Die Förderbanken tragen jedenfalls keine Schuld an der Finanzmarktkrise. Sie waren vielmehr sogar ein Anker der Stabilität in stürmischsten Zeiten. Sie haben sich bewährt, so wie sie sind. Sie erfüllen einen für unser System ausgesprochen wichtigen Förderauftrag, und sie sind durch ihre Haftungsausstattung auch in der Zukunft ein Fels in der Brandung und mit Sicherheit nicht der Auslöser eines Sturmes. Sie dafür jetzt auch noch zu bestrafen, ist schlichtweg absurd.
Kurzum: Will die EU-Kommission die NRW.BANK wie vorgesehen schröpfen, macht das pro Jahr 40 Millionen €, die für Fördermaßnahmen fehlen und die den Bürgerinnen und Bürgern in NordrheinWestfalen schlicht und ergreifend weggenommen werden.
Um einmal die Dimension zu erfassen: Der Betrag von 40 Millionen € entspricht in etwa dem Betrag, den die NRW.BANK für Zinsverbilligungen ihrer Förderkredite pro Jahr aufwendet.
Wir, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, halten diese Übervorteilung der NRW.BANK für sachlich nicht geboten und treten für eine Gleichbehandlung mit der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau ein.
(Dr. Anette Bunse [CDU]: Das war ein Verse- hen! Entschuldigung! – Minister Michael Gro- schek: Kein Anschluss!)
Mit der Gleichbehandlung mit der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau habe ich gerade geschlossen.
Für diese ist es der Bundesregierung gelungen, sie von der Regelung auszunehmen. Exakt das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünschen wir uns auch für die Förderbank der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens. Deswegen bitte ich Sie ganz herzlich, das mitzutragen. Wie weise dieser Antrag ist, zeigt auch schon, dass ihn vier Fraktionen einbringen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kämmerling. – Für die Fraktion der Grünen spricht der Kollege Mostofizadeh.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Kämmerling hat den Sachverhalt dargestellt. Zunächst einmal herzlichen Dank an die anderen Fraktionen, dass sie das mittragen. Es ist nicht ohne Belang, wenn sich das größte Bundesland in dieser Frage einheitlich aufstellt und deutlich macht, dass dieses Dreisäulenmodell einerseits und insbesondere Förderbanken ganz besonderen Bedingungen unterliegen, die Herr Kämmerling eben geschildert hat.
Ich will noch eines hinzufügen: Die Förderbanken haben eine ganz besondere Rolle. Sie sollen sich gerade nicht in mit großen Risiken behafteten Geschäften engagieren, sondern sie sollen dafür sorgen, dass die Strukturförderung im jeweiligen Land
abgewickelt werden kann. Dafür haben wir ganz spezielle Programme aufgelegt. Sie soll sich eben nicht aus Spekulationsgewinnen refinanzieren und gar nicht erst auf diese Gedanken kommen.
Zweitens. Die eigenen Sicherungsmaßnahmen der Förderbanken – das ist auch noch wichtig –, die in dem Sicherungssystem angelegt sind, würden ohnehin vorher greifen. Insofern zahlt die NRW.BANK ganz eindeutig für ein System, vom dem sie nicht profitieren kann.
Ich freue mich, dass die CDU dem Antrag beigetreten ist – das war nicht so überraschend –; besonders jedoch hat mich erfreut, dass die FDP ihm beigetreten ist. Das macht deutlich, dass die
NRW.BANK die Gleichbehandlung bekommen soll. Es ist nicht einzusehen, warum die KfW freigestellt wird und die NRW.BANK nicht.
Ich möchte noch eine Anmerkung hinzufügen: Dass ausgerechnet die Piraten dieser Klarstellung, dass die Förderbanken nicht für die Bankenkrise verantwortlich sind und eher stabilisierend gewirkt haben, nicht beigetreten sind, erschließt sich mir nicht.
Gerade die Sparkassen, die ja noch eher im Wettbewerb stehen als die Förderbanken, die nun so gut wie gar nicht oder kaum im Wettbewerb stehen – allenfalls bei der Refinanzierung stehen sie im Wettbewerb –, haben während und nach der Banken- und Finanzkrise einen Riesenzulauf bekommen. Das ist doch ein deutliches Signal dafür, dass unser Modell in Deutschland sehr zukunftsfähig ist und dass gerade die öffentlichen und von öffentlichen Gewährträgern gestützten Institute ein wichtiger Stabilitätsfaktor in Deutschland sind. Den Satz jetzt herauszunehmen, ist geradezu kontraproduktiv.
Insofern kann ich es kurzmachen. Der Sachverhalt ist geschildert worden. Ich freue mich über die große Einigkeit. Wir sollten das dann auch sehr laut in Deutschland kundtun, damit die Bundesregierung sich intensiv in diesem Zusammenhang einsetzt; denn 40 Millionen € sind eine Menge Holz. 40 Millionen € für eine Sache, von der wir nicht profitieren können – das ist kaum zu erklären.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kämmerling, Sie haben ja schon die Schuldfrage im Zusammenhang mit der Finanzkrise gestellt. Auch wenn wir uns heute mit den Förderbanken auseinandersetzen, möchte ich die Gelegenheit nutzen, eines anzumahnen: Wir sollten die vielen Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht vergessen. Als ehemaliger
Sparkassen- wie auch Volksbank-Mitarbeiter weiß ich aus eigener Erfahrung, welch starke Stütze gerade unsere Regionalbanken in der Finanzkrise waren. Herr Mostofizadeh hat das ja gerade noch einmal angesprochen. Deswegen gilt mein und unser ausdrücklicher Dank den Regionalbanken. Es ist ihnen hoch anzurechnen, welch großes Risiko sie getragen haben, mehr als ihnen zusteht.
Bei allen Überlegungen gilt es, die staatlichen Förderbanken zu schützen. Deshalb sollten wir die Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Hinterkopf behalten. Sie sind nämlich eine tragende Säule unserer Finanzwelt.
Umsetzungsgesetz den Bundesrat passiert. Das ist sicherlich eine gute Nachricht; denn damit nimmt Deutschland auch weiterhin eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Abwicklungsrichtlinie ein. Jetzt gibt es ein Instrumentarium, mit dem man auch die Abwicklung großer systemrelevanter Institute möglich machen kann, ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Das ist, meine Damen und Herren, ein wichtiger Beitrag, um die implizite Staatsgarantie für systemrelevante Institute zu reduzieren. Auch werden Fehlanreize für das Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken vermieden. Zudem wird sichergestellt, dass im Fall einer Krise vor allem Eigentümer und Gläubiger zur Lösung der Krise beitragen und eben nicht der Steuerzahler.
An dieser Stelle setzt nun unser gemeinsamer Antrag an; denn auch die Förderbanken sind von der neuen Abwicklungsrichtlinie betroffen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Förderbanken von den neuen Regelungen auch profitieren werden; denn durch die Einrichtung des Abwicklungsfonds wird die Finanzmarktstabilität erhöht. Die EU
Rechtstexte lassen aber keine generelle Freistellung von Förderbanken zu. Die Förderbanken müssen also eine Bankenabgabe entrichten. Eine Ausnahme stellt die KfW dar, da sie nach CRD IV kein Kreditinstitut im Sinne des EU-Rechts ist. Im Gegensatz dazu ist die Landwirtschaftliche Rentenbank als zweite Bundesförderbank abgabepflichtig. Eine allgemeine Ausnahme für Förderbanken ist EU-weit nicht vorgesehen.
In den Trilog-Verhandlungen zur BRRD hat die Bundesregierung eine Befreiung von Förderbanken von der Beitragspflicht unterstützt. Dieser Vorschlag für eine Ausnahme der Förderbanken von der Beitragspflicht fand in den Verhandlungen im EUParlament leider keine Mehrheit. Es konnten aber zumindest Verbesserungen erreicht werden, nämlich: Erstens. Die Verbindlichkeiten können in Verbindung mit dem Fördergeschäft von der Bemessungsgrundlage für die Bankenabgabe abgezogen werden. Zweitens. Das Fördergeschäft der För
Zumindest teilweise ist eine von den Förderbanken aufgestellte Forderung erfüllt, nämlich die Freistellung von Förderdarlehen bei der an den Endkunden vergebenden Geschäftsbank; denn die trägt in der Regel auch das maßgebliche Risiko. Verbindlichkeiten, die bei der Durchleitung von Förderkrediten entstehen, werden von der Bemessungsgrundlage der Förder- und der Durchleitungsbank ausgeschlossen. Diese sind somit nicht beitragsrelevant. Hier ist uns die Kommission bei der Behandlung von Förderkrediten entgegengekommen. Damit wird die Mehrfachbemessung von Verbindlichkeiten bei Förderdarlehen verhindert. Die Bankenabgabe fällt somit lediglich bei der Geschäftsbank an, die das Förderdarlehen dem Endkunden zur Verfügung stellt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion trägt gerne diesen gemeinsamen Antrag mit. Dennoch lassen Sie mich eines sagen: Wir hätten uns im Vorfeld eine Einbindung in die Pläne sowohl seitens des Finanzministeriums als auch der Regierungsfraktionen gewünscht. Ich denke, mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest sind Wünsche angebracht. Wir wünschen uns in solchen Fällen zukünftig eine bessere Kommunikation. Sei‘s drum.
Natürlich stimmen wir dem gemeinsamen Antrag zu – den Antrag der Piraten werden wir ablehnen –, zum Wohle unserer Förderbanken und zum Wohle unserer nordrhein-westfälischen Finanzwirtschaft. – Herzlichen Dank, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht bei diesem Antrag heute um ein zentral wichtiges Anliegen betreffend die NRW.BANK, die Förderbank des Landes. Die NRW.BANK kümmert sich seit vielen Jahren weitgehend geräuschlos um wichtige Themen aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft, Existenzgründung, Infrastruktur, Planung, Finanzierung, Innovation, Wohnungsbau, Hochwasser, Sportstätten.
Das sind alles Themenkreise, die für unser Land und insbesondere auch für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen von allergrößter Bedeutung sind. Es gibt viele Kommunen, die in ihrer Kommunalfinanzierung im Wesentlichen auf den Geschäftspartner NRW.BANK angewiesen sind. Deshalb haben wir die gute Tradition, dass in den letzten Jahren, unabhängig von der Frage, welche Seite des Parlaments Regierung und welche Opposition ist,
alle gemeinsam von dem Interesse geleitet werden, eine handlungsfähige Förderbank des Landes zu haben.
Im Zweifel unterscheiden sich die Förderschwerpunkte, weil die eine Regierung die Bitte hat, mehr die Studienfinanzierung in den Blick zu nehmen, während die andere sich eher um Themen wie Energie und Umwelt kümmert; aber es ist immer das gemeinsame Interesse, zu einer ordentlichen geschäftlichen Grundlage zu kommen.
NRW.BANK Belastungen in Form eines hohen zweistelligen Millionenbetrags vermuten lassen – 40 Millionen sind prognostiziert worden –, dann fehlt ein Großteil des Geldes für die Förderdividende, für die Angebote, die wir benötigen, um dem öffentlichen Auftrag gerecht zu werden, Projekte in der Fläche des Landes voranzubringen.
Als sich diese Tendenzen in der Entwicklung abzeichneten, hat die FDP-Landtagsfraktion das zum Thema im Haushalts- und Finanzausschuss gemacht. Wir haben es auch mit den Europaabgeordneten der FDP erörtert, um frühzeitig darauf hinzuweisen: Es drohen Regelungen getroffen zu werden, die in der Sache nicht berechtigt sind.
Wir unterstützen ausdrücklich das Anliegen, dass die NRW.BANK nicht regulatorisch und finanziell schlechter behandelt wird als die KfW, hinter der letztlich von der Idee dasselbe Geschäftsmodell steht. Wir haben die Haftung und Einstandspflichten des Landes als hundertprozentigem Eigentümer. Das ist eine Situation, die rein objektiv nicht mit einer reinen Geschäftsbank zu vergleichen ist.
Deshalb wäre meine Bitte an den Finanzminister, heute darzustellen, wie Sie mit breiter Rückendeckung dieses Parlaments in dieser Frage weiter vorgehen wollen. Die bisherigen Anzeichen seitens der EU sprechen leider dafür, dass dort wenig Kooperationsbereitschaft herrscht. Möglicherweise
wird auf uns die Herausforderung zukommen, in diesem Bereich regulatorisch ähnlich wie die KfW angesiedelt zu werden, weil möglicherweise die EURichtlinien ohne Veränderung bei der NRW.BANK voll durchgreifen.