Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage kommt vom Kollegen Busen. – Herr Busen, bitte schön.

Herr Minister, Sie haben ja gerade gesagt, Sie hätten gesetzlich festgelegt, dass die Kriterien sicherstellten, dass nur seriöse Organisationen anerkannt werden, die jahrelang Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können. Halten Sie die von Ihnen ausgewählten Tierschutzvereine trotz der hier gerade erörterten Verstöße gegen geltendes Recht und trotz der ominösen Geschäftspraktiken für seriös?

Die Kriterien zur Prüfung zur Feststellung der Anerkennung nach dem Verbandsklagerecht, also der Möglichkeit, Verbandsklagen durchführen zu können, hat das Parlament festgelegt. Die Landesregierung, mein Haus, hat diese Kriterien geprüft. Insofern treffen die Kriterien auf die Vereine zu, und insofern waren sie rechtlich anzuerkennen.

Welche Forderungen die Vereine ansonsten vertreten oder wo und in welcher Weise sie aufgefallen sind, kann nicht Gegenstand einer Prüfung nach den gesetzlichen Maßgaben sein, die das Parlament festgelegt hat.

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Mir liegen jetzt keine weiteren Nachfragen oder Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 36 erledigt.

Weitere Mündliche Anfragen liegen hier auch nicht vor. Damit haben wir auch die Fragestunde erledigt. – Herzlichen Dank.

Wir kommen dann zum Tagesordnungspunkt

7 Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Prü

fung von Lohntestverfahren zur Feststellung von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst –

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/5284

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/5408

Ich eröffne die Aussprache. Für die mitantragstellende Fraktion der SPD spricht nun Frau Kollegin Jansen.

(Zuruf von der SPD: Sie ist nicht da!)

Sie ist nicht da. – Bitte schön, Frau Kollegin Beer.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Dies liegt begründet im schnellen Ende der Fragestunde. Sie ist auf dem Weg.)

Dann haben wir noch ein bisschen Geduld. Frau Kollegin Paul ist auch noch nicht da; sonst hätte ich die zweite mitantragstellende Fraktion vorgezogen.

Frau Scharrenbach wäre dann die nächste Kollegin, und sie ist anwesend. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, dass dann Frau Kollegin Scharrenbach die Debatte eröffnen darf.

(Beifall von der CDU)

Dann bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt voranzutreiben, ist ein wichtiges Ziel der Politik, des Bundes und auch des Landtages von NordrheinWestfalen. Die Erwerbstätigkeit von Frauen nimmt zwar seit Jahren kontinuierlich zu; aber die tatsächliche Gleichstellung der Frauen in der Arbeitswelt ist noch nicht erreicht.

Faktische Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt kann jedoch nicht allein durch die Politik bewirkt werden, sondern ist Aufgabe aller verantwortlichen gesellschaftlichen Akteure sowie jedes Einzelnen und jeder Einzelnen. Dabei ist es unstrittig, dass Handlungsbedarf besteht.

Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt 22 %. Dabei sind die Gründe für die Entgeltungleichheit vielschichtig: das Berufswahlverhalten, die den Tarifverträgen zugrunde liegende Bewertung typischer Frauenberufe, häufigere und längere familienbedingte Erwerbsunterbrechungen von Frauen, Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die hohe Teilzeitquote sowie ein nach wie vor geringerer Anteil von Frauen in Führungspositionen.

Bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit verdienen Frauen ca. 8 % weniger als Männer. Während der Verdienstabstand beim Berufseinstieg mit 2 % noch relativ gering ist, nimmt er mit den Jahren zu. In der Gruppe der 35- bis 44-Jährigen erreicht er sogar 24 %. Diese Daten zeigen, dass eine der zentralen Maßnahmen zur Beseitigung der Entgeltungleichheit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist.

Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen nehmen den Equal Pay Day aus der vergangenen Woche zum Anlass, um dieses wichtige Thema heute im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienst zu thematisieren. Dass Sie Ihren Antrag zur direkten Abstimmung stellen, lasse ich Ihnen anheimgestellt.

Allerdings können wir Ihnen nicht durchgehen lassen, dass dieser Antrag erneut Unkonkretheiten beinhaltet, wo eigentlich konkrete Beschlüsse erforderlich wären. Daher haben wir unseren Entschließungsantrag der CDU mit den Worten „Worte statt Taten“ überschrieben; denn Worte sagen Sie viele, auch in Ihrem Antrag, während wir Taten eher weniger sehen.

Sie wollen beispielsweise beschließen, dass die Landesregierung gebeten wird – ich wiederhole: gebeten wird – zu prüfen, ob eines der beiden Analyseverfahren in Bezug auf Lohnvergleiche geeignet ist, geschlechtsspezifische Unterschiede im öffentlichen Dienst aufzudecken. Bei den beiden Analyseverfahren handelt es sich zum einen um den egcheck der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler

Stiftung; zum anderen steht das von der Bundesregierung entwickelte Lohntestverfahren Logib-D zur Verfügung.

Deshalb schlagen wir Ihnen konkret vor, das letztgenannte Verfahren Logib-D auf den öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen anzuwenden, um festzustellen, wo es geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Entlohnung gibt. Deshalb ist Logib-D hier wesentlich einschlägiger als das von Ihnen benannte eg-check-Verfahren, das letztendlich nur auf einer Symptomanalyse beruht.

Deshalb wollen wir hier keine Prüfung, sondern wir wollen ein Machen, und das schlagen wir Ihnen mit unserem Entschließungsantrag konkret vor. Dafür könnten Sie beispielsweise auch das noch nicht vor

liegende Gutachten über den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Landesregierung und den Unternehmen, auf die das Land Einfluss hat, nutzen, um es entsprechend zu erweitern und diese geschlechterspezifischen Unterschiede aufzude

Lassen Sie mich noch auf den öffentlichen Dienst zurückkommen. Bemerkenswert ist, dass gerade die Regierungsfraktionen auf eine mögliche Entgeltungleichheit im öffentlichen Dienst abstellen; denn in Bezug auf Nordrhein-Westfalen fand genau vor einem Jahr am Equal Pay Day auf Antrag der CDU eine Aktuelle Stunde zu der Frage „Plant die Regierung einen Wortbruch bei der Beamtenbesoldung?“ statt.

Inzwischen wissen wir, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sich dazu entschieden haben, insbesondere gegenüber den Beamtinnen des Landes und der Kommunen ab A11 wortbrüchig zu werden und sie einseitig von der allgemeinen Einkommensentwicklung abzukoppeln.

Wenn Sie im Antrag auf das Verbot der Lohndiskriminierung im Grundgesetz und in den Einzelgesetzen hinweisen, sollte auch der verfassungsrechtliche Grundsatz auf angemessene Alimentation erwähnt werden, und das schlagen wir Ihnen auch konkret vor. Sie tun das in Ihrem Antrag nicht.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Lassen Sie mich noch auf die dritte Forderung, die wir in unserem Entschließungsantrag erhoben haben, eingehen, dass sich die Landesregierung dem „audit berufundfamilie“ unterwirft. Das haben Sie in der Zwischenzeit getan. Ein Suchfehler im Internet hat dazu geführt, dass wir diese Forderung aufgerufen haben. Aber wir müssen uns darüber unterhalten, ob die Maßnahmen, die für die einzelnen Ministerien aus diesem Audit aufgerufen worden sind, in der Zwischenzeit umgesetzt wurden. Deshalb werden wir das wohl im Frauenausschuss noch einmal zum Thema machen.

Abschließend: Wir werden uns bei Ihrem Antrag enthalten, um ein deutliches Signal mit auf den Weg zu geben. Denn so weit sind wir nicht auseinander. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Scharrenbach. – Jetzt können wir in der regulären Redeliste fortfahren, und Frau Kollegin Jansen hat für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung für meine Verspätung. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass der Wissenshun

ger der Opposition so schnell zufriedenzustellen ist. Insofern hatte ich gedacht, wir arbeiten die Tagesordnung nicht so schnell ab. Ich bitte um Entschuldigung.

Zur Sache: Seit 2007 beteiligt Deutschland sich am Equal Pay Day, eigentlich erstaunlich, weil dieser bereits 1988 zum ersten Mal stattgefunden hat. In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt rund ein Fünftel weniger als ihre männlichen Kollegen, während es im europäischen Durchschnitt nur 16,4 % sind. Selbst wenn man unterschiedliche berufsbiografische oder persönliche Merkmale herausrechnet, kommt man auf eine Lohnlücke von 8 %. Auch diese bereinigte Lohnlücke ist immer noch zu groß, meine Damen und Herren.

Zur Abstimmung steht nun ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Prüfung von Lohntestverfahren zur Feststellung von Lohnunterschieden zwischen Männern und Frauen im öffentlichen Dienst. Ein schwieriger Titel, einfach zu erklären: Im öffentlichen Dienst betrug der Verdienstunterschied im Jahre 2012 ca. 9 %. Eigentlich sind Tarifwerk und Besoldung im öffentlichen Dienst transparent und frei von Geschlechterdiskriminierung, aber der Aspekt „Wertung von Arbeit“ führt zu unterschiedlichen Einstufungsergebnissen.

So können arbeitsspezifische Merkmale wie Verantwortung, soziale Kompetenz oder körperliche Anstrengung im Besoldungsrecht unterschiedlich zugeordnet und eingestuft werden. Eigentlich ist auch das kein Problem, das zu Lohnunterschieden führen müsste, aber traditionell eher Frauen zugeschriebenen Berufen kommt eine geringere Bewertung im Tarif- und Besoldungsrecht zu. Das Hauptproblem sind hier die unangemessenen Arbeitsbewertungen. Ein weiteres Problem: Je höher die Besoldungsgruppe, desto geringer ist der Frauenanteil.

Das Verbot der Diskriminierung ist bereits durch umfangreiche Gesetzgebung festgelegt, zum Beispiel im Grundgesetz, in der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie oder auch im Landesgleichstellungsgesetz. Um den Diskriminierungsverdacht auszuräumen oder durch Aufklärung gar nicht erst entstehen zu lassen, bedarf es eines Instruments, was bislang nicht in der Gesetzgebung verankert war. Denn mittelbare Entgeltdiskriminierung ist schwer erkennbar, oft in Bestimmungen von Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder Gesetzen verborgen. Diese unterscheiden zwar nicht zwischen Männern und Frauen oder geschlechtsspezifischen Merkmalen, wirken jedoch unterschiedlich auf Männer und Frauen.

Da kommen wir an den Punkt, dass Politik handeln muss. Wir als Landesregierung werden auch handeln, meine Damen und Herren. Die Entgeltgleichheit ist zwar rechtlich geboten, die Einhaltung wird aber unzureichend kontrolliert.

Für eine Kontrolle der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen beim Arbeitsentgelt stehen zwei Instrumente zur Verfügung: Der eg-check untersucht wichtige Vergütungsbestandteile wie

Grundgehalt, Leistungsvergütung oder Erschwerniszuschläge einzeln auf mögliche Diskriminierung, zeigt die Ursachen der Ungleichbehandlung und ihr finanzielles Ausmaß. Dies kann zu einer Überprüfung der Arbeitsbewertung führen. Logib-D geht der Frage nach, ob bei gleichen personellen Voraussetzungen gleiches Entgelt gezahlt wird.

Wir wollen deshalb heute beschließen, dass der öffentliche Dienst in der Frage Entgeltgleichheit weiter mit gutem Beispiel vorangehen soll. Deshalb bitten wir die Landesregierung zu prüfen, ob eines der beiden Verfahren zur Erreichung dieses Ziels geeignet ist. Die Entgeltpraxis einer Behörde soll modellhaft überprüft werden. Im Anschluss daran sollen Lösungsansätze zur Vermeidung von Ungleichbehandlung aufgezeigt werden. Und – das ist uns sehr wichtig – Ergebnisse sollen bei der geplanten Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt werden.

Damit wir nicht nur innerhalb des öffentlichen Dienstes in dieser Frage weiterkommen, bitten wir die Landesregierung außerdem, gemeinsam mit den Tarifpartnern weitere Initiativen zur Aufhebung der Entgeltungleichheit zu entwickeln.

Deshalb ganz deutlich, Frau Scharrenbach und liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU: Der Entschließungsantrag der CDU führt uns in der Debatte und auch in der Umsetzung nicht weiter, sondern ist nur ein missglückter Versuch, noch einmal zum Thema „Beamtenbesoldung“ zurückzukommen und das aufzugreifen. Das machen wir nicht mit, und deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.