Zur Erinnerung, meine Damen und Herren: Die Klagefrist für die Kommunen beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt 1. August 2014, das heißt ein Jahr zusätzlich, anderthalb Jahre insgesamt. Die Kommunen haben also keinerlei Zeitnot, sich jetzt unbedingt entscheiden zu müssen, ob sie klagen oder nicht. Sie können die Entwicklung durchaus abwarten. Das möchte ich für die gesamte Öffentlichkeit noch einmal ausdrücklich deutlich machen.
Meine Damen und Herren, mit diesem Angebot zeigen wir, dass das Land trotz seines eigenen Konsolidierungsdrucks bereit ist, erhebliche zusätzliche Anstrengungen auch über seinen eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus zu unternehmen. Wir investieren bereits mit den bis zum Jahr 2017 zusätzlich kalkulierten 3.200 Lehrerstellen rund 750 Millionen € in die Inklusion. Hinzu kommen weitere 100 Millionen € für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften aller Schulformen. Zusammen mit dem hier und heute erläuterten und nach wie vor stehenden Angebot an die kommunale Seite wird die Milliardengrenze überschritten, was Nordrhein-Westfalen bereit ist, in die Inklusion zu investieren.
Meine Damen und Herren, wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat sich der Städte- und Gemeindebund in seiner Sitzung am 12. Februar 2014 nicht entschließen können, auf dieses Angebot einzugehen. Gerade im Hinblick auf die Kosten der Integrationshilfe stellt man dort Zusammenhänge her, auf die sich das Land nicht einlassen kann. Der Anspruch auf Integrationshelfer erwächst aus dem Sozialgesetzbuch des Bundes und richtet sich an die Kommunen als Träger der Sozial- und Jugendhilfe und eben nicht als Schulträger.
Offenbar hat auch der Vorstand des Landkreistages vorgestern zum Angebot des Landes zunächst negativ votiert. Der Städtetag hingegen hat sich gestern einstimmig dafür entschieden, unseren Vorschlag zu einem weiteren Gespräch anzunehmen. Ob der Landkreistag nun doch noch dazukommt, entzieht sich zumindest meiner Kenntnis. Wir, ich persönlich, die Fraktionen, die Landesregierung würden es sehr begrüßen, wenn wir uns nicht nur mit dem Städtetag, sondern mit allen kommunalen Spitzenverbänden treffen würden. Wir haben jederzeit deutlich gemacht, dass die Tür für Gespräche offen ist.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wie wichtig es ist, ernsthaft miteinander um eine Lösung zu ringen. Ich appelliere an alle Beteiligten, mit Augenmaß zu agieren, um gemeinsam doch noch zu einer Einigung zu kommen. Viele Beteiligte, insbesondere die Behindertenverbände – ich hoffe, Sie haben auch diese Pressemitteilung zur Kenntnis genommen –, werben dafür, dass wir uns einigen.
Ich habe auch mit Kommunalvertreterinnen und vertretern gesprochen. Auch da sagen mir viele: Ja, wir wollen Unterstützung, aber wir wollen keinen Prinzipienstreit auf dem Rücken der Kinder. – Das sagen mir viele Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter vor Ort.
Schön, dass Sie sich ein bisschen aufregen. – Die sagen: „Wir wollen keinen juristischen Streit ums Prinzip“,
Regen Sie sich doch mal wieder ab, Herr Laschet! – Meine Damen und Herren, ja, uns geht es um eine einvernehmliche und faire Lösung. Es liegt ein beachtliches Angebot zugunsten der Kommunen auf dem Tisch. Dieses Angebot ist mehr als ein Signal; das ist materielle Unterstützung für die Kommunen bei der Inklusion in Nordrhein-Westfalen!
Ein Volumen von 175 Millionen € für einen zunächst garantierten Zeitraum von fünf Jahren mit der Bereitschaft – auch das will ich noch mal sagen –, die weitere Kostenentwicklung gemeinsam zu beobachten und, soweit erforderlich, nachzusteuern! Wir sind der festen Überzeugung, damit unserer Verantwortung für eine gelingende Inklusion in Nordrhein-Westfalen gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren, bei allem Verständnis für die Situation der kommunalen Haushalte können wir keinen Blankoscheck ausstellen. Das wäre aus Sicht der Landesregierung nicht verantwortbar. Wir können doch nun wirklich nicht für Leistungen eintreten, die der Bund den Kommunen übertragen hat. Das können wir verantwortlich nicht tun.
Hierzu interessiert mich insbesondere die Haltung von zwei Fraktionen, die Regierungserfahrung haben und für sich in Anspruch nehmen, Regierungsverantwortung übernehmen zu wollen. Herr Laschet, Herr Lindner, bekennen Sie Farbe! Wollen Sie den Kommunen für sozialgesetzliche Ansprüche, die auf den Bund zurückgehen, einen Scheck ausstellen und sagen: Das erkennen wir bedingungslos als konnexitätsrelevant an!? Das müssen Sie hier erklären, meine Damen und Herren.
aber nicht daran, Herr Lindner, ob Herr Römer zwei oder drei Mal von Prinzipien gesprochen hat, und was ich zu dem sage, was Herr Römer gesagt hat. Die Koalition ist sich sehr einig in ihrem Angebot, sie ist sich sehr einig in ihrem Vorgehen.
Meine Damen und Herren, eine Bitte zum Schluss: Im Zusammenhang mit Inklusion wird vielfach von Lasten gesprochen. Lassen Sie uns beusst von Leistungen sprechen, besser noch von Investitionen.
Ich zumindest bin überzeugt: Das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen ist ein Gewinn für alle Kinder und ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Das ist im Übrigen in Nordrhein-Westfalen – das denken auch immer noch viele – keine Zukunftsmusik, sondern bereits heute in vielen Schulen und für 25 % der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erlebte Praxis und gelebte Realität in Nordrhein-Westfalen.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass diese positiven Erfahrungen für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen Selbstverständlichkeit und Normalität werden.
Es ist normal, verschieden zu sein. Auch darum geht es in diesem Hause bei diesem Thema. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin Löhrmann, Sie haben heute eine Unterrichtung beantragt, aber Ihr Beitrag war ein Beispiel für politische Hilf- und Orientierungslosigkeit.
Dass Sie tatsächlich noch die Chuzpe haben, Frau Löhrmann, die Regierungsfähigkeit von Union und FDP daran messen zu wollen, dass wir Ihnen Ihr verkorkstes Gesetz erklären sollen, das ist wirklich eine Frechheit.
Wir haben den 20. Februar. Zum Sommer werden wir den Rechtsanspruch für Inklusion in NordrheinWestfalen dank Ihres politischen Willens realisieren. Ich hätte erwartet, dass Sie heute dem Landtag und damit der Öffentlichkeit sagen, was die Eltern, was die Schulen, was die Kommunen in den nächsten Wochen noch von Ihnen zu erwarten haben, damit die Inklusion nicht in einem Desaster endet.
(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Marc Herter [SPD] – Zuruf von Minister- präsidentin Hannelore Kraft)
Frau Ministerpräsidentin, nein, das hat Frau Löhrmann eben nicht getan. Frau Löhrmann hat hier über den Verfahrensstand bis heute – bis gestern Abend – berichtet. Frau Löhrmann hat die sattsam bekannten Angebote und Argumente noch einmal ausgebreitet. Sie hat noch einmal an die Kommunen appelliert, aber nicht die Konsequenz daraus gezogen, dass sich zwei kommunale Spitzenverbände bereits aus den Verhandlungen verabschiedet und ihr Angebot zurückgewiesen haben. Das ist doch der Stand.
Dann sagen Sie, die Tür sei weiter offen. Aber Sie haben Ihr abgelehntes Angebot nicht korrigiert – mit keinem Jota. Das hätte ich als Konsequenz aus dieser Diskussion von Ihnen erwartet, Frau Löhrmann.
Wenn wir bilanzieren – das ist ja nicht die erste Debatte zum Thema „Inklusion“, die wir führen –, müssen wir sagen: Das grüne Prestigeprojekt der Inklusion in Nordrhein-Westfalen ist arg vom Scheitern bedroht.
Die Idee war eine Inklusion ohne Qualitätsstandards. Das ist Ihnen in jeder Anhörung um die Ohren gehauen worden – sogar noch von den Sachverständigen, die Rote und Grüne selbst eingeladen haben.
Der Grund dafür – das werfe ich Ihnen, da Sie Pädagogin sind, nicht vor; ich glaube, dass Sie eine Sensibilität für qualitative Standards der Bildung haben –,