Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

Deswegen sind wir uns ganz sicher: Die Erhöhung des Quorums macht den Gesetzentwurf am Ende erst richtig rund. Von daher werden wir dem Gesetzentwurf in dieser Form selbstverständlich zustimmen. Wir würden uns freuen, wenn die anderen Fraktionen es uns gleichtun würden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Philipp. – Für die CDU-Fraktion erteile ich als nächstem Redner Herrn Kollegen Hausmann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Goethe hat einmal gesagt: „Wer besitzt, der muss gerüstet sein.“ Das gilt auch heute noch, 200 Jahre später. Das gilt gerade jetzt in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Nordrhein-Westfalen Eigentum und insbesondere Immobilien besitzt, der musste und muss auch künftig auf einiges vorbereitet sein. Damit meine ich eigentümerfeindliche Entscheidungen der rot-grünen Landesregierung in der Vergangenheit.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Was? Wer macht das denn? Niemals!)

Ich zähle hier vier Beispiele auf: die Wiedereinführung der Kündigungssperrfrist in bestimmten Kommunen in NRW auf bis zu acht Jahre, die Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbotes, die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5 % und das Wohnungsaufsichtsgesetz.

Auch heute soll wieder mal etwas Eigentümerfeindliches beschlossen werden. Dabei wird – wie bereits bei den genannten Punkten – im Zusammenwirken all dieser Punkte der Art. 14 Abs. 2 des Grundge

setzes überbeansprucht; denn die Sozialverpflichtung des Eigentums ist eben kein Selbstbedienungsladen.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, im rot-grünen Änderungsantrag – darüber diskutieren wir heute ja hauptsächlich, und darauf beziehe ich mich auch – wird gefordert, die Sperrminorität von 25 % auf 33 % zu erhöhen. Solch eine Erhöhung des Verhinderungsquorums ist sehr problematisch; denn eine ISG ist immer mit Eingriffen in die Rechte der Grundstückseigentümer verbunden.

Bereits ein Viertel der Anlieger sollten aus unserer Sicht daher das Recht haben, sich gegen eine ISG und damit gegen die Pflicht der Kostentragung auszusprechen. Wir wollen eine ISG aus Überzeugung und Glauben an den Standort, und nicht aus Zwang.

Nur wegen der Erhöhung der Sperrminorität können wir dem ansonsten guten Gesetzentwurf, der unseren Gesetzentwurf von damals fortführt, heute nicht zustimmen.

Ich sage Ihnen auch, warum wir diesen Gesetzentwurf im Grundsatz gut finden: Er sieht nämlich die Erweiterung der standortbezogenen Maßnahmen durch Hinzufügung weiterer Anwendungsbereiche vor. Dies sind zum Beispiel Wohnquartiere, Gewerbezentren und sonstige für die städtebauliche Entwicklung bedeutsame Bereiche.

Die Landesregierung verspricht sich hiervon eine Aufwertung von Wohnvierteln und Gewerbegebieten, und das zu Recht, wie wir meinen. Es spricht grundsätzlich nichts gegen eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des ISGG NRW. Wir sind ja alle auf der Suche nach neuen Instrumenten der Städtebauförderung, denn die finanziellen Spielräume werden zunehmend enger.

(Zuruf von der SPD: Wir haben sie gefun- den!)

Daher kann auch privates Engagement dazu beitragen – vielleicht auch innerhalb enger Grenzen –, öffentliche Investitionen sinnvoll zu ergänzen. Die Notwendigkeit einer gezielten und angemessen ausgestatteten Städtebauförderung bleibt jedoch nach wie vor bestehen.

Positive Folge kann aber auch sein, dass das Spektrum für mögliche Maßnahmen der Umfeldverbesserung vielfältiger wird. Möglicherweise gehen hiervon Impulse für das generationsübergreifende Zusammenleben aus. Auch mit Blick auf das übergeordnete Ziel durchmischter Quartiere können hier neue Impulse gesetzt werden. Insgesamt können daraus ein bewussterer Umgang und eine gesteigerte Problemwahrnehmung im eigenen Umfeld resultieren. Dies kann das Erscheinungsbild in unseren städtischen Quartieren sehr positiv beeinflussen.

Unser Fazit: Dem Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Form, der all diese Punkte nach vorne gebracht hat, könnten wir eigentlich vollumfänglich zustimmen. Aber leider ist der Gesetzentwurf durch Ihren Änderungsantrag nachträglich – ich sage mal – verbösert worden und wird in Sachen Eigentum geradezu ins Gegenteil einer positiven Entwicklung verkehrt. Dem können wir auf keinen Fall zustimmen – leider.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Schneckenburger das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, zu welcher Hochform jedenfalls Teile der CDU-Fraktion am relativ späten Nachmittag noch auflaufen. Der Herr Hausmann vermittelt ja den Eindruck, als ob in NordrheinWestfalen der Klassenkampf ausgebrochen sei. Das, was Sie da aufgezählt haben, Herr Hausmann, war schon eine beachtliche Leistung. Wenn man eine solche Weltsicht hat, dann gerät das ISGG tatsächlich zum Instrument des Klassenkampfs. Herr Hausmann, das nimmt Ihnen wirklich keiner ab.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zu- ruf von der CDU)

Ich kann mich weitgehend Frau Philipp anschließen. Wir haben mit dem ISGG ein Instrument, das es ermöglicht, einen Rahmen für Investitionen Privater zu schaffen, Herr Hausmann. Und daran haben übrigens all diejenigen Privaten ein Interesse, die wissen, dass Investitionen in ihr Eigentum Investitionen in ihr Quartier sind und dass der eine Private dem anderen in die Tasche fasst, wenn er nichts tut.

Darum ist es richtig und gut, dafür zu sorgen, dass es für mehr Quartiere in Nordrhein-Westfalen – also auch für Wohnquartiere – möglich ist, auf der Basis eines Zusammenschlusses Privater Investitionen zu stemmen und einen verlässlichen Rahmen zu schaffen.

Darum wiederum ist es richtig, das Verhinderungsquorum zu erhöhen bzw. es nicht in der alten Höhe zu belassen. Herr Hausmann, das war – ich glaube, es müsste sich auch bei Ihnen herumgesprochen haben – ein wesentlicher Wunsch vonseiten der Kommunen. Die haben gesagt: Helft uns, erhöht das Verhinderungsquorum, damit wir die Chance haben, gerade auch in Wohnquartieren eine ISG hinzubekommen, die einen verlässlichen Rahmen für private Investitionen schafft. Das ist, was die Geschichte angeht, sozusagen die ganze Wahrheit:

Es geht um ein Instrument, das Investitionen ermöglicht und insofern der Reparatur von Stadtquartieren

dient. Was Sie hier eingangs im Rahmen einer – Entschuldigung – Klassenkampfrhetorik vorgetragen haben – das betrifft auch den Katalog, den Sie hier aufgezählt haben –, das ist jenseits all dessen, was kritisch diskutiert worden ist.

Worum geht es? Ich will noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir es in NordrheinWestfalen mit Problemquartieren zu tun haben, die auch deswegen entstehen, weil Finanzinvestoren nicht in ihre Immobilien investieren. Wir brauchen nicht nur Instrumente, um öffentliches Geld einsetzen zu können, sondern wir brauchen auch privates Geld. Gemeinsam müssen wir für verlässliche Rahmenbedingungen für private Investitionen werben. Die sind in diesen Quartieren nicht vorhanden.

In Nordrhein-Westfalen können wir nicht alles durch die öffentliche Hand stemmen. So viele Städtebaufördermittel wird uns der Bund nicht zur Verfügung stellen. So viel können die Kommunen auch gar nicht kofinanzieren. Übrigens sollten Sie, Herr Hausmann, Ihre Bitte, mehr Städtebaufördermittel zu bekommen, einmal in einem Schreiben an die eigene Bundesregierung richten. Da ist sie dann auch richtig platziert. Wir haben jedenfalls das Problem, dass wir nicht alles öffentlich finanzieren können.

In der Stadtentwicklungspolitik brauchen wir das Engagement Privater, und für dieses Engagement brauchen wir wiederum einen verlässlichen Rahmen. Deswegen ist es gut, dass wir die Novelle und die Ausweitung des ISGG haben. Auch ist es deswegen gut, dass wir ein Quorum haben, mit dem dafür Sorge getragen wird, dass in NordrheinWestfalen mehr ISGs an den Start kommen und mehr Quartiere von diesem Instrument ISG profitieren können. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Ellerbrock das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was die Kollegin Philipp zur Genese des Gesetzes gesagt hat, kann ich nur unterstützen. Jawohl, das war so. Bei der Bewertung haben wir allerdings Meinungsunterschiede.

Herr Groschek, Sie gehen oft in den Ausschuss hinein und sagen: Lasst es uns einmal gemeinsam versuchen. Wenn wir es alle zusammen machen, dann wird es besser werden. – Es gibt folgenden Satz, den ich leider noch nicht so oft – vielleicht gar nicht – verwirklicht gesehen habe: Ein Gesetz geht in der Regel aus dem Parlament nicht so hinaus, wie es hineingegangen ist. – Wenn das stimmt und wenn Ihre Worte keine Worthülsen sind – Sie sagen: Wir sind eine Koalition der Einladung, und man sollte etwas gemeinsam machen –, sehe ich heute

richtig Chancen, etwas gemeinsam auf die Beine zu bekommen.

Das Gesetz, welches wir unter Schwarz-Gelb gemacht haben, haben Sie übernommen. Es ist dann noch einmal geändert worden. Wir haben evaluiert; auch das ist vernünftig geworden. Wir haben – das war von der Architektenkammer, den Bauingenieuren und Haus & Grund initiiert, vom Bauministerium getragen – die Idee eines Projektes gehabt, mit dem Eigentümerentwicklungen gefördert und Beratungen vorgenommen werden sollten. Das hat eine gute Wirkung gehabt, es war positiv.

Lasst uns doch den nächsten Schritt gehen und überlegen: Wie sieht es eigentlich mit den Wohneigentümern aus? – Dazu sage ich: Quartiersentwicklungen in dem Sinne tragen wir durchaus mit. Das kann eine gute Sache sein. Wir haben auch eine Menge Erfahrungen gesammelt. Frau Philipp

sprach von Wohnquartieren in Köln, Dortmund und Wuppertal.

Mit dem ISG – alt – haben wir in Bezug auf die Bereiche Erfahrungen sammeln können. Vonseiten dieser Bereiche wurde gesagt: Es bedarf eigentlich nicht eines institutionellen Rahmens, sondern Beratung und Aufklärung sind eigentlich das Entscheidende, um etwas zu bewirken. Wenn das allerdings so ist, fragt man sich doch als Gesetzgeber: Ist das geeignet, um eine Quartiersentwicklung positiv zu begleiten? Ja, das ist geeignet. Ist es als Gesetz erforderlich? Dazu kann man unterschiedliche Meinungen haben; denn Beratung und Aufklärung auf freiwilliger Basis haben Wirkung gezeigt. Ist es angemessen? Das ist etwas ganz anderes. Da haben wir völlig unterschiedliche Auffassungen, auch was die Meinung von Frau Schneckenburger angeht.

Es ist nicht angemessen, das Quorum hochzusetzen. Ich erinnere an die alten Diskussionen, Kollege Schemmer, die zu Oliver Wittkes Zeiten geführt worden sind. Da hat man auch mit dem Bauministerium diskutiert: Ist das Widerspruchsquorum 25 % richtig? Nehmen wir 20 % oder mehr? Es ist ein Eingriff ins Eigentum, zu sagen: Wenn mehr als ein Drittel der Leute widersprechen, wird etwas nicht gemacht. Das ist nicht angemessen.

Das Quorum von 25 % hat sich, glaube ich, bewährt. Für mich persönlich ist das – daraus mache ich überhaupt keinen Hehl – ausgesprochen grenzwertig; aber es ist bewährt. Ich halte es nicht für vernünftig, das auf ein Drittel anzuheben – mit solchen Folgen für die einzelnen Eigentümer auch im Finanzbereich.

Herr Groschek, wenn wir etwas gemeinsam machen wollen, stellen wir unsere Bedenken in Bezug auf 25 % und so weiter zurück. Dann stimmen wir Ihnen zu und sagen: 25 % machen wir. Das setzt aber auch ein bisschen Bewegung von Ihnen voraus. Wenn Sie das zurückziehen und das Bewährte – 25 % – machen wollen, kann ich für die FDP

Fraktion sagen: Wir stimmen dem zu. Wenn Sie mit dem Kopf durch die Wand wollen, hoffe ich, dass er gut armiert bzw. viel Stahl darin ist. Das wird aber auch zu gewissen Folgeschäden führen. Leider werden wir diese Folgeschäden erst später feststellen. Wir werden die Akzeptanz für die Baupolitik und die Quartiersentwicklung verlieren. Das ist etwas, was wir als FDP ausgesprochen bedauern würden.

Ich kann Ihnen sagen: Kollege Schemmer und ich würden in dem Fall ausgesprochen bedauern, einen Kranz zu Grabe zu tragen, wo „Groschek“ draufsteht.

(Minister Michael Groschek lacht.)

Wir wollen das nicht. Wir wollen eine konstruktive Sache machen! – Schönen Dank, meine Damen und Herren!

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Bayer das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer vor allem am Stream heute! Eine gesetzliche Regelung zur Beteiligung von Immobilieneigentümern und Gewerbetreibenden an Quartiersentwicklungsmaßnahmen kann sinnvoll sein. Auch die Beteiligung weiterer Akteure bietet sich an, um die Basis von geplanten Maßnahmen möglichst breit zu machen.

Ob wir nun eine solche gesetzliche Regelung Housing Improvement District oder Business Improvment District oder eben Immobilien- und Standortgemeinschaft nennen, ist uns nicht so wichtig.