Meine Frage an den Finanzminister: Wäre es nicht sinnvoll gewesen, bereits zum damaligen Zeitpunkt nachzuprüfen, ob der Grundstückskauf und die Preise sachgerecht sind, um anschließend vor dem Lichte der Preisbewertung auf dieses Geschäft zu verzichten?
Herr Mostofizadeh, darauf habe ich ja eben schon einmal hingewiesen. Der erste Punkt ist: Ja, es ist behauptet worden, dass im Prinzip eine – man kann es ja so nennen – Strohmannfunktion vorgegeben worden ist, dass man also jemanden losschickt, der kaufen soll, damit er zu einem günstigeren Preis kaufen kann.
wenn er direkt gewusst hätte, dass das Land oder der BLB kauft, dann ist es offenkundig nicht nötig, noch jemanden zwischenzuschalten. Dann hätte man dem ursprünglichen Eigentümer auch gleich den höheren Preis bezahlen können, oder möglicherweise hätte man auch einen günstigeren Preis bekommen. Da ist ja nur unterstellt worden, dass hier am Ende noch ein Gewinn gemacht werden kann.
Wenn dann Vermerke aus dem Haus dringende Hinweise geben, dass es sich hier um eine Preisgestaltung handelt, die nicht akzeptabel ist, wenn dann Beurkundungen stattfinden – sozusagen unter Einbeziehung der Politik, wenn man so will –, die so gestaltet sind, dass der Kauf nach dem Verkauf erfolgt, ja, dann kann man zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass Fragen hätten gestellt werden können, und dass man auch hätte sagen können: Auf ein solches Geschäft lassen wir uns nicht ein.
Ich glaube, dass das selbst für die manchmal ungewöhnlichen Praktiken, die die Immobilienunternehmen auch selbst benennen, schon eine gewisse Auffälligkeit gezeitigt hat, auf deren Grundlage man hätte reagieren können.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Fragestunde.
Ja, Herr Kollege, die müssen Sie aber anmelden, sonst kann ich das nicht erahnen. Dann nehmen wir die jetzt noch mit. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass wir weit über die Zeit sind. – Herr Kollege Witzel mit seiner dritten und letzten Nachfrage. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, ich habe noch eine letzte Frage an Sie, und zwar auch vor dem Hintergrund des Standes der Erkenntnisse, die Sie in den letzten vier Jahren aus dem Dutzend Berichten des Landesrechnungshofs gewonnen haben, die es seit Mitte 2010 gibt, was die rechtliche Qualität der Ansprüche angeht. Das geht in eine ähnliche Richtung wie das, was die Kollegin Ingola Schmitz mit Blick auf die im Text dieser Anfrage zitierte dpa-Meldung sicherlich auch gemeint hat.
Sie haben in dieser Fragestunde jetzt mehrfach mit strafrechtlichen Kategorien argumentiert. Das ist eine Kategorie.
Auch wenn er nicht strafrechtlich belangt wird, hat ein Geschäftsführer trotzdem eine Vermögensbetreuungspflicht, die hier nach dem Bericht des Landesrechnungshofs offenkundig nicht wahrgenommen worden ist. Deshalb lautet meine Frage an Sie: Warum werden die Befunde des Landesrechnungshofberichts betreffend die beiden Geschäftsführer und zivilrechtliche Fragen von Ihnen nach Bekanntwerden dieser Umstände jetzt nicht verfolgt?
Ich habe ja gesagt, dass ich auf der Grundlage dieser neuen Informationen Nachprüfungen eingeleitet habe und von dem eigenen Ministerium und dem BLB erwarte, hierzu eine Aufklärung zu bekommen. In der Diskussion mit dem Landesrechnungshof haben wir aber – das ist auch bekannt – immer auch einen Diskussionsbedarf. Hier ist ja keine letztinstanzliche Feststellung getroffen worden. Vielmehr hat der Landesrechnungshof wichtige und hilfreiche Fragen gestellt und seine Bewertung dazu abgegeben. Zum Beispiel ist die Frage zu stellen, welche Qualität eine Mitzeichnung hatte, was sie ausgelöst hat und welche Mitverantwortung sie auslöst. Diese Dinge will ich überprüft haben. Sobald mir dazu Informationen vorliegen, werde ich Sie auch informieren.
Noch einmal vielen Dank, Herr Minister Dr. Walter-Borjans. – Damit liegen endgültig keine weiteren Nachfragen mehr vor. – Vielen Dank.
Westfalen braucht geschulte Fachkräfte in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Familienzentren für die konkrete Informationsvermittlung und Umsetzung der Kinderrechte
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende Piratenfraktion Herrn Kollegen Wegner das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Die UNKinderrechtskonvention gibt jedem Kind ein Recht auf Schutz, auf Bildung, auf soziale Teilhabe, auf –
das wird meistens vergessen – Beteiligung an den Entscheidungen, die es betreffen, und auf freie Meinungsäußerung.
Dass die Kinderrechte in der Verfassung unseres Landes normiert sind, ist ein bedeutender Schritt zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Wichtig für die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ist auch die Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Trotzdem gibt es noch viele Defizite. Beteiligungsprojekte sind oft nur befristet. Es gibt bei vielen Erwachsenen Bedenken gegenüber der Mitsprache von Kindern und Jugendlichen. Das Bewusstsein über die einzelnen Kinderrechte ist selbst bei Fachkräften oft unzureichend. Ohne die Erwachsenen können Kinder und Jugendliche ihre Rechte nicht erfahren, geschweige denn sie wahrnehmen und erleben. Ohne die Erwachsenen werden Kinder und Jugendliche nicht nach ihrer Meinung gefragt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb sehe ich es als unsere Aufgabe an, mit unseren Möglichkeiten als Parlament die wirkliche Umsetzung der Kinderrechte hier in Nordrhein-Westfalen weiter voranzubringen.
Noch lange ist nicht jedes Kind und jeder Jugendliche über seine Rechte informiert. Eltern und Fachkräfte beachten aufgrund mangelnder Informationen die Kinderrechte vor allem im Bereich der Beteiligung immer noch viel zu wenig. Wie sollen sie auch, wenn sie selbst nicht ausreichend informiert sind und keine geeigneten Wege zur Umsetzung gelernt haben?
Deshalb möchten wir in allen Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben – also in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in den Schulen und in den Familienzentren –, erreichen, dass die Kinderrechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern durch geschulte Fachkräfte jedem bekannt gemacht und gelebt werden. Es ist wichtig, dass jedes Kind und jeder Jugendliche entsprechend seinem Alter und Entwicklungsstand über alle Kinderrechte informiert wird. Es ist wichtig, dass jedes Kind und jeder Jugendliche bei der Wahrnehmung und der Umsetzung seiner Rechte täglich unterstützt wird.
Durch die Beachtung eines jeden Kinderrechts wird die Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen zu eigenständigen Persönlichkeiten gefördert.
Es ist notwendig, dass geschulte Fachkräfte als Ombudspersonen und Ansprechpartner für alle Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stehen und das große Machtgefälle zwischen Kindern und Erwachsenen ausgleichen. Genauso notwendig wie die Ombudsperson ist, dass geschulte Fachkräfte als Ansprechpartner für Fachkräfte und Erziehungsberechtigte in den Einrichtungen zur Verfügung stehen. Ohne die Hilfe der Erwachsenen kön
Lassen Sie uns jetzt einen Schritt machen und die Kinderrechte mit unseren Möglichkeiten auf Landesebene weiter voranbringen. Lassen Sie uns zusammen daran arbeiten, die einzelnen Rechte der Kinder und Jugendlichen im Bewusstsein der Menschen in unserer Gesellschaft zu festigen.
Mit der Ablehnung unseres Änderungsantrags, in dem wir die Aufnahme der Kinderrechte in das Kinderbildungsgesetz gefordert haben, ist wieder eine Chance vertan worden – eine Chance, das Bewusstsein über die Rechte der Kinder weiter auszubauen und in den Alltag der Kinder zu integrieren. Die in unserem Antrag geforderten geschulten Fachkräfte können vor Ort und im Alltag für jedes Kind und jeden Jugendlichen die einzelnen Kinderrechte von Anfang an wahrnehmbar und erfahrbar machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb appelliere ich an Sie, mit uns in einen ernsthaften Dialog über unseren Antrag einzutreten und sich für die wirkliche Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen. Ich hoffe, dass es diesmal nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleiben wird, wie es zum Beispiel bei der im rot-grünen Koalitionsvertrag stehenden Ankündigung einer Kinderkommission mit Anrufrecht für Kinder der Fall ist.
Kinderrechte stärken unsere Kinder. Starke Kinder stärken unsere Demokratie. In diesem Sinne freue ich mich auf die Gespräche im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe verbliebene Zuschauerinnen und Zuschauer! Es ist unseres Erachtens immer grundsätzlich richtig und wichtig, Kinderrechte zu thematisieren, sich über ihre Beachtung und ihre Verbesserung Gedanken zu machen.
Wir teilen auch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion, Ihre Einschätzung, dass es ein wichtiger und richtiger Schritt war, die Kinderrechte in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens zu verankern. Wir teilen allerdings nicht Ihre im Antrag erhobene Forderung nach einer geschulten Fachkraft für Kinderrechte in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Warum? Ähnlich zielführend – ich muss es leider so ausdrücken – wäre eine Forderung nach Erzieherinnen und Erziehern oder sozialpädagogischen Fachkräften in allen Einrichtungen.
Wenn Sie in den aktuellen Lehrplan für die Fachschulen des Sozialwesens schauen, finden Sie folgende Zielbeschreibung für die Ausbildung:
Erzieherinnen und Erzieher – ich zitiere – arbeiten partizipativ, respektieren die Kinder und Jugendlichen als Partner in der Arbeit und helfen ihnen, kompetent und verantwortlich mitzubestimmen und mitzugestalten. Sie vermitteln Orientierungen und gestalten Lern- und Erfahrungsorte der Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Antidiskriminierung und Gewaltfreiheit. Sie stärken die Verantwortung für die Eine Welt. Sie unterstützen die Eigenaktivität von Kindern ab null Jahren und Jugendlichen in ihren Entwicklungs- und Bildungsprozessen und geben ihren Selbstbildungspotenzialen Rahmen und Raum.
Ein Blick in den ab 01.08.2014 zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrplan zeigt als Querschnittsaufgabe der Ausbildung für diese sozialpädagogischen Fachkräfte unter anderem – ich zitiere –:
Partizipation: Es soll eine Haltung entwickelt werden, die auf eine Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen des öffentlichen Lebens abzielt mit dem Ziel einer demokratischen Teilhabe an der Gesellschaft.
Sie, also die Erzieherinnen und Erzieher, sind fähig, junge Menschen bei der Entwicklung persönlicher Wertehaltungen zu begleiten, sie als Subjekte ihres eigenen Werdens ernst zu nehmen und dabei zu unterstützen, eine Balance zwischen Autonomie und sozialer Mitverantwortung zu finden.