Protokoll der Sitzung vom 02.07.2014

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Dort werden wir Gelegenheit haben, die verschiedenen Vorschläge miteinander zu diskutieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Asch. – Nächster Redner ist der Kollege Hafke für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist leider wieder ein gutes Beispiel für den Drang der Politik, aus allem, was gut gemeint ist, sofort Regeln und Vorgaben zu machen. Wir kennen das sonst eher von der SPD und insbesondere von den Grünen. Offenbar wollen in dem nun auch die Piraten in nichts nachstehen.

Ohne Frage ist das Thema „Kinderrechte“ eines, bei dem man einige Defizite beklagen kann – nicht nur bei der Umsetzung, sondern natürlich vorgelagert, wie es der Antrag beschreibt, bei der Information. Es ist sicher notwendig, dass Kinder über ihre Rechte Bescheid wissen und ermuntert werden, diese einzufordern.

Deshalb ist es uns als FDP-Fraktion auch so wichtig, das Thema „Kinder- und Jugendbeteiligung“ nach vorne zu stellen. Wenn Kinder und Jugendliche an sie betreffende Entscheidungen beteiligt

werden, ist das der beste Weg, ihre Interessen zu berücksichtigen.

Ich stimme deshalb der Problemanalyse an dieser Stelle zu, insbesondere hinsichtlich einer geringen Nachhaltigkeit vieler Beteiligungsprojekte. Allerdings fehlt es da nicht zwingend an Fachkräften, sondern vor allem an politischer Willenskraft. Sie wissen: Bekleckert hat sich dieses Landesparlament in den letzten Jahren auch nicht gerade mit Ruhm, wenn man über vier Jahre darüber diskutiert, wie man Kinder und Jugendliche in diesem Land beteiligt.

Auch der von Ihnen angesprochene Kinderbeauftragte ist da sicher kein Ruhmesblatt dieser Landesregierung. Man kann unterschiedlicher Auffassung sein, ob diese Stelle gebraucht wird. Der letzte Amtsinhaber, Herr Dr. Eichholz, hat sie sicherlich gut ausgefüllt. Die Idee, die Stelle einzusparen und quasi die zuständige Ministerin als Kinderbeauftragte in Personalunion zu verkaufen, wie es diese Landesregierung getan hat, ist aber vollkommen absurd. Ich würde mich jedenfalls der Diskussion, ob man das Amt wieder einführt, nicht verschließen.

Ihre Problemanalyse ist an vielen Stellen richtig. Wir müssen in der Tat viel stärker für die Kinderrechte werben. Ich halte die Idee, dies auch sehr früh anzusetzen, durchaus für richtig. Aber – das ist der große Kritikpunkt an Ihrem Antrag –: Nicht alles, was wünschenswert ist, muss bürokratisch bis aufs letzte Detail im Gesetz geregelt werden.

Wenn man sich nun einmal anschaut, was die Umsetzung Ihrer Forderung nach zuständigen Fachkräften inklusive der Kontrolle ihrer Arbeit bedeuten würde, erscheint es mir offensichtlich, dass der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Vor allen Dingen halte ich es für ein völlig falsches Signal in einer Zeit, in der gerade die zweite KiBiz-Revision gegen den Rat aller Experten verabschiedet wurde, neue Vorgaben in die Einrichtungen zu geben.

(Zuruf von der SPD)

Die Belastung der Erzieherinnen und Erzieher ist ja allseits bekannt. Sie beklagen sich jetzt schon darüber.

Wir haben hier lang und breit über diese Situation bei den Erzieherinnen gesprochen und das hier diskutiert. Gleiches gilt auch für die Mitarbeiter in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und an den Schulen, um nur noch einmal das Stichwort „Inklusion“ zu nennen.

Ich denke, wenn wir hier jetzt rigide Vorgaben machen und neue Aufgaben in die Einrichtungen geben, strafen wir unsere Worte Lügen. Die Erzieherinnen, die Fachkräfte und Lehrer haben genug mit den bestehenden Aufgaben zu tun. Wir sollten also dringend Abstand nehmen von neuen Vorgaben, die das Land hier macht.

Das heißt nicht, dass wir das Thema gar nicht angehen. Es gibt viele Einrichtungen, die von sich aus das Thema Kinderrechte aufgreifen und altersgerecht vermitteln, die Beteiligungsprojekte auf den Weg bringen und schon die Kleinsten ermuntern, eigene Entscheidungen zu treffen.

Vielleicht sollten wir also mehr im Sinne von Best Practice schauen, was bereits in diesem Land passiert und die erfolgreichen Projekte zur Nachahmung empfehlen –

(Beifall von der FDP)

gerne auch mit Material, das wir den Mitarbeitern an die Hand geben können. Ich kann mir auch weitere Werbemaßnahmen bzw. Informationsprojekte zu Kinderrechten vorstellen.

Über all das sollten wir im Ausschuss reden, damit wir am Ende etwas für die Kinderrechte tun, ohne dafür an anderer Stelle etwas für die Kinder zu verlieren, weil wir nämlich die Fachkräfte mit neuen Vorgaben belasten und ihnen damit Zeit für das Wesentliche nehmen, nämlich die Förderung unserer Kinder.

In diesem Sinne freue ich mich auf spannende Diskussionen im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Schäfer das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren von den Piraten, Sie haben es in Ihrem Antrag ganz richtig beschrieben. Dort steht: Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Herr Wegner, das passt nicht ganz zu der Aussage: In Nordrhein-Westfalen sollten die Kinderrechte nicht nur auf dem Papier stehen. – Denn in Nordrhein-Westfalen ist gerade in den vergangenen Jahren viel passiert, Kinder und Jugendliche über ihre Rechte zu informieren und sie dabei zu unterstützen, diese Rechte auch wahrzunehmen.

Ganz aktuell – darauf haben Frau Asch und Frau Hack hingewiesen – haben wir beim KiBizÄnderungsgesetz die Bedeutung von Kinderrechten und Partizipation in der pädagogischen Arbeit im Elementarbereich noch einmal ganz besonders hervorgehoben und damit auch gestärkt. Das wird strukturell überall bei uns im Land – da bin ich sicher – seine Wirkung entfalten. Beteiligung von Anfang an – das ist unser Ziel.

Wir fördern außerdem strukturell Einrichtungen und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und

die Landeszentralen der Jugendverbände als Interessenvertreter für Kinder und Jugendliche genauso wie konkrete Partizipationsprojekte in den Kommunen und in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Wir fördern auch die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung beim LWL. Das ist ein weiteres Projekt. Und wir unterstützen im LVR-Landesjugendamt eine Multiplikatorenschulung für Kitas bei Fragen der konzeptionellen Verankerung partizipativer Strukturen.

Wir sind – Sie merken es – in NRW an vielen Stellen aktiv, um die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. Wir werden diesen Weg auch weitergehen.

Ich teile die Meinung einiger Vorredner und Vorrednerinnen: Dafür brauchen wir keine aufwendigen neuen Strukturen und Organisationen. Man darf auch einmal die Frage stellen, wie Sie denn ein landesweites flächendeckendes System von Beauftragten finanzieren wollen. Wenn Sie es gesetzlich verankern wollen, ist Ihnen sicherlich bewusst, dass Sie damit auch die Finanzierung sicherstellen müssen.

Meine Damen und Herren, es mangelt uns nicht an guten Konzepten in NRW, es mangelt auch nicht an der Verfügbarkeit von Informationen. Damit aber Beteiligung im Alltag gelingt, muss sie auch für die Kinder und Jugendlichen etwas bringen. Beteiligung muss ernst genommen werden, und die Kinder und Jugendlichen müssen ernst genommen werden. Das ist eine Frage der pädagogischen Haltung. Das ist auch eine Frage des gesellschaftlichen Klimas, der Offenheit einer Gesellschaft gegenüber Kindern und Jugendlichen, und es bedarf der Bereitschaft, diesen jungen Menschen Freiräume zu geben.

Wir werden als Landesregierung weiter alles dafür tun, dass Kinder und Jugendliche einen zentralen Platz in unserer Gesellschaft haben, dass alle sich bestmöglich entwickeln und entfalten können, dass sie mitbestimmen und unsere Gesellschaft mitgestalten können. Das heißt für uns, Kinderrechte wirklich umzusetzen.

Ich bin mir sicher, wir können deutlich machen, dass die UN-Kinderrechtskonvention bei uns im Land gelebt wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/6107 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in

öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung oder möchte sich enthalten? – Das sehe ich nicht. Damit ist die Überweisungsempfehlung entsprechend angenommen.

Wir kommen nun zu:

12 Transparente Veräußerung von Grundstü

cken sicherstellen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4828

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/5778

Der vorgenannte Antrag der CDU wurde gemäß § 82 Absatz 2 Ziffer b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Diese liegt nun zusammen mit dem Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses vor.

Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Möbius.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der CDU möchte sich heute mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass landeseigene Grundstücke in Zukunft wieder nach transparenten Kriterien veräußert werden.

Die Fraktionen von SPD und Grünen haben im März 2013 den § 15 des Haushaltsgesetzes um einen Absatz 3 ergänzt. Diese Regelung ist redaktionell leicht verändert auch im Haushaltsgesetz 2014 enthalten. Sie lässt zu, dass landeseigene Grundstücke direkt und ohne ein öffentliches Ausschreibungsverfahren an Kommunen oder kommunale Gesellschaften veräußert werden können, wenn es der Erfüllung kommunaler Zwecke, der Errichtung öffentlich geförderten Wohnraums oder der Errichtung studentischen Wohnraums dient. Ein Qualitätswettbewerb möglicher Grundstückserwerber ist dabei nicht vorgesehen.

Was das dann im Einzelfall bedeutet, konnten wir leider schon eindrucksvoll erleben: In Köln-Kalk wurde in einem intransparenten Verfahren das Gebäude der Polizeiinspektion verkauft. Auch die abenteuerlich zustande gekommene Verhinderung einer Grundstücksveräußerung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs im Düsseldorfer Zooviertel noch nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages war ein Paradebeispiel für Intransparenz.

Dieser Vorgang hatte mich veranlasst, den Gutachterdienst des Landtags mit einer Expertise zur recht

lichen Einschätzung des § 15 Absatz 3 zu beauftragen. Dies hat dann in der Folgezeit dazu geführt, dass uns 15 Monate nach der Gesetzesverabschiedung – immerhin – in der letzten Woche die Verwaltungsanweisung zur Ausführung des § 15 Absatz 3 Haushaltsgesetz vorgelegt wurde.

Schon der Umfang dieser Anweisung für nur einen einzigen Absatz des § 15 ist durchaus beeindruckend: zehn Seiten mit vier Anlagen! Das scheint der Beitrag der Landesregierung zum Bürokratieabbau zu sein, zehn Seiten und vier Anlagen zu einem einzigen Absatz eines Paragrafen.