Seit 2012 hält es Rot-Grün nicht für notwendig, mehr als den Kleckerbetrag von 20.000 € für Hilfeleistungen aufzubringen.
Wir haben daher für das Haushaltsjahr 2015 eine Mittelerhöhung bei der humanitären Hilfe auf 200.000 € gefordert – eine moderate Forderung, die von Rot-Grün allerdings abgelehnt wurde. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind hier ihren moralischen und politischen Verpflichtungen nicht gerecht geworden.
Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Für die Landesregierung hat noch einmal Frau Ministerin Schwall-Düren das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich will direkt mit dem Letzten anfangen. Herr Dr. Paul, in der Tat, die Landesregierung ist nicht in der Lage, in humanitären Katastrophen in großem Umfang und regelmäßig Hilfe zu leisten. Allerdings ist es so, dass sie immer in der Lage sein wird, über die 20.000 € hinaus in besonderen Fällen, wie sie das in der Vergangenheit getan hat, über den im Haushalt vorhandenen Verstärkungsansatz in Höhe von
500.000 € zu agieren. Aber es ist so, dass es nicht Landesaufgabe sein kann, diese humanitären Katastrophen überall mit unseren Mitteln abzuwenden oder zu mildern.
Lassen Sie mich aber noch einmal etwas zu der Partnerschaft Mpumalanga und Ghana sagen: Wir haben die Partnerschaft nicht aufgekündigt. Sie ist auch nicht aufgekündigt worden vonseiten
Mpumalangas, aber es ist uns nicht gelungen, eine Erneuerung des Vertrages auf die Beine zu stellen.
Das heißt nicht – schade, dass Frau von Boeselager nicht da ist, weil sie das immer wiederholt, obwohl wir ständig die Information geben –, dass es keine Aktivitäten in Mpumalanga gibt. Im Gegenteil: Die zivilgesellschaftlichen Organisationen sind dort sehr erfolgreich aktiv – und das mit unserer Unterstützung. Das Gleiche gilt für Ghana. Im Augenblick ist die Situation so, dass die neu gewählte Regierung wohl überlegt, wie sie wieder mit uns Kontakt aufnimmt, damit wir eine offizielle Partnerschaftsvereinbarung vielleicht doch noch zustande bringen, weil sich die zivilgesellschaftlichen Organisationen das wünschen. Aber wir stehen dem nicht im Wege und tun alles, damit es wieder dazu kommt.
Zum Promotorenprogramm: Das Promotorenprogramm ist evaluiert worden. Ich habe gestern den Brief unterschrieben, um Ihnen die Ergebnisse dieser Evaluation vorzustellen. Sie werden staunen, welch positive Ergebnisse dort zustande gekommen sind und welche Anregungen wir für die Zukunft bekommen. Frau von Boeselager hat angemahnt, dass auch die Landesregierung im Europäischen Jahr der Entwicklung tätig werden sollte. Das wird ein Schwerpunkt der Promotorenarbeit sein.
Lieber Herr Wolf – er ist auch nicht mehr da –, wir können hier sagen: Wir brauchen als Voraussetzung für das Leben und Handeln in der Einen Welt ein Verständnis in der Bevölkerung. Dafür muss diese Promotorenarbeit geleistet werden. Und sie kann erfolgreich geleistet werden. Wir brauchen auch eine Unterstützung für die Kommunen in ihrer kommunalen Entwicklungszusammenarbeit, weil sie in der Lage sind, viel Know-how, viel Erfahrung in Partnergemeinden in der Einen Welt zu liefern. Deswegen setzen wir erfolgreich auch erneut Mittel für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit ein.
Wir sind also weiter aktiv, und wir halten es für notwendig in einer Zeit, in der immer mehr Menschen deutlich wird, dass wir uns nicht raushalten können, dass es nicht nur eine Frage der internationalen Solidarität, der Humanität ist, dass wir zusammenarbeiten, sondern dass es auch eine Aufgabenerfüllung ist, die am Ende uns selber helfen wird, eine gute Zukunft für unsere Bevölkerung zu gestalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Medienhaushalt gibt es keine wesentlichen Veränderungen. Deshalb möchte ich den Blick ein wenig von den Zahlen lösen und mich generell mit
Was wir erleben, ist eine medienpolitische Havarie. Aufgrund der Kürze der Zeit kann ich nur zwei Beispiele nennen.
Erstes Beispiel: das Medienforum NRW. Früher war es der Branchentreff schlechthin in Deutschland, sozusagen das Flaggschiff der Medienpolitik. Durch die letzten beiden Reformen der Landesregierung ist es zum kleinen Beiboot der ANGA COM verkommen und zieht nicht mehr so, wie es noch in früheren Jahren war, als viele Medienschaffende sehr gern nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind.
Zweites Beispiel: Landesmediengesetz. Es taugt definitiv nicht als Best-Practice-Beispiel, sondern es ist definitiv ein „Schlecht-Practice-Beispiel“.
Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Stellungnahme des Sachverständigen Stefan Laurin zur gestrigen Anhörung zitieren, der Folgendes gesagt hat:
„Dass das Landesmediengesetz nur wenige Monate nach seinem Inkrafttreten geändert werden muss, zeigt seine geringe Qualität. Selbst juristische Selbstverständlichkeiten wurden nicht bedacht. Dass es nach so kurzer Zeit eine Klarstellung geben muss, um die Zusammensetzung der Medienkommission rechtssicher zu machen, ist peinlich
und lässt am Sachverstand derjenigen zweifeln, die im einwohnerreichsten Bundesland Deutschlands mit der Formulierung von Gesetzen betraut sind.“
Herzlichen Glückwunsch, wenn man so etwas von Sachverständigen ins Stammbuch geschrieben bekommen hat.
Aber wir haben mittlerweile einige Korrekturen, die Änderungen am novellierten Landesmediengesetz festschreiben. Immerhin ist es gelungen, einen Bolzen herauszunehmen. Es war nämlich so, dass nach dem Landesmediengesetz zumindest ein SPD-Abgeordneter die Medienkommission bei der Wiederwahl hätte verlassen müssen. Das haben Sie geschafft. Also, ein Eigentor ist ausgemerzt. Herzlichen Glückwunsch dazu.
Mit so viel Rücksicht konnten die Wahlbeamten, die auch unter die Unvereinbarkeitsregeln fallen, nicht rechnen. Ich meine hier beispielsweise Hochschulrektoren oder Kirchenräte. Nach dem Wortlaut des Landesmediengesetzes sind sie draußen. Aber uns
ist dann erklärt worden, nach Auslegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seien sie wieder drin. Man darf aber Gesetze durchaus so formulieren, dass sie das aussagen, was man eigentlich haben möchte. Das ist nicht verboten.
Ich komme noch kurz zu meinem Lieblingsparagrafen, § 93 Abs. 5. Da geht es um die Zuwahl eines einzigen Mitglieds, das die Expertise der Medienkommission weiter vergrößern soll. Sieben Wahlgänge sind für diese Person notwendig. Drei Wahlgänge braucht man für einen Bundespräsidenten, und auch Päpste sind schneller gewählt worden, aber für dieses eine Mitglied braucht man sieben Wahlgänge. Demokratietheoretisch ist das Ganze auch noch problematisch, weil das Ordentliche Mitglied eine geringere Legitimation hat als hinterher die Stellvertreter auf der Reserveliste. Also auch da ist Murks gemacht worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da taucht natürlich die Frage auf: Wie kann so etwas kommen? Aber das passiert, liebe Frau Ministerin, wenn man den Medienstaatssekretär laufen lässt, der sich als Captain Ahab darstellt und nur auf der Suche nach Dr. Brautmeier ist, den er gern aus dem Amt gekegelt haben möchte.
Denn das war das Augenmerk, auf das die Landesregierung bei der Gesetzesänderung besonders geachtet hat. Da ist der Paragraf geändert worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein solches Verfahren schadet dem Medienstandort Nordrhein-Westfalen, der früher einmal führend in Deutschland war.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schick, ich weiß nicht ganz, was ich mit Ihren Ausführungen machen soll.
kein Wort zum Medienland Nordrhein-Westfalen. Sie haben sich mit einem Thema beschäftigt, das wir durchaus öfter diskutiert haben. Aber auch Paragrafen im Landesmediengesetz können Sie durch Haushaltsanträge nicht ändern. Von daher, Herr Schick, finde ich es etwas merkwürdig, was Sie gerade hier abgeliefert haben.
Noch eine andere Sache. Sie haben aus einer Anhörung von gestern zitiert und einen von der CDU benannten Sachverständigen zitiert. Es gab eine Reihe weitere Sachverständige, die diesen Aussagen, die Sie gerade zitiert haben, sicherlich nicht zugestimmt hätten. Sie haben auch noch widersprochen.
Aber kommen wir zum Medienhaushalt 2015. Aktuell wurde eine Studie veröffentlicht, die JIMSTUDIE.Jugend, Information, (Multi-)Media. Diese zeigt auf, wie weitreichend die Veränderungen im Mediennutzungsverhalten der jungen Generation unter 20 sind.
Um zu verstehen, was in Zukunft zu erwarten ist und mit welchen Zielrichtungen wir Medienpolitik machen müssen, lohnt sich ein Blick in diese Studie.
Die Studie befasst sich unter anderem damit, welche Glaubwürdigkeit den verschiedenen Mediengattungen zugewiesen wird. Was denken die 1.200 Befragten über Radio, TV, Internet und Tageszeitung, und was davon nutzen sie?
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Inhalte des meist genutzten Mediums Internet am unglaubwürdigsten eingeschätzt werden. Die Inhalte der Tageszeitungen werden hingegen als sehr glaubwürdig eingeschätzt, nur ist der Tageszeitungskonsum der Befragten am geringsten.