Zum Antrag der FDP möchte ich allerdings – mit Blick auf individuelle Risikovorsorge bzw. die individuellen Rücklagen, die die Kommunen bilden sollen und die entsprechend ausgestattet werden sollen – sagen: So funktioniert eine Versicherung auf Gegenseitigkeit halt nicht. Ich weiß auch nicht, ob es unbedingt sinnvoll ist, für den Fall von örtlich begrenzten Großschadensereignissen alle fast 400 Kommunen so auszustatten, dass sie einzeln immer eine Risikorücklage haben, um solche Großschadensereignisse abzufedern. Das würde bedeuten, viel Geld auf Halde zu legen, das nicht gebraucht wird.
Der Hinweis auf Elementarschadenversicherungen ist auch nicht wirklich zielführend. Wo es wirklich des Öfteren Elementarschäden gibt, bekommen Sie keine Elementarschadenversicherung – weder als Privater noch als Unternehmer und schon gar nicht als Kommune für Infrastruktur. Der Hinweis darauf ist – vorsichtig formuliert – nicht zielführend.
Zu Elementarschadenversicherungen: Für Gebiete, in denen es bis jetzt keine großen Elementarschäden gegeben hat, gilt witzigerweise das Gleiche. Auch da bekommt man keine Elementarschadenversicherung.
In Münster nur da, wo Sie wirklich davon ausgehen können, dass es vielleicht nur im Umfang eines einstelligen Prozentsatzes wieder zu einem Elementarschaden kommen kann.
Da, wo es im Münsterland keine Elementarschäden gegeben hat, bekommen Sie keine Elementarversicherung, weil es sie am Markt einfach nicht gibt. Sie bekommen sie wiederum weder als Privater noch als Kommune, auch nicht als Unternehmen.
Von daher können wir dem Entschließungsantrag der FDP an der Stelle nicht folgen. Beim Antrag der SPD werden wir uns enthalten, weil wir das GFG nicht als Ziel für eine Finanzierung sehen. Dem Antrag der CDU werden wir allerdings zustimmen, weil wir einer Fondlösung durchaus den Vorzug geben werden. – Danke schön.
Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Ich habe eine Frage an Sie als Präsidenten des Landtages. Während meines Redebeitrages gab es einen lauten, vernehmlichen, kritischen Zwischenruf eines Mitglieds der Landesregierung. Meine Frage:
Ist das mit der Rolle der Minister als Gäste im Plenum zu vereinbaren? Ich frage das in dem Zusammenhang, dass die Minister zunehmend kommentierende, kritisierende und beurteilende Äußerungen gegenüber Reden von Parlamentariern hier im Landtag vorbringen, was unangemessen ist.
Herr Kollege Prof. Sternberg, das Präsidium wird sich mit diesem Vorgang beschäftigen. Wir werden uns das Protokoll ansehen und dann darauf zurückkommen.
Auch ich habe einen Zwischenruf gehört. Ich habe ihn akustisch nicht verstanden. Deswegen kann ich jetzt keine Stellungnahme dazu abgeben.
Mir fiel auf, dass dieser Zwischenruf nicht vom Sitz des Ministers aus geschah, sondern aus dem Rückwärtsbereich heraus. Deswegen werden wir, Herr Kollege Sternberg, der Sache nachgehen. Vielen Dank für diesen Hinweis.
Ich rufe den nächsten Redner auf. Das ist jetzt für die Landesregierung Herr Minister Jäger. Sie haben jetzt das Wort.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nur klarstellen: Ich mag gelegentlich für Zwischenrufe durchaus gut sein, aber ich war es diesmal nicht.
Herr Höne, es ist in dieser Debatte schon viel gesagt worden. Der Hinweis darauf, wie Kommunikation in Krisen funktioniert, ist richtig und gut. Hinsichtlich des Münsteraner Beispiels muss man sagen: Auch da haben wir noch Glück gehabt. Ich habe mir das vor Ort angeschaut. Bei der Telekom stand das Wasser nur noch 10 cm unter den Rechnern. Sonst wäre – wahrscheinlich sogar für einen längeren Zeitraum – die komplette Telekommunikation in Münster ausgefallen. Welche Folgen das in einer Krisensituation hat, kann man sich unschwer vorstellen. Auch WhatsApp hilft dann nicht mehr weiter, wenn es genau da zu Schäden kommt.
Im Übrigen galt das Gleiche für das städtische Rechenzentrum, das von diesem Starkregen fast zerstört worden wäre, was die Stadtverwaltung Münster über Wochen, wenn nicht Monate hinweg lahmgelegt hätte.
Herr Prof. Dr. Dr. Dr. Sternberg hat gefragt, wo die Landesregierung eigentlich war. Herr Prof. Dr. Dr. Dr. Sternberg,
ich will Ihnen noch einmal deutlich sagen, dass ich bereits am Morgen nach der Schadensnacht mit Herrn Oberbürgermeister Lewe Kontakt hatte. Wir haben erörtert, wie die überörtliche Hilfe zu organisieren sei. Auch an den Tagen danach hatten wir sehr intensive Kontakte – unter anderem mit dem Abgeordneten Marquardt, der fast täglich mit uns kommuniziert hat; er unterrichtete uns über die Schadensereignisse.
Um es auch deutlich zu sagen: Herr Sternberg, Sie habe ich in dem Zusammenhang nur mit wenig hilfreichen Zeitungsinterviews bzw. Zeitungskommentaren wahrgenommen. Von daher sollten Sie auch Ihre Rolle dabei einmal überprüfen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung erstens über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/6633. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/6633. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/6633 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Zustimmung der CDU-Fraktion und der Fraktion der Piraten sowie bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/6744. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/6744 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion sowie der Fraktion der Piraten und des fraktionslosen Abgeordneten Stein angenommen.
Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/6766. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der FDPFraktion mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Piraten bei Enthaltung der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten Stein abgelehnt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das war der Tagesordnungspunkt 8. Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt
Kostenexplosion der Neubauvorhaben – Mit welchem Erfolg setzt der Finanzminister seine Zielgrößen zur Leerstandsreduktion bislang und zukünftig beim landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb um?
In den letzten Jahren hat der landeseigene Bauund Liegenschaftsbetrieb (BLB) eine Vielzahl neuer Bauvorhaben in Angriff genommen. Bei etlichen dieser Projekte sind die Baukosten aus dem Ruder gelaufen oder noch umfangreiche Nachbewilligungen erforderlich geworden. Diese Befunde sind auch deshalb besonders ärgerlich, da andererseits der Leerstand in etlichen BLB- Bestandsimmobilien in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat.
Wie unter anderem auch aus Landtags-Vorlage 16/2036 hervorgeht, ist es zuletzt zu immensen zeitlichen Verzögerungen bei der Verwendung und Verwertung freiwerdender Immobilien durch den BLB gekommen. Am zuletzt veröffentlichten Erhebungstermin haben Nutzflächen von rund 450.000 m² ohne Verwendung brachgelegen. Hierdurch sind dem Landesbetrieb seit Jahren Mieteinnahmen von jährlich rund 50 Millionen € entgangen. In diesen Zahlen sind leerstehende Flächen ausdrücklich noch nicht erfasst, die sich in den später für einen Abbruch vorgesehenen Gebäuden befinden.
In seinem aktuellen Jahresbericht 2014 führt der Landesrechnungshof diese ärgerliche und unnötige Steuergeldverschwendung auch darauf zurück, dass verpflichtende Regelungen für ein professionelles Leerstandsmanagement beim BLB fehlen und die auf Veranlassung des Finanzmi
nisters entwickelten Ansätze für eine Leerstandsminimierung bislang nur völlig unzureichend beachtet werden, da es an verbindlichen dienstlichen Anweisungen und Vorgaben für die Verantwortlichen mangelt.
Nach den Prüfungsfeststellungen wird der BLB als Immobilieneigentümer seit Jahren seinen Verpflichtungen für ein ökonomisch sinnvolles Eigentumsmanagement sowie der rechtzeitigen Entwicklung und Verwertung seiner Immobilien nicht ansatzweise gerecht.
Die neuen Erkenntnisse zu dieser Fehlleistung überraschen auch deshalb, da die zwischen BLB und den Mieterressorts abgeschlossenen Mietverträge üblicherweise eine Kündigungsfrist von zwei Jahren vorsehen und dadurch im Falle des Mieterwechsels eine lange Vorlaufzeit für die Erarbeitung alternativer Konzepte zur Nachfolgenutzung ermöglichen. Nach Prüfungen des LRH verstreicht diese Vorlaufzeit vor dem Auszug eines Mieters in der Regel, ohne für die anschließende Verwendung einer Liegenschaft genutzt zu werden. Da sich nach eingetretenem Leerstand die Vermarktungsperspektiven eher verschlechtern, unterminiert die gegenwärtige Praxis die finanziellen Interessen des Landes.
Der LRH stellt in seinem Jahresbericht 2014 zu den offenbar wirkungslosen Bemühungen des Finanzministers unter anderem fest (S. 101 f.):
„Den Feststellungen des LRH zufolge ist die Zentrale der Auffassung, solche Regelungen seien nicht erforderlich, da sich der Prozess der Verwertung einer leerstehenden Immobilie ökonomisch von selbst steuere. (...) Der LRH hat zudem festgestellt, dass die im Konzept beschriebenen Aufgaben und Tätigkeiten entgegen der Behauptung des BLB nicht „bereits nahezu vollständig durchgeführt“ werden. Vielmehr ist das Konzept bisher in der Praxis unzureichend umgesetzt worden. (...) Die Feststellungen des LRH nehme das FM zum Anlass, die Überarbeitung des Konzepts sowie dessen Umsetzung zukünftig eng zu begleiten.“
Die Landesregierung sollte dem Parlament daher im Detail darlegen, wie die genaue Anzahl und das Nutzflächenvolumen leerstehender Immobilien beim BLB aktuell aussehen und bis zu welchem Termin sich der Finanzminister selbst jeweils welche überprüfbaren Zielmarken gesetzt hat, den Mangelzustand zu beheben. Der Landtag sollte dabei ebenfalls erfahren, wann genau die Landesregierung Erkenntnisse zum unprofessionellen Leerstandsmanagement des BLB erhalten hat und wie sie jeweils damit umgegangen ist.