„Die aktuelle KiBiz-Revision beseitige nicht die ‚Unauskömmlichkeit‘ der Kitafinanzierung: ‚Das ist ein löchriges Netz.‘„
„Auf die Erzieherinnen hat der wachsende Druck Auswirkungen […] Langzeiterkrankungen haben zugenommen“.
Meine Damen und Herren, schützen Sie unsere Kinder, schützen Sie unsere Erzieherinnen und Erzieher, und schützen Sie unsere Träger, damit wir eine vernünftige Kinderpolitik machen können. Tun Sie etwas, aber verabschieden Sie sich von diesem Minigesetz, das in die falsche Richtung geht.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat noch einmal Frau Kollegin Asch um das Wort gebeten. Frau Kollegin, bitte achten Sie auf die Redezeit von einer knappen Minute.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den Mäkeleien der FDPFraktion: Herr Hafke, wir haben schon immer geahnt, dass die FDP mit Gerechtigkeit nicht viel am Hut hat. Das haben Sie hier auch wieder gezeigt.
Es geht darum, Ungleiches ungleich zu behandeln. Das haben Sie nicht verstanden. So richten Sie Ihre Politik nicht aus, aber wir tun das. Und wenn es zum Beispiel im Kreis Höxter und in Herford weniger Kinder mit Migrationshintergrund gibt als in Gelsenkirchen oder in Bochum, dann bekommen Gelsenkirchen und Bochum natürlich mehr Sprachfördermittel. So ist das eben. Und das ist gerecht. Das ist das Prinzip, nach dem wir handeln.
Es geht um die Sachverständigenanhörung. Herr Tenhumberg, Sie erwähnen immer wieder die Erhöhungspauschale von 1,5 %. Wer hat diese 1,5 % denn in das Gesetz geschrieben? Wer hat das denn gemacht? Das waren Sie, gemeinsam mit der FDPFraktion!
Und jetzt nehmen Sie diejenigen als Kronzeugen, die das kritisieren. Das ist doch hanebüchen. Das ist doch nicht mehr ernst zu nehmen.
Sie wissen genau – Frau Göppert vom Städtetag hat das in der Anhörung deutlich gesagt –: Wenn Sie diese 1,5 % erhöhen, dann werden wir vors Landesverfassungsgericht gehen, weil die Kommunen das mittragen müssen. – Diese Grundlage hat die CDU gelegt. Wir können das jetzt nicht mehr reparieren. Wir sind mit 400 Millionen € in Vorleistung getreten. Das wollen Sie nicht mit nachvollziehen.
Ihnen geht es nicht um die Kitas und die Kinder, Ihnen geht es um Ihre eigene Profilierung. Und das ist nicht in Ordnung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Im Entwurf des Zweiten KiBiz-Änderungsgesetzes sind ohne Zweifel viele Bildungsgrundsätze und Bestimmungen verbessert worden. Dennoch bleibt festzuhalten, dass neben dem Grundproblem der Unterfinanzierung eine weitere und entscheidende Grundlage in dem Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes fehlt, und zwar der wirkliche Wille zur konkreten Umsetzung und Anwendung der Kinderrechte.
Auch die kurze, indirekte, ja fast schon lapidare Erwähnung der Kinderrechte in Ihrem Änderungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, ist bei Weitem nicht ausreichend. Damit wären die Kinderrechte wieder einmal nur eine Randnotiz, die kein Kind wahrnimmt. Aber vielleicht ist Ihnen ja auch nur eines nicht klar: Kinderrechte sind keine Randnotiz.
Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass die Kinderrechte in der Lebenswirklichkeit eines jeden Kindes ankommen, und zwar real ankommen. Dafür müssen diese Rechte den Kindern im Alltag vermittelt und vor allem gelebt werden.
Wir wollen, dass die Kinderrechte im Kinderbildungsgesetz nicht nur als indirekter Verweis aufgenommen werden – nein, wir wollen, dass die Kinderrechte zum Bildungsinhalt werden und zur alltäglichen, für die Kinder erfahrbaren Anwendung kommen.
Die Kinderrechte werden heute immer noch – so traurig es ist – zu wenig beachtet, gelebt und umgesetzt. Dabei sind sie doch der Kern einer bildungs- und demokratieorientierten pädagogischen Arbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Piraten setzen uns dafür ein, dass jedes Kind seine Rechte täglich lebt und es täglich erfährt, dass sie beachtet werden. Davon kann unsere Gesellschaft nur profitieren. Denn wer seine Rechte kennen- und leben
Doch dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen die Kinder ihre Rechte überhaupt erst einmal kennen- und leben lernen. Wir fordern in unserem Änderungsantrag, dass die Kinderrechte grundlegend und genau in die Konzeptionen und Leitbilder der Kitas einzubinden sind. Die UN-Kinderrechtskonvention sollte die maßgebende Grundlage in den Kitas und der Kindertagespflege sein. Partizipation ist nicht nur der beste Kinderschutz; mit dem täglichen Umgang der gelebten Kinderrechte würde auch ein weiterer wichtiger Beitrag zur praktischen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention geleistet werden.
Kinderrechte stärken unsere Kinder. Starke Kinder stärken unsere Demokratie. In diesem Sinne bitte ich Sie, für unseren Änderungsantrag zu stimmen: damit die Kinderrechte nicht nur erwähnt, sondern wirklich gelebt werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wegner. – Jetzt meldet sich die Landesregierung noch ein weiteres Mal und erhält in Person von Frau Ministerin Schäfer das Wort.
Danke schön. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Aufgrund der Einlassung von Herrn Wegner habe ich mich doch noch mal zu Wort gemeldet; denn ich finde, es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Kinderrechte hier nicht gewürdigt werden.
Deswegen möchte ich dem Hohen Hause noch mal zur Kenntnis geben, dass die UN-Kinderrechtskonvention unmittelbar geltendes Recht ist, immer, auch ohne Aufnahme in das Kinderbildungsgesetz. Sie gilt schlicht und einfach.
Zum Kinderbildungsgesetz, zur Mitwirkung und zur Teilhabe von Kindern, zur der Frage, wie man Kindern beibringen kann, sich altersgemäß mit den Rechten und den eigenen Wünschen zu beschäftigen, möchte ich jetzt einen Paragrafen vorlesen, der das deutlich macht. Das ist § 13 Abs. 6 im jetzigen Entwurf. Ich zitiere:
„Die Bildungs- und Erziehungsarbeit wirkt darauf hin, Kinder zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen. Daher sollen Kinder ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege mitwirken. Sie sind vom
pädagogischen Personal bei allen sie betreffenden Angelegenheiten alters- und entwicklungsgerecht zu beteiligen. Zum Wohl der Kinder und zur Sicherung ihrer Rechte sind in Tageseinrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung und die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten vorzusehen und zu praktizieren.“
Dann würde ich gerne noch einen Punkt aufgreifen, den Herr Tenhumberg eben angesprochen hat, und zwar die Stellungnahme der Landschaftsverbände. Ich möchte aus der Anhörung die Stellungnahme von Frau Dr. Schneider zitieren, die zu diesem Revisionsschritt geäußert hat:
„Ich finde die Grundausrichtung des Gesetzes mit seinen zusätzlichen Geldern, Verfügungspauschalen und plusKITA sowie der Umwidmung der Sprachfördermittel hin zu sozial bedürftigen Familien und damit zu denjenigen, die Sprachförderbedarf haben, richtig.“
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der Piratenfraktion Drucksache 16/6026. Wer möchte für diesen Änderungsantrag stimmen? – Das ist die Piratenfraktion. Wer stimmt gegen den Antrag? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/6026 abgelehnt.