Protokoll der Sitzung vom 02.10.2014

Drittens. Die SPD-Fraktion sieht keinen Handlungsbedarf und lehnt daher den Antrag ab. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Christof Rasche [FDP]: Die Kürze war klas- se!)

Vielen Dank, Herr Kollege Feuß. – Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Vogt das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es ebenso kurz machen. Die CDU-Fraktion – das kommt nicht so häufig vor – schließt sich voll umfänglich den Ausführungen des Vorredners an.

Ich schaue gerade auf die Tribüne, ob Schüler dabei sind. Manchmal hat man beim Thema „Jokertage“ den Eindruck, dass es so etwas bereits in Nordrhein-Westfalen gebe, nur der Name noch nicht bekannt sei. Aber wir sind sehr froh, dass wir andere und klare Regelungen haben, wann Schüler vom Unterricht zu beurlauben sind und wann sie nicht zu beurlauben sind.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Ansonsten haben wir keinerlei Kenntnis darüber, dass es dabei irgendwann Probleme in den Schulen gab, dass ein Schüler nicht beurlaubt wurde, wenn er einen wichtigen Grund hatte. Es gibt also keine Notwendigkeit, eine solche Regelung einzuführen.

Wir lehnen das – genauso wie im Schulausschuss – am heutigen Tage ab. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Bas.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde ein bisschen mehr sprechen. Denn auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer ist es ganz interessant zu wissen, worum es bei den Jokertagen eigentlich geht. Das ist ein Konzept aus der Schweiz, das besagt, dass sich Schülerinnen und Schüler zwei Tage pro Schuljahr unentschuldigt anderen Dingen widmen können: Freizeit, Familie etc.

Der Antrag der Piratenfraktion verspricht, dass es mehr Zeit für Familie, weniger Fehlzeiten und weniger Schulverweigerer geben werde. Als Lehrer kann ich an dieser Stelle nur sagen: Ich glaube, das ist eine Milchmädchenrechnung, denn die Gründe für Schulverweigerung sind ein bisschen komplexer, als sie durch zwei Tage unentschuldigtes Fehlen in der Schule behoben werden könnten.

Als Lehrer kann ich an dieser Stelle sagen: Ich schätze die Verbindlichkeiten zwischen Schule, Eltern und Schülern sehr. Dazu zählt auch, dass man sich an Absprachen und Regeln hält. Das Schulgesetz und die Schulen in NRW haben da ganz pragmatische Lösungen vorzuweisen – auch durch die bestehenden Regelungen für Beurlaubungen vom Unterricht.

Insgesamt lehnen wir den Antrag der Piraten ab. Ich halte das Ganze für realitätsfern und bitte auch die anderen Fraktionen, dem zu folgen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Schmitz.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bas hat eben schon dargelegt, worum es im Antrag der Piraten geht. Ich schließe mich insgesamt meinen Vorrednern an.

Das Ergebnis ist also schnell zusammengefasst: Die Jokertage brauchen wir nicht. Wir haben eine gute und voll ausgereifte Regelung, die sich zu unserer Schulpflicht bekennt und dennoch für besondere Situationen im Leben genug Spielraum lässt, ausnahmsweise vom Unterricht beurlaubt zu werden.

Wir lehnen den Antrag deshalb ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schmitz. – Für die Piratenfraktion erteile ich Frau Kollegin Pieper das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Was wollen wir? Wir möchten, dass an zwei Tagen im Schuljahr die Schüler dem Unterricht fernbleiben können, ohne einen Grund dafür anzugeben. Wir wollen nicht, dass sie im Bett liegen bleiben. Man muss den Tag vorher benennen. Das ist sicherlich nicht der Untergang des Abendlandes, sondern ein Stück mehr Freiheit.

Im Ausschuss wurde gesagt, Schule lebe von der Vertrauensbasis. Die Schüler würden den Lehrern vertrauen. Ich sehe das andersherum. Lassen sie uns doch mal den Schülern vertrauen, dass sie diesen Tag nicht ausnutzen, sondern nur dann fehlen, wenn etwas Wichtiges anliegt.

(Beifall von den PIRATEN)

Insofern stehen wir weiterhin dazu und finden, das wäre ein guter Beitrag, um ein bisschen mehr Freiheit und Privatleben für die Schüler ermöglichen zu können. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Löhrmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zuschauerinnen und Zuschauer mögen auch zuhören. Es ist nicht ganz so einfach. Ein bisschen mehr Freiheit klingt ja gut, dabei übersieht man aber völlig, dass erstens es ein Regelwerk gibt und zweitens uns allen – allen anderen Fraktionen und der Landesregierung – nicht bekannt ist, dass es Probleme mit dem Regelwerk gibt, dass, wenn Schülerinnen und Schüler besondere Vorkommnisse privater Art haben, sie dann beurlaubt werden können. Da gibt es keine Problemanzeigen.

Darüber hinaus muss man doch berücksichtigen, wie kompliziert es heute schon ist, bestimmte Prüfungselemente, die zentral sind, in die Unterrichtsstruktur einzuweben. Das würde organisatorisch – wann soll man die Klassenarbeiten schreiben? –

unsteuerbar für die Schulen, die das vernünftig tun sollen und wollen.

Wir haben eine Schulpflicht und auch ein Schulrecht. Dieses Schulrecht ist ein hohes Gut. Deswegen sollte man das nicht fahrlässig zur Disposition stellen. Dies sollte man Kindern und Jugendlichen auch klarmachen.

Sie von den Piraten haben ja so getan, als wäre das in der Schweiz sozusagen der Knüller. Es bezieht sich lediglich auf den Kanton Zürich und ist dort in Verbindung gebracht mit anderen schulrechtlichen Regelungen. Dort kann man nämlich zum Beispiel, ohne dass das vorher geregelt werden müsste und ohne Kompensation, samstags schulische Pflichtveranstaltungen vorsehen. Sie tun so, als wäre dies für die Schülerinnen und Schüler nur mit Vorteilen verbunden. Das ist ausdrücklich nicht so. Das ist sehr begrenzt, wo das gemacht wird, und hat auch andere Facetten.

Von daher kann ich mich nur dem anschließen, was die Vorrednerinnen und Vorredner ausgeführt haben. Ich glaube, dieser Antrag ist für die Piraten kein Joker, sondern eher ein Flop. Deswegen ist es gut, dass er hier so breit abgelehnt wird.

(Vereinzelt Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in Beschlussempfehlung und Bericht Drucksache 16/6705, den Antrag Drucksache 16/5746 abzulehnen. Wir stimmen nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Antrag Drucksache 16/5746 ab. Ich frage, wer dem Antrag der Piraten zustimmen möchte. – Das ist die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthält sich ein Abgeordneter der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5746 mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

5 Ausweitung gebührenpflichtiger Polizeiein

sätze prüfen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/6856

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Golland das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einsätze der Polizei sind für den Bürger in aller Regel kostenfrei. Daran soll sich auch künftig nichts ändern.

Um es ganz deutlich zu sagen: Wer unverschuldet in Gefahr gerät oder Opfer einer Straftat wird, muss in einem Rechtsstaat jederzeit Anspruch auf unentgeltliche polizeiliche Hilfe haben. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt in Nordrhein-Westfalen bislang nur für die polizeiliche Begleitung von Schwerlast-, Gefahrgut- und Werttransporten sowie für die fehlerhafte oder missbräuchliche Alarmierung der Polizei. In diesen Fällen muss der Verursacher jeweils eine Gebühr für den Polizeieinsatz zahlen. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass diese Ausnahmen vernünftig sind. Es kann jedenfalls nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein, die Kosten für einen Polizeieinsatz zu zahlen, bei dem beispielsweise eine Gefahrenlage nur vorgetäuscht wird.

Wenn man einmal über die Landesgrenzen Nordrhein-Westfalens blickt, wird man feststellen, dass andere Bundesländer den Kreis gebührenpflichtiger Polizeieinsätze inzwischen deutlich ausgeweitet haben.

Schauen wir zum Beispiel nach Baden

Württemberg. Dort muss beispielsweise derjenige, den die Polizei infolge von Drogenkonsum oder übermäßigem Alkoholgenuss in eine Ausnüchterungszelle bringt, für den Transport mit dem Polizeifahrzeug eine Gebühr entrichten. Für den Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle wird ebenfalls eine Gebühr fällig. Sofern das Polizeifahrzeug oder die Ausnüchterungszelle von dem Betrunkenen beschmutzt werden, fällt für die Reinigung je nach Aufwand eine weitere Gebühr an.

Solche Gebührentatbestände sind aus Sicht der CDU-Fraktion sinnvoll. Es leuchtet jedenfalls nicht ein, weshalb die finanziellen Folgen entsprechender Alkoholexzesse ausschließlich dem Steuerzahler aufgebürdet werden sollen. Wer sich nicht mit Anstand betrinken kann und deshalb Kosten für die Allgemeinheit verursacht, sollte nach Ansicht meiner Fraktion zumindest im Wege einer Gebühr daran beteiligt werden.

(Beifall von der CDU)

Wir meinen, dass auch Nordrhein-Westfalen über eine Gebührenerhebung in solchen Fällen nachdenken sollte. Laut dem aktuellen Haushaltsplan unseres Landes schlagen diese Kosten nämlich mit jährlich 2 Millionen € zu Buche, siehe dazu Einzelplan 03, Kapitel 03 110, Titel 536 10. Es geht um 2 Millionen €, meine Damen und Herren, die allein der Steuerzahler aufbringen muss.

Über das beschriebene Beispiel hinaus finden sich in den Gebührenordnungen anderer Bundesländer weitere Fallkonstellationen, in denen die dortige Polizei Gebühren erheben darf. Diese Punkte im Ein

zelnen aufzuzählen, würde an dieser Stelle zu lange dauern. Ich nenne daher nur exemplarisch das wiederholte Einschreiten bei Ruhestörungen, die Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge auf einem Abstellplatz und das Suchen und Einfangen entlaufender Haustiere.

Das Land Baden-Württemberg hat durch diese Gebührentatbestände im Jahre 2010 übrigens Einnahmen in Höhe von 5,4 Millionen € und im Jahre 2012 Einnahmen in Höhe von 6,1 Millionen € erzielt. Das Soll für die Jahre 2012 bis 2014 beträgt jeweils 5,5 Millionen € pro Jahr.