Um es noch einmal abschließend zu sagen: Es war die Initiative aus NRW, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dass wir ein drittes Bundeskontingent mit weiteren 10.000 Flüchtlingen aus Syrien tatsächlich umsetzen können. Dafür gebührt Ralf Jäger auch mal ein herzlicher Dank.
Der eine Punkt ist die Entlastung der Kommunen, indem wir den Kommunen 32 Millionen € mehr wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz zur Verfügung stellen. Damit hat das Land NRW in insgesamt vier Jahren 74 Millionen € über die im Flüchtlingsaufnahmegesetz ausgewiesenen Pauschalen hinaus an die Kommunen geleistet.
Das Zweite ist die Anrechnung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge unter 16 Jahren auf die Quote von aufzunehmenden erwachsenen Flüchtlingen, da die Versorgung der Minderjährigen gerade in den Grenzregionen die Kommunen vor besondere Herausforderungen stellt. Auch hier möchten wir sie entlasten.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns sicher einig darin, dass der weltweite Flüchtlingsstrom Richtung Europa mit zu den größten politischen Herausforderungen der kommenden Jahre gehört. Deutschland hat weltweit die meisten Asylbewerber. Es waren 2013 über 120.000, und wir gehen derzeit auf die 200.000 zu. Aus meiner Sicht hat die Asyldebatte gerade erst begonnen, unter anderem auch deswegen, weil sich viele in Europa an unserer Flüchtlingspolitik orientieren, wie vor wenigen Tagen der Chef der Flüchtlingshilfsorganisation UNHCR, Hans ten Feld, in Berlin bestätigt hat.
Hinweisen möchte ich darauf, dass eine verantwortungsvolle Asylpolitik auch darauf ausgerichtet sein muss, die große Aufnahmebereitschaft, die erfreulicherweise unsere Gesellschaft auszeichnet, für die Aufnahme von wirklich Schutzbedürftigen zu erhalten.
Ich erwähne dies auch deswegen, weil wir zurzeit auf Bundesebene eine Debatte darüber erleben, ob das Einvernehmen der Großen Koalition in Berlin Gesetz werden kann, nämlich die Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sogenannte sichere Herkunftsländer einzustufen, um mit der gestiegenen Zahl von Asylsuchenden aus diesen Staaten besser umgehen zu können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch das gehört in den Zusammenhang mit der Debatte über den vorliegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD sowie den Änderungsantrag der FDP, dass wir mehr irakische Flüchtlinge aufnehmen sollten.
Die CDU-Fraktion teilt dem Grunde nach das Anliegen des vorliegenden Antrags – um das vorwegzunehmen. Ja, die Lage im Nordirak ist besorgniser
regend. Die Terrormiliz Islamischer Staat will ein Kalifat errichten und richtet ein Blutbad unter all denjenigen an, die ihre Ideologie oder ihre Auslegung des Glaubens ablehnen. Der kurdischen Bevölkerung soll ihre Heimat genommen werden. Jesiden und Christen, Frauen und Kinder und westliche Ausländer werden hingerichtet.
Hier darf Deutschland nicht wegsehen. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit. Das ist Ausdruck von humanitärer Verantwortung. Das ist auch eine Schutzmaßnahme der westlichen Welt vor der Etablierung islamistischer Terrorstrukturen.
Dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen uns zu diesem komplexen Thema einen Antrag vorlegen, der noch dazu gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes nach nur fünf Minuten Redezeit pro Fraktion heute hier direkt abgestimmt werden soll, wird aus meiner Sicht der Tragweite der Problematik insgesamt leider nicht wirklich gerecht.
Ausdrücklich darauf hinweisen möchte ich – ich bitte um Nachsicht dafür, dass ich kritisiere, dass weder der Kollege Yetim noch Sie, Frau Düker, daran erinnert haben –, dass die Große Koalition in Berlin am 1. September einvernehmlich, dass der Deutsche Bundestag ein Gesamtpaket zur Eindämmung der katastrophalen Situation im Irak beschlossen hat. Dieses Gesamtpaket besteht aus einem Dreiklang von in besonderer Weise humanitärer Hilfe in Form von Nahrung und Medikamenten, von finanzieller Unterstützung der Flüchtlinge und von Ausrüstungshilfe. Ich erinnere an die Diskussion über Waffenlieferungen an die irakischen Kurden.
Von der letztgenannten Form der Hilfe ist in Ihrem Antrag keine Rede, was wohl auch damit zu tun haben kann, dass das Thema „Waffenlieferungen“ in einer problematischen Diskussion innerhalb der rotgrünen Koalition natürlich höchst umstritten ist.
Hinsichtlich der Frage, ob ein Bundesprogramm sinnvoll wäre, sind zumindest Zweifel angebracht. Ich verweise darauf, dass der Innenminister in der letzten Innenausschusssitzung auf erhebliche bürokratische Hürden im Zusammenhang mit der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen hingewiesen hat, und zum Irak ist gerade einiges ausgeführt worden.
Die Flüchtlingszahlen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Ich möchte, da meine Redezeit abgelaufen ist, an dieser Stelle die Grundhaltung unseres Bundesinnenministers hervorheben, der vor wenigen Tagen verdeutlicht hat, dass es keine Obergrenze für Asylbewerber in Deutschland gibt und dass alle einen Anspruch auf ein Asylverfahren haben und dass politisch Verfolgte eben Anspruch auf Schutz haben. Aber er hat ebenfalls hervorge
Ich erwähne das deswegen, weil ich die asylpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der Grünen insgesamt darum bitte, dass sie ihre – ich bezeichne es so – grüne narzisstische Blockadehaltung in der Bundesratssitzung am 19. September – das ist in wenigen Tagen – aufgeben.
Es geht darum, ob es in Europa, ob es innerhalb der Europäischen Union sogenannte sichere Herkunftsländer gibt. Ihre Blockadehaltung, Frau Düker – ich sage das in aller Nüchternheit –, wird auf dem Rücken derer ausgetragen, die sich in unseren Kommunen, in den Städten und Gemeinden dafür einsetzen, dass Flüchtlinge menschenwürdig untergebracht werden.
Herr Kollege Kruse, Sie haben uns gerade eine narzisstische Blockadehaltung vorgeworfen. – Wie positionieren Sie sich hier im Landtag zu folgender Frage: Warum haben Sie eine geradezu – mir fällt gerade kein Pendant zu narzisstisch ein – besessene Blockadehaltung gegenüber der Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes? Wenn wir es abschaffen würden, könnten wir die Kommunen um 50 % entlasten – hier in NRW ist das dringend nötig – und mehr Flüchtlingsschutz gewähren. Warum haben Sie gegenüber diesem Gesetz eine so besessene oder zwanghafte Blockadehaltung? Das würde mich auch mal interessieren. Das sollten Sie vielleicht auch mal erläutern.
Frau Düker, wir diskutieren heute über vorliegende Anträge. Ich habe daran erinnert, dass aus meiner Sicht ein Zusammenhang mit der Veränderung des Asylrechts auf Bundesebene besteht. Das Asylrecht wird auf Bundesebene gemacht, die Große Koalition, sprich: CDU/CSU und SPD, hat sich einvernehmlich darauf verständigt, dass die genannten sicheren Herkunftsländer innerhalb der Europäischen Union tatsächlich als solche anerkannt werden. Wir wissen, dass auch aus diesen Ländern die Zahlen der Asylsuchenden deutlich gestiegen sind.
Ich bitte Sie, diese Blockadehaltung im Bundesrat aufzugeben, damit wir uns darauf verständigen können, wie es die Große Koalition in Berlin getan hat: Ja, es gibt in der Europäischen Union sichere Herkunftsländer, und wir kümmern uns tatsächlich um die politisch Verfolgten aus den Ländern, die wir hier heute angesprochen haben. – Das Asylrecht wird nicht in Bayern, im Saarland, in SchleswigHolstein und auch nicht in Nordrhein-Westfalen gemacht, sondern es ist ein Bundesgesetz.
Jetzt können Sie sagen, die Länder können Ergänzungen vornehmen, finanzielle und sachliche Unterstützungen leisten. Sie sagen, die Kommunen würden entlastet, beantworten aber nicht die Frage, wer dann belastet wird. Irgendwoher muss das Geld letztendlich kommen, und irgendeiner muss zahlen. Auch diese Diskussion führen wir sehr gerne, und wir haben das in den letzten Jahren immer wieder verdeutlicht.
Ich bin enttäuscht darüber, dass Sie in Ihrem vorliegenden Antrag nicht eine einzige Anmerkung dazu machen, wer das finanzieren soll, wie die Kommunen die Aufnahme von Flüchtlingen finanziert bekommen sollen, wenn Ihr Antrag verwirklicht würde. Auch deswegen können wir unsere Zustimmung nicht erteilen. Wir lehnen ihn aber auch nicht ab, weil das Grundanliegen berechtigt und verständlich ist und auch wir der Auffassung sind: Ja, wir müssen in Deutschland tatsächlich mehr leisten als vielleicht andere europäische Länder. Aber ich habe eingangs darauf hingewiesen:
Weltweit nehmen wir die meisten Asylbewerber au – in diesem Jahr voraussichtlich 200.000. Mit diesen Zahlen und unseren unseren Anstrengungen brauchen wir uns nicht zu verstecken. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Dr. Stamp das Wort.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab möchte ich eine grundsätzliche Bemerkung machen: Ich glaube, dass es bei steigenden Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen das Wichtigste ist, dass es nie wieder eine Asyldebatte wie Anfang der 90er-Jahre gibt, und daran sollten wir uns alle bei der Tonalität orientieren.
Deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass alle demokratischen Parteien dem unsinnigen Vorstoß von Horst Seehofer zu Kontrollen an den deutschen Grenzen eine klare Absage erteilt haben.
Wir besprechen hier den Gesetzentwurf zur Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes einerseits und andererseits den Antrag auf ein Bundesprogramm für Flüchtlinge aus dem Irak.
Zunächst ist es richtig – das wird in Ihrem Gesetzentwurf angesprochen –, zukünftig unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei der Berechnung der Flüchtlingszuweisung an die Kommunen zu berücksichtigen, auch wenn sie keinen Asylantrag gestellt haben. – Das findet auch unsere Unterstützung.
Es ist ebenfalls richtig, dass die Kommunen zukünftig insgesamt mehr Mittel erhalten. Allerdings wird das, was Sie hier fordern, nicht ausreichen. Dazu haben wir aber einen Antrag vorlegt, der morgen auf der Tagesordnung steht und hoffentlich auch mit der gebotenen Sachlichkeit diskutiert wird.
Wir kommen zum Antrag 16/6671 „Verantwortung übernehmen – Zügig mehr irakische Flüchtlinge aufnehmen“, dessen Inhalt wir im Grundsatz teilen.
Wir sind aber der Meinung, Herr Yetim, dass man es sich nicht so einfach machen kann, wie Sie es eben ausgeführt haben. Sie sagen: Dann macht der Bund ein Programm, und das ist ganz toll, weil wir in NRW dafür nichts bezahlen müssen.
Das ist genau der Punkt, der uns unterscheidet. Darum finde ich es auch nicht fair, wenn Sie mir Schäbigkeit vorwerfen, weil wir bei unserem Antrag bleiben. Es hat Gespräche über einen möglichen gemeinsamen Antrag gegeben. Uns ist gesagt worden: Nein, das geht nicht, in der Innenministerkonferenz herrscht ein gewisses Einstimmigkeitsprinzip, und das ist im Moment nicht hinzubekommen. Deswegen können wir das nicht machen.