Ich habe Montag mit dem neuen Präsidenten der Architektenkammer gesprochen und ihn gefragt: Was halten Sie davon, dass wir jetzt wieder Musterraumprogramme machen sollen, die wir auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände nicht mehr verlängert haben? Er hat geantwortet: Um Himmels willen, er würde auch noch einmal mit denen sprechen, es gebe zum Beispiel Schulbaupreise für wunderbare Schulgebäude, von den Kommunen in eigener Verantwortung gestaltet; diese Kreativität würde wahrscheinlich nicht freigesetzt, wenn man irgendwelche Musterschablonen in die Welt setzten würde, die unbedingt einzuhalten wären.
Unser Vorgehen hat also auch etwas mit unserem Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung zu tun, meine Damen und Herren,
Ich komme zu einer der Kernfragen, zur Konnexität. Herr Biesenbach, Herr Laschet, Herr Lindner, da Sie sind ausgewichen. Sie haben nicht klar beantwortet, ob Sie für Korb II und für eine bundesgesetzliche Leistung, die es schon ewig gibt, als Land für Sozialhilfeleistungen eintreten und einen Blankoscheck ausstellen wollen, ja oder nein. Das hätte ich gerne gewusst.
Dann sagen Sie, Herr Biesenbach – daran will ich auch erinnern –, und tun so, als sei die CDU immer und überall für Konnexität. Kein anderes Bundesland hat die Konnexität anerkannt – weder in Korb I noch in Korb II. Niedersachsen nicht, als Sie das Gesetz dort gemacht haben, Bayern nicht, als Sie das Gesetz dort gemacht haben, und Hessen auch nicht, als Sie das Gesetz dort gemacht haben. Sie verlangen also von uns mehr, als Sie selbst, als Sie noch in Regierungsverantwortung waren, gemacht haben.
Ich will, gerichtet an die Adresse der möglicherweise zuhörenden Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, auf eine noch offene, schwierige Frage eingehen, die wir gestern in der Fragestunde erörtert haben. Wir haben höchstrichterliche, auch bundesrichterliche Rechtsprechung, dass die Finanzierung der Integrationshelfer, wenn es sich um einen Individualanspruch im Sinne des Teilhabegesetzes handelt, nicht zu den Schulkosten im engeren Sinne zählt, sodass es nicht Landesaufgabe und nicht Schulträgeraufgabe, sondern Aufgabe der Kommunen als Sozialhilfeträger ist, dies den Kindern zu bieten. Das ist die rote Linie, die wir nicht überschreiten können, weil es aus juristischen Gründen nicht richtig wäre und auch finanzpolitisch nicht zu verantworten wäre. Ich verweise auf die Rechtsprechung.
Wir wollen aber versuchen – gemeinsam mit den Kommunen, gemeinsam mit anderen Bundesländern –, auf Bundesebene zu erreichen, dass die Integrationshelfer gepoolt werden können, dass sie nicht für jedes Kind einzeln da sein müssen. Das würde nicht einmal mehr Geld kosten. Dann könnten wir den exorbitanten Anstieg, den wir schon heute im Förderschulsystem in diesem Bereich haben, senken und würden etwas Gutes tun für die Kostenträger.
Auch aus pädagogischen Gründen ist es nicht sinnvoll, dass etwa bei fünf Inklusionskindern noch zusätzlich fünf Erwachsene im Raum sind. Das ist nämlich gar nicht im Sinne des Erfinders.
Daran sehen Sie, meine Damen und Herren: Wir haben in dieser Regierung für alle anstehenden Fragen Antworten und Lösungen entwickelt. Wir werben dafür, mit den Kommunen zu einem Ergebnis zu kommen, weil wir daran ein Interesse haben, die gelingende Inklusion in Nordrhein-Westfalen umzusetzen und fortzuführen.
Ich betone noch einmal: Inklusion fängt nicht an, sondern wir gehen in eine neue Stufe. Das ist es allemal wert, weil das gemeinsame Lernen der Kinder eine Bereicherung für alle Kinder ist und jede Schule auf dem Weg ist, eine gute Förderschule zu werden. Das muss doch die Linie sein, statt alte Muster gegeneinander zu stellen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Biesenbach zu einem weiteren, mit Blick auf die Uhr kurzen Redebeitrag das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Löhrmann, meine Redezeit beträgt leider nur wenige Sekunden.
Trotzdem kann ich Ihnen ein Zitat aus einem Urteil des Landessozialgerichts aus dem Dezember 2013 nicht ersparen.
„Ebenso wenig verkennt der Senat die Gefahr, dass ein primär auf positive politische Außendarstellung bedachtes, seiner Gewährleistungsverantwortung für einen funktionierenden inklusiven Schulbetrieb aber nicht gerecht werdendes Land die Kosten der Inklusion quasi durch die Hintertür über das Jugendhilfe- oder das Sozialhilferecht den Kreisen und Gemeinden aufbürdet.“
Herr Römer, wenn Sie gleich mit dem Städtetag reden, haben Sie die Chance, konstruktiv zu arbeiten, aber nur, wenn Sie die Revisionsklauseln annehmen. Dann habe ich auch den Eindruck, dass das Land eine sinnvolle Lösung will – aber nur dann. Wir werden heute Nachmittag wissen, ob Sie diesen Sprung wagen oder nicht. Es geht nur um Prinzipien, die Sie selbst gesetzt haben. Wir sind gespannt, aber nicht hoffnungsvoll.
Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Für die FDP-Fraktion spricht noch einmal Herr Kollege Lindner.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Erste, was wir aus dieser Debatte gelernt haben, Frau Löhrmann, ist, dass Sie die Unsicherheiten sowohl bei Lehrkräften als auch bei Eltern als übliche administrative Schwierigkeiten sehen, obwohl es einen fundamentalen Prozess im nordrhein-westfälischen Schulsystem gibt, der den Charakter von Schulen und Schullandschaften vor Ort nachhaltig verändern wird.
Zum Zweiten ist hier über meine Bemerkung gesprochen worden, dass dieses Gesetz ein grünes Prestigeprojekt sei. Herr Herter, bitte tun Sie nicht so, als hätten Sie letztes Jahr hier nicht viele Inklusionsdebatten verfolgt. Deshalb ist es unredlich, wenn Sie sagen, meine Fraktion sei gegen die In
Worum es uns geht und warum ich ein grünes Prestigeprojekt kritisiere, hat Frau Beer in dankenswerter Offenheit hier enthüllt, als sie den Zusammenhang zum Schulkonsens hergestellt hat.
Aber das ist ja die Wahrheit: Es steht in einem Zusammenhang mit dem Schulkonsens. Wenn Sie davon sprechen, Sie wollten eine Inklusionsquote von 50 % bis 2017 erreichen, bedeutet das einen enormen Zeitdruck.
Frau Löhrmann, Sie haben in der letzten Schulausschusssitzung wörtlich von der Dezimierung der Förderschule gesprochen. Guntram Schneider ist in der „Kölnischen Rundschau“ mit dem Hinweis zitiert worden, bald gebe es überhaupt keine Förderschulen mehr. Das, verehrte Anwesende, meine Damen und Herren, ist eben der ideologische Kern. Das ist der grüne Prestigecharakter dieses Gesetzes.
83 % der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens sagen, sie wünschten sich eine Wahlfreiheit zwischen gemeinsamem Unterricht und Förderschule.
Die Menschen wissen, dass wir einen Schatz bei den Förderschulen haben. Das ist eine einzigartige pädagogische Ressource und Infrastruktur, die Sie mit Ihrem Inklusionsgesetz leichtfertig aufs Spiel setzen.