Sie wissen doch, Ihre Politik ist bildungsfeindlich und familienfeindlich. Sie richtet sich gegen junge Erwachsene genauso wie gegen Kinder und ihre Eltern. Das ist genau der Grund, warum Sie in der Opposition sind und wir Regierungsverantwortung haben. Ich will Ihnen das noch einmal sagen.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Wir werden den Haushalt so konsolidieren, dass wir das Verfassungsgebot eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2020 einhalten können, ohne auf die notwendigen Zukunftsinvestitionen verzichten zu müssen. Das unterscheidet uns elementar.
Wir bauen unsere vorbeugende Sozial- und Bildungspolitik aus. Wir vernetzen Wirtschaft und Wissenschaft. Wir helfen unseren Kommunen finanziell. Nur durch diese Investitionen wird NordrheinWestfalen langfristig stark genug für gesunde Landesfinanzen sein. Deshalb bringen wir den Gesetzentwurf zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer heute ein. – Vielen Dank fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Römer. – Nun spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Fraktionsvorsitzende Herr Priggen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Fraktionen von SPD und Grünen beantragen mit dem Gesetzentwurf die Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2015 um 1,5 % Prozentpunkte auf 6,5 %. Das ist nicht schön, aber das muss sein.
Die Entscheidung über fast alle Steuern liegt bei der Bundesregierung und nicht beim Land. Das Land muss aber die notwendigen Mittel aufbringen, um
die Aufgaben erfüllen zu können, die zum Teil der Bund vorgibt. Die Grunderwerbsteuer ist die einzige Steuer, die erhebliche Beiträge bringt. Es gibt kleine Verbrauchssteuern wie die Sektsteuer, die Biersteuer oder anderes.
Aber nur die Grunderwerbsteuer bringt erhebliche Erträge und liegt in der Zuständigkeit der Länder. Wir erwarten für 2015 Mehreinnahmen von
In der Verfassung der Bundesrepublik steht seit 2009 die Schuldenbremse. Die gilt auch für Nordrhein-Westfalen. Sie schreibt vor, dass für uns ab 2020 das Verbot der Aufnahme von neuen Schulden existiert.
Deswegen müssen wir die Möglichkeit zur Steigerung der Einnahmen nutzen. Das haben wir auch gesagt, und das machen wir an dieser Stelle.
Es gibt Kritik aus zwei Gründen: zwei Erhöhungen in vier Jahren und ausgerechnet von Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen.
Das ist eine billige Kritik; Kollege Römer hat es eben schon angesprochen. Aber wenn man die Länder durchgeht, muss man einfach konstatieren, dass die Länder – egal, wer die Landesregierung stellt – die Grunderwerbsteuererhöhung nutzen müssen, weil sie alle den gleichen Haushaltsmechanismen unterliegen.
Ja, ich sage Ihnen etwas zu Bayern. Ich komme aber zur CDU und zur FDP, damit Sie sich nicht immer wieder den gleichen schlanken Fuß machen können.
In Berlin ist die Grunderwerbsteuer zum 1. April 2012 auf 5 % und von der Großen Koalition zum 1. Januar 2014 auf 6,0 % erhöht worden. Da waren die Kollegen von der CDU beteiligt.
In Hessen ist sie am 1. Januar 2013 von SchwarzGelb auf 5,0 % und am 1. August 2014 von Schwarz-Grün auf 6,0 % erhöht worden. Dann kam die bemerkenswerte Volte der FDP, die bei der nächsten Erhöhung den Antrag gestellt hat, den Steuersatz wieder abzusenken und ihre eigene Erhöhung zurückzunehmen, man habe sich geirrt. So viel zur Seriosität der FDP: je nachdem, wie es passt und wo man steht.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Marc Herter [SPD]: Es kommt darauf an, ob man gerade in der Regierung oder in der Op- position ist! – Christian Lindner [FDP]: Man muss Kompromisse machen!)
Kommen wir zum Kollegen Kubicki, wenn wir schon bei der FDP sind. 1. Januar 2012 SchleswigHolstein Schwarz-Gelb: Erhöhung um 1,5 Prozentpunkte auf 5,0.
Ach so. WE: Anmeldung einer Kundgebung, 40 Personen werden erwartet, keine Störungen, Demonstration der FDP gegen die Grunderwerbsteuer hier vor der Tür. Das Foto ist aber im Kasten. Insofern wird die Medienarbeit klappen. Das ist Ihr professioneller Job; das sei Ihnen zugestanden.
Also: Schleswig-Holstein, Kollege Kubicki, Erhöhung auf 5,0 % am 1. Januar 2012 und am 1. Januar 2014 6,5 % Rot-Grün.
Sie sehen, auf 6,0 % oder 6,5 % hat eine ganze Reihe von Ländern die Grunderwerbsteuer erhöht. Und auch wir müssen diese Möglichkeit nutzen. Anders kriegen wir keine fallende Linie in der Neuverschuldung hin, um die vielen Aufgaben, die notwendig und nicht Luxus sind, zu erledigen. Wenn der Bund, was wir anerkennen, im Bereich Hochschulen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt und wir die Mittel wegen der großen Jahrgänge in den Hochschulen brauchen, müssen wir sie mit 50 % kofinanzieren. Das müssen wir organisieren. Es gibt viele Aufgaben in der Art.
Insofern ist eine zweite Erhöhung um 1,5 Prozentpunkte in vier Jahren, wie gesagt, nicht schön, aber notwendig.
Ein kleiner Blick über die Nachbargrenzen, weil mich das im Rahmen dieser Debatte interessiert hat. Ich lebe in Aachen. Die Belgier haben eine Grunderwerbsteuer von 10,0 bis 12,5 % – je nachdem, ob man Flandern oder Wallonien betrachtet. Die Niederlande haben 6 % und Luxemburg 7 %, das ganz unten im Süden fast ein Nachbarland für uns ist, und in Luxemburg-Stadt 10 %. Das heißt, unsere Marke ist nicht so exorbitant hoch, dass sie außergewöhnlich wäre.
Ich habe in den letzten 30 Jahren selber mehrfach Eigentum für die Familie erworben. Es ärgert einen manchmal – das will ich nicht bestreiten –, das bezahlen zu müssen, so wie einen Maklergebühren
und Notarkosten ärgern. Objektiv müssen Sie es aber einkalkulieren. Die Zinssituation ist sehr günstig, sodass einen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer nicht am Erwerb hindert. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass wir wie die anderen Länder die Möglichkeit nutzen müssen.
Vielleicht eine letzte Anmerkung: Sachsen hat nicht erhöht, sondern hat seine 3,5 % immer gehalten. Aber wenn Sachsen kein Geld mehr von uns und unseren Kommunen aus Nordrhein-Westfalen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es gibt zwei Dinge, die wir in der Debatte unterscheiden müssen.
Sie wollen noch Ihre Notizen haben. – Man muss zwei Dinge unterscheiden: zum einen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in der Sache und zum anderen das Verfahren, das Sie gewählt haben, wie Sie die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes in die politischen Beratungen einbringen.
Ich will noch einmal zurückblenden, weil man durchaus Parallelen erkennen kann. Am 20. Januar 2011 hat die damalige haushaltspolitische Sprecherin meiner Fraktion die Landesregierung gefragt, ob sie die Grunderwerbsteuer erhöhen wolle. Damals hat der Finanzminister dieses Landes gesagt – ich zitiere –: Ich kann Ihnen deutlich sagen, gegenwärtig gibt es keine Pläne, den Grunderwerbsteuersatz zu erhöhen.
Am 19. Mai 2011 haben SPD, Grüne und Linkspartei den Gesetzentwurf zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer eingebracht. Das Wort des Finanzministers hatte damals eine Halbwertzeit von vier Monaten.
Das hat sich jetzt wiederholt. Als wir im Dezember des vergangenen Jahres über den Haushalt dieses Landes gesprochen haben, haben wir Sie, Herr Finanzminister, gefragt, wie Sie die die globale Mehreinnahme von 300 Millionen € erwirtschaften wollen. Das ist auch ein Beitrag zur Haushaltsklarheit, dass man weiß, woher Sie Ihre Einnahmen beziehen.
Ich habe Sie gefragt: Wird das möglicherweise wieder eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer sein? Da haben Sie mit den Schultern gezuckt, und Kollege Martin Börschel hat sich hier ans Pult gestellt und gesagt: Sie, Herr Lindner, immer mit der Grunderwerbsteuer. Das ist ja Haarspalterei.
Dann haben wir im Februar einen Antrag meiner Fraktion beraten: keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen.