Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

Erstens. Sämtliche Künstlerinnen und Künstler, die sich in der Vergangenheit zum Thema „Kulturförderung“ zu Wort gemeldet haben, beklagen zu hohe Förderbürokratie. Wir hätten uns hier einen mutigen Ansatz zur Entbürokratisierung gewünscht. So scheitert manches spannende Projekt etwa an hohen Förderschwellen. Auch das Jährlichkeitsprinzip ist mit künstlerischem Wirken und kreativer Arbeit oft schwer in Einklang zu bringen. Impulse zur Vereinfachung gehen von dem Gesetz allerdings in keiner Weise aus.

Zweitens. Das Gesetz versäumt es, einen entscheidenden Beitrag zum Schutz des kulturellen Erbes Nordrhein-Westfalens im öffentlichen Bereich zu leisten. Dazu hätten öffentliche Institutionen wie landeseigene Einrichtungen und Unternehmen zu einem sorgfältigen Umgang mit Kunstwerken in ihrem Eigentum verpflichtet werden müssen. Außerdem muss der von der Landesregierung durch die Warhol-Verkäufe verursachte Dammbruch repariert werden. Das Kulturfördergesetz wäre der richtige Ort dazu gewesen, indem man beispielsweise § 8 leicht angepasst hätte.

(Martin-Sebastian Abel [GRÜNE]: So ein Quatsch!)

So könnte festgeschrieben werden, dass Kunst in öffentlichem Eigentum grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich sein muss und dass kein Verkauf von Kunst aus öffentlichem Eigentum ohne vorherige Beteiligung von Kunstexperten sowie der Öffentlichkeit stattfinden darf.

(Beifall von der FDP)

Das sind wir der kulturellen Vielfalt und dem kulturellen Erbe sowie der Öffentlichkeit NordrheinWestfalens schuldig.

Drittens. Der Gesetzentwurf atmet einen etatistischen und dirigistischen Geist. Genau das meinte ich, als ich mich vorhin auf Herrn Zimmermann bezog. Dieser Odem ist Gift für Kunst und Kultur. Ich hätte mir gewünscht, dass das Kulturfördergesetz stärker von einem Geist der Freiheit und Unabhängigkeit durchzogen wäre, der letztlich den Kulturbereich ausmacht und prägt.

(Beifall von der FDP)

Diese Einschätzung des Geschäftsführers des Deutschen Kulturrates teilen wir uneingeschränkt.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist durchzogen von Steuerungs- und Lenkungsabsichten. Er erweckt den Eindruck, als fänden kreatives Schaffen und kulturelle Vielfalt ihre Grundlagen in staatlicher Aktivierung oder staatlichen Kulturförderplänen. Es ist eben kein ermöglichendes Gesetz, Herr Bialas. Wir brauchen aber einen ermöglichenden Staat, nicht ein Steuerungssystem der Kulturplanung und Kulturbürokraten. Kultur braucht Freiheit.

(Zuruf von Andreas Bialas [SPD])

Kulturförderung muss künstlerisches Wirken und kulturelle Vielfalt als Selbstzweck ermöglichen. Dieser wesentliche Gedanke fehlt im Gesetzentwurf. Die Klarstellung der Zweckfreiheit von Kunst muss zwingend Bestandteil einer solchen zentralen kulturpolitischen Norm sein.

Viertens. Die Landesregierung beansprucht für sich, mit dem vorgelegten Entwurf eine verbindliche und verlässliche Grundlage für die Kulturförderung und damit für die Wahrnehmung des Verfassungsauftrags nach Art. 18 der Landesverfassung durch das Land geschaffen zu haben.

Jedoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, die erheblichen Kürzungen der Haushaltsmittel für die Kulturförderung sowie die faktische Einstellung der Denkmalförderung durch die rot-grüne Landesregierung in den vergangenen Jahren konterkarieren dies. Das Kulturfördergesetz bleibt somit substanzlos. Es hilft der Kulturlandschaft sowie den Kulturschaffenden in Nordrhein-Westfalen in keiner Weise, theoretische Fördermodalitäten zu kennen, wenn kein Geld für ebendiese Förderung vorhanden ist.

Meine Damen und Herren, zumindest die drei Punkte lassen sich durch die Annahme unseres Änderungsantrags ausräumen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung.

Sehr geehrter Herr Landmann, wir danken Ihnen für Ihre Arbeit, auch wenn wir dem Gesetzentwurf nicht

zustimmen können, und wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schmitz. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Lamla.

(Martin-Sebastian Abel [GRÜNE]: Das Ge- setz ist blöd, aber vielen Dank für die Arbeit!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit schon vor meiner Rede. Das Kulturfördergesetz – man kann es so sagen – ist eine geplatzte Blase. Es wurde der Kunst- und Kulturlandschaft als Mittel gegen den Druck aus Richtung der Finanzpolitik angekündigt. Viel wurde über Regelungen und die Absicherung von Kulturaufgaben im Land und in den Kommunen gesprochen, und viel wurde versprochen. Übrig geblieben ist nicht viel, teils aus nachvollziehbaren Gründen, die mit der Landesverfassung zu begründen sind. Dem Kulturfördergesetz die Zähne gezogen haben aber die rot-grünen Finanzpolitiker;

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der FDP)

denn sie haben das Gesetz zu einer Aneinanderreihung von schönen Worten und Notlösungen degradiert. Dazu gibt es eigentlich nichts Weiteres zu sagen.

Ich möchte aber etwas zu unseren eigenen Themenschwerpunkten sagen. Zusätzlich zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, um die es jetzt geht, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Ich werde einmal die wichtigsten Punkte durchgehen, damit sie der Nachwelt erhalten bleiben und beim nächsten Anlauf dann vielleicht ein bisschen Aufmerksamkeit bekommen.

Zuallererst zur Fokussierung auf Kinder und Jugendliche: Ja, die Fokussierung wurde im Verlauf zwar leicht abgeschwächt, aber unsere Forderung, die explizite Erwähnung der Erwachsenen- und Seniorenbildung, ist nicht umgesetzt worden, obwohl wir das mehrfach angeregt hatten. Wer das Ziel des lebenslangen Lernens ins Gesetz schreibt, der soll doch bitte nicht nur die Altersgruppen jenseits der Teenagerjahre mitnehmen, sondern sie auch benennen.

Genauso problematisch ist die exemplarische Aufzählung besonders förderungswürdiger Teile der Kulturinfrastruktur in NRW. Uns ist die Erwähnung und Würdigung der Spielstätten und Klubs, der musikalischen Subkulturen, der Off-Kulturen, ganz besonders wichtig. NRW ist und war in seiner jüngsten Geschichte berühmt für seine Subkulturen und die Innovationen, die von hier hervorgingen. Man denke einfach zurück an Kraftwerk, die aus Düsseldorf

heraus die Musik weltweit revolutionierten. Dafür ist es wichtig, die musikalischen Subkulturen auch im Kulturfördergesetz als festen Teil der kulturellen Infrastruktur repräsentativ zu verankern. Hier gibt es bei uns Bühnen für aufstrebende Musikerinnen und Musiker, DJs und Produzenten. Eine Erwähnung findet aber nicht statt, obwohl wir dies mehrfach angeregt haben.

Der Kulturförderplan wurde konzipiert, um über die Legislaturperioden hinweg die Kulturhaushalte zu stabilisieren. So können Kulturakteure etwas besser mittelfristig planen. Die Aufstellung des Plans obliegt aber dem Ministerium im Einvernehmen mit dem Landtag. Oberflächlich betrachtet, ist dieses parlamentarische Prinzip auch demokratisch legitimiert. Aber wollten wir nicht eigentlich Partizipation, also die Beteiligung derer, die davon betroffen sind? Unter diesen Umständen kann man die hier eingebrachten Regelungen nur ablehnen; denn es wäre erstrebenswert, die Organisationen und Verbände der Kulturlandschaft direkt und viel stärker bei der Aufstellung des Kulturförderplans zu beteiligen. Dasselbe gilt für die kommunalen Spitzenverbände. Wir wollen mehr Partizipation derer, die von dem Förderplan wirklich betroffen sind. Das ist aber anscheinend nicht gewollt.

Wir haben auch versucht, bei den Fördervereinbarungen, die das Ministerium mit einer Kommune abschließen kann, die kommunal geförderten Kultureinrichtungen nebst den kommunalen Einrichtungen zu berücksichtigen. Aber auch dies ist anscheinend nicht gewollt. Stattdessen bevorzugt die Neuregelung im Beschlussvorschlag die bereits Etablierten und benachteiligt die Neugründungen, also gerade die Einrichtungen, die keine Landesförderung bekommen können oder wollen.

Genauso unmöglich ist anscheinend auch die gesetzliche Absicherung der Kunst- und Kulturgüter im landeseigenen Betrieb. Ich frage mich an dieser Stelle: Hat die Landesregierung aus dem Aufschrei der Kunst- und Kulturszene in NRW nach den Warhol-Verkäufen nichts gelernt? – Anscheinend nicht! Wir haben verschiedene Vorschläge gemacht – auch zusammen mit den Fraktionen von FDP und CDU –, um wenigstens einen beschränkten Schutz durch Beteiligung von unabhängigen Gremien im Gesetz festzuschreiben. Das ist anscheinend auch nicht gewollt.

Mein Fazit lautet: Rot-Grün zieht hier sein Ding durch. Andere Meinungen und Ideen zählen nicht. Man hätte ganz viel mehr aus dem Kulturfördergesetz machen können. Das war aber anscheinend so nicht gewollt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Lamla. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schäfer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich freue mich wie die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehr darüber, dass wir heute das erste allgemeine Kulturfördergesetz in der Bundesrepublik Deutschland verabschieden können.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wenn es am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, wird es mit Sicherheit den kulturpolitischen Diskurs in Nordrhein-Westfalen noch einmal mehr verändern. Zwar setze ich seit der Regierungsübernahme schon auf einen intensiven Dialog mit Kunst- und Kulturschaffenden. Die Art und Weise, wie kulturpolitische Entscheidungen fallen und wie sie kommuniziert werden, wird sich dann aber noch einmal verstärken.

Allerdings werden diese Veränderungen nicht gleich am 1. Januar 2015 eintreten. Damit sich diese Diskurskultur optimal entfalten kann, brauchen wir nämlich die Diskussion über den Kulturförderplan, die Diskussion über den Landeskulturbericht und die Diskussion über die Fördervereinbarung. Das heißt: Wir brauchen das Engagement von uns allen; denn Sie alle sind in dieser Diskussion beteiligt – über die Landesregierung, das Parlament, die Kommunen, die Kulturschaffenden und die Kulturverantwortlichen.

Herr Lamla, ich weiß nicht, was Sie meinen. Mehr Partizipation geht schon gar nicht, finde ich.

(Lukas Lamla [PIRATEN]: Doch, das geht, Frau Ministerin!)

So, wie wir über diese Dinge sprechen, ist das schon gut.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Insofern denke ich, dass dieses Gesetz nicht nur der Abschluss eines langen Entwicklungsprozesses ist, sondern auch die tatsächliche Grundlage für einen Neuanfang.

(Beifall von Walburga Benninghaus [SPD])

Wir können uns noch gut daran erinnern, dass dieser Diskussionsprozess mit den Regionalkonferenzen begann, die allseits sehr gelobt wurden. Das stand am Anfang. Es hat für die Aktivitäten des Landes und für die Kulturszene schon viele Erkenntnisse gebracht. Die beiden Verbändeanhörungen haben uns noch einmal wichtige Anregungen gegeben. Dann sind wiederum Veränderungen in diesen Entwurf eingeflossen, die wir heute verabschieden. Wir haben also einen spannenden Prozess hinter uns.

Wir haben aber auch einen spannenden Prozess vor uns. Ich kündige jetzt schon an, dass wir im Frühjahr des nächsten Jahres wieder Regionalkonferenzen durchführen werden, um in den kulturpolitischen Diskurs einzusteigen und genau die Dinge umzusetzen, die wir im Kulturfördergesetz angelegt haben. Dazu lade ich Sie alle sehr herzlich ein.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Insofern kann ich an dieser Stelle meinen Vorrednern von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nur zustimmen. Natürlich hätten wir uns an der einen oder anderen Stelle auch noch mehr gewünscht. Mit dem, was wir jetzt vorgelegt haben, haben wir aber in Nordrhein-Westfalen einen tatsächlichen Schritt nach vorn gemacht, der uns mit Sicherheit eine bundesweite Aufmerksamkeit bringen wird.

Jetzt liegt es an uns, was wir aus dem Kulturfördergesetz machen. Ich bin sehr optimistisch, dass wir in Nordrhein-Westfalen etwas Gutes daraus machen; denn wir haben viele Unterstützerinnen und Unterstützer in der Kulturlandschaft.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Liebe Frau Schmitz, Sie behaupten, die Künste würden künftig nicht mehr ihren Freiraum haben. Bitte schauen Sie einfach einmal in das Gesetz. Dort heißt es im § 3:

„Ziele der Kulturförderung sind: … den in Nordrhein-Westfalen lebenden und arbeitenden