Erstens. Herr Marsching, bitte verwechseln Sie nicht Ersatzschulträgerschaft und öffentliche Bekenntnisgrundschulen.
Kreationismus hat da nichts zu suchen. Auch wenn jemand geschieden werden sollte, bedeutet das nicht das Ausscheiden aus dem Schuldienst. Was Sie erzählt haben, ist Quatsch.
(Michele Marsching [PIRATEN]: Ach so? Ich habe nicht „aus dem Schuldienst“ gesagt! Das habe ich nicht gesagt!)
Zweitens. Liebe Kollegin Gebauer, ich habe während des letzten Plenums angekündigt, dass ein Gesetzentwurf kommt und dass er Ihnen unmittelbar zugeleitet wird. Genau so haben wir das eingehalten. Ich verstehe Ihre Einlassungen hier nicht.
In einem Punkt will ich aber noch einmal inhaltlich auf Sie eingehen. Für die Kinder, die bekenntnisfrei sind, wollen wir in der Tat in Ruhe ein Angebot entwickeln. Der Rahmenplan Grundschule „Philosophieren mit Kindern“ muss ergänzt werden. Das braucht einen sorgfältigen Prozess. Auch dafür werden wir Sorge tragen.
Frau Kollegin Beer, ich konnte Sie gerade nicht unterbrechen. Frau Kollegin Gebauer würde Ihnen aber gerne eine Zwischenfrage stellen.
Liebe Frau Beer, es ist schade, dass Sie das, was ich Ihnen hier gesagt habe, nicht verstehen können. Aber ist es denn nicht richtig, dass es, so wie ich es geschildert habe, dieses Obleutegespräch gegeben hat? Frau Löhrmann, Sie waren als Ministerin an diesem Gespräch nicht dabei. Es ging nur um die Obleute.
Gut. Daher finde ich es aber schon merkwürdig, dass Sie das hier kommentieren. Rot und Grün haben uns eingeladen.
Ich frage Sie, Frau Beer: Ist es nicht richtig, dass Sie uns eingeladen haben bzw. diesen Vorgang mit allen Obleuten so abgestimmt haben und dass es bis dato kein Gespräch gegeben hat?
Ist es nicht richtig, dass auf einer Podiumsdiskussion zusammen mit der katholischen Kirche Ende Oktober angekündigt worden ist, dass mit uns Gesprä
Ist es nicht richtig, dass Sie gegenüber der Katholische Kirche geäußert haben, dass wir in Verhandlungen mit eingebunden werden, was in keiner Weise der Fall gewesen ist?
Ich frage Sie: Wie stehen Sie dazu? Ist das alles falsch, was die Kirchen uns erzählt haben und was Sie über unsere Mitarbeit und auch über die Mitarbeit der Piraten an dieser Stelle geäußert haben?
Frau Kollegin Gebauer, das war eher eine Kurzintervention. Trotzdem würde ich sie als Zwischenfrage werten. Dann hat Frau Kollegin Beer die Möglichkeit, zu antworten.
Frau Kollegin Beer, eine Kurzintervention ist von Herrn Kollegen Marsching angemeldet worden. Dann können Sie gleich noch stehenbleiben.
Das ist ja wunderbar. Dann haben wir gleich noch mehr. – Frau Kollegin, wir haben einmal zusammengesessen. In diesem Obleutegespräch haben Sie sehr deutlich gemacht, dass in Ihrer Fraktion in dieser Frage die Wellen hochgehen und ein einheitliches Ergebnis nicht gefunden werden kann, genauso wenig wie in der CDU-Fraktion, weil das ein hochsensibler Prozess ist. Heute haben Sie noch einmal deutlich gemacht, dass es in der Frage von Verfassungsänderungen zu keiner Mehrheit kommt.
Ich habe zugesagt, dass wir Sie auf dem Laufenden halten, und beim letzten Plenum dann gesagt: Wenn das mit den Kirchen konsentiert ist, bekommen Sie die Unterlagen. – Genau so ist das passiert. Dazu können Sie sich verhalten. Dass Sie mit uns mit den Kirchen verhandeln können, ist nirgendwo gesagt worden.
Das Gute ist aber die Botschaft, dass sowohl die fünf Bischöfe als auch die drei Landespräsides dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Das ist die Botschaft des heutigen Tages. Mit uns ist auch nicht darüber zu verhandeln, diese Botschaft entgegenzunehmen.
Vielen Dank. Das war die Antwort. – Jetzt bekommt Herr Kollege Marsching das Wort für die Kurzintervention.
Erstens. Ich habe öffentliche Bekenntnisschulen und Ersatzschulen nicht verwechselt, sondern Beispiele genannt, die in Extremfällen passieren könnten, wenn die Lehrinhalte konfessionell gebunden sind.
Zweitens. Ich habe nicht gesagt, dass eine Lehrkraft, die sich scheiden lässt und wieder heiratet, aus dem Schuldienst ausscheiden muss. Vielmehr muss sie die öffentliche Bekenntnisschule verlassen und aus dem Kollegium ausscheiden. Das ist etwas völlig anderes.
Auch das ist nicht richtig, Herr Marsching. Sie muss nicht aus dem Kollegium ausscheiden. Jede Lehrkraft identifiziert sich mit dem Auftrag der Schule. Die Konflikte um das kirchliche Arbeitsrecht, die Sie hier ansprechen, gibt es unter Umständen in Kindergärten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, aber genau hier nicht – es sei denn, eine Lehrkraft erklärt sich mit dem Schulprofil nicht mehr einverstanden. – Das ist das Erste.
Das Zweite ist: Die Frage des Kreationismus ist natürlich hochsensibel. Was die Schulaufsicht angeht, stellen Sie hier einen Konjunktiv in den Raum. Sie malen ein Bild und sagen, dass es so sein könnte. Damit legen Sie die Fährte, dass solche Fälle vorkommen. Im Rahmen der öffentlichen Schule ist die Schulaufsicht davor – und in allen anderen Fällen bei den Ersatzschulen auch. Darauf haben wir, seit ich hier im Landtag bin, schon sehr intensiv geachtet. Insofern bitte ich Sie, keine Nebelkerzen zu werfen und nicht die Fährte zu legen, so etwas könne es in Nordrhein-Westfalen geben. Das ist absolut nicht der Fall.
Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Weitere Wortmeldungen sind nicht angemeldet worden. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/7544 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend – und zur Mitberatung an den Hauptausschuss. Stimmt jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten hier über zwei Dokumente, einmal über einen Staatsvertrag und einmal über Änderungen zum Landesmediengesetz.
Ich komme zuerst zum Staatsvertrag. Hierbei handelt es sich um einen Staatsvertrag, der sich mit den Rundfunkbeiträgen beschäftigt und eine Senkung vorschlägt. Es sind Mehreinnahmen zustande gekommen durch die Umstellung des Beitragsmodells. Das ist ein positives Zeichen. Dieser Senkung und diesem Staatsvertrag können wir zustimmen.
Wir kommen zum zweiten Punkt, zur Änderung des Landesmediengesetzes. Die SPD und die Grünen haben gemeinsam einen Antrag eingebracht, der einige wenige Punkte im neuen Landesmediengesetz klarstellen soll.
Es geht einerseits um Inkompatibilitätsregeln. Wir wollen, dass Personen, die gleichzeitig einem Bundes- oder Landesvorstand einer Partei angehören, nicht von der Tätigkeit in der Landesmedienkommission ausgeschlossen werden, sofern diese über den Landtag entsandt wurden. Das betrifft Politiker verschiedener Parteien, auch der Opposition, wie zum Beispiel der FDP.