haben und ein sozial psychopathisches Miteinander pflegen. – Das ist nicht der Fall. Bitte gehen Sie in den Beratungen der Ausschüsse davon aus, dass wir ein Gesetz brauchen, das die Freiheitsrechte aller Bürger – und zwar der mündigen Bürger – im Auge hat. Nichts weiter brauchen wir. Wir brauchen keine Verschärfung. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Wir sind damit am Schluss der Beratungen und kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/125 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Fraktionen haben darüber hinaus vereinbart, den zuvor genannten Gesetzentwurf mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem folgen kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.
Ich darf an dieser Stelle den Hinweis geben, dass sich der Ältestenrat einvernehmlich dafür ausgesprochen hat, zur Korrektur eines Versehens dem zuvor genannten Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder diese seine traditionelle Be
zeichnung zu geben. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist auch dies im Plenum endgültig festgelegt.