Was die bundesweiten Leistungsverpflichtungen zu den Integrationshelfern angeht und was wir diesbezüglich bieten würden – das war ja Ihr Versuch, in dieser Debatte in die Offensive zu kommen –, will ich Ihnen sagen: Mindestens politisch müssen Sie
die mit Ihrer Gesetzgebung verbundenen bundesgesetzlichen Auswirkungen auf die Kommunen berücksichtigen. Da können Sie sich keinen schlanken Fuß machen.
Zum anderen haben wir bereits seit über einem Jahr vor einer Gesetzgebung ohne klare Qualitätsvorgaben gewarnt. Sie haben diese Warnungen nicht hören wollen.
Wir haben seit Monaten Ihr hohes Tempo kritisiert. Sie haben es beibehalten. Wir haben Sie darauf aufmerksam gemacht, dass wir völlig unterschiedliche Situationen vor Ort haben. Frau Löhrmann, das wissen Sie in Wahrheit doch auch. Wie können Sie dann bei der Gesetzgebung politisch darüber hinwegsehen? Wir wissen: Es gibt Kommunen, die sehr weit bei der Inklusion sind – übrigens insbesondere im Elementarbereich –, mit eigenen Kräften.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Koalition und die Landesregierung haben versucht, heute viele Nebelkerzen zu werfen.
(Sigrid Beer [GRÜNE]: Herr Papke, er über- zieht! – Gegenruf Christof Rasche [FDP]: Wie viel hat er denn überzogen?)
Sie werden aber nicht so viel Rauch produzieren, dass die Eltern Ihre großen Probleme in diesem Bereich übersehen werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Frau Ministerin Löhrmann hat noch einmal ums Wort gebeten und erhält es auch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Da einige Aspekte noch angesprochen worden sind, möchte ich sie gerne richtigstellen.
Herr Kollege Biesenbach, wir haben gestern in der Fragestunde ausführlich erörtert – Sie waren offenbar nicht anwesend, was in Ordnung ist –, ob der Beschluss des Landessozialgerichts vom 20. Dezember 2013, der bestimmte Sorgen äußert, aber keine politischen Feststellungen trifft, mit unserem Gesetz, das hier in Rede steht, etwas zu tun hat.
Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, dass es in dem Beschluss um individuelle Rechtsansprüche geht, die Kommunen Kindern finanzieren müssen. Es ging nicht um die Anwendung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, das bekanntermaßen erst zum 1. August dieses Jahres in Kraft tritt.
Insofern, Herr Biesenbach, wollen Sie etwas vermischen und schüren, weil Sie sich nicht substanziell darauf einlassen wollen, dass wir Vorsorge getroffen haben.
Ich will Ihnen noch einmal sagen, dass wir selbstverständlich auch zur Frage der Integrationshilfe gemeinsam mit den Kommunen überlegen, wie wir einen vernünftigen Weg finden. Wir sind bereit, die Frage, ob die Sorge der Kommunen berechtigt ist, dass durch die Inklusion der Anspruch auf Integrationshilfe steigt oder nicht, in eine Untersuchungsklausel zu fassen, weil wir ein Interesse daran haben, zu einer Verständigung zu kommen.
Wir sind aber der Meinung, dass dies eher abschmelzend als aufwachsend ausfallen wird, weil wir – laut Kißgen-Gutachten und laut Zahlen der Gemeinden – schon jetzt den exorbitanten Anstieg im Förderschulsystem zu beklagen haben, im Übrigen gemeinsam mit den kommunalen Schulträgern. Auch hier haben wir einen Vorschlag überlegt, den wir demnächst mit den Kommunen in vernünftiger Art und Weise besprechen wollen.
Noch einmal zu Ihnen, Her Lindner: Das Gesetz ist etwas Neues, aber Inklusion und gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Handicap ist nichts Neues in Nordrhein-Westfalen. Offenbar ist es jedoch für Sie – und das nehmen wir zur Kenntnis – etwas fundamental Neues. Für viele andere Menschen in unserem Land ist es das erfreulicherweise nicht.
(Beifall von den GRÜNEN – Christian Lindner [FDP]: Jetzt wird schon mit stumpfen Waffen geschossen!)
Noch einmal zurück zu den Förderschulen. Sagen Sie mal, wie ist das eigentlich bei den Hauptschulen gewesen, Herr Lindner? Die hatten ja auch kleine Klassen, dort fand gute pädagogische Arbeit statt. Es gab viel politischen Willen – auch von Ute Schäfer und anderen –, die Hauptschulen zu stabilisieren.
Hat das geholfen, oder hat das nicht geholfen? Oder hat der Elternwille auch da zu einem Entwicklungsprozess geführt, den Sie aufgehalten haben, weil Sie in den Schulkonsens nicht eingetreten sind? So agiert die FDP doch hier!
Die Eltern, insbesondere die Eltern von Kindern mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale Entwicklung wollen gerne, dass ihre Kinder mit anderen Kindern zusammen lernen. Deswegen wird es einen Abschmelzprozess der Förderschulen geben. Diese Tatsache hat Frau Gebauer hier zumindest bisher nicht bestritten. Dass es in Zukunft weniger Förderschulen geben wird, wird die Entwicklung sein, nicht zuletzt aufgrund der Demografie.
Wir machen eine Schulpolitik, die auch die demografischen Entwicklungen in den Blick nimmt, die aber insbesondere will, dass das gemeinsame Lernen von Kindern – was uns aufgetragen ist, was wir als SPD und Grüne aber gerne gestalten wollen – vernünftig weiter gestaltet wird. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aktuelle Stunde und die damit verbundene Aussprache über die Unterrichtung der Landesregierung.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende FDP-Fraktion Herrn Abgeordneten Witzel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dieser spannenden Inklusionsdebatte haben wir jetzt eine weitere Stunde der Wahrheit und Klarheit in dieser Plenarwoche vor uns, wobei es um die Grunderwerbsteuer geht.
Wir wollen nämlich Ihr Bekenntnis als SPD und Grüne, dass es auch zukünftig in NordrheinWestfalen keine weitere Grunderwerbsteuererhöhung gibt.
Ihr Problem haben Sie hier in den letzten Plenarwochen verschiedentlich vorgetragen. Sie haben im Jahr 2020 eine Schuldenbremse zu erfüllen und wissen nach Ihren eigenen Prognosen nicht, wie Sie das mit Ihren bisherigen Instrumenten hinbekommen sollen.
Da Sie keine hinreichende strukturelle Aufgabenreduktion und Konsolidierung betreiben, weist der Bericht des Finanzministers selber eine Lücke von rund 1 Milliarde € für das Jahr 2020 aus – und das für den Fall, dass sich die Konjunktur weiter positiv entwickelt, Steuermehreinnahmen zu verzeichnen sind und ein Stabilitätsszenario vorliegt.
Die Bundesbank sagt Ihnen: Weil die Schuldenbremse keine unverbindliche Preisempfehlung ist, sondern verbindlich ist, brauchen Sie in Wahrheit noch einen Sicherheitspuffer obendrauf. – Sie arbeiten mit spekulativen Komponenten wie einer globalen Mehreinnahme von 300 Millionen €. Deshalb müssen Sie diese Lücke schließen.