Protokoll der Sitzung vom 19.02.2014

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

So weit ist mir die FDP-Politik bekannt; ich habe das zur Kenntnis genommen. Ich habe auch umgekehrt zur Kenntnis genommen, dass Sie der Auffassung sind, dass die Bezirksregierungen besser Bescheid wüssten als die Kommunen, die für dieses Gutachten befragt worden sind.

(Jochen Ott [SPD]: Genau, das haben wir auch gehört!)

Sie haben vorhin auf die Bezirksregierungen verwiesen.

Ich denke, dass die Kommunen, die im Rahmen des Gutachtens befragt worden sind, sehr wohl in der Lage sind, ihre eigene Situation zu beurteilen.

Wie gesagt, man kann alles noch mal auswerten. Mir scheinen die Parameter des Gutachtens zunächst richtig gesetzt zu sein, und insofern muss man die Ergebnisse auch entgegennehmen. Wir sind jedenfalls für eine Kombination von Maßnahmen: sowohl Investitionen in den geförderten Wohnungsbau möglich zu machen – das tun wir mit unserem Wohnbauförderprogramm – als auch gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass sich Menschen kurzfristig zu angemessenen Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt versorgen können.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank. So weit die Kurzintervention und die Antwort darauf. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Bayer für die Piratenfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer – leider ist gerade ein Drittel gegangen –, auch am Stream und an den Videoplattformen! Vor allem Letztere werden sich fragen: Worum geht es hier eigentlich? Es geht um die Spezifizierung der Mietpreisbremse, komplizierter ausgedrückt: Durch die Kappungsgrenzenverordnung kann in einigen lokalen Wohnungsmärkten bei bestehenden Mietverhältnissen die maximal zulässige Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren von 20 % auf 15 % abgesenkt werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für 59 von insgesamt 396 Gemeinden objektive Bedingungen gutachterlich feststellen lassen, sodass diese Kappungsgrenze dort greifen kann.

In der Tat ist nicht völlig klar, was manche dieser so identifizierten Gemeinden von anderen Gemeinden im Land unterscheidet. Hier teilen wir die Kritik der FDP.

Aber wir kritisieren das Gutachten von anderer Seite. Wir schlussfolgern nicht, dass die 59 identifizierten Gemeinden als Suchräume dienen sollen, um aus ihnen eine kleinere Teilmenge herauszulösen. Wir sind eher erstaunt darüber, dass weite Teile des Landes mit diesem Gutachten aus der weiteren Betrachtung herausgenommen werden.

Ja, Frau Philipp und Frau Schneckenburger haben auf den Bund verwiesen. Fakt ist, im allergrößten Teil des Ruhrgebiets zum Beispiel kann die Miete nach wie vor in größeren Schritten erhöht werden, und dies, obwohl gerade hier die Anteile einkommensschwacher Haushalte besonders hoch sind und in den nächsten Jahren größere Bestände aus der Mietpreisbindung fallen, sodass dort mit größeren Mietsprüngen zu rechnen ist. Wie gesagt, eine Mietpreisbindung gibt es im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Jeder, der argumentiert, dass die lokalen und regionalen Märkte gar nicht mehr hergeben, verkennt die stark segmentierten Strukturen innerhalb der Regionen und liefert gleichzeitig ein Argument für die Kappungsgrenze. Geben die Märkte nämlich keine überdurchschnittliche Mietsteigerung her, regelt sich die Sache von alleine. Geben sie aber solch hohe Mietsteigerungen her, wirkt die Kappungsgrenze beruhigend.

Wir kritisieren also am Gutachten, dass der Indikator „Auslaufende Mietpreisbindung in Abhängigkeit von Mietpreisdifferenz“ zu niedrig gewichtet ist, und plädieren für eine angemessene Gewichtung.

Wir kritisieren auch, dass das Votum der Kommunen als Wert an sich gilt, ohne zu hinterfragen, ob das Votum begründet ist. Auf diese Weise wird die Kappungsgrenze zu einer Größe für eine womöglich ganz andere Interessenslage in der Kommunalpolitik.

Beim Thema „Steigende Mietbelastung“ geraten regelmäßig nur Städte wie Bonn, Köln, Düsseldorf, Münster in den Blick. Wir wissen, dass auch dort die Hälfte der Bevölkerung das Recht auf eine öffentlich geförderte Wohnung hätte. Die Werte im Ruhrgebiet sind ähnlich. Auch in Dortmund erfüllt etwa die Hälfte der Haushalte die Einkommensgrenze für eine öffentlich geförderte Wohnung.

Hinter dem Antrag steht anscheinend auch der Glaube, dass angesichts einer allgemeinen Geldentwertungsrate von vielleicht höchstens 1,5 % und einem allgemeinen Zinsniveau in derselben Höhe eine kumulierte Mietpreissteigerung von 15 % über drei Jahre die Märkte kaputt mache, weil die Rentierlichkeit nicht mehr gegeben sei. – Ich sehe allerdings, unser religionspolitischer Sprecher ist gerade nicht da.

Das ist halt eine ideologische Politik im Interesse des Eigentums, welche Eingriffe in Eigentum jedweder Art, auch wenn es zur Miete verliehen ist, nicht mag. Das wurde eben schon gesagt. Deshalb

werden in der Debatte Einzelfälle benannt, Ausnahmetatbestände aufgrund von partiellem Marktversagen oder unerwünschten Markteffekten zur Regel erhoben, und es wird ein entsprechendes Wording verwendet.

Im Antrag ist vom Wohnungspolizeigesetz die Rede. Gemeint ist der Entwurf zum Wohnungsaufsichtsgesetz - was aber leider eher ein Plüschtiger als irgendein Polizeigesetz ist.

Und es ist von Zweckentfremdung des Wohnungsbauvermögens für sozialpolitische Zwecke die Rede, obwohl die schwarz-gelbe Landesregierung das Vermögen zweckentfremdete, als es in den Haushalt der NRW-Bank überführt und damit praktisch abgeschafft wurde.

(Beifall von den PIRATEN und Jochen Ott [SPD])

Es wird von überbordenden Standards gesprochen, ohne an einer Stelle auch nur anzudeuten, was damit gemeint sein könnte. Und die Einschränkungen der Siedlungsstruktur durch restriktive Vorgaben bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans, also LEP und Flächen, tauchen sowieso überall auf, wenn die FDP etwas schreibt.

Da ist es nur konsequent, dass eine halbherzige Regelung des Mieterhöhungsspielraums in ausgewählten Gebieten scheinbar in die Vorhölle der sozialistischen Wohnungsbewirtschaftung unter Mangelbedingungen führt.

Ich komme zum Schluss. Heißt das, kein privates Kapital wird mitmachen? Heißt das, kein Haus wird mehr modernisiert? Ich wette dagegen – auch im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Groschek.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gleich vorweg: Ja, ich bin davon überzeugt: Die absolut große Mehrzahl unserer Vermieterinnen und Vermieter ist seriös, wirtschaftlich engagiert und sozial verantwortungsbewusst.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN, den PIRATEN und Holger Ellerbrock [FDP])

Deshalb reden wir nicht darüber, dass wir die soziale Verantwortung qua Gesetz über die breite Masse festlegen müssen, sondern wir reden darüber, dass die sozial unverantwortlich Handelnden, die

„miethaihaft im Becken schwimmenden Unternehmen und Unternehmer“, trockengelegt werden müssen. Das ist unsere Pflicht.

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

Wir müssen diejenigen schützen, die des Schutzes bedürfen. Das soll mit diesem Gesetz im Rahmen des uns Möglichen sozialverträglich für beide Seiten geschehen.

Ich glaube, der Gesetzesvorschlag ist sehr abgewogen. In Nordrhein-Westfalen ist die Monarchie abgeschafft. Deshalb haben wir auch nicht qua Edikt, sondern qua externem Gutachten eine Gebietskulisse vorgeschlagen.

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

Wir haben jeweils mit den einzelnen Kommunen Rücksprache gehalten, wie sie es sehen, ob sie zugeordnet werden sollten oder nicht. Euskirchen hat Nein gesagt, dafür Punkte gutgeschrieben bekommen, fällt aber trotzdem unter die wissenschaftlichen Kriterien. Bottrop hat Ja gesagt. Raesfeld hat nicht Nein gesagt. Emmerich hat Ja gesagt. Alle aus der kommunalen Gemeinschaft, die wollten, sind allemal drin. Diejenigen, die nicht wollten, sind zum Teil drin, weil das vom Punktesystem her gutachterlich sehr gut begründet so auskam.

Zur Beteiligungskultur in Nordrhein-Westfalen: Wir legen sehr viel Wert darauf, dass auch im Verhältnis nach außen diese Landesregierung im Geiste der Koalition der Einladung agiert, bevor sie regiert. Deshalb waren beteiligt: die kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Wohnungswirtschaft und die Mietervereinigungen. – Ich glaube, der Sach- und Fachverstand konnte sich kompetent einbringen.

Wir beraten damit ein Gesetzesvorhaben weiter, das auf sehr solidem Fundament steht und die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen letztendlich weiter schützt und die soliden Vermieter nicht bedroht, sondern dadurch fördert, dass die schwarzen Schafe nicht aus der Reihe tanzen können.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5034 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenom

men.

Ich rufe auf:

6 Landesregierung muss Hilfen für von Ar

mutszuwanderung betroffene Städte leichter zugänglich machen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/5042

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/5095

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion als erster Rednerin Frau Kollegin Güler das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz nach dem Motto „Alle Jahre wieder“ hatten wir auch dieses Jahr, direkt zu Beginn, eine Debatte rund um das Thema „Zuwanderung und Integration“. Es war keine schöne Debatte. Es war vor allem aber auch keine ehrliche Debatte. Der Satz „Wer betrügt, der fliegt!“ war keiner, den sich hier auch nur ein Integrationspolitiker zu eigen machen würde.

Herr Minister Schneider hat hierzu im Ausschuss einen Vergleich gefunden, den ich an dieser Stelle wenig passend finde. Er sagte: Wenn es so wäre, dass jeder fliegt, der betrügt, sei die Frage nach den gefälschten Dissertationen zu stellen. – Viel treffender ist der Vergleich: Was ist denn mit all denen, die die Menschen aus Südosteuropa ausbeuten, Arbeitgeber, die diese Menschen für einen Hungerlohn arbeiten lassen? Was ist mit Vermietern, die für eine Matratze als Schlafstelle bis zu 300 € verlangen?