Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Ganzke das Wort. – Bitte, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Seitens der SPD-Fraktion möchte ich nur kurz drei Dinge erwähnen, die deutlich machen sollen, weshalb wir als SPD-Fraktion den Antrag auf Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes ablehnen und damit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses folgen.
Erstens. Die von der CDU und der FDP getragene Landesregierung hat schon im Jahre 2009 unter dem damaligen Innenminister Wolf die Notwendigkeit genau dieser Gesetzesänderung untersuchen lassen. Das Ergebnis damals hieß: Es gibt keinen Bedarf. Und wir als SPD-Fraktion fügen hinzu: Es gab damals keinen Bedarf, und es gibt nach wie vor keinen konkreten Bedarf für diese Änderung.
Das, was hier bereits in der ersten Lesung im Oktober 2013 gesagt wurde, hat für uns Bestand. Kein Bundesfinanzminister und auch keine Bundesregierung haben bislang etwas unternommen, um die Zollverwaltung hinsichtlich ihrer Eingriffsbefugnisse
rechtlich mit der Bundespolizei gleichzustellen. Für uns ist klar: Wenn dieser Bedarf auf Bundesebene gesehen würde oder gesehen wird, dann soll er unserer Meinung nach bundeseinheitlich entsprechend geregelt werden – beileibe nicht mit der Methode eines Flickenteppichs, dass hier in einem Bundesland etwas gemacht wird, in einem anderen etwas anderes gemacht wird und im nächsten darauf verzichtet wird.
Zweite Anmerkung dazu: Schon direkt nach der Anhörung im Innenausschuss, die wir im April dieses Jahres hatten, und auch bei der nochmaligen Beratung im Innenausschuss Ende August haben Kolleginnen und Kollegen der CDU verkündet, dass sich alle Experten – das waren Vertreter der GdP, der Deutschen Polizeigewerkschaft und der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft – vehement für die Gesetzesänderung ausgesprochen hätten.
Auf den ersten Blick mag das auch so gewirkt haben, aber wenn man sich die Stellungnahmen genau angehört und gelesen hat, dann musste man feststellen, dass viele von den Vertreterinnen und Vertretern gesagt haben, es wäre schön, wenn es so etwas gäbe. Aber die tiefergehende Argumentation, warum es denn notwendig ist, dies zu haben, gab es auch von den Sachverständigen nicht.
Deshalb darf ich mit Genehmigung des Präsidenten nur einen Satz aus der damaligen Stellungnahme der GdP zitieren –:
„Die GdP NRW weist aber ausdrücklich darauf hin, dass von der Schließung dieser Lücke in § 9 POG NRW keine Entlastungswirkung für die Polizei NRW ausgeht. Zufallsfunde, zu denen es bei der Tätigkeit des Zolls im Rahmen seiner originären Zuständigkeit kommt, können eine eigenständige Aufgabenwahrnehmung durch die Landespolizei nicht ersetzen, …“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Hinweis der GdP macht durchaus Sinn, denn die GdP fordert seit einigen Jahren die Weiterentwicklung der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung in einer Bundesfinanzpolizei und damit eben auch eine bundeseinheitliche Regelung.
Drittens und Letztens. In der Anhörung sagte der Vertreter der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft, es gehe um Rechtssicherheit für die Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung. Auch da sagen wir seitens der SPD-Fraktion: Es gibt diese Rechtssicherheit zurzeit, weil es nämlich ein umfassendes Regelwerk in der Zusammenarbeit zwischen der Polizei auf der einen Seite und den Zollbehörden auf der anderen Seite gibt. Die Erfahrungen zeigen auch, dass diese Zusammenarbeit gut funktioniert. Wir sind der Ansicht: Das sollte man nicht kleinreden, sondern eher diese Zusammenarbeit loben.
gesetzes im Sinne der Vorlage gibt es nach wie vor keinen Bedarf. Wir schließen uns der Empfehlung des Innenausschusses an. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Ganzke. – Für die CDU-Fraktion erteile ich als nächstem Redner Herrn Kollegen Golland das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zoll ist eine Bundesbehörde, die unter anderem für die Überwachung der Zollgrenzen sowie für die Einnahme von Bundessteuern, von Zöllen für die Europäische Union und die Einfuhrumsatzsteuer zuständig ist.
Außerdem verhindert der Zoll die Zufuhr von Fälschungen in den Wirtschaftskreislauf und vollstreckt öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Bundes. Insgesamt schützt er damit die Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen, die Verbraucher vor mangelhaften Waren aus dem Ausland und die Bevölkerung vor den Folgen grenzüberschreitender Kriminalität.
Zu diesem Zweck sind die Zollbeamten auch in Nordrhein-Westfalen unterwegs. Wenn sie dabei zollbehördliche Kontrollen durchführen, kommt es vor, dass ihnen zum Beispiel Mängel an Lastkraftwagen auffallen oder dass sie bemerken, dass ein Fahrzeugführer unter Drogen, unter Alkoholeinfluss steht.
Allerdings fehlt den Zollbeamten bislang die gesetzliche Befugnis, um solchen Verdachtsmomenten angemessen nachzugehen. Deshalb müssen sie in diesen Fällen die Polizei verständigen. Den verdächtigen Fahrzeugführer bzw. das verdächtige Fahrzeug dürfen sie jedoch nur so lange aufhalten, wie ihre zollbehördliche Kontrolle andauert.
Wenn die Polizei also nicht rechtzeitig bis zum Abschluss der zollbehördlichen Kontrolle eintrifft, müssen die Zollbeamten – ich bleibe bei meinem Beispielfall – den Lkw mit erheblichen Mängeln oder den unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Fahrer weiterfahren lassen.
Dieser Zustand ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht hinnehmbar. Deshalb haben wir bereits im vergangenen Jahr den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht, der eine Änderung des nordrhein
sieht. Dadurch erhalten die Beamten der Zollverwaltung die notwendige Eilkompetenz, um mögliche Tatverdächtige in Zukunft bis zum Eintreffen der Polizei zum Beispiel an der Weiterfahrt zu hindern. Die Zollbeamten werden damit übrigens den Beamten der Bundespolizei gleichgestellt, denen § 9 des
nordrhein-westfälischen Polizeiorganisationsgesetzes schon heute eine entsprechende Befugnis einräumt.
Die mit unserem Gesetzentwurf vorgeschlagene Gleichstellung von Bundespolizei und Zoll ist aus meiner Sicht nicht nur sachgerecht, sondern längst überfällig. Es leuchtet jedenfalls nicht ein, weshalb der uniformierte und bewaffnete Zollbeamte in entsprechenden Einsatzsituationen schlechter gestellt sein sollte als ein Beamter der Bundespolizei.
Die Skepsis, die unserem Gesetzentwurf im Rahmen der ersten Lesung von SPD und Grünen entgegengebracht worden ist, hat sich nach den Beratungen im Innenausschuss als vollkommen unbegründet erwiesen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Expertenanhörung vom 8. April dieses Jahres, in der sich alle Sachverständigen ausdrücklich für den Gesetzentwurf meiner Fraktion ausgesprochen und dem Landtag dessen unveränderte Annahme empfohlen haben.
Exemplarisch möchte ich dazu aus der Stellungnahme 16/1576 der Gewerkschaft der Polizei zitieren, in der es wörtlich heißt:
„Aus Sicht der … GdP schließt diese Ergänzung eine bestehende Lücke im POG NRW und ist ausdrücklich zu begrüßen. Für die Beschäftigten des Zolls wird so eine rechtssichere Grundlage für Maßnahmen im Einsatz in NRW geschaffen.“
Deutlich geworden ist in der Expertenrunde auch, dass das sogenannte Jedermanns-Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO gerade keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für ein entsprechendes Tätigwerden der Zollbeamten darstellt. § 27 StPO erlaubt nämlich einzig und allein die vorläufige Festnahme von Verdächtigen, sieht aber keine weitergehenden Befugnisse vor wie zum Beispiel die Durchführung einer Identitätsfeststellung, die Durchsuchung einer Person oder die Sicherstellung von Sachen. Jedoch genau diese Befugnisse benötigt der Zoll in den beschriebenen Fallkonstellationen.
Andere Bundesländer wie zum Beispiel Bayern, aber auch das inzwischen grün-rot regierte BadenWürttemberg oder das rote Brandenburg haben ihre Polizeigesetze bereits vor einiger Zeit entsprechend geändert. Ich hoffe deshalb, dass SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen nicht länger parteipolitische Blockaden zulasten der inneren Sicherheit unseres Landes aufrechterhalten und dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion hier und heute in der zweiten Lesung zustimmen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es mag für meine Fraktion ungewöhnlich sein. Normalerweise bin ich nicht sosehr dafür bekannt, nur Realpolitik zu betreiben.
Aber dieses Mal kann ich sagen: Uns geht es nicht um Parteipolitik, sondern wirklich um Realpolitik, denn wir sehen keine Notwendigkeit dafür. Warum sollen wir polizeiliche Befugnisse auf andere Personenkreise übertragen, wenn es keine Defizite gibt? Weder hier noch in der ersten Lesung noch in der Anhörung ist wirklich dargestellt worden, dass es Defizite bei der Zusammenarbeit von Polizei und Zoll gibt. Insofern frage ich mich: Wenn wir dafür keine ausreichende Begründung haben, warum sollten wir den Kreis derjenigen, die bestimmte Eilbefugnisse haben – es sind polizeiliche Befugnisse –, ausweiten, noch dazu auf Beamtinnen und Beamte des Bundesfinanzministeriums? Warum sollen wir hier sozusagen Länderrechte ausweiten, wenn wir gar keine Defizite sehen?
Ein Argument in der ganzen Debatte ist immer: Ja, in den unterschiedlichen Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen. Dazu muss ich sagen: Ja, das liegt aber auch daran, dass Polizeirecht Ländersache ist. Insofern werden Sie immer in allen möglichen polizeilichen Fragen unterschiedliche Regelungen zwischen den Ländern haben. Das ist in diesem Themenbereich relativ normal, und damit müssen wir umgehen.
Meines Wissens haben bisher nur die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein, also fünf Länder die Eilbefugnisse für Zollbeamte. Das ist nicht einmal die Hälfte der Bundesländer. Es hat vom Bundesfinanzministerium schon mehrfach Anfragen an die Landesinnenminister gegeben, die auch schon mehrfach geprüft haben, ob es hier ein Problem gibt, ob es hier Defizite in der Zusammenarbeit gibt. Bisher ist es immer verneint worden, zumindest von mehr als der Hälfte der Landesinnenminister. Insofern sehen wir hier keinen Grund einer Ausweitung von polizeilichen Befugnissen. Aus dem Grund werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.
einmal etwas Positives vorweg. Die CDU hat die Wichtigkeit der Arbeit des Zolls betont, und ich möchte mich diesem ausdrücklich anschließen. Auch wir finden, dass die Arbeit des Zolls sehr wichtig ist.
Da hört es mit den Gemeinsamkeiten allerdings schon auf. Wir glauben, dass es sehr gut ist, dass wir bei den unterschiedlichen Beamtinnen und Beamten im Bund und in den Ländern und verschiedensten Funktionen auch verschiedene Rechte, Eingriffsmöglichkeiten und auch – ich sage einmal – Ausstattungen haben.
Sie haben gerade gesagt, es könnte sein, dass ein Zollbeamter während der Tätigkeit, die er ausübt, einen Lkw-Fahrer sieht, der betrunken ist. Ich frage Sie: Was soll demnächst ein Lehrer machen, der auf Klassenfahrt fahren will? Soll er dann den betrunkenen Busfahrer auch mit der Schusswaffe aus dem Verkehr ziehen? Das ist doch abenteuerlich.