Die Landesregierung sollte dem Parlament daher im Detail darlegen, wie die genaue Anzahl und das Nutzflächenvolumen leerstehender Immobilien beim BLB aktuell aussehen und bis zu welchem Termin sich der Finanzminister selbst jeweils welche überprüfbaren Zielmarken gesetzt hat, den Mangelzustand zu beheben. Der Landtag sollte dabei ebenfalls erfahren, wann genau die Landesregierung Erkenntnisse zum unprofessionellen Leerstandsmanagement des BLB erhalten hat und wie sie jeweils damit umgegangen ist.
Ich bitte Herrn Minister Dr. Walter-Borjans um Beantwortung dieser Frage. Und ich bitte um Ruhe im Plenarsaal. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diejenigen, die sich für das Thema nicht interessieren, bitte ich, in aller Stille den Plenarsaal zu verlassen. - Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Herr Witzel! Meine Damen und Herren! Es geht hier um eine Anfrage – das würde ich gern vorwegschicken –, die in ihrer Formulierung Dinge unterstellt, die der Realität nicht entsprechen.
Erstens. Wer von einer Kostenexplosion der Neubauvorhaben redet und dann schreibt, „in den letzten Jahren hat der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) eine Vielzahl neuer Bauvorhaben in Angriff genommen“, bei denen dann die Kosten explodiert sind, der müsste noch einmal genauer beschreiben, was er mit „in den letzten Jahren“ meint, wann er meint, dass der Sprengsatz angelegt und wann die Lunte gezündet worden ist.
Die Fälle, die mir vorliegen, sind das Landesarchiv, die FH Bielefeld und eine Reihe von Grundstückserwerben, die zu einer enormen Kostenbelastung geführt haben, bei denen man aber, zumindest wenn man die letzten Jahre meint, sagen muss, dass der Erwerb mehr als vier Jahre her ist und sich auf die Legislaturperiode der Jahre 2005 bis 2010 bezieht.
Das soll etwas transportieren. Hier würde ich gerne aus einer Statistik zitieren, die mir die große Immobilienberatungsgesellschaft Greif & Contzen in Köln zur Verfügung gestellt hat, bei der es darum geht, wie es im gewerblichen Bereich mit Leerständen bei Büroimmobilien aussieht.
Diese Leerstände variieren von Stadt zu Stadt. Der Durchschnitt dieser Leerstände im Jahr 2014 bzw. Ende 2013 sieht so aus, dass gewerbliche Immobilien, Büroimmobilien in Düsseldorf zu 11 %, in Köln zu 7 %, in Dortmund zu 6,3 %, in Essen zu 4,8 % und in Bonn zu 3,3 % leer standen; im Durchschnitt beträgt der Leerstand bei Büroimmobilien 6,5 %. Es gibt auch institutionelle Immobilienbestände, Immobilienfonds. Die haben im Durchschnitt einen Leerstand von 7,4 %.
Erste Frage: Wie sehen die genaue Anzahl und das Nutzflächenvolumen leerstehender Immobilien beim BLB aktuell aus?
Der BLB Nordrhein-Westfalen weist zum 31. Dezember 2012 eine Gesamtmietfläche von 10,3 Millionen m2 aus. Davon standen 454.000 m2 leer. Bei
diesen Leerständen stehen verschiedenste Immobilien mit unterschiedlicher Marktgängigkeit im Fokus. Das ist im Übrigen ein großer Unterschied im Vergleich zu den Büroimmobilien, von denen ich eben gesprochen habe. Denn im Bestand des BLB sind Immobilien wie Lehrsäle, Labore, Bürobereiche, Gerichte, Justizvollzugsanstalten bis hin zu Bunkeranlagen.
Zum unechten Leerstand gehören Liegenschaften, die deswegen leer stehen, weil sie sich im Umbau befinden und auch nicht vermietet werden können. Es handelt sich auch um Liegenschaften, die mangels Marktgängigkeit kaum vermietbar sind, etwa Bunker. Es handelt sich um Liegenschaften, bei denen es deshalb an Nutzungsmöglichkeiten mangelt, weil der Zustand es nicht zulässt, beispielsweise kontaminierte Gebäude, die entweder vor dem Abbruch stehen oder zumindest zurzeit auf diese Art nicht vermietet werden können.
Am 31. Dezember beträgt der unechte Leerstand 2,1 %; der echte Leerstand lag bei 240.000 m2 und damit bei 2,33 % der vermieteten Flächen.
Das hat sich in den Jahren darauf etwas verschoben. Der echte Leerstand ist von 240.000 m2 auf 350.000 m2 angestiegen; der unechte – also praktisch nicht vermietbare – Leerstand ist von 214.000 m2 auf 191.000 m2 zwar nicht wesentlich, aber doch zurückgegangen.
Alles, was wir hier diskutieren, diskutieren wir, selbst wenn man alles an Leerstand zusammenzählt, auf einer Basis, die unterhalb dessen liegt, was in der gewerblichen Wirtschaft üblich ist. Wenn man jetzt noch darüber nachdenkt, dass leer stehende Immobilien des BLB, wenn sie nicht durch Landesinstitutionen genutzt und nicht sofort verkauft werden können, auch nicht ohne Weiteres an Dritte vermietet werden können, dann kann man sich ausrechnen, dass das insgesamt ein äußerst günstiger Wert ist.
Allerdings ist der Wert in den letzten Jahren gestiegen. Das gibt Anlass zu sagen, wir würden gern nachforschen, warum das so ist. Wenn Sie nachforschen, stellen Sie fest, das hat auch damit zu tun, dass es von einem auf das andere Jahr durchaus Veränderungen in ganz wenigen, aber großflächigen Bereichen geben kann, zum Beispiel im Bereich der Ruhr-Universität Bochum, wo dann über 50.000 m2 auf einen Schlag dazukommen.
Wir haben dem BLB trotzdem – um damit auch zu den anderen Fragen zu kommen – schon 2012 aufgetragen, ein Konzept vorzulegen, wie er die Leerstände erfasst und wie er gedenkt, mit den Leerständen insgesamt umzugehen. Dieses Konzept ist 2012 vorgelegt worden. Es bezieht sich auf einige Punkte, die näher unter Beobachtung genommen werden sollten, also etwa die Gewährleistung von
Transparenz über den Leerstand und möglicherweise entstehenden Leerstand. Es gibt eine Clusterung des Leerstands – das ist das, was ich eben vorgetragen habe: In welchen Bereichen gibt es die Leerstände in den BLB-Immobilien – und die Durchführung von Gegenmaßnahmen.
Wir sind 2012 davon ausgegangen, dass dieses Konzept so, wie es dargestellt worden ist, auch umgesetzt, realisiert wird und operativ umsetzbar gemacht wird.
Wir haben dann 2013 vom Landesrechnungshof erfahren, dass er mit dieser Umsetzung nicht zufrieden ist. Wir haben deswegen den BLB zu einer halbjährlichen Berichtspflicht beauftragt. Ich sage es noch einmal: Das liegt daran, dass wir auch dann, wenn der Leerstand deutlich niedriger als in anderen vergleichbaren Immobilienbeständen der gewerblichen Wirtschaft ist, der Meinung sind, dass man es trotzdem noch besser machen kann. – Und genau das tun wir.
Ich hätte mir nach der Kenntnisnahme des Berichts durch den Landesrechnungshof – das sage ich ganz offen – gewünscht, dass bei den Punkten, bei denen es in der Umsetzung einer konkreteren Beobachtung dieser Leerstände noch hakte, der Informationsfluss etwas schneller gewesen wäre. Ich sage noch einmal: Das Ganze ist auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau erfolgt bzw. das, was nicht erfolgt ist, ist auf diesem Niveau nicht erfolgt.
Jetzt ist die Berichtspflicht noch einmal verkürzt worden. Wir wollen auch wissen, welche kreativen Möglichkeiten der Verwertung der BLB in ganz bestimmten Bereichen bis hin zu den Immobilien, von denen man gemeinhin sagen kann, dass sie kaum zu vermarkten sind – ich nenne noch einmal den Bunker als Beispiel –, in Zukunft findet.
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage geben. – Herr Finanzminister Dr. WalterBorjans, ich glaube, wir sind beide vernünftig genug, zu wissen, dass es einige Spezialliegenschaften gibt – Sie haben Bunker genannt –, die nicht unter Marktgesichtspunkten alleine zu betrachten sind.
Dennoch kam mir das, was Sie gerade vorgetragen haben, etwas verharmlosend vor, wenn man bedenkt, dass Sie durch Ihre Anweisung des Jahres 2012 auch von sich aus Handlungsbedarf zur Verbesserung gesehen haben, gerade weil umgekehrt ein Vorteil des BLB die De-facto-Monopolstellung ist. Insofern können Sie das nicht ganz mit dem Kräftespiel des Marktes der gewerblichen Wirtschaft vergleichen.
Ich möchte Sie deshalb zu Ihrem Konzept aus dem Frühjahr 2012, das Sie selber für notwendig erachtet haben, auf das Sie gerade in Ihrer einleitenden Bemerkung verwiesen haben, fragen: Was haben Sie konkret an Erfolgen seit der Verabschiedung dieses Konzeptes feststellen können – sei es dadurch, dass der BLB konkrete Handlungsanweisungen erlassen hat, Kennziffern verbessert hat? Machen Sie das fest an der absoluten Anzahl der Immobilien? Was ist aus Ihrer Sicht positiv seit Ihrem Arbeitsauftrag des Jahres 2012 passiert?
Ich bleibe erst einmal dabei, dass die Werte im Vergleich zu anderen Maßstäben bereits 2012 relativ gering waren und dass die Erhöhung, die wir in der Zwischenzeit festgestellt haben, nicht eine Erhöhung ist, die man mit unzureichender Kontrolle oder unzureichender Beschäftigung mit dem Leerstand begründen kann.
Wenn es hier so ist, dass von 2012 auf 2013 nach der Aufgabe der Nutzung einiger Gebäude mit großem Flächenvolumen, der Ruhr-Universität Bochum mit 55.000 m2 Mietfläche etc. Leerstände entstanden sind, dann kann man sich ausrechnen, dass Schwankungen wie die, die wir hier festgestellt haben und die unterhalb der Werte in der gewerblichen Wirtschaft liegen, keine Schwankungen sind, die man auf unzureichende Begleitung oder Kontrolle zurückführen kann.
Das heißt, wir haben hier keine dramatische Fehlentwicklung. Da muss ich auch dem Landesrechnungshof insofern widersprechen, als man nicht – egal aus welchen Gründen – den gesamten Leerstand, unabhängig davon, ob die Gebäude gerade im Umbau sind oder ob sie zum Verkauf stehen, mit einem bestimmten Mietpreis belegen und folgern kann: Das ist der Ausfall, das sind die Einnahmen, die dem Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen entgehen. Das ist nicht realistisch. Das gilt auch für die gewerbliche Wirtschaft nicht.
Deswegen kann ich nur noch einmal wiederholen: Wir haben auf dieser Grundlage einer verhältnismäßig guten Gangart im BLB gesagt: Wir wollen trotzdem ein Konzept. – Er hat dieses Konzept erstellt. Ich bin davon ausgegangen, dass dieses Konzept umgesetzt wird. Ich habe auch immer noch keinen Zweifel, dass die Punkte, die in dem Konzept genannt sind, angewandt werden.
Aber wenn der LRH an diesem Punkt Kritik übt, gehen wir dem noch einmal nach. Dann lassen wir uns auch noch einmal häufiger Bericht darüber erstatten, was im Einzelnen getan wird.
Wir reden hier nicht über das, was Sie direkt in die Überschrift schreiben, dass das ein defizitäres Ma
nagement ist, das von vornherein so nicht weitergehen kann. Es ist alles verbesserungswürdig und verbesserungsmöglich. Auch daran muss dieser BLB arbeiten.
Herr Minister, der Landesrechnungshof kritisiert ausdrücklich, dass in der Zentrale des BLB die notwendige Sachkenntnis und die Übersicht über die Leerstände fehlt. Das können Sie im Jahresbericht 2014 nachlesen.
Was hat die Landesregierung bislang im Einzelnen konkret unternommen, damit die BLB-Zentrale ihre Verantwortung beim Leerstandsmanagement bislang und zukünftig in ganz anderer Intensität wahrnimmt?
Seit Vorliegen dieses Berichtes hat die Zentrale eine Leerstandsliste entwickelt, die, anders als vorher, nicht einfach nur statistischen Zwecken dient, sondern mit den Niederlassungen im Einzelnen auf unsere Veranlassung diskutiert wird. Ich sage noch einmal: Wir lassen uns jetzt halbjährlich Bericht erstatten, um zu sehen, ob die niedrige Zahl weiter herunterzuschrauben ist oder welche Gründe dem notfalls entgegenstehen.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister! „Landesrechnungshof“ ist ein gutes Stichwort. Es wäre einmal interessant zu wissen, inwieweit sich das Finanzministerium oder auch der BLB selbst vielleicht auch einmal im Wege von vergleichsweisen Erkundigungen bei anderen Bundesländern schlaugemacht haben, wie die dort ihre Liegenschaftsverwaltung im öffentlichen Bereich durchführen. Es soll auch Bundesländer geben, die eine etwas effizientere Liegenschaftsverwaltung haben als der BLB.
Deswegen meine Frage: Gibt es entsprechende Gespräche, einen entsprechenden Austausch des Finanzministerium und des BLB mit anderen Bundesländern, um beispielsweise neue Steuerungserkenntnisse in der Immobilienwirtschaft für Nordrhein-Westfalen zu gewinnen?
Die gibt es nicht vonseiten des Finanzministeriums. Inwieweit der BLB sich über diese Punkte austauscht, kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass es den Vergleich des BLB mit anderen Immobilienbeständen in Nordrhein-Westfalen gibt und dass ich von anderen Amtskollegen weiß, dass es auch in den anderen Ländern tendenziell Leerstände gibt, wobei Büroimmobilien eher leichter zu vermieten sind als die Immobilien, die in den Beständen der einzelnen Landesverwaltungen liegen. Dazu muss man sagen, dass nicht alle Landesverwaltungen eine Konstruktion haben, die unserem BLB entspricht.
Herr Präsident, vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Minister, Sie argumentieren jetzt vorwiegend mit dem erstellten Konzept. Meine Frage lautet: Wie wird denn durch das Finanzministerium und den BLB sichergestellt, dass nicht mit zu viel Steuergeld unnötig viele Neubauten errichtet werden, solange eine derart große Anzahl an Bestandsgebäuden noch nicht sinnvoll verwendet wird?