Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Ihre Aufforderung an die Landesregierung ist mehr als grenzwertig. Sie unterstellen zuerst eine Einflussnahme und fordern diese im Umkehrschluss sodann ein. Sie wollen also, dass das Kuratorium in die operativen Geschäfte des Vorstandes bis hin zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung eingreift, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Dann versuchen Sie, weil Ihnen alles irgendwie nicht richtig gelingt, eine Umgehung zu konstruieren. Sie unterstellen das einfach. Ohne konkrete Anhaltspunkte tragen Sie das hier vor. Sie können auch keine konkreten Anhaltspunkte vorlegen; die gibt es nämlich nicht.

Daneben untersteht die RAG-Stiftung der Rechtsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf.

Mit Ihrem Rundumschlag diskreditieren Sie nicht nur die Vertreter der verschiedenen Regierungen im Kuratorium; Sie diskreditieren auch die Beamten in der Rechtsaufsicht. Das gehört sich nicht.

Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Die Rechtsfolgen des § 25 fordern Sie ein, obwohl sie auf der Tatbestandsebene nicht erfüllt sind. Sie verkennen den Rechtsgehalt des § 25 des Parteiengesetzes. Hier soll kein Anschein vermieden werden; hier liegen klare Voraussetzungen vor, die dann eben zum Ausschluss der Befugnis, Spenden anzunehmen, führen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf einen verfassungsrechtlichen Aspekt eingehen. Bereits in Art. 21 des Grundgesetzes ist die besondere Rolle der Parteien in unserer Demokratie festgelegt. Dafür gelten besondere Regeln zur Finanzierung sowie klare Regeln zum demokratischen Willensbildungsprozess und im Gegenzug ein besonderer Schutz der Parteien vor dem Verbot durch den Staat oder durch Einschränkung ihrer Arbeit.

Herr Kollege Wolf, darf ich Sie einmal unterbrechen? Kollege Kern

würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie sie zulassen?

Nein, möchte ich nicht.

Okay. Dann machen wir das nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich durch eine streitbare und wehrhafte Demokratie aus. Das sind die Lehren aus dem Untergang der ersten Demokratie in Deutschland. Ein Bestandteil hiervon sind der Pluralismus und das Parteienprivileg, das eine Staatsferne der Parteien garantieren soll. Hierzu gehört auch die Finanzierung aus eigenen Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Dr. Günther Bergmann [CDU])

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Kamieth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kern, der Kollege Wolf hat Ihnen gerade schon ein bisschen Nachhilfe in Parteienfinanzierung und Grundgesetzauslegung gegeben.

Wenn ich darf, werde ich da gerne noch ein bisschen weitermachen und das erweitern bzw. vertiefen.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Ich habe nichts anderes erwartet!)

Gemäß § 18 Abs. 1 des Parteiengesetzes erhalten die Parteien staatliche Mittel als Teilfinanzierung der ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden und im Parteiengesetz konkretisierten Tätigkeiten. Maßstab für die Verteilung dieser Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft. Die Verwurzelung wird zum einen am Erfolg gemessen, den eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den letzten Landtagswahlen erzielt hat, zum anderen am Umfang der Zuwendungen natürlicher Personen. Zuwendungen in diesem Sinne sind eingezahlte Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden.

Nur ein kleiner Teil der benötigten finanziellen Mittel wird durch die staatliche Parteienfinanzierung bereitgestellt. Ein großer Teil der Einnahmen stammt aus Beiträgen und Spenden. Spenden sind für die Parteien also unerlässlich, um ihre Arbeit auf finanziell sicheren Boden zu stellen. Parteien kämen mit den staatlichen Mitteln alleine nicht aus, um ihre

Zwecke und ihren eigentlichen Auftrag, die Willensbildung der Bevölkerung, zu erfüllen. Blieben Spenden aus, würde der Demokratie die Basis entzogen.

Generell gilt bei der Parteienfinanzierung das Gebot der Transparenz. Alle Parteien haben Rechenschaft über die Spenden abzulegen, die ihnen zugeflossen sind. Das Parteiengesetz enthält dazu detaillierte Regelungen.

So müssen zum Beispiel – Kollege Wolf sagte es bereits – Spenden über 10.000 € je Person und Kalenderjahr unter Angabe von Namen und Anschrift der Spender im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Reden Sie doch einmal zum Antrag, bitte!)

Daneben werden entsprechende Spendenanzeigen unmittelbar im Internet veröffentlicht. Das werden Sie sicherlich verfolgen.

Die Piraten fordern in der sogenannten EvonikParteispendenaffäre nun die Landesregierung auf, „ihren Einfluss auf das Kuratorium der RAG-Stiftung dahin gehend auszuüben, dass der Vorstand der RAG-Stiftung angewiesen wird, die von ihr beherrschte Evonik AG zu einer Einstellung ihrer Zahlungen an politische Parteien zu veranlassen“.

Das Unternehmen sieht sich allerdings als privatrechtlich organisierte Stiftung – meines Erachtens berechtigterweise – im Recht, solche Spenden zur Unterstützung der Demokratie tätigen zu dürfen. Wir wehren uns dagegen, dass Spenden …

Herr Kamieth, darf ich Sie ganz kurz unterbrechen? Kollege Kern würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Möchten sie sie zulassen?

Herr Kollege Kern, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Kollege Kamieth. Sie haben gerade zur Zulässigkeit von Spenden von Privatunternehmen an Parteien referiert und da, wie schon der Kollege Wolf zuvor, noch einmal auf die Beteiligungsverhältnisse verwiesen. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der in Düsseldorf ansässige Parteienrechtler Prof. Morlok davon spricht, dass man sich in diesem Fall der RAG-Stiftung und der

Evonik AG zumindest in einer rechtlichen Grauzone befindet?

Ich nehme jederzeit gerne den Ihnen sicherlich auch bekannten Spruch „zwei Juristen, drei Meinungen“ zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund will ich jetzt nicht näher analysieren, was der Kollege meint.

Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch an, worum es hier eigentlich geht. Wir wehren uns dagegen, dass Spenden automatisch als unzulässige Einflussnahme auf politische Entscheidungen angesehen werden.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Das habe ich nicht getan!)

Zum einen diskreditiert man damit die Politik insgesamt. Zum anderen werden natürlich auch potenzielle Spender verschreckt.

Betrachtet man die Parteispenden aus Sicht des Unternehmens, so finden Bildungs-, Kulturprojekte und Parteispenden auch im Namen der Mitarbeiter statt und erfolgen letztlich zur Erfüllung eines gesellschaftlichen Zwecks.

Nicht zuletzt – noch ein formaler Aspekt – ist der Antrag der Piraten, im „Juristendeutsch“ gesprochen, unschlüssig. Das heißt, die vorgebrachten Argumente tragen die beantragten Feststellungen nicht. Auf gut einer Seite wird zu Unrecht behauptet, dass die Evonik AG von der RAG Stiftung beherrscht werde und letztere wiederum unter dem Einfluss der Bundes- und der Landespolitik stehe. In den ersten beiden Feststellungen geht es dann aber um das „Finanzgebaren der Parteien“, und es wird ein Appell an die Parteien gerichtet. Dazu steht in dem Antrag gar nichts.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDULandtagsfraktion wird den Antrag daher ablehnen.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Surprise, Surpri- se!)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Hanses.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich darf Politik nicht käuflich sein.

(Hanns-Jörg Rohwedder [PIRATEN]: Oh!)

Absolut nicht.

(Zuruf von den Piraten)

Doch, das unterstellen Sie ja in Ihrem Antrag. Sehen wir uns den einmal gemeinsam an: Sie unterstellen eine Selbstbedienungsmentalität der Politik.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Das war aber gar nicht das Thema!)

Ich möchte gern mit Ihnen gemeinsam einen Blick ins Parteiengesetz werfen, was die Beschreibung der Aufgaben von Parteien angeht. Auch in Art. 21 Abs. 1 und 3 des Grundgesetzes – der Kollege Wolf hat es schon erwähnt – finden wir eine Beschreibung.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Prof. Morlok las- sen Sie an der Stelle ja nicht gelten!)