Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

Emanzipation, Pflege und Alter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Preuß, ich tauche natürlich nicht ab, weder bei diesem Thema noch bei anderen Themen.

Ich fände es, glaube ich, ganz sinnvoll, wenn man das, was es an Expertise im Land gibt, nutzt. Sie hätten beispielweise einen ehemaligen Kollegen von Ihnen, der hier im Landtag saß, nämlich Herrn Dr. Brinkmeier, der mittlerweile bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe arbeitet, in den Antrag schauen lassen und ihm sagen können, dass Sie sich damit beschäftigen. Dann hätte vielleicht der eine oder andere Aspekt in Ihrem Antrag, der wirklich Angst schürt und überhaupt nicht den Realitäten entspricht, gar nicht erst den Weg in den Antrag gefunden.

Sie wissen, dass mir die Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen sehr am Herzen liegt und dass wir dementsprechend nicht nur in dem Bereich, sondern auch in allen anderen Themenbereichen versuchen, optimale Versorgungsstrukturen zu schaffen. Es nützt aber nichts, Angst zu schüren und falsche Zahlen immer zu wiederholen. Wenn einem dieses Thema wirklich am Herzen liegt, müsste man mit der Intensität in das Thema hineingehen, wie wir es im Ausschuss versucht haben, Ihnen an die Hand zu geben. Darüber hinaus bedarf es einer realistischen Betrachtung dessen, wo wir stehen.

Es nützt auch nicht, Frau Schneider, wenn Sie 2014 danach fragen, wie sich der Krankenhausplan 2015 auswirkt, der sich noch gar nicht in der Umsetzung befindet. Er heißt Krankenhausplan 2015, weil er jetzt erst in den regionalen Aushandlungsprozessen ist und ab 2015 wirken soll. Aber auch das haben wir bereits erklärt.

Trotzdem möchte ich noch etwas Grundlegendes zu dem Thema sagen, nämlich dass neurologische Erkrankungen und insbesondere Schlaganfälle zu den dritthäufigsten Todesursachen in Deutschland gehören. Deshalb handelt es sich um ein ganz wichtiges Versorgungsthema. Wir wissen, dass ein Schlaganfall jeden treffen kann und dass er oft zu Pflegebedürftigkeit und einer lebenslangen Behinderung führt. Deswegen ist es wichtig, dass man sofort eine optimale Versorgung im Krankenhaus bekommt. Und zu dieser optimalen Akutversorgung gehört es gerade, dass ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt die Frührehabilitation greift.

Aus diesem Grund ist die Forderung, die auch wieder im Antrag steht, nämlich die frührehabilitative Versorgung in Rehaeinrichtungen in den Blick zu nehmen, eigentlich der falsche Weg. Denn wenn die Rehabilitation erst in Rehaeinrichtungen anfängt, dann ist schon viel zu viel Zeit verstrichen.

Die Phaseneinteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, die von Phase A bis Phase F reicht, ist in der politischen Auseinandersetzung ein Stück weit irreführend, weil sie weder für die Planung noch für die Abrechnung der Leistungen relevant ist. Sie ist eine Phaseneinteilung der Fachgesellschaft.

Die Frührehabilitation im Sinne des SGB V, über die wir primär reden, ist die Akutversorgung. Die ist eindeutig geregelt, nämlich in § 39 Abs. 1 SGB V.

Der Krankenhausplan NRW 2015 beschreibt die relevanten Aspekte. Deswegen verstehe ich Sie, Herr Wegner, gar nicht, denn im Krankenhausplan gibt es ein Extrakapitel Frührehabilitation. Das hat überhaupt nichts mit Geriatrie zu tun. Da bringen Sie etwas durcheinander. Das ist ein eigenes Kapitel.

Die Phase B – auch das ist irreleitend – ist in zwei Teile unterteilt, in B I – die Phase, in der gleichzeitig intensivmedizinische Versorgung notwendig ist; das geht in einer Rehaeinrichtung natürlich nicht – und die Phase B II, die als Rehabilitation angesehen wird.

Sie beziehen sich in Ihrem Antrag – Sie versuchen, damit das Defizit zu begründen – auf das IGES- Gutachten – der Kollege ist eben schon darauf eingegangen –, das sich nur auf ein Merkmal stützt und damit unvollständig ist. Das ist übrigens etwas, was auch von allen Expertinnen und Experten bestätigt wird. Diese Zahl ist keine, aus der Sie das Defizit ableiten können. Das ist keine Grundlage für weitere Analysen und Bedarfsprüfungen.

Das, was in der Tat in Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit ein massives Problem war, war das Verfahren bezüglich der Abrechnungen der Krankenkassen. Das ist heute auch nicht mehr so. Die Krankenkassen haben sich in der Vergangenheit wesentlich auf Phase C in der Finanzierung gestützt. Wir sind mit den Kassen seit Langem im Gespräch darüber und sind auch weiterhin mit den Kassen bei jedem Beispiel, das uns genannt wird, im Dialog.

Die Bereitschaft der Kassen, frührehabilitative Behandlungen mit Krankenhäusern bedarfsgerecht zu vereinbaren und zu erhöhen, ist dabei sehr hoch. Das ist in vielen Fällen auch so geschehen.

Wenn Sie hier über den Skandal und das schlechte Versorgungsverhältnis reden: In der Zeit, seit der wir die Diskussion hier führen, gab es zehn Einzelfälle, denen wir nachgehen mussten – und das mit Blick auf die Anzahl von Versorgungsfällen in diesem Bereich insgesamt. Wir gehen jedem einzelnen Beispiel nach, aber mit dieser Zahl kann man nicht die Unterversorgung in Nordrhein-Westfalen herbeireden.

Letzter Punkt – für diejenigen, die den Krankenhausplan nicht gelesen haben, weil er so umfas

send ist –: Rehakliniken können unter drei Bedingungen in den Krankenhausplan aufgenommen werden. Diese drei Bedingungen sind für die Versorgung der Menschen notwendig.

Erstens. Es muss der Bedarf bestehen.

Zweitens. Sie müssen leistungsfähig sein.

Drittens. Es müssen feste Kooperationen mit Krankenhäusern, mit neurologischen Abteilungen in der Region vereinbart sein.

Diese drei Faktoren sind Grundvoraussetzung. Ohne die hätten wir keine adäquate sichere Versorgung für die Menschen. Das bedeutet dann auch, Versorgungsstrukturen ohne Brüche, ohne Schnittstellen, sondern aus einem Guss zu haben. Das ist das, was Menschen in dieser Frühphase brauchen.

Von daher werden wir das Thema weiter begleiten, weiter behandeln. Aber ein Versorgungsdefizit in dem Maße, so wie Sie es bisher beschreiben, ist in Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden. Deswegen brauchen sich die Menschen auch nicht die Sorgen zu machen, die Sie versuchen herbeizureden. – Danke.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Ministerin hat die Redezeit um 50 Sekunden überzogen. – Der nächste Redner ist für die SPD-Fraktion Herr Kollege Dr. Adelmann. Lieber Kollege, lassen Sie sich gleich nicht irritieren. Durch einen technischen Fehler wird eine falsche Redezeit angezeigt. Sie haben regulär noch drei Minuten plus die 50 Sekunden der Ministerin, wenn Sie die benötigen.

Danke, Frau Präsidentin! Die Zeit brauche ich nicht.

Wenn Sie der Ministerin zugehört hätten, dann wären viele Ihrer Aussagen, die Sie vorher getätigt haben, nicht getätigt worden.

Frau Schneider, Sie haben angeführt, dass es in den Bundesländern einen Wechsel gibt. Das führt – wenn ich es einmal so beschreiben darf – durchaus zu einem Im- und Export von Patienten. Die Abrechnung erfolgt hier im Land aber definitiv auch durch andere Ziffern, ohne dass eine qualitative Gefährdung der Patienten vorliegt.

Herr Wegner, meinen Sie etwa, dass die Ärzte in den Stroke Units – diese haben Sie ansatzweise und vorsichtig als gut bezeichnet –, die hervorragende Arbeit leisten, die eine hervorragende Erstversorgung machen, es riskieren, dass ihre Patienten, die sie hervorragend erstversorgt haben, dann in minderwertige Anschlussheilbehandlung ge

hen? – Das ist doch Quatsch.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das andere ist: Wenn wir davon ausgehen, dass wir eine leitlinienorientierte Therapie machen, die am Anfang von den Gesellschaften festgelegt ist, und dass wir danach eine gleichbleibende Qualität brauchen, dann brauchen wir halt die drei Faktoren, die Frau Ministerin Steffens angesprochen hat.

Wir brauchen eben die Sicherheit, dass die Leute einen Bedarf haben, dass die Leute adäquat versorgt werden und dass eine Kooperation besteht.

Daran hapert es ziemlich häufig, auch bei den Häusern, die im IGES-Gutachten genannt werden. Da müssen feste Kooperationen mit allen Disziplinen bestehen. Dann ist eine hervorragende adäquate Versorgung gesichert, wobei die Krankenkassen sicherlich nicht daran interessiert sind, in erster Linie nur die Kosten zu sparen – dazu kenne ich zu viele aus diesem Bereich –, sondern die dafür sorgen, dass ihre Patienten gut versorgt werden, weil Sie wissen, dass die Folgekosten noch viel höher sind, wenn man die Therapie anfangs nicht gut macht. Sie sind nicht daran interessiert, eine minderwertige Qualität zu unterstützen, so.

Eines zum Schluss, Frau Schneider. Ich frage mich ernsthaft, wie ein Krankenhausbedarfsplan des Jahres 2015 Auswirkungen auf die Zahlen von 2012 und 2013 gehabt haben soll. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/5250 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Dort soll die abschließende Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt gegen die Überweisung? – Niemand. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann haben wir einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

9 Transparenz bei kommunalen Sozialaus

gaben herstellen – Task Force „Kommunale Sozialkosten“ einrichten

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5268

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der CDU hat Herr Kollege Nettelstroth das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns die Faktenlage in Nordrhein-Westfalen ansehen, was die Kommunalfinanzen anbelangt, dann stellen wir fest, dass wir mit 25 Milliarden € 50 % der bundesweiten Kassenkredite ausmachen und dass wir ein Finanzierungssaldo haben, welches in den letzten Jahren auf 1 Milliarde € noch zugenommen hat, während der Bundestrend eigentlich genau gegensätzlich ist. Dort sind Überschüsse von über 1 Milliarde € erwirtschaftet worden.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Dabei fällt natürlich auf, dass insbesondere der Sozialausgabenblock der größte bei den Kommunen ist. Die Sozialausgaben in Nordrhein-Westfalen haben mit 82 % den höchsten Kommunalisierungsgrad. Zum Vergleich: Der Durchschnitt der Flächenländer liegt bei 74 %.

Genau da setzt das FiFo-Gutachten an, das von der Industrie- und Handelskammer in Auftrag gegeben wurde und die Ausgabensituation bei den Sozial- und bei den Verwaltungskosten betrachtet.

Meine Damen und Herren, ich werde nicht damit anfangen, die Zahlenkolonnen wiederzugeben, die Sie auch in der Vorlage finden und über die wir auch schon diskutiert haben, sondern ich werfe die Frage auf, wie wir in Nordrhein-Westfalen mit dieser Fragestellung umgehen.

Ich möchte an etwas anknüpfen, das heute Morgen Eingang in die Beratung zum ersten Tagesordnungspunkt dieses Plenartags gefunden hat, nämlich an die Frage: Wie können wir eigentlich mehr Gelder beim Bund generieren, wenn wir uns vom Bund ständig vorhalten lassen müssen, dass es den Kommunen insgesamt doch relativ gut geht, nur denen in Nordrhein-Westfalen nicht? Wir sind gefordert, Transparenz herzustellen und die Frage aufzuwerfen: Woran kann das liegen?

Dazu gibt das FiFo-Gutachten Hinweise. Das liegt sicherlich unter anderem an Standards und an der Frage, wie man bestimmte Abläufe organisiert. Aber – und ich glaube, da sind wir alle gefordert – diese Dinge müssen aufbereitet werden, diese Dinge müssen klargestellt werden. Hier brauchen wir auch selber Transparenz – auch in der politischen Diskussion mit anderen. Wir müssen uns nicht verstecken. Wenn wir bestimmte hohe Standards haben, dann kann man sie rechtfertigen und sie im Vergleich zu den anderen Bundesländern darstellen.

Ich meine, daher tun wir gut daran, diese Aufgabe zu definieren, die Taskforce, die wir fordern, einzurichten und sich mit diesen Fragestellungen zu befassen.

Denn, meine Damen und Herren, fest steht: Wir haben in den letzten Jahren entsprechenden Auf

wuchs. Wir haben uns heute Morgen über die Eingliederungshilfe unterhalten: Schon in den nächsten Jahren wird die Eingliederungshilfe in NordrheinWestfalen um dreistellige Millionenbeträge anwachsen, weil mehr Leute hinzukommen, weil sich die Standards verändern.