Herr Minister, Sie sprachen gerade von Zwangsbevormundungsmitteln, die Sie bei der Nutzung des GFG als Entflechtungsmittel durchaus eingesetzt haben. Ursprünglich waren die GVFG-Mittel – nicht GFG, Herr Priggen; dies nur zur Korrektur – für bestimmte Maßnahmen vorgesehen. Sie werden jetzt etwas einseitig nur noch in ganz bestimmte Richtungen genutzt. Während andere Länder diese zum Beispiel ausschließlich für die Straße nutzen, nutzen wir sie schon seit langer Zeit auch für die Bahn, aber im Straßenbereich jetzt nur noch sehr reduziert.
Meine Frage ist eigentlich nicht beantwortet, warum dort, wo Leute zusammen fahren, nämlich bei Mitfahrerparkplätzen, bisher eine Förderung aus GVFG-Mitteln erfolgt ist, während dort, wo andere Menschen zusammen fahren wollen, nämlich mit einem Fernbus, für die Menschen die gleichen guten Rahmenbedingungen nicht geschaffen werden sollen.
Das müssen Sie im Zweifel die Betreiber der Fernbuslinien fragen, warum sie keine Infrastruktur anderer Qualität anbieten. Ansonsten müssen Sie die jeweiligen Kommunen fragen, warum sie keine Infrastrukturausbaumaßnahmen vorsehen – wenn sie das als Standortvorteil begreifen würden. Offensichtlich ist der Standortvorteil durch eine bessere Haltestellenausstattung kommunal nicht so gewichtig, als dass man sich mit diesem Kriterium gegenüber Wettbewerbern profilieren wollte.
Herr Minister, Sie hatten am 22. Juni in der Sendung „Westpol“ die Busmaut ins Spiel gebracht. Können Sie noch einmal erläutern, wie diese Maut konkret aussehen könnte und wie Sie denn die Maut für Fernbuslinien abgrenzen wollen zu den anderen Bedienungsformen, die das Personenbeförderungsrecht für Reisebusse vorsieht?
Im Moment fordere ich keine Bemautung der Fernbuslinien, sondern ich habe nur darauf verwiesen, dass man bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur dem Bund, der Bundesregierung im Moment alles zutrauen kann, wie Sie ja alltäglich bei den Spekulationen um die Pkw-Maut erfahren können. Die Pkw-Maut hat in ihrer vorgesehenen Form, sie auf ausländische Fahrerinnen und Fahrer zu begrenzen, ja ein gewisses Maß an Irrationalität. Wenn das für diesen Teilbereich von Finanzierungsabsichten gilt, warum sollte sich das nicht auch auf verwandte Teilbereiche erstrecken?
Ich persönlich halte die Ausweitung und Vertiefung der Lkw-Maut auf alle deutschen Straßen für dringend erforderlich. Das würde den Kommunen helfen, ihre Brückenproblematik zu lösen, für die in keinster Weise Vorsorge getroffen ist. Außerdem würde das die Länder bei der Betreuung ihrer eigenen Sanierungsbedürfnisse komfortabler unterstützen, und der Bund hätte auch mehr Luft. Aber das ist im Moment nicht absehbar. Auch da gilt jedoch: Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Jenseits des geschriebenen Wortes eines Koalitionsvertrages gibt es ja auch eine Handlungsdynamik, die sich manchmal schneller entwickelt, als geschriebener Text angepasst werden kann.
Deshalb: Wenn Sie Fragen haben, wie eine Fernbusmaut auszugestalten wäre, wäre der erste Ansprechpartner jenseits des dann zuständigen Bundesverkehrsministeriums der amtierende Aus
schussvorsitzende des Bundestagsausschusses für Verkehr. Er hat das öffentlich ins Spiel gebracht mit dem ausdrücklichen Verweis, dass die Menschen bei der Bahnbenutzung ja quasi eine Pkw-Maut auf Schienen bezahlen müssten, aber Fernbusreisende diese Maut nicht entrichten müssten, und deshalb sei das ein krasser Wettbewerbsnachteil des schienengebundenen Verkehrs gegenüber dem rein privatwirtschaftlichen autobahngebundenen Verkehr.
Die Einzelheiten dazu waren dem Artikel nicht zu entnehmen. Aber ich unterstelle einmal, dass möglicherweise ein Schubladenkonzept mehr Aufschluss gäbe als der Text in der „F.A.S.“.
Vielen Dank. – Was tun denn die dem Land zugehörigen Genehmigungsbehörden konkret zur Überwachung und Ahndung von Verstößen gegen die Genehmigungsbedingungen in den anderen Bundesländern?
Es läuft im Rahmen von Recht und Gesetz und Amtshilfe reibungslos, was an Überwachungsmaßnahmen notwendig ist.
Die RWE Service GmbH hatte der newPark GmbH ursprünglich ein Kaufpreisangebot bis zum 31.12.2012 unterbreitet. Nach Verhandlungen zwischen der Landesregierung und der RWE Service GmbH wurde die Kaufoption bis zum 30.09.2013 verlängert. Vorlage 16/1984 vom 18. Juni 2014 ist zu entnehmen, dass die Landesregierung nach wie vor davon ausgeht, dass die RWE Service GmbH bis zum 30.09.2013 an das Angebot gebunden war.
Die RWE Service GmbH bestreitet jedoch, dass die Kaufoption bis zum 30.09.2013 verlängert wurde. Die Annahme des Kaufpreisangebotes durch die newPark GmbH vom 26.09.2013 sei daher verfristet. Die RWE Service GmbH lehnt daher einen Verkauf zu den mit der Landesregierung ausgehandelten Konditionen ab.
Welche Schritte wird die Landesregierung ergreifen, damit sich die RWE Service GmbH an die mit der Landesregierung ausgehandelte Optionsverlängerung hält?
genheit wahr, aus unserer Sicht den Sachstand der Grundstücksverhandlungen zwischen RWE und der newPark GmbH darzulegen.
Vertragspartner über den Ankauf des newParkAreals wären RWE auf der einen Seite und die newPark GmbH auf der anderen Seite. Die Landesregierung war und ist zu keinem Zeitpunkt Verhandlungspartner. Wir haben aber in der ersten Jahreshälfte 2013, also vor der Bürgschaftsentscheidung des Landes, diese Verhandlungen sehr intensiv begleitet.
Die Verkaufsoption der newPark-Fläche durch RWE ist Ende September 2013 ausgelaufen. Auf der Grundlage dieser Zeitachse ist Anfang 2013 meine Entscheidung zum Thema „Bürgschaft“ gefallen. Ob einige Tage vor Ablauf der Frist die newPark GmbH das Kaufangebot von RWE rechtsverbindlich angenommen hat, steht jetzt infrage. Die newPark GmbH hatte RWE Ende September 2013 mitgeteilt, dass sie von ihrer Gesellschafterversammlung beauftragt sei, Gespräche über den Kaufvertrag zu führen, und dass in den – damals – nächsten Tagen hierzu ein Gesprächstermin abgestimmt werde. Ob es sich dabei um die rechtsverbindliche Annahme des Kaufpreisangebotes gehandelt hat, das müssen die Juristen von RWE und der newPark GmbH entscheiden, das kann ich von außen nicht bewerten.
Eine weitere vertragliche Bindung von RWE über den 30. September 2013 hinaus ist mir nicht bekannt. Es gibt in der Folge auch keine Zusage von RWE mir gegenüber – schriftlich, mündlich oder telefonisch –, den Grundstückspreis auf ca. 3 € pro Quadratmeter zu halten. Wir sind aber – ich habe es eingangs schon gesagt – auch gar nicht Verhandlungs- bzw. Vertragspartner von RWE.
RWE führt aus, dass sie als Aktiengesellschaft gehalten sei, die bestmöglichen Konditionen am Markt zu erzielen. RWE führt weiter aus, dass die Nachfrage nach landwirtschaftlicher Fläche in der Region steige und damit auch höhere Preise für landwirtschaftliche Flächen einhergingen. – Sie erinnern sich: Es war auch Teil der Argumentation der newPark GmbH, dass dies so sei.
Es ist nicht mein Job als Wirtschaftsminister, eine Aktiengesellschaft, wie RWE eine ist, über die Preisgestaltung in irgendeiner Weise zu belehren. Was ich gut verstehe, ist das Anliegen der newParkGesellschaft, endlich einen Preis von RWE genannt zu bekommen, damit sie ihre Businessplanung entsprechend prüfen und den Gesellschaftern über die Finanzierung Auskunft geben kann, damit die das beraten können und damit letztlich der Weg für die notwendigen Entscheidungen freigemacht wird.
In diesem Sinne habe ich am 28. Mai 2014 ein Schreiben an den Vorstand der RWE AG gerichtet; dieses Schreiben ist dem Abgeordneten Hovenjür
gen auch zugegangen. Mittlerweile hat RWE mir mitgeteilt, dass jetzt ein Wertgutachten für das Grundstück erstellt wird und im Anschluss wieder Gespräche mit der newPark GmbH aufgenommen werden.
Ich persönlich habe die Hoffnung, dass dieses Gutachten sehr zeitnah vorliegen wird und dass dann auf dieser Grundlage die erforderlichen Vertragsgespräche zwischen den beiden Verhandlungspartnern – RWE auf der einen und newPark GmbH auf der anderen Seite – geführt werden können.
Danke schön, Herr Minister. Es gibt Fragen dazu, wie Sie sich vorstellen können, und zwar zunächst von Herrn Hovenjürgen, dem Fragesteller. – Bitte schön, Herr Hovenjürgen.
Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, herzlichen Dank für die Auskunft. Sie führt allerdings zu folgender Frage: Sie kannten die Option, die bis zum 31. Dezember 2012 Bestand hatte, die einen Kaufpreis notariell garantierte. Es kam nicht zur Bürgschaft, diese Bürgschaft stand offen. Sie haben allerdings in den Vorlagen 16/455 und 16/1984 entgegen dem, was Sie hier gerade dargestellt haben, erklärt, dass Sie mit RWE verhandelt haben, um eine Optionsverlängerung zu erreichen. So die Aussage in den Vorlagen. Was ist also richtig? Haben Sie Mitverhandlungen über eine Verlängerung der Option geführt? Und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ich habe in der Tat in der damaligen Zeit Gespräche mit RWE darüber geführt, dass es aus unserer Sicht richtig wäre, da neue Entwicklungen im Kreistag und in der Kommunalpolitik sichtbar wurden, eine Optionsverlängerung in Betracht zu ziehen.
Ich bin über den weiteren internen Gesprächsverlauf zwischen RWE und der newPark GmbH nicht informiert worden, sondern erst dann wieder einbezogen worden, als es zu keinerlei Lösung gekommen ist.
Es ging ja nicht nur um die Frage – das ist Ihnen auch bekannt – des eigentlichen Kaufpreises, sondern es ging auch um die Frage: Wie lässt sich eine Vereinbarung darüber treffen, einen Mehrerlös auf vernünftige Art und Weise zu verteilen, wenn die newPark GmbH neuer Eigentümer würde und dann einen Teil der Fläche zu einem höheren Preis verkaufen würde? Die Frage war also: Ist RWE an diesen Mehrerlösen in irgendeiner Art und Weise beteiligt oder nicht?
Das alles waren Gespräche, die nicht mit mir und nicht mit meinem Haus, sondern zwischen RWE und der newPark GmbH geführt worden sind – bis
lang ohne Ergebnis, weswegen ich mich dann ja schriftlich an die RWE AG gewandt habe, um ein bisschen Tempo in die Sache hineinzubringen, damit wir endlich eine Lösung bekommen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage kommt von Herrn Kollegen Hegemann, der jetzt das Wort erhält. Bitte.
Herr Minister, Sie haben in der letzten Woche in Recklinghausen auf Nachfrage erklärt, dass Sie nach wie vor zu newPark stehen. Sie haben jetzt Fragen zu RWE angesprochen, die, wie ich glaube, sehr schnell lösbar sind. Kein Mensch will als öffentliche Hand mit dem Grundstück ein Geschäft machen. Es gibt Sonderwünsche von RWE, die man erfüllen kann, zum Beispiel ihnen Standorte zu überlassen, Stichwort: Windpark.
Wären Sie bereit, zwischen newPark/Kreis Recklinghausen als Kostenträger und RWE eine Moderatorenrolle zu übernehmen, damit die Gespräche wieder etwas besser in Gang kommen? Bisher hat ja niemand beschlossen, dass die Gespräche beendet sind. Aber so richtig in Gang gekommen sind sie auch nicht mehr. Deshalb stellt sich die Frage, ob Sie bereit sind, da aktiv mitzumachen. Denn es soll nach wie vor das größte zusammenhängende Industriegelände Europas sein.
Ich kann dazu nur wiederholen, dass ich in genau solch eine Rolle hineingegangen bin, als ich Telefonate und Gespräche geführt und dann diesen Brief geschrieben habe, um das Ganze zu dokumentieren. Dadurch ist jetzt ja auch wieder Bewegung entstanden, auch seitens des Unternehmens RWE.
Wir hatten, wenn ich den Schriftverkehr richtig in Erinnerung habe, eher eine Phase, in der eben nicht klar war, ob man sich überhaupt noch einmal zusammensetzt. Das wird jetzt, nachdem das Gutachten erstellt sein wird, aber wieder der Fall sein. Insofern glaube ich, dass ich dieser Rolle in dem von Ihnen angesprochenen Maße ohnehin schon nachkomme.
Herr Minister, ich möchte noch mal zurückkommen auf die Rolle des Ministeriums oder Ihre Rolle im Binnenverhältnis einer möglichen Optionsverlängerung. Es gilt, hier noch mal in den Raum zu stellen, dass auch im