Da wir im regelmäßigen Austausch mit den Kirchen standen, haben wir von diesen erfahren, dass es diverse Gespräche gegeben hat. Zu diesen Gesprächen sind wir nie eingeladen worden.
Ein Gespräch, das stattfinden sollte, ist aufgrund des Sturms abgesagt worden. Ja, das war höhere Gewalt. Danach ist aber nie wieder etwas Ähnliches erfolgt.
Ich sage Ihnen eines ganz deutlich: Unter einer wünschenswerten Beteiligung mit allen anderen Fraktionen zu der Frage, wie es vorangehen soll, verstehen wir etwas anders. Eine Einladung sieht für unsere Fraktion komplett anders aus.
Ich komme zum Schluss. Ich hoffe, dass wir jetzt im Rahmen der Anhörung und der Gespräche im Schulausschuss tatsächlich miteinander in einen Dialog einsteigen werden und für die Bekenntnisschulen bzw. die Eltern, die sich für ihre Kinder eine Bekenntnisschule wünschen, zu einer guten Lösung hier im Lande Nordrhein-Westfalen kommen werden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne und zu Hause! Sehr geehrte Frau Beer, Sie haben sich gewünscht, dass ich das Konfliktpotenzial meiner Rede absenke. Den Gefallen kann ich Ihnen leider nicht tun. Wir befinden uns aber erst in der ersten Lesung. Da darf man noch ein bisschen frisch, fromm, fröhlich, frei von der Leber reden, und das möchte ich jetzt auch tun.
Ich erzähle zunächst einmal etwas zum Hintergrund und zu der historischen Einordnung dessen, was wir heute hier diskutieren. Die Landesverfassung und das Schulgesetz kennen bei den öffentlichen Grundschulen drei Arten, nämlich die Gemeinschaftsschule, die Bekenntnisschule und die Weltanschauungsschule, wobei es die Weltanschauungsschule in freier Wildbahn nicht gibt, man findet sie ausschließlich im Schulrecht. Wir reden somit über Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen.
Als die Verfassung in Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde, hat der Gesetzgeber an alte Traditionen angeknüpft und kein neues Konzept gefahren,
was er hätte tun können. Die Volksschule war in den deutschen Staaten im 19. Jahrhundert im Wesentlichen kirchlich geprägt. Die Literatur spricht von einer „verstaatlichten Katecheseschule“.
Als der Staat immer mehr Einfluss auf die Volksschulen genommen hat, wurde die konfessionelle Gliederung beibehalten. Zu der Frage, warum die Konfessionen getrennt wurden, möchte ich jetzt keine weiteren Ausführungen machen. Wer das wissen möchte, der mag sich mit der Geschichte des Kaiserreichs beschäftigen.
Als dieses Kaiserreich im Jahr 1918 zerfiel, wurde diese Streitfrage um Konfessionsschule, weltliche Schule oder die sogenannten Simultanschulen gelöst, und zwar im sogenannten Weimarer Schulkompromiss. Der hat den Elternwillen vor Ort zum bestimmenden Faktor gemacht, und das gilt bis heute in Nordrhein-Westfalen.
Außer bei uns in NRW gibt es öffentliche Bekenntnisschulen nur noch in Niedersachsen. Diese Schulen werden, um das kurz zu erklären, von den Kommunen getragen und unterrichten mit verbeamteten oder angestellten Lehrerinnen und Lehrern. Das sind Landesangestellte. In allen anderen Ländern haben seit den 60er-Jahren Gemeinschaftsschulen, also säkulare Grundschulen, den Vorrang, und vorhandene Schulen wurden umgewandelt. In Nordrhein-Westfalen wurden zwar die meisten Hauptschulen umgewandelt, aber eben nicht die Grundschulen. Wichtig ist, dass man auch Gemeinschaftsschulen christlich nennen kann; denn hier werden die Kinder aller Bekenntnisse oder auch Nichtbekenntnisse – Zitat – in aller Offenheit für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. – So sagt es der Kommentar zum Schulgesetz. Fachunterricht wird ohne Bindung an ein bestimmtes christliches Bekenntnis gegeben, religiöse Erziehung findet im Religionsunterricht statt.
An Bekenntnisschulen werden Kinder „nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses erzogen und unterrichtet“, so sagt es das Schulgesetz. Hier beschränkt sich der Einfluss der Bekenntnisse nicht nur auf einen Teil der Bildung, sondern – Zitat – „das bekenntnismäßige Gepräge der Schule ist auch bei der Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern, der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler, beim Lehrplan und Lehrstoff sowie bei der Auswahl der Lehr- und Lernmittel angemessen zu berücksichtigen“. – Kommentar zum Schulgesetz. Das heißt aber auch, die Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft ist konfessionell homogen, wobei Ausnahmen möglich sind, und zwar ganz klar nur Ausnahmen!
Aber nicht nur auf dem Papier müssen die Lehrerinnen und Lehrer dem Bekenntnis hörig sein, auch die – Zitat – „Einstellung und das Verhalten müssen den Grundsätzen des Bekenntnisses entsprechen“. Das heißt, tritt eine Lehrkraft aus der Kirche aus oder
heiratet nach einer Scheidung wieder – im katholischen Fall –, dann ist sie ihre Arbeit los. Das Lehramt ist also ein konfessionell gebundener Job.
Ein Letztes: Gibt es an einer Bekenntnisschule mehr Anmeldungen als freie Plätze, werden Kinder mit dem entsprechenden Bekenntnis bevorzugt. Die Konsequenz ist teilweise ein kilometerlanger Schulweg für Kinder anderer Glaubensrichtungen oder ohne Bekenntnis.
Warum gehören Bekenntnisschulen also grundsätzlich abgeschafft und nicht nur anders geregelt? Das war ja meine Forderung; Frau Beer ist darauf eingegangen. Ja, die Verfassung kann man mit Mehrheiten ändern. Wir wissen, dass das in der Verfassung steht!
Erstens. Die Aufnahme an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule darf nicht vom Glauben abhängen.
Zweitens. Öffentliche konfessionell gebundene Arbeitsstellen sollten die absolute Ausnahme sein, und für den Grundschulunterricht sind sie nicht notwendig.
Drittens. Wörtlich genommen reden wir hier über Grundschulen, die theoretisch den Kreationismus im Sachunterricht geben können. Dagegen sagen wir: Bildungsinhalte haben auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen zu basieren. Sie tun so, also wollten Sie mehr Elternwillen und mehr Partizipation, mehr Inklusion und mehr Integration. All das ist an Bekenntnisschulen mindestens gefährdet. All das wird durch ein Gesetz behindert, das den Status quo auf unabsehbare Zeit zementiert.
Ich bin sofort fertig. – All das können wir besser erreichen, wenn wir nicht über eine mögliche Umwandlung der Bekenntnisschulen reden, sondern die Bekenntnisschulen einfach in säkulare Gemeinschaftsschulen umwandeln, und zwar alle und zwar jetzt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Löhrmann.
Sehr geehrter Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf. Er bietet Anlass zu einer doppelten Vergewisserung: hier im Landtag über den Sinn und den Wert von Bekennt
nisschulen, wie sie im Fall der Grundschulen in der Landesverfassung verankert sind, und später – nach der Verabschiedung des Gesetzes – in jeder einzelnen Bekenntnisschule, ob das, was eine solche Schule nach dem Willen des Gesetzgebers ausmachen soll, noch mit der gelebten Schulpraxis übereinstimmt.
Das heutige Regelwerk zu den Bekenntnisgrundschulen ist seit 1968 praktisch unverändert geblieben, aber unsere Gesellschaft, die hat sich stark verändert. Darauf weisen auch Vertreter der christlichen Kirchen selber hin. Deswegen ist die Zeit offensichtlich reif für eine solche Gesetzesnovelle.
Den breiten Konsens, auf dem das damalige Regelwerk beruhte, wünsche ich mir – so ähnlich wie Herr Römer und Frau Beer – auch für dieses Gesetzgebungsverfahren. Dafür gibt es nach den Gesprächen mit den Kirchen vor der Einbringung des Gesetzentwurfs gute Voraussetzungen. Für die Landesregierung danke ich allen, die daran beteiligt waren und am Gesetzentwurf mitgearbeitet haben.
Wenn Sie beklagen, dass Sie nicht immer und zu jeder Zeit zu allen Gesprächen direkt einbezogen werden, dann kann ich nur sagen: Dafür habe ich kein Verständnis. Es ist selbstverständlich, dass sich eine Koalition erst einmal verständigt. Ich kann mich in den fünf Jahren, die Schwarz-Gelb hier regiert hat, an keine einzige Einladung zu irgendeinem Gespräch in schulpolitischen Dingen erinnern. Das möchte ich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich festhalten.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Dr. Joachim Stamp [FDP]: Die Frage ist: Was kündigen Sie vorher an, und was passiert dann? – Michele Marsching [PIRATEN]: Und deswegen laden Sie die auch nicht ein! Das ist ja super! Ihr wart schlecht, und deswegen sind wir es auch!)
Meine Damen und Herren, das Fundament des Konsenses zu Bekenntnisschulen gründet sich auf folgenden Grundsätzen:
Erstens. Die Bekenntnisschulen sind ein gleichberechtigtes Angebot – nicht mehr und nicht weniger –, das die Eltern annehmen können, aber nicht müssen.
Zweitens. Bei den Grundsätzen eines Bekenntnisses, nach denen in Bekenntnisschulen unterrichtet werden soll, handelt es sich um solche, die sich dem Wandel nicht verschließen.
Drittens. Es ist Aufgabe aller Schulen, Kinder aus Zuwandererfamilien ungeachtet ihrer Religion zu integrieren. Das gebietet unser Verständnis einer inklusiven Schule und einer inklusiven Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren, niemand von uns kann heute verlässlich vorhersagen, welche praktischen Folgen das geänderte und elternfreundliche Quo
rum bei der Änderung der Schulart für die Schullandschaft haben wird. Ich halte das auch nicht für das Allerwichtigste. Mir kommt es darauf an, dass Bekenntnisschulen nicht einfach im Sinne eines Weiter-So in der bisherigen Schulart fortgeführt werden. Stattdessen wünsche ich mir, dass sie sich in der Schulkonferenz vergewissern, welchen geistigen Grundlagen sie sich neben dem für alle Schulen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag in besonderer Weise verpflichtet fühlen und wie dies in der Schule gelebt wird.
Herr Marsching, der Kreationismus gehört an unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen nun wirklich nicht dazu, auch nicht an den Bekenntnisschulen.
Oder die Schulen fragen sich zum Beispiel auch, wie ein Gottesdienst zu gestalten ist, an dem auch Kinder teilnehmen, die dem Bekenntnis nicht angehören. Herr Römer hat darauf hingewiesen, dass die Schulen bzw. die Kommunen einen erweiterten Handlungsspielraum haben. Das ist auch richtig so. Es verwundert nicht, dass die Kommunen, die durch die derzeitige Situation oftmals in ihrer Schulentwicklungsplanung gehemmt sind, den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßen.
Das letzte Wort haben die Eltern. Das ist richtig. Der Elternwille hat in Nordrhein-Westfalen einen hohen Stellenwert. Das ist auch gut so. Wenn die Schule sich in eine Gemeinschaftsschule umwandeln will, folgt sie damit einer gesellschaftlichen Entwicklung. Wenn die Eltern sich aber dafür entscheiden, dass die Bekenntnisschule Bekenntnisschule bleibt und – wir sind ja in der Vorweihnachtszeit – beim Krippenspiel ein muslimisches Mädchen mit Zustimmung seiner Eltern die Rolle der Maria spielt, ist auch das Ausdruck des gesellschaftlichen Wandels.
Dann verändern sich die Schulen insgesamt in Nordrhein-Westfalen und tragen unserer veränderten Gesellschaft Rechnung. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Beer hat noch einmal um das Wort gebeten. Das bekommt sie auch. Frau Kollegin Beer weiß, dass sie 31 Sekunden zur Verfügung hat.