Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits bei der Einbringung des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes in dieses Hohe Haus hat sich eine große Einigkeit herausgestellt. Diese Einigkeit hat sich dann wie ein roter Faden auch durch die Anhörung gezogen. Insofern bin ich froh, dass die Änderungsanträge zum 10. Schulrechtsänderungsgesetz, die heute Morgen im Schulausschuss verhandelt worden sind, ebenfalls eine Einstimmigkeit in den Bereichen, in denen wir Regelungen zum Berufskolleg vornehmen, ergeben haben, sodass an diesem Punkt alle fünf Fraktionen des Hauses zustimmen werden. Ich finde, das ist ein gutes Ergebnis.
Mit dem Gesetz setzen wir die schulischen Verabredungen zum Ausbildungskonsens um, die dazu beitragen sollen, die Warteschleifen abzubauen, indem wir das Übergangssystem verschlanken. Es ist uns wichtig, insbesondere lernschwächeren Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, durch eine konsequente Dualisierung eine verbesserte Vorbereitung auf eine Berufsausbildung zu erlangen.
Damit der Ausbildungskonsens gelingt, muss aber auch die Wirtschaft ihren Part erfüllen. Das heißt, wir können nicht erwarten, dass dies allein durch schulische Veränderungen zu erreichen ist. Vielmehr müssten dann auch noch Praktikumsplätze und Ausbildungsplätze dazukommen. Für uns gilt: Alle Jugendlichen brauchen Perspektiven und berufliche Möglichkeiten. Und das Leitmotiv „Kein Abschluss ohne Anschluss“ gilt weiterhin.
Es war sehr deutlich, dass die hohe Durchlässigkeit des Berufskollegs in besonderem Maße auf die unterschiedlichen Bildungsverläufe von Jugendlichen eingehen kann. Viele Jugendliche benutzen die Berufskollegs zudem, um höhere Schulabschlüsse zu erwerben und damit ihre beruflichen Karriereaussichten zu verändern. Jugendliche wissen also um die Chancen, die die Berufskollegs in NordrheinWestfalen ihnen bieten. Sie sind sozusagen ein Teil der Gleichwertigkeit der beruflichen und der allgemeinen Bildung in unserem Land.
Mit den Änderungen zum 10. Schulrechtsänderungsgesetz haben wir die Anregungen aus der Anhörung aufgenommen. Wir haben mit einigen Be
griffen eine Präzisierung vorgenommen, indem wir zum Beispiel den Begriff „Qualifizierung“ durch „Bildung“ ersetzt haben, und haben insgesamt noch einmal den allgemeinen Anspruch von Bildung formuliert, indem wir jetzt nämlich in der Frage der Präzisierung von Bildung, Fähigkeiten und Fertigkeiten sprechen. Dieser rote Faden wird sich jetzt durch das 10. Schulrechtsänderungsgesetz und damit zukünftig ebenfalls durch das Schulgesetz ziehen.
Mit diesem Gesetz haben wir aber auch unmissverständlich deutlich gemacht, dass es einen dem Hauptschulabschluss Klasse 9 gleichwertigen Abschluss und einen Anschluss an die Klasse 10 bzw. an den mittleren Abschluss sowie die Zusatzqualifikation, die auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt, geben muss.
Breite Möglichkeiten der allgemeinen und beruflichen Abschlüsse können heute im Berufskolleg erworben werden. Wenn wir darauf hinweisen, dass für die zwei- und dreijährigen Bildungsgänge die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Sinne einer beruflichen Grundbildung vermittelt werden und der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife oder der Berufsabschluss damit möglich ist, wird dies noch einmal verdeutlicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben den Änderungen, die wir im Gesetz vornehmen, haben wir noch einige Punkte identifiziert, die in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufskollegs geändert werden müssen. Diese Punkte machen zum einen deutlich, dass wir die Durchlässigkeit der Berufskollegs erhalten müssen.
In der Anhörung ist zudem vorgetragen worden, dass es eine Möglichkeit geben sollte, die Schüler der Klassen 9 und 10, die einen Hauptschulabschluss erwerben wollen, gemeinsam zu unterrichten, insbesondere vor der Hintergrund der demografischen Entwicklung im ländlichen Raum, wo wir mit kleineren Klassen Angebote vorhalten müssen, damit alle Schüler dort am Ende ihren Schulabschluss erreichen können.
Darüber hinaus möchten wir jahrgangsübergreifendes und berufsfeldübergreifendes Unterrichten noch einmal sehr deutlich hervorheben. Wir haben festgestellt – und das ist auch in der Anhörung deutlich geworden –: Die Möglichkeit, das 10. Pflichtschuljahr am Berufskolleg zu absolvieren, gibt es bereits heute im Gesetz, aber wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass diese Möglichkeit die Ausnahme sein soll, die aber unter Umständen schulmüden Jugendlichen die Perspektive bietet, früher in den Beruf und in die Ausbildung zu wechseln.
Unberührt von der jetzigen Novelle bleiben Überlegungen zur Inklusion. Dazu ist ein Gutachten in Auftrag gegeben worden.
sam mit diesem Gesetz beraten und der vorsieht, Fachklassen im ländlichen Raum grundsätzlich nur mit weniger als 16 Schülern zuzulassen, können wir natürlich nicht zustimmen.
Aber wir sind sicher, dass wir in den Gesprächen mit den Berufskollegs nach konstruktiven Lösungen suchen können, weil uns natürlich auch daran liegt, im ländlichen Raum – und wir hatten diese Debatte ja vorher – ein flächendeckendes Angebot von beruflichen Ausbildungen vorhalten zu können. Dazu sind eventuell Kooperationen geeignet, aber auch die Anpassung von Lehrplänen, die dies erleichtern könnte. Das Land Niedersachsen hat übrigens bereits mit Überlegungen angefangen, in diese Richtung zu arbeiten.
Ich bin sofort fertig. – Bedanken möchte ich mich übrigens dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf heute nach relativ kurzer Beratungszeit verabschieden können, damit wir für die PRIMUS-Schulen Rechtssicherheit schaffen und die Kommunen möglicherweise noch vor der Kommunalwahl entscheiden können. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem ich die Rede von Frau Hendricks gehört hatte, habe ich mir überlegt, aus zeitökonomischen Gründen hätten wir unsere Reden heute vielleicht gemeinsam schreiben sollen. Dann wären die Wiederholungen nicht so zahlreich gewesen. Ich werde versuchen, noch einmal die Akzente hervorzuheben, die der CDUFraktion besonders wichtig sind.
Bei der Einbringung des Entwurfs für das 10. Schulrechtsänderungsgesetz durch die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen am 29. Januar dieses Jahres habe ich mich bereits zuversichtlich gezeigt, dass dieser Gesetzentwurf im Wesentlichen so verabschiedet werden wird, wie er eingebracht wurde. Das kann man wahrlich nicht von vielen Gesetzen behaupten.
Die Anhörung, die am 19. März 2014 stattgefunden hat, hat diese Einschätzung deutlich bestätigt. Frau Hendricks erwähnte es bereits. Sowohl die Änderung des Schulgesetzes bezüglich des Rechts der Schulträger, Vorgaben für die Aufnahme von Kindern aus anderen Kommunen zu erlassen, als auch die Verlängerung der Antragsmöglichkeit für
Die Sachverständigen äußerten sich fast einhellig positiv zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und begrüßten insbesondere die angestrebte Verbesserung des Übergangs zwischen Schule und Beruf und die Vorbereitung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf im Berufskolleg auf die Ausbildung. Deutlich erkennbar war ebenfalls der Wunsch nach mehr Transparenz und Klarheit im System des Berufskollegs, dessen Angebotsvielfalt nicht nur Außenstehenden, sondern auch Beteiligten häufig unübersichtlich erscheint.
Der vorliegende Änderungsantrag nimmt die Expertenvorschläge für klarere Strukturen und Begrifflichkeiten auf. Gleichzeitig wurde erneut festgestellt, dass die das Berufskolleg betreffenden Änderungen des Gesetzentwurfs nur mit einer entsprechenden Neufassung der APO-BK Sinn ergeben. Hier stehen Themen an wie die Sicherung von Flexibilität und Durchlässigkeit der Bildungsgänge, aber es wird auch klargestellt, dass durchaus die Möglichkeit besteht, das 10. Pflichtschuljahr am Berufskolleg zu absolvieren. Die antragstellenden Fraktionen sind übereingekommen, die APO-BK in diesem Sinne zeitnah zu überarbeiten.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Zukunft des Berufskollegs im ländlichen Raum. Ich hatte in meiner Rede im Januar bereits darauf hingewiesen, dass wir angesichts der demografischen Entwicklung gerade im ländlichen Raum neue Wege beschreiten müssen, um ortsnahe schulische Angebote aufrechtzuerhalten. Das passt vielleicht auch zu dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die schwächeren Schülerinnen und Schüler wegen zu kleiner Klassen in bestimmten Regionen gar kein schulisches Angebot zur Weiterqualifizierung mehr vorfinden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir nicht.
Diese Sorge wurde in der Anhörung auch von zahlreichen Experten geteilt. Man wird sich also fragen müssen, ob es in Ausnahmefällen auch Unterschreitungen der Mindestzahl von 16 Schülern pro Eingangsklasse geben kann oder ob es möglich ist, verschiedene Schülergruppen zieldifferent in einer Klasse zu unterrichten.
In dieselbe Richtung geht auch der vorliegende Antrag der FDP „Duale Ausbildung in der Fläche sichern – Regelungen zu Fachklassen an Berufskollegs an demografischen Wandel anpassen“.
Die Gefahr, dass mit sinkenden Schülerzahlen Bildungsangebote wegfallen, betrifft nicht nur die Berufsfachschule, sondern natürlich ebenfalls die Ausbildung im dualen System. Die Erfahrung zeigt, dass dort, wo ortsnah kein Berufsschulunterricht mehr möglich ist, das entsprechende Ausbildungsangebot mit der Zeit ebenfalls rückläufig ist.
Die duale Ausbildung ist unumstritten ein Erfolgsgarant unserer Wirtschaft und führt nachweislich zu geringerer Arbeitslosigkeit, sodass es von hoher Bedeutung ist, ihre Vielfalt in unserem Land zu erhalten.
Der FDP-Antrag greift aus unserer Sicht zu kurz, da man über mehr Maßnahmen als nur über kleinere Klassen nachdenken muss. Viele Berufskollegs haben bereits Erfahrung darin, Schüler, die verwandte Berufe anstreben, in einer Klasse zu unterrichten. Wir würden diese Modelle gerne ausbauen, um die Vielfalt des dualen Systems auch im ländlichen Raum im Sinne guter Berufsausbildung und damit guter Berufsperspektiven zu erhalten und zu stärken. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute das 10. Schulrechtsänderungsgesetz, welches unter anderem die Berufskollegs als Schwerpunkt hat.
Als der Gesetzentwurf Anfang des Jahres von SPD, Grünen und CDU ins Parlament eingebracht wurde, war klar, dass er nicht nur vonseiten des Parlaments eine breite Unterstützung hatte, sondern auch vonseiten der Verbände und der Sozialpartner in NRW. Heute, knapp drei Monate später, kann ich sagen, dass diese Unterstützung nach einer produktiven Anhörung, aber auch mit dem Dazukommen der Piratenfraktion und dem positiven Signal der FDP zu Teilen des Gesetzentwurfs in Bezug auf das BK noch einmal gewachsen ist. Dafür noch einmal mein Dank an alle Beteiligten!
Für unsere Berufskollegs ist das auf jeden Fall ein starkes Zeichen. Mit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz folgen wir dem verstärkten gesellschaftlichen Bedürfnis nach Chancengerechtigkeit und optimaler Ausbildung unserer Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Gemäß dem Motto „Kein Abschluss ohne Anschluss“ werden wir mit dem neuen Gesetz die vielfältige Abschlussorientierung des Berufskollegs künftig effizienter und transparenter in den Vordergrund stellen.
Durch die Neuregelung von Bildungsgängen in der Berufsschule und in der Berufsfachschule bauen wir nicht nur Warteschleifen für junge Menschen ohne Abschluss bzw. ohne Ausbildung ab, sondern wir zeigen auch die weiteren schulischen und beruflichen Möglichkeiten auf, bei denen das Berufskolleg die treibende Kraft ist.
In der Anhörung gab es dazu eine Vielzahl von konstruktiven Vorschlägen, die auf den ersten Blick weniger auffällig schienen, die aber in der Gesamtschau dem Gesetz eine weitere Schärfung in Sachen Abschlussorientierung einbringen.
Hierzu finden sich in unserem Änderungsantrag Beispiele: die Nennung der möglichen Abschlüsse am Berufskolleg, und zwar vom Hauptschulabschluss bis zur allgemeinen Hochschulreife, aber auch klarere Formulierungen in Bezug auf berufliche Bildung mit beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten.
Zur vom DGB und der GEW gestellten Frage nach der Rechtssicherheit des in diesen Bildungsgängen erworbenen Hauptschulabschlusses sei angemerkt, dass diese durch den Beschluss des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes gegeben ist.
Natürlich sind mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes die Arbeiten an der Weiterentwicklung des Berufskollegs nicht abgeschlossen. Wie bereits angekündigt, werden wir uns mit der positiven, konsensualen Energie aller Beteiligten ziemlich rasch an die Überarbeitung der APO-BK heranmachen, um die gesteckten Ziele auch praxistauglich umzusetzen.
Auch hierzu gab es in der Anhörung eine ganze Reihe an interessanten Vorschlägen, die wir in diese Bearbeitung einbeziehen werden. Viele dieser Vorschläge bezogen sich auf die gerade für den ländlichen Raum notwendige Flexibilisierung von Bildungsgängen, zum Beispiel bei der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 und 10, die Aufnahme von Lerngruppen in die APO-BK, die saubere Überführung von Bildungsgängen, die durch das neue Gesetz betroffen sind, und die Betonung, dass per Einzelfallentscheidung die Möglichkeit zum 10. Pflichtschuljahr am Berufskolleg besteht.
In diesem Zusammenhang komme ich kurz auf den FDP-Antrag zur Regelung der Fachklassen zu sprechen. – Hier möchte ich mich der Argumentation von Frau Hendricks anschließen. Auch wir teilen den Antrag in der Sache so nicht, werden ihn aber im Ausschuss diskutieren.
Im Verlauf der Anhörung wurde auch das Thema „Inklusion am Berufskolleg“ angesprochen. Dieses wichtige Thema werden wir auf jeden Fall in einem weiteren Prozess angehen, wobei aufseiten des Landes, aber auch aufseiten der Fraktionen bereits Überlegungen hierzu laufen. Das werden wir auch in der Anhörung zum CDU-Antrag mit ähnlicher Fragestellung im Ausschuss konstruktiv erörtern.
Zu guter Letzt möchte ich noch auf Aspekte eingehen, bei denen größtenteils Einigkeit herrscht und wo sich lediglich die FDP nicht zu einer Unterstützung durchringen konnte.
Die Regelung der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern vor Ort – § 46 – war von den kommunalen Spitzenverbänden gewünscht worden. Hier setzen wir darauf, dass die Schulen vor Ort die richtigen Entscheidungen bei der Aufnahme von ortsansässigen Schülerinnen und Schülern und solchen von außerhalb treffen werden.