Protokoll der Sitzung vom 19.02.2014

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Wedel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Mitglieder des Rechtsausschusses waren sich in dessen letzter Sitzung schnell einig, dass NRW in Zukunft auf eine Verzinsung hinterlegter Gelder verzichten soll. Dadurch sparen wir jährlich nicht nur über 1 Million € im Landeshaushalt ein, sondern wir verringern zusätzlich den damit verbundenen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand bei den Gerichten. Weshalb dies angebracht ist und wir dem Beispiel der Mehrzahl der Bundesländer folgen sollten, wurde in der ersten Lesung bereits ausführlich dargelegt.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass – wie bei der Verabschiedung des Hinterlegungsgesetzes vor viereinhalb Jahren – erneut eine so große Einmütigkeit in diesem Hohen Hause herrscht. Auch die Rechtspolitiker von SPD und Grünen werden nun die schöne Erfahrung machen, dass es keine Schmerzen bereitet, wenn sie für eine Initiative der Opposition den Arm heben und eine gute Idee mittragen.

Es stellt sich an dieser Stelle nur die Frage, weshalb die Regierung nicht von selbst auf dieses Einsparpotenzial gestoßen ist.

(Nadja Lüders [SPD]: Noch weiter so, dann stimmen wir dagegen!)

Dabei hat Finanzminister Dr. Walter-Borjans noch in der Plenardebatte vom 19. Dezember 2013 zum Effizienzteam ausgeführt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

„Es hat die Aufgabe, den Haushalt Kapitel für Kapitel, teilweise sogar Titel für Titel, auf Einsparpotenziale zu durchforsten.“

Bis zum Einzelplan 04 ist man dabei offensichtlich noch nicht vorgedrungen. Da das Effizienzteam bekanntlich demnächst seine Arbeit einstellen wird, wird daraus ja wohl auch nichts mehr werden.

Wir werden dem Gesetzentwurf heute selbstverständlich gerne zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Abgeordnete Schulz.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause! Auch ich mache es kurz. Bürokratieab

bau durch Abschaffung der Verzinsung: Daumen hoch!

Entlastung des Landeshaushaltes – sogar strukturell –: Auch dafür Daumen hoch, wenngleich die Entlastung, was den aktuellen Haushalt angeht, nur 660.000 € ausmacht! Das ist eine ganze Menge Geld. Weg damit!

Wir haben im Ausschuss alle dafür gestimmt, und das werden wir hoffentlich auch hier im Plenum tun. Wir – die Piratenfraktion – werden diesem Gesetzentwurf jedenfalls zustimmen. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte heute nicht darüber reden, dass die Landesregierung schon an der Änderung des Hinterlegungsgesetzes gearbeitet hat, bevor die CDU diesen Antrag gestellt hat.

(Zurufe von der CDU: Och!)

Ich möchte auch nicht darüber reden, dass Sie, lieber Herr Kamieth, es der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Wedel von der FDP zu verdanken haben, dass Sie davon Kenntnis erlangt haben.

(Beifall von der FDP – Zurufe von der CDU: Och!)

Ich möchte auch nicht darüber sprechen, dass erst die Änderungsvorschläge der Fraktionen von SPD und Grünen im Rechtsausschuss die Sache so richtig rund gemacht haben.

Ich möchte einfach nur sagen: Bitte stimmen Sie doch heute zu! – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/5057, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4823 mit den vom Ausschuss beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/4823 in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

12 Perspektiven der Jagd in Nordrhein

Westfalen – vertrauensvolle Zusammenarbeit von Landesregierung und Jägern erforderlich

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/5044

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion Herrn Abgeordneten Deppe das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister ist nicht anwesend; das ist schon ein starkes Stück.

(Beifall von der CDU)

Er ist der Minister für den ländlichen Raum und damit auch der für die Jagd zuständige Minister. Und genau vor einer Woche betitelt er hier im Haus den Präsidenten des Landesjagdverbandes mit den Worten: schäbig und unehrenhaft.

(Zurufe von der CDU)

Als ich ihn aufgefordert habe, diese Worte zurückzunehmen, hat er sie bestätigt. Ich sage Ihnen: So geht das nicht!

(Beifall von der CDU)

So kann die Landesregierung nicht mit den 80.000 Jägerinnen und Jägern in Nordrhein-Westfalen umgehen.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Minister Ralf Jäger)

Um Ihnen mal die Größenordnung vor Augen zu führen: Das sind sechsmal mehr Menschen, als die Grünen überhaupt Mitglieder haben.

(Lebhafter Beifall und Zurufe von der CDU)

Es stehen hier Behauptungen im Raum, die der Minister geraderücken sollte – wenn er denn mal hier wäre. Die Betroffenen wollen wissen, was Herr Remmel und nicht irgendein Beamter des Hauses im Jagdrecht wirklich im Schilde führt.

Seit 2010 lässt die Landesregierung die Menschen im Unklaren.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Richtig!)

Bis zur Wahl 2012 blieb es bei Andeutungen. 2013 war Bundestagswahl. Da wollten Sie nichts sagen. Jetzt, 2014, sind Kommunalwahlen. Da wird wieder bis zum Wahltag geschwiegen – und das böse Erwachen gibt es nach der Wahl.

(Beifall von der CDU)

Das ist bei der Inklusion so, das ist beim LEP so, und das ist beim Jagdgesetz so.

(Zuruf von der CDU: Genauso!)

Am 25. Mai sind wichtige Wahlen. Da gehört es sich, vorher zu sagen, was man macht, und nicht hinterher.

(Beifall von der CDU)