Protokoll der Sitzung vom 05.11.2014

(Zuruf von der CDU)

Ich möchte ein paar Punkte klarstellen.

Erstens. Die Kollegin Gebhard hat eine intensive und sorgfältige Abwägung des Gesetzentwurfes betrieben. Das hat sie nicht aus Spaß gemacht, sondern weil es notwendig ist. Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich sagen, dass die grüne Fraktion diesen Abwägungsprozess teilt. Wir machen uns den notwendigen Abwägungsprozess im Gesetzentwurf ausdrücklich zu eigen, um auch deutlich zu machen, dass wir uns sehr wohl intensiv mit der Frage auseinandergesetzt haben, die auch in der Anhörung eine Rolle spielt.

Erstens geht es darum, ob das Abstandsgebot gewahrt ist.

Zweitens geht es darum, ob die prozeduralen Abwägungsprozesse eingehalten worden sind. Herr Hartmann und Herr Droege stimmen dem ausdrücklich zu. Sie sagen, die Stufen seien verfassungskonform ausgelegt. Es seien nicht mehr die Sprünge des ursprünglichen Gesetzentwurfes vorhanden.

Ich möchte jetzt zum Wesentlichen kommen, weil Herr Kollege Lohn so sehr auf den Umgang abgestellt hat.

Bevor Sie zum Wesentlichen kommen, darf ich Sie kurz unterbrechen. Herr Kollege Lohn würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Sie haben gerade die Sachverständigen Prof. Hartmann und Prof. Droege genannt. Gehe ich recht in der Annahme, dass beide Professoren schon entweder im Auftrag der Landesregierung oder im Auftrag der SPD-Fraktion gearbeitet haben und dass es deshalb nicht verwunderlich ist, dass sie Ihren Gesetzentwurf gut finden?

(Beifall von der CDU)

Mir ist nicht bekannt, welcher der beiden Sachverständigen schon einmal für die SPD gearbeitet hat. Das mögen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen von der SPD beantworten.

Mir ist sehr wohl bekannt, dass Herr Prof. Hartmann den Landtag bei der Klage vor dem Verfassungsgericht und Herr Prof. Droege die Landesregierung vor dem Verfassungsgericht vertreten hat. Das ist zutreffend. Wenn Sie daraus ableiten wollen, dass sie für immer und ewig inhaltlich mit der Landesregierung oder dem Landtag verbunden sind, mag das Ihre Art und Weise der Auslegung sein.

Ich möchte nur Folgendes hinzufügen: Herr Prof. Oebbecke – er war mehrfach für Sie tätig – hat zum Beispiel in der Anhörung im Hauptausschuss zu den Transparenzregeln ausgeführt, dass das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen zwischen 2005 und 2010 quasi unbesetzt war. Wenn Sie also davon ausgehen, dass Herr Prof. Oebbecke immer Ihre Meinung vertritt, weil er einmal für Sie gearbeitet hat, dann mag das so sein. Ich glaube, in dem Fall hat das etwas anders geklungen. Und wenn Sie meinen, dass Herr Prof. Hartmann und Herr Prof. Droege – das wollten Sie schließlich mit Ihrer Zwischenbemerkung insinuieren – nicht unabhängig sind, sondern nur nach der Pfeife der Landesregierung tanzen, dann mögen Sie bitte die beiden Kollegen anrufen und ihnen dies mitteilen. Ich gehe nicht davon aus, dass die beiden Herren gekauft wurden, um es einmal deutlich zu sagen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das ist auch ungefähr der Stil, den ich von Herrn Lohn gewohnt bin.

(Werner Lohn [CDU]: Na, na, na!)

Sie haben auch den Angriff gegen Frau Kraft kraftvoll vom Blatt abgelesen. Sie bereiten sich immer nur rudimentär auf die Sitzungen vor und stellen Fragen, die in den Vorlagen bereits beantwortet sind.

(Zurufe von der CDU)

Deswegen komme ich zurück zu meinem Lob an die Gewerkschaften und die Landesregierung. Vor einem Jahr haben Sie den Umgang zwischen Landesregierung und Gewerkschaften bemängelt.

Dies – das räume ich ein – taten Sie möglicher

weise zu Recht. Nur, jetzt müssen Sie sich vor Augen führen, dass alle Gewerkschaftsvertreter auch in der Anhörung eindeutig das Ergebnis vom 22. August nicht nur vom Inhalt her, sondern insbesondere auch vom Umgang her gelobt haben. Unter anderem – ich könnte jetzt mehrere Zitate bringen – hat Herr Plickert von der Gewerkschaft der Polizei, der nicht gerade zurückhaltend ist, was die Bewertung der Landesregierung anbetrifft, gesagt, dass es Gespräche auf Augenhöhe gewesen seien. Er hat wörtlich gesagt:

„… dass diese Gespräche wieder auf Augenhöhe stattgefunden haben. Die Atmosphäre war so, dass beide Seiten deutlich zu verstehen gegeben haben, dass wir zu einem Ergebnis kommen wollen.“

Dass Gewerkschafter wie auch die Landesregierung in Verhandlungen möglichst gute Ergebnisse erzielen wollen, ist nicht verwunderlich. Und dass sie hart um den Kompromiss gerungen haben, ist auch Fakt.

Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf ausdrücklich loben. Er ist ausgewogen und beinhaltet abgesehen von den zeitlichen Verschiebungen eine strukturelle Einsparung von 220 Millionen €; das ist im Gesetzentwurf auch dargelegt worden.

Herr Kollege Lohn – das braucht uns Herr Optendrenk gar nicht vorzurechnen; denn das ist Teil des Gesetzentwurfs für 2015 –, dass im Einzelplan 20 von den notwendigen 483 Millionen € bereits 160 Millionen € weniger zur Verfügung gestellt worden sind, kann ein Kind durch schlichten Dreisatz ausrechnen. Das hat der Finanzminister auch nicht versteckt, sondern ganz offen und transparent in den Ausschussbesprechungen und in seiner Einbringungsrede zum Haushalt 2015 angesprochen. Dafür brauchen wir keine Scheindetektive aus der CDU-Fraktion.

Es ist auch relativ offensichtlich, was Sie hier machen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Bei jedem Wortbeitrag geht es jetzt darum, erstens die Haushaltspolitik des Landes zu bekämpfen und zweitens Herrn Innenmister Jäger zum Thema zu machen. Was Herr Innenminister Jäger ganz originär mit diesem Gesetzentwurf verbrochen hat, mögen Sie mir vielleicht einmal vortragen. Aber diese billige Taktik, die schon beim Thema „Flüchtlinge“ dazu geführt hat, dass Sie nicht bereit waren, ein eins zu eins übertragenes Ergebnis, das Ihr Fraktionsvorsitzender auf dem Flüchtlingsgipfel gefordert hat, umzusetzen, macht deutlich, dass Sie nicht an den Interessen des Landes interessiert sind, sondern aus rein parteipolitischer Taktik vorgehen.

(Zurufe von der CDU)

Ich komme zügig zum Ende. Die meiste Arbeit wird in den nächsten Tagen das Landesamt für Besoldung und Versorgung haben, weil es – das ist uns

so vorgetragen worden – mehrere Hunderttausend Bescheide wird ausstellen und auch zustellen müssen. Wir danken ausdrücklich – ich bitte den Finanzminister, den Dank an die Kolleginnen und Kollegen weiterzuleiten – dafür, dass dies so geschehen kann und dass die Beschäftigten des Landes noch in diesem Jahr die erhöhten Bezüge bekommen werden.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem ausgewogenen Gesetzentwurf.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Witzel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Besoldungspolitik dieser Landesregierung gilt das Motto „Hochmut kommt vor dem Fall“.

(Lachen von Reiner Priggen [GRÜNE])

Sprichwörtlich ist auch das Auftreten der Ministerpräsidentin und des Finanzministers gegenüber den Landesbeamten, das den Pirouetten einer Elefantenhorde in einem großen Porzellanlager gleicht. Die Regierung Kraft hat mit ihrem völlig unglaubwürdigen Verhalten viel Vertrauen bei den Landesbediensteten verspielt, da Taten und Worte doch so weit auseinanderfallen. In Sonntagsreden spielen Sie sich gerne als das soziale Gewissen dieser Republik auf, aber in der praktischen Politik bleiben Sie gegenüber den Beamten jeden Beweis für diese These schuldig.

Große Laufbahn- und Besoldungsgruppen gleich für mehrere Jahre von jeder Bezügeanpassung pauschal auszuschließen, verletzt das Alimentationsprinzip in verfassungswidriger Weise. Das haben auf unsere Klage hin die Münsteraner Verfassungshüter auch völlig zu Recht klargestellt.

Angesichts der dramatischen Haushaltslage kann keine Regierung in unserem Land pauschal für ewig und alle Zeiten die Eins-zu-eins-Umsetzung eines jeden Tarifabschlusses garantieren. Daher hat schon die schwarz-gelbe Vorgängerlandesregierung nach Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise und wegbrechenden Steuereinnahmen in der Folge eine Tariferhöhung oberhalb der Inflationsrate vorgenommen und dabei für zwei Monate einen Einmalbetrag von 40 € einbehalten.

Erinnern wir uns: Wir groß war damals die Empörung der Oppositionspolitikerin Hannelore Kraft? Was hat sie dazu gesagt? – Wortbruch stoppen! Tarifabschluss muss uneingeschränkt für den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen übernommen werden! – Das hat sie alles hier im Plenum vorgetragen. Das ist in Landtagsdrucksachen und in Wortprotokollen des Plenums nachlesbar.

Wer nach dieser Inszenierung von Hannelore Kraft aus dem Jahre 2009 dann im letzten Jahr 2013 bei immer neuen Steuereinnahmerekorden, also einer völlig anderen Kulisse als der, die damals SchwarzGelb betraf, diese Nullrunden in Serie verhängt, der hat seine eigene Bewertungsskala so weit verschoben, dass er nicht mehr klar durchblicken kann.

Die krachende Bruchlandung der Regierung Kraft ist bekannt. Die Verfassungswidrigkeit ihrer Besoldungspolitik wird daher heute korrigiert. Das, was die Landesregierung jetzt als Erhöhungsvolumen vorlegt, dürfte den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen genügen.

Als konstruktive Opposition hat auch die FDPLandtagsfraktion nie eine Eins-zu-eins-Umsetzung versprochen, aber aus Leistungsgesichtspunkten eben schon mehr als mehrere Jahre von Nullrunden hintereinander verlangt.

Was SPD und Grüne heute nach erneut verlorenem Verfassungsgerichtsverfahren beschließen und finanzieren müssen, hat sofort den Haushalt gesprengt. Da Sie in sträflicher Gleichgültigkeit seit über vier Jahren die notwendige strukturelle Sanierung des Haushalts unterlassen, ist dieser heute so knapp auf Kante genäht, dass der Münsteraner Richterspruch das blanke Chaos ausgelöst und einen bundesweiten Imageschaden bewirkt hat.

Wie hat Rot-Grün nämlich auf diese Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof reagiert? Sie haben reagiert mit pauschalen Haushaltssperren und daher auch nur noch Leitungswasser für die Gäste der Staatskanzlei. Sie haben den Ausverkauf von Kunstbeständen gestartet. Bald wird auch der zweite Schritt zur Verdoppelung der Grunderwerbsteuer kommen, der gerade Arbeitnehmern und jungen Familien die Vermögensbildung in unserem Land erschwert.

Das alles sind Panikreaktionen von Rot-Grün. Den Anspruch einer verantwortungsvollen politischen Gestaltung haben Sie damit längst aufgegeben. Vor allem aber haben Sie die Kernherausforderung für den öffentlichen Dienst nicht gelöst. Sie müssen nach einer gründlichen Aufgabenkritik umfassend Bürokratie abbauen, um Stellen einsparen zu können.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Gegenruf von Christian Lindner [FDP]: Schaf- fen Sie den Landtag doch ab!)

Wenn es weniger staatliche Regulierung gibt, kommt man problemlos mit weniger Stellen aus und kann ohne eine Arbeitsverdichtung die verbleibenden Staatsdiener auch leistungsgerecht und motivierend bezahlen. Die hohen Altersabgänge der nächsten Jahre ermöglichen diesen Prozess absolut sozialverträglich, und sie erfordern es auch, da Sie heute schon nicht mehr genügend Fachkräftenachwuchs ausbilden, um alle Aufgaben in allen

Bereichen der Landesverwaltung weiter qualifiziert wahrzunehmen.

Entscheidend ist aber, dass eine Landesverwaltung 2.0 das Ergebnis planvoller Überlegungen ist und nicht bald das Zufallsprodukt aus Bewerbermangel und innerer Kündigung.

Wer sich wie Rot-Grün weigert, diese Kernherausforderung für den öffentlichen Dienst, nämlich die einer staatlichen Aufgabenkonzentration, zu bewältigen, wird bald schon wieder über neue Einschnitte zulasten der Beamten nachdenken müssen. Die nordrhein-westfälischen Beamten sind bereits

wachsam, welche neuen Hiobsbotschaften sie in wenigen Monaten bei der nächsten Besoldungsrunde wohl alle erreichen mögen. Es gibt dort großes Unverständnis über die Ankündigung der Landesregierung, quasi die Korrektur dieses verfassungswidrigen Gesetzes direkt mit den 160 Millionen Einsparerwartungen zu verbinden.

Genau das, Herr Finanzminister, sollten Sie hier darlegen. Sie sollten die Gelegenheit nutzen, Ihre Absichten auch für die Besoldungspolitik öffentlich zu machen. Wenn Sie nichts zu verheimlichen haben, wenn Sie von Ihrer Politik überzeugt sind, wenn Sie zu Ihren Maßnahmen stehen, dann gehört das nicht in irgendwelche Geheimzimmer, sondern dann gehört das hierhin in die Öffentlichkeit und in das Parlament.