Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

Deshalb ganz deutlich, Frau Scharrenbach und liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU: Der Entschließungsantrag der CDU führt uns in der Debatte und auch in der Umsetzung nicht weiter, sondern ist nur ein missglückter Versuch, noch einmal zum Thema „Beamtenbesoldung“ zurückzukommen und das aufzugreifen. Das machen wir nicht mit, und deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Meine Damen und Herren, dies ist meine erste Legislaturperiode im Landtag, und ich hoffe sehr, dass wir am Ende der Legislatur im Jahr 2017 den Equal Pay Day schon im Januar oder Februar begehen werden.

(Beifall von der SPD)

Sie kennen vielleicht das chinesische Sprichwort: Frauen stützen die Hälfte des Himmels. – Wir werden nicht darauf warten, dass man uns den Himmel zu Füßen legt. Wir holen uns das, was uns zusteht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Jansen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Paul.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie

bei der Umsetzung von Gleichstellungspolitik genauso fix gewesen wären wie bei der Fragestunde, wäre das für die Frauen in diesem Land sicherlich eine sehr gute Nachricht.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Der März ist in diesem Jahr quasi ein frauenpolitischer Kampfmonat, angefangen mit dem 8. März, dem Internationalen Frauentag. Am vergangenen Samstag ging es mit dem Equal Pay Day weiter, um den sich auch dieser Antrag dreht. Und letzten Montag haben wir eine große Veranstaltung zum Girls‘Day gehabt. Mit dem Girls‘Day werden wir uns auch morgen noch inhaltlich beschäftigen – selbstverständlich auch mit dem Boys‘Day.

Es ist schön, dass dieser frauenpolitische Kampfmonat auch in den parlamentarischen Debatten dieses Hauses seinen Niederschlag findet. Es ist auch schön, dass die CDU mit einem eigenen Beitrag in die Debatte einsteigt, obwohl ich gleich zu Anfang betonen möchte, dass Ihre Lobhudelei auf all die großartigen Dinge, die in Berlin durch Ihre Bundesregierung in Gang gesetzt werden, wie ich finde, ein bisschen zu kurz gesprungen ist. – Aber darauf werden wir noch kommen.

Warum begehen wir im Jahr 2014 eigentlich immer noch den Equal Pay Day? Das lässt sich relativ plakativ damit deutlich machen, dass die aktuelle Lohnlücke zwischen Frauen und Männern immer noch bei 22 % liegt. Wir als Grüne sagen schon seit vielen Jahren, dass Frauen 100 % verdienen. Aber mit dem auch von der CDU vorgeschlagenen Verfahren werden wir wahrscheinlich noch 100 Jahre auf 100 % warten müssen.

Lassen Sie mich an einigen Beispielen verdeutlichen, wie unterschiedlich das auch von Berufsgruppe zu Berufsgruppe ist. Zahntechnikerinnen und Zahntechniker haben eine Lohnlücke von 27 %, Bankkauffrauen und Bankkaufmänner von 19 %. Auch zwischen Juristinnen und Juristen gibt es immer noch eine Lohnlücke von zumindest 2 %.

Der von uns vorgelegte Antrag beschäftigt sich nun aus gutem Grund mit der Entgeltdiskriminierung im öffentlichen Dienst; denn der öffentliche Dienst hat aus unserer Sicht eine Vorbildfunktion. Auch wenn es hier in Sachen Entgeltgleichheit schon ein bisschen besser aussieht, ist das doch immer noch nicht zufriedenstellend. Während die allgemeine Lohnungleichheit bei 22 % liegt, beträgt sie im öffentlichen Dienst immerhin noch 9 %. Da bedarf es Verbesserungen.

Unseres Erachtens bedarf es zuerst einmal einer gründlichen Analyse. Dazu haben wir zwei Verfahren zur Prüfung vorgeschlagen, liebe CDU-Fraktion: zum einen das eg-check-Verfahren und zum anderen das auch von Ihnen erwähnte Logib-DVerfahren. Ich stimme Ihnen völlig zu, dass das Logib-D-Verfahren, das Sie in Ihrem Entschließungs

antrag breit dargestellt haben, einen Beitrag dazu leisten kann; denn bevor man etwas anständig beheben kann, muss man es erst einmal vernünftig analysiert haben – zum Beispiel unter der Fragestellung, welche diskriminierenden Aspekte und strukturellen Hemmnisse es auch im öffentlichen Dienst gibt, obwohl wir ein vermeintlich geschlechtsneutrales Tarifrecht haben.

Hier ist schon angesprochen worden, dass es dort auch um die unterschiedliche Bewertung von sogenannten Frauenberufen und Männerberufen geht. Die unterschiedliche Bezahlung lässt bereits erkennen und erahnen, dass hier gerade um diese Zuschreibung geht. Dass das aber keine objektiven Kriterien sind, können wir schon allein daran feststellen, dass das Bildungsniveau von Frauen und Mädchen heute sehr hoch ist. Sie sind qualifiziert. Sie haben sogar die besseren Berufsabschlüsse.

Wenn man sich die Lebensverlaufsperspektive von Frauen ansieht, ergibt sich allerdings Erstaunliches. Am Anfang sieht es vielleicht noch ganz gut aus. Für Berufseinsteigerinnen ist die Lohnlücke noch relativ gering. Bis zum Renteneintritt wird aus dem Gender Pay Gap aber das sogenannte Gender Pension Gap von bis zu 57 %. Der Unterschied der Rentenansprüche von Frauen und Männern beträgt tatsächlich bis zu 57 %. Das macht etwas ganz Trauriges deutlich: In diesem Land ist Altersarmut weiblich.

Daran haben Ihre Bundesgesetze leider auch nichts geändert. Sie haben sich jetzt auf die Schulter geklopft und gesagt, was Sie schon alles gemacht hätten. Viel mehr als warme Worte sind dabei aber nicht herausgekommen. Denn woran liegt es denn, dass Frauen im Lebensverlauf so viel schlechtere Chancen haben und so viel schlechtere Altersanwartschaften erwerben? Es liegt doch unter anderem daran, dass Sie mit dem Betreuungsgeld und dem Ehegattensplitting Frauen dazu animieren, aus dem Berufsleben auszusteigen.

(Ina Scharrenbach [CDU]: Quatsch!)

Sie animieren Frauen dazu, aus dem Berufsleben auszusteigen und die Perspektive auf eine eigene Existenzsicherung dranzugeben. Gleichzeitig – das ist das Perfide daran – haben Sie mit dem neuen Unterhaltsrecht den Frauen auch noch aufgedrückt, dass sie bei einem Scheitern der Ehe innerhalb von einem Jahr selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen. Das ist paradox.

Darum ist es auch scheinheilig, wenn Sie sich hierhin stellen und sagen: Wir machen in Berlin ganz viel Tolles für die Entgeltgleichheit der Frauen. – Das ist schlicht und ergreifend nicht richtig.

(Beifall von Manuela Grochowiak-Schmieding [GRÜNE])

Wenn Sie tatsächlich etwas für die Entgeltgleichheit tun wollen, dann machen Sie ein vernünftiges Entgeltgleichheitsgesetz, in dem es Transparenzregeln gibt, sodass Frauen auch wirklich erfahren, dass sie weniger verdienen, damit sie sich ernsthaft dagegen zur Wehr setzen können. Das ist das, was wir brauchen. Da können Sie in Berlin mit anpacken, wenn Sie wirklich etwas für die Frauen in diesem Land tun wollen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Alda.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich vorab entschuldigen. Dass ich jetzt so sachlich rede, wirkt vielleicht ein bisschen differenziert. Dann sei es aber so.

(Heiterkeit und Beifall von der FDP)

Am letzten Freitag, dem 21. März, war der Equal Pay Day. Das ist symbolisch der Tag – es ist auch schon mehrmals gesagt worden –, bis zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um rechnerisch auf das Durchschnittsgehalt eines Mannes zu kommen. Im EU-Vergleich verdienen Frauen 16,2 % weniger, in unserem Land 22 %. Das kann nicht so bleiben.

Grundsätzlich ist es von Übel, dass Frauen gegenüber Männern, egal auf welchem Gebiet, benachteiligt werden. Wer kann sich hier im Hause noch an unsägliche Begriffe wie Leichtlohngruppen, Frauenlohngruppen etc. erinnern? Frauen- und Männerentlohnung gab es einmal. Es ist gut, dass solche Zeiten – auch in der freien Wirtschaft, um das einmal zu betonen – vorbei sind; ich hoffe, für alle Zeiten.

(Beifall von der FDP)

Nun haben wir heute, im Jahr 2014, eine seit 2008 statistisch zementierte Differenz von 22 %. Wie kann man darangehen, diese Differenz aufzulösen? Hier beginnt im Prinzip die Schnittstelle zu Ihrem Antrag. Mit Freude denke ich daran zurück, dass ausgerechnet der öffentliche Dienst, den Sie ja hier in die Mangel nehmen wollen, Vorreiter in der Gleichstellung von Mann und Frau bei der Bezahlung war. Zeigen Sie mir bitte einmal die Stelle in den Tarifen des öffentlichen Dienstes, an der trotzdem danach differenziert wird. Ich sage es Ihnen gleich: Diese Stelle gibt es nicht.

Ich stimme Ihnen aber darin zu, dass im öffentlichen Dienst Berufe, die eher von Frauen gewählt werden, tendenziell schlechter bezahlt werden. Ich sehe das auch in meinem privaten Umfeld. Dort wird von den Frauen überwiegend in Erziehungs- bzw. Lehrberu

fen gearbeitet. Die Erzieherinnen werden aber nicht adäquat bezahlt. Jetzt stelle ich einfach einmal die Frage, die bei uns schon lange diskutiert wird: Wird man da als Frau oder als Erzieherin diskriminiert? Ich sage Ihnen ganz klar: als Erzieherin. Denn die Grundschullehrerinnen betreuen im Prinzip zumindest an einer riesigen Schnittstelle die gleiche Klientel, werden aber erheblich besser bezahlt, was übrigens nicht nur an der Beamtenbesoldung liegt. Ganz nebenbei: Erzieher und Lehrer trifft genau das gleiche Problem.

Wie können wir diese komplexe Fragestellung lösen? Ich meine, dass das immer noch eine Frage der Tarifpartner ist. Sie wissen, was wo in den Tarifen los ist. Dass das Problem aufgegriffen wird, ist völlig richtig. Da haben wir auch Übereinstimmung. Wir wollen es aber den Tarifparteien überlassen.

Bleiben wir beim Beispiel der Erzieherinnen: Sie müssen zur Ausbildung sogar quasi noch Geld mitbringen, werden, wenn sie wollen, ständig weitergebildet und verharren trotzdem im Gehaltsloch. Da tut sich nichts.

Aus meiner eigenen Berufserfahrung im Tarif- und Personalwesen kann ich Ihnen sagen, dass es kaum ein komplexeres Thema gibt als Tarifgestaltung und die anschließende Bewertung und Umsetzung vor Ort. Wenn das gelungen ist – darin stimme ich Ihnen zu –, blickt keiner meiner nach hinten, ob es das Richtige ist. Ich hoffe, ich konnte Ihnen das an diesem Beispiel darstellen.

Lassen Sie mich auf die Gemeinsamkeiten zu sprechen kommen. Die Differenz von 22 % in der Entlohnung muss angegangen werden, die Bewertung von Mini-Jobs – Achtung, nicht die Mini-Jobs selbst, sondern deren Bewertung – ebenfalls. Die Bewertung von Tätigkeiten in typischen Frauenberufen allgemein muss anders angegangen werden. Die Förderung von Aus- und Weiterbildung muss endlich unter Gendergesichtspunkten angegangen werden. Da sehen wir unsere Gemeinsamkeiten.

Aber, meine Damen und Herren von Rot-Grün, eine teure Untersuchung ausgerechnet des öffentlichen Dienstes außerhalb der Tarifparteien lehnen wir ab, zumal ich Ihnen sage: Sie können noch 5.000 Variablen einspielen – ich habe mir einmal angesehen, was in Ihrem Antrag steht –, um das Paradies von Rot-Grün, nämlich die endgültige Gerechtigkeit zu erreichen, aber Sie werden es nicht schaffen.

Aufgrund der Tatsache, dass wir eine ganze Menge Schnittstellen gemeinsam haben, werden wir uns bei diesem Antrag nur enthalten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Alda. – Für die Piraten spricht Herr Kollege Schatz.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer hier im Saal! Der Equal Pay Day wurde bereits mehrfach erwähnt. Darauf brauche ich nicht explizit einzugehen. Dass es hier in Deutschland immer noch einen Lohnunterschied von 22 % zwischen Frauen und Männern gibt, wurde auch schon erwähnt.

Noch nicht erwähnt wurde, dass Deutschland damit immer noch zu den Schlusslichtern in Europa zählt. 22 % ist eine verdammt große Zahl. Die Frage ist, woran es liegt, dass Frauen hier so viel weniger Lohn als Männer erhalten. Männer und Frauen sollten doch eigentlich gleichberechtigt sein, und zwar in allen Belangen, auch beim Lohn. Doch Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier, wie häufig, weit auseinander – und das eben nicht nur beim Lohn.

In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass der Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf, beispielsweise nach Familienzeiten, oftmals ein wahrer Spießrutenlauf ist. Auch der Überhang bei Familienzeiten von Frauen darf in diesem Zusammenhang nicht unberücksichtigt bleiben.

Über die herrschenden Probleme sind wird uns weitgehend einig. Man möchte meinen, dass gerade im öffentlichen Dienst so etwas eigentlich nicht existieren sollte, da gerade im öffentlichen Dienst alles – ich möchte fast sagen: haarklein – tariflich geregelt ist. Wo sollte es da eigentlich großartige Lohnunterschiede geben?

Aber leider ist es so. Es gibt diese Unterschiede. Nicht nur, dass die Frage der Eingruppierung, nach welchem Tarif man bei der Einstellung bezahlt wird, häufig eine reine Verhandlungssache ist – erschwerend kommt hinzu, dass es viele sogenannte Frauenberufe gibt, Berufe, in denen das weibliche Geschlecht dominiert, die einfach schlechter bezahlt werden. Typischerweise sind das, wie schon erwähnt wurde, Pflegeberufe oder – ganz klassisch – die Erzieherinnen. Da darf man sich schon fragen, warum diese Berufe, obwohl sie sowohl mental als auch körperlich vielen anderen Berufen in nichts nachstehen, schlechter bezahlt werden und weniger wertgeschätzt werden.

Der vorliegende Antrag von SPD und Grünen soll uns nun den Weg aus der Dunkelheit leuchten. Auch wenn die Landesregierung bestimmt, sage ich einmal, ohne den Beschluss des Landtages so vorgehen könnte, wie sie es jetzt tun soll, ist es okay. Es sei Ihnen gegönnt. Es spricht nichts dagegen, so vorzugehen. Daher können Sie sicherlich mit einer Zustimmung von uns rechnen.

Allerdings ist der Weg noch lange nicht zu Ende. Unsere Maßgabe muss sein, ein effektives, an praktischen Bedürfnissen orientiertes und leicht zugängliches Instrument für das Vorgehen gegen Entgelt

diskriminierung bereitzustellen. Entgeltsysteme

müssen durchschaubar und überprüfbar werden.