Wir freuen uns allerdings auf eine konstruktive Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag erweckt einen völlig falschen Eindruck. Er liest sich nämlich so, als habe die Kommission den Vorschlägen in einem Strategiepapier der sogenannten ENLETSArbeitsgruppe bereits zugestimmt. Das ist definitiv falsch.
Richtig ist, die ENLETS ist eine Arbeitsgruppe, in der sich Polizeibeamte und Wissenschaftler mit der Frage befassen: Was ist nach dem aktuellen Stand der Technik möglich, um die Sicherheitsbehörde Europa operativ zu stärken? Was diese Arbeitsgruppe ENLETS nicht vornimmt, ist eine Einschätzung der Frage: Sind diese Maßnahmen zulässig, und sind diese Maßnahmen verhältnismäßig?
Das heißt, wir befinden uns auf europäischer Ebene in einem viel früheren Stadium, als der FDP-Antrag hier skizziert. Die Kommission muss sich nämlich erst noch die Frage stellen: Wollen wir diese Vorschläge überhaupt in irgendeiner Form aufgreifen, und lässt das Gemeinschaftsrecht dies zu, und – falls ja – wollen wir das sogenannte Rechtsetzungsverfahren einleiten? Selbst wenn es dazu kommen sollte, würden die nationalen Parlamente und auch die Parlamente der Länder ohnehin beteiligt.
Wir befinden uns also noch lange nicht an einem Punkt, an dem irgendjemand qualifiziert festgestellt hätte, Herr Kern: Die Polizei in Europa geschweige denn in Deutschland oder in Nordrhein-Westfalen will oder braucht diese oder jene Maßnahme.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es angebracht, dass man frühzeitig über bestimmte Dinge diskutiert und sie aufgreift. Fest steht jedoch eines: Jede...
Ich habe es in der Rede quasi schon thematisiert. Sie sagten, es steht noch nichts fest, aber die Gespräche laufen ja unter Beteiligung der Länder. Können Sie uns die Positionen der Landesregierung darlegen, mit denen Sie Ihre Beamten an diesen Arbeitsgesprächen teilnehmen lassen?
Nach meinem Kenntnisstand arbeitet die Arbeitsgruppe eben nicht mit Vertretern der Länder, sondern der Mitgliedstaaten. Wenn Sie einen Moment gewartet hätten, Herr Kern, hätten Sie die inhaltliche Auffassung zu diesem Thema vonseiten der Landesregierung auch ohne Zwischenfrage kennenlernen können.
Ich würde gern fortfahren. Fest steht jedoch eines: Jede Maßnahme, die unsere Polizei in Deutschland oder unsere Polizei in Nordrhein-Westfalen durchführen könnte, muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit übereingehen. Ein anlassloser flächendeckender Eingriff, wie es der Antrag suggeriert, würde dieser Prüfung – ich glaube, da sind wir uns alle einig – kaum standhalten. Herr Kern, ich hoffe, das war die Antwort auf Ihre Frage. Sollten auf europäischer Ebene Maßnahmen angestoßen werden, die mit unseren Grundrechten nicht vereinbar sind, dann werden wir unsere Bedenken auch kundtun.
Meine Damen und Herren, zum Schluss: Vor einigen Jahren gab es in einer großen deutschen Tageszeitung eine Schlagzeile: Christmette nur für Kirchensteuerzahler! – Hintergrund war die öffentliche Forderung von zwei Kollegen aus CDU und FDP:
Ich weiß nicht, ob sich jemand in diesem Hause noch daran erinnert. Falls Sie es vergessen haben sollten, spricht das keineswegs gegen Sie. Was man mit diesem Beispiel sehr gut ausdrücken kann: Kuriose und nicht zu Ende gedachte Ideen verschwinden ziemlich schnell aus unserem Gedächt
nis. In den allermeisten Fällen sind sie auch nicht mehrheitsfähig. So ist das auch bei diesem Thema. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5036 einschließlich des Entschließungsantrages Drucksache 16/5098 an den Ausschuss für Europa und Eine Welt – federführend – sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.
(Der Abgeordnete Sven Wolf [SPD] ist nicht im Plenarsaal anwesend. – Die Abgeordnete Nadja Lüders [SPD] tritt ans Redepult.)
Wir können es angesichts der fortgeschrittenen Zeit kurz machen, Herr Präsident: Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf mit den im Rechtsausschuss beschlossenen Änderungen zustimmen. – Herzlichen Dank.
chen Position, dass ich hier jetzt vielleicht sogar für alle reden dürfte. Wir erleben nämlich heute einen Beweis dafür, wie leistungsfähig dieses Parlament sein kann.
In zweiter Lesung behandeln wir einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der die Abschaffung der Verzinsungspflicht für hinterlegte Gelder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vorsieht. Sehr erfreut haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Rechtsausschuss den Gesetzentwurf in der letzten Woche einstimmig angenommen hat. Dabei weise ich gerne darauf hin, dass wir ihn erst im letzten Plenum eingebracht haben.
Wir kommen hier also sehr schnell zu einer einvernehmlichen und auch sehr guten Lösung. Denn durch unseren Gesetzentwurf ergibt sich ein langfristiger, struktureller Einspareffekt für den Landeshaushalt. Allein im vergangenen Jahr haben diese Zinszahlungen den Haushalt mit einer über
Die CDU-Landtagsfraktion hat damit einen weiteren sinnvollen Vorschlag zur Sanierung des Landeshaushaltes gemacht. Ich freue mich, dass diesmal auch SPD und Grüne im Rechtsausschuss über ihren Schatten gesprungen sind und unseren Vorschlag unterstützt haben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kamieth, da mussten wir gar nicht über unseren Schatten springen. Das war für uns ganz einfach und selbstverständlich. Wir haben hier schon bei Ihrer Einbringung am 30. Januar 2014 gesagt, dass wir für konstruktive Vorschläge sehr dankbar sind. Es wurde in den Beratungen ja auch darauf hingewiesen, dass das Ministerium bereits ähnlich unterwegs war.
Das ist in der Tat ein Beispiel für zügige Gesetzgebung: Am 30. Januar wurde der Gesetzentwurf hier eingebracht, am 12. Februar wurde er im Fachausschuss konstruktiv beraten und das Inkrafttreten noch einmal einstimmig verändert. Heute schreiben wir den 19. Februar – schneller geht es nicht.
Ansonsten können wir für die grüne Fraktion noch ergänzen, dass jeder Tag, an dem wir weniger Geld ausgeben, für Nordrhein-Westfalen ein guter Tag ist. Auch wir bedanken uns für die konstruktiven Gespräche. – Vielen Dank.