Veterinäramt: 250 Stellen. Umweltüberwachung: 390 Stellen. Geben Sie hier Butter bei die Fische! Seien Sie endlich eine Opposition, die zu dem steht, was sie hier machen würde, wenn sie regieren würde!
Sie merken daraus, dass ich nicht zu denjenigen gehöre, die sagen: Diese Verwaltung ist überbordend. Denn was passiert, wenn wir in der allgemeinen Verwaltung dauernd in großem Umfang wie im
Saarland streichen? – Dann müssen wir die Experten von außen holen. Wir kaufen am besten gleich noch die Lobbyisteninteressen mit ein. Diese Entwicklung will diese Regierung nicht. Dazu stehen wir auch!
Ja, meine Damen und Herren, wir werden ein neues Gesetz vorlegen. Das Gericht hat uns dazu einen Rahmen mit auf den Weg gegeben, ohne uns detailliert aufzuzeigen, wie groß die Sprünge, die zu groß waren, sein dürften. Das haben die Richter nicht getan. Ja, wir werden das tun: Mit aller Sorgfalt nach Gesprächen mit den Gewerkschaften, in denen wir ausloten werden, was geht und was nicht geht, werden wir nach der Sommerpause einen neuen Gesetzentwurf vorlegen. – Übrigens, solche Gespräche zu führen, dazu bedarf es keiner Aufforderung.
Aber eines ist jetzt schon klar, und auch das noch einmal als eindeutige Botschaft, weil mich erste EMails erreichen: Es bleibt bei der vollen Übertragung des Tarifergebnisses für die Besoldungsgruppen bis A10.
Wir sind der festen Überzeugung, dass diejenigen, die in diesen Größenordnungen verdienen, auf eine solche Erhöhung wahrlich in keinster Weise verzichten können. Dabei bleiben wir.
Insofern freue ich mich auf die Debatten zu einem neuen Gesetzentwurf. Ich freue mich darüber, wenn wir einen Gesetzentwurf hinbekommen. Es wird wahrscheinlich wieder Klagen geben, weil bisher jede Form von Besoldungsanpassung beklagt worden ist – überall in der Republik.
Ich bin sehr gespannt darauf. Aber diese Debatten, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, bitte ich mit einer Sachlichkeit zu führen, die diesem Land angemessen ist.
Das ist etwas, was ich diesem Eid entnehme, nämlich das Wohl des Landes in den Blick zu nehmen. Das heißt – Sie als Oppositionspolitiker haben diesen Eid auch geleistet –,
dass man nicht nur in Überschriften sprechen und nicht nur plakativ sagen kann, welche Größenordnungen eingespart werden sollen. Vielmehr muss man dann auch konkrete Konzepte präsentieren. Ihre Schulassistenten und all das, was Sie uns bisher vorgelegt haben, sind zusätzliche Stellen und zusätzliche Ausgaben, aber keinerlei Einsparungen. Geben Sie Butter bei die Fische. Es wird Zeit, dass
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerpräsidentin hat den Finanzminister in ihrer Rede gerade in einigen Punkten sinnvoll korrigiert, insbesondere was die Rolle und die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen sind. Das war richtig, und es war notwendig. Es ist nämlich nicht die Aufgabe des Gerichtes gewesen, die Aufgabe des Gesetzgebers oder die Aufgabe der Landesregierung zu übernehmen.
Sie, Herr Finanzminister, müssen bei Ihrem Verständnis von den Aufgaben in einem Verfassungsstaat zur Kenntnis nehmen, dass es an der Stelle eine Aufgabenteilung gibt und sich alle Verfassungsgerichte einig sind, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Beamtenbesoldung ein weiter Ermessensspielraum zukommt. Wenn ein solcher weiter Ermessensspielraum genutzt worden ist, hat jedes Verfassungsgericht bisher üblicherweise erklärt: Das halten wir zwar für vielleicht nicht besonders klug, aber es ist noch mit der Verfassung, mit dem Grundgesetz, mit der Landesverfassung vereinbar.
Das, was hier passiert ist, ist, dass ein Gericht, das sich explizit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichtes angeschlossen hat, gesagt hat: Wir sehen den weiten Gestaltungsspielraum, den Sie eigentlich schon haben, als so evident überschritten an, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist, Herr Römer. Es ist verfassungswidrig, und zwar evident und nicht einmal gerade so.
Was die Erwägungen angeht, die Sie, Herr Römer, eben angestellt und mit denen Sie sich dem Minister angeschlossen haben, so möchte ich auf das Thema der sozialen Gerechtigkeit zu sprechen kommen: Ich möchte gern aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Randziffer 62 zitieren und auf diese Weise verdeutlichen, was bis heute bei Ihnen der Kern des Missverständnisses über Beamtenbesoldung und Besoldungsrecht in Nordrhein-Westfalen ist. Ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie sich über die Sommerpause damit beschäftigen, damit Sie nicht wieder ein verfassungswidriges Gesetz machen. In dem Urteil steht:
„Dementsprechend sind amtsangemessene Bezüge für Beamte und Richter etwas anderes und eindeutigeres als staatliche Hilfe zur Erhaltung eines Mindestmaßes sozialer Sicherung.“
Es geht nicht darum, sozialhilfeähnliche Strukturen zu schaffen für die Bezahlung von Menschen, die für das Land Nordrhein-Westfalen arbeiten, sondern das ist ein eigener Rechtskreis, und die Beamtinnen und Beamten haben es verdient, dass Sie sich damit beschäftigen.
Bemerkenswert an der Rede der Ministerpräsidentin ist allerdings ein Punkt. Sie hat eben angedeutet, zum 30. Juni seien die Einnahmen nicht ganz so toll wie eigentlich erwartet. Das würde sich wohl irgendwie noch verbessern und das wäre ja auch bei anderen Ländern anders.
Ich habe mir die Zahlen des Bundesfinanzministeriums über die Steuereinnahmen bis Ende Mai mal angeschaut, weil wir uns ja auch im Haushaltsausschuss genau damit beschäftigt hatten, und zwar anhand einer Vorlage des Finanzministers WalterBorjans.
Daraus wissen wir, dass das Einnahmewachstum bis zum 31. Mai in Nordrhein-Westfalen 0,9 % betrug. Um es der staunenden Öffentlichkeit deutlich zu machen: Er bräuchte 5,2 %, um seinen Einnahmeansatz zu erreichen. Da reden wir über eine Größenordnung zwischen 1,5 und 1,8 Milliarden im Unterschied zu dem, was bisher veranschlagt ist und was möglicherweise bisher da ist oder aufkommt. Frau Ministerpräsidentin, ich habe Sie so verstanden, dass das im Monat Juni nicht besser geworden ist.
Deshalb gibt es heute Nachmittag eine Dringliche Anfrage, weil der Minister nicht bereit ist, das zu tun, was eigentlich überall üblich ist und was wir hier im November 2012 auch schon mal hatten, nämlich dass uns der Finanzminister seine regionalisierten Steuerdaten bis 2018, bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Steuerschätzung, vorlegt.
Dass natürlich die Zahlen, die sich die Länder schematisch erarbeiten, nicht auf den Tisch sollen, weil es Planungsdaten sind, ist klar. Aber dass die Zahlen, die Sie zugrunde legen und die Sie sich erarbeiten lassen, die Sie Ihrem Haushaltsentwurf und Ihrer mittelfristigen Finanzplanung zugrunde legen, hier nicht auf den Tisch des Parlaments kommen, dem Haushaltsgesetzgeber die Daten verweigert werden, das kann eigentlich nur einen Grund haben: Sie verschleiern die Situation. Das ist auch der Grund für Ihre Haushaltssperre.
Frau Ministerpräsidentin, ich möchte die Frage stellen, wie Sie bei der Pro-Kopf-Verschuldung des Landes Nordrhein-Westfalen gerechnet haben. Sie haben vorgetragen, im Saarland beliefe sich die
Nach dem, was der Minister uns bisher berichtet hat, haben wir als Land gut 135 Milliarden € Schulden – mal die Kommunalschulden und die, die das Statistische Bundesamt wegen der EAA uns immer noch zurechnet, ausdrücklich außen vor gelassen. Und wir haben nach Ihrer Aussage 17,6 Millionen Menschen. Nicht nur der Taschenrechner kommt zu dem Ergebnis, dass das etwa 7.670 € sind und nicht gut 3.000. Wollen Sie das korrigieren? Oder vielleicht tut es der Finanzminister.
Dann ist die Frage gestellt worden, ob wir als Opposition denn eigene Vorschläge hätten, wie man alles ganz anders machen könnte. – Ich kann darauf nur antworten: Wer in zwei Haushalten 150 Vorschläge alleine der CDU-Fraktion einfach ablehnt, darunter eine ganze Reihe von Strukturveränderungsvorschlägen – ich will nur die Themen „Reform der Arbeitsschutzverwaltung“, „Polizeiverwaltungsassis
und „Schulverwaltungsassistenten“ nennen –, und im Stil der Basta-Politik sagt, nein, nein, das lehnen wir ab, aber wir als Regierungskoalition haben auch keine eigenen Änderungsvorschläge, da der Finanzminister das ja so toll macht, der muss sich jetzt auch an dem Ergebnis dieser katastrophalen Politik messen lassen.
Wenn Sie die Frage stellen, warum vom Bauministerium die 40 Millionen an Mitteln für den Autobahnbau und die Fernstraßen in Nordrhein-Westfalen, die der Bund mit finanziert, nicht abgerufen worden sind, dann ist das relativ leicht zu beantworten: Wenn Sie Aufträge an externe Ingenieurbüros zurückziehen und Ingenieurstellen abbauen, damit Sie Ihr Minister- und Staatssekretärsbüro aufblähen können, dann ist völlig klar, dass die Leute fehlen, um Ihnen die Planungen fertigzustellen.
(Beifall von der CDU und der FDP – Jochen Ott [SPD]: Das ist doch Schwachsinn! Am Thema vorbei! Sie haben die Personalstellen abgebaut! Lächerlich!)
Herr Finanzminister, das Gericht in Münster ist im Gegensatz zu Ihnen beim Thema „Beamtenbesoldung“ sorgfältig gewesen. Sie waren es nicht. Sie haben sich der sorgfältigen Arbeit entzogen, weil Sie offensichtlich lieber effekthascherische Themen bearbeiten, mit denen Sie in Talkshows oder in Zeitungen kommen.
Sie müssen diese mangelhafte Leistung, für die Sie mit Ihrer Basta-Politik die Regierungsfraktionen im Frühjahr 2013 zu Claqueuren degradiert haben, jetzt reparieren. Reparieren Sie wenigstens sorgfäl