Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Ich will ja nicht ausschließen, dass in dem einen oder anderen Bereich noch nachzujustieren ist, wenn man feststellt, dass einzelne Passagen des Kodex möglicherweise nicht in vollem Umfang umgesetzt sind. Dann muss man nach den Gründen fragen, warum das so ist, und nach dem Zeitraum, bis wann es geändert werden kann.

Vielen Dank. – Zu einer zweiten Frage hat sich der Kollege Lürbke gemeldet.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Herr Finanzminister, noch eine kurze Nachfrage: Die Neuregelungen sollen ja zu Verbesserungen und Verhaltensänderungen führen, beispielsweise für eine größere Unabhängigkeit der Gesellschaft von ausscheidenden Leitungsmitgliedern sorgen oder einen höheren Qualifikationsstand bei Organmitgliedern bewirken.

Für die Landesbeteiligungen, die den neuen Kodex bereits anwenden, stellt sich die Frage: Welche öffentlich erkennbaren Verhaltensänderungen konnten nach Beobachtung der Landesregierung bei Mitgliedern von Geschäftsleitungen oder Kontrollgremien bislang schon konkret festgestellt werden?

Herr Minister, bitte schön.

Ich kann Ihnen zum Beispiel aus dem eigenen Erfahren in den Gremien, in denen ich bin, sagen, dass die Unternehmen großen Wert darauf legen, dass sich die Mitglieder – einschließlich Minister, Landtagsabgeordnete und auch Fachleute aus den einzelnen Branchen; es sind ja nicht nur politische Abgesandte in den Gremien – fortbilden. Wir müssen uns Zeit dafür nehmen, uns im Aktienrecht, im Beteiligungsrecht, im Aufsichtsrecht zu informieren und auch die

sich immer wieder ändernden Rechtsgrundsätze kennenlernen, wenn wir in den Gremien eine Mitsprache wahrnehmen wollen. Das ist nicht mehr – wie es in früheren Jahren der Fall war – einfach eine Abordnung, bei der jemand seine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen wahrnimmt, sondern hier werden hohe Ansprüche gestellt. Es gibt auch Fälle, in denen, wenn sich jemand nicht in der Lage sieht, die Zeit für solche Fortbildungen aufzuwenden, die Frage zu stellen ist, ob er dann in einem solchen Gremium bleiben kann. Auch da hat es schon Entscheidungen gegeben.

Weil die Portigon angesprochen wurde: Gerade in der letzten Woche hat noch eine sehr intensive Veranstaltung mit Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten über all die Fragen der rechtlichen Bewertung einer Abwicklung, also über einen ganz besonderen Gegenstand eines Unternehmens, stattgefunden.

Nebenbei würde ich gerne bemerken, dass der Anteil von Frauen in dem Aufsichtsrat wirklich allen Grundvoraussetzungen gerecht wird. Das sind Dinge, die nach meinem eigenen Erleben in den letzten Jahren definitiv anders geworden sind.

Ich bin in anderen Gremien, wo wir auch die finanziellen und die Eigentümerinteressen des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten, zum Beispiel bei KfW und RAG. Da ist das noch nicht so der Fall, aber es wird auch daran gearbeitet, nur nicht im Einzugsbereich des NRW-Kodex.

Danke schön. – Zu einer zweiten Frage hat sich Herr Kollege Witzel gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Dr. Walter-Borjans, ich möchte noch einmal speziell auf den besonders entscheidungserheblichen Bereich der Entitäten im Finanzsektor zu sprechen kommen, weil bei den Finanzinstitutionen ja Milliardenvolumina bewegt werden. Die Auswirkungen sind von der Dimension her – bei aller Wertschätzung für die vielen anderen Gesellschaften, die Sie genannt haben – natürlich sehr viel erheblicher, wenn es dort zu denkbaren Defiziten qualitativer Unternehmensführung kommt.

Deshalb möchte ich auf Ihre Aussagen im Plenum von vor einem Jahr zurückkommen. Bei Ihrer Darstellung der Gesellschaften, die sich dem Kodex unterworfen haben, habe ich die WestLB-Bad-Bank, die Erste Abwicklungsanstalt, EAA, vermisst.

Sie haben vor einem Jahr hier im Plenum angekündigt, Sie wollten im letzten Jahr erreichen, dass diese auch Beschlüsse in Anlehnung an den Landeskodex fasst wie das auch – das war Ihr Beispiel und Ihre Referenz – bei der NRW.BANK der Fall gewesen ist.

Deshalb meine Frage: Aus welchen einzelnen Gründen bzw. in welchen Punkten ist die eben nicht genannte EAA den Vorgaben des Landeskodex trotz der fast hälftigen Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen bislang offensichtlich nicht gefolgt?

Bitte schön, Herr Minister.

Die Erste Abwicklungsanstalt ist insofern einen Sonderfall, als sie keine landesunmittelbare Anstalt ist. Das wird in der Darstellung häufig übersehen. Es ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, die am 11. Dezember 2009 errichtet wurde.

Das ist auch der Grund, warum hier andere Rahmenbedingungen gelten als bei den Unternehmen, die im Landeseigentum mit Landesbeteiligung sind. Ich habe eben auf andere Unternehmen hingewiesen. Zu einem wenn auch kleinen Prozentsatz ist auch das Land an der KfW beteiligt. Aber auch da ist es so, dass am Ende der Mehrheitsgesellschafter, derjenige, auf dessen Rechtsgrundlage das Unternehmen fußt, seine Rahmenbedingungen zur Geltung bringt.

Danke schön. – Zu einer Frage hat sich Herr Kollege Ellerbrock gemeldet.

Herr Minister, der Begriff „Kodex“ ist hier nicht zum ersten Mal Thema. Vor dem letzten Jahr hatten Sie gesagt, Sie könnten noch keine Bilanz ziehen, weil der Beurteilungszeitraum zu kurz sei. Das konnte ich nachvollziehen.

Sie haben eben in Ihren Darstellungen insgesamt sehr wenig zu Erfolgen und Misserfolgen gesagt. Ich kann mir vorstellen, dass eine solche Ressortabstimmung oder Ressortabfrage nicht ganz einfach ist. Das ist eine Bandbreite. Ich kann mir vorstellen, dass das schwierig ist. Das kann man vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt machen.

Aber für das eigene Ressort muss es Ihnen doch ein Leichtes sein, konkret zu benennen, was Sie gemacht haben, welche Vor- und Nachteile es gab, welche Erfolge und ehrlicherweise auch welche Misserfolge es gab, wovon man sich mehr versprochen, aber festgestellt hat, dass das nicht so viel war.

Herr Minister, bitte schön.

Ich habe vorhin schon die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes angesprochen. Diese BVG unterliegt dem Kodex. Der Kodex ist dort bereits im August 2013 durch einen Gesellschafterbeschluss implementiert worden. Eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrags ist im Zusammenhang mit einer weiteren Überarbeitung am 26. August 2014 erfolgt.

Obwohl wir Wert auf schnelle Umsetzung gelegt haben, haben wir seit der Einführung ungefähr eineinhalb Jahre gebraucht. Der Kodex-Bericht für das Jahr 2013 wurde bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Beteiligungsverwaltungsgesellschaft hält Beteiligungen an fünf Gesellschaften. Zwischen der BVG und dem Land besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Nach dieser Vereinbarung werden die Gesellschafterrechte und -pflichten der in der BVG gebündelten Beteiligungen von den fachlich mit den jeweiligen Thematiken befassten Ressorts wie bei unmittelbaren Beteiligungsunternehmen des Landes ausgeübt.

Bei den einzelnen Beteiligungen bestehen dadurch folgende Zuständigkeiten, die dann nicht mehr im unmittelbaren Zugriff des Finanzministeriums sind: Das ist beim Flughafen Köln/Bonn ebenso wie beim Duisburger Hafen und bei der Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH das Verkehrs- und Bauministerium. Bei der Köln-Messe und der Messe Düsseldorf ist es das Wirtschaftsministerium.

Für die Duisburger Hafen AG ist die Geltung des Kodex am 28. März 2014 in der Satzung verankert worden. Bei den übrigen Beteiligungen, bei dem der Landesanteil jeweils 50 % oder weniger beträgt, laufen die Verhandlungen mit den jeweiligen anderen Gesellschaftern. Das jeweilige Ressort ist für die Überwachung der Implementierung zuständig. Da sind wir jedoch schon wieder jenseits des Finanzministeriums.

Zur EAA hatte ich Ihnen berichtet. Über Portigon und über die NRW.BANK haben wir auch gesprochen. Das sind im Wesentlichen die großen Teile, in denen das Finanzministerium praktisch unmittelbar über seine Gremienmitgliedschaft vertreten ist. Ich glaube, da kann man zeigen, dass wir auch Wert darauf gelegt haben.

Ansonsten reden wir hier nicht über eine konträre Zielvorstellung. Es geht darum, dass wir den Inhalt und die Umsetzung gemeinsam richtig finden und man verständlicherweise vonseiten des Parlaments die Erwartung äußert und Druck macht – das ist alles in Ordnung –, dass das wirklich Schritt für Schritt umgesetzt wird.

Es gibt jedoch bei uns für mich erkennbar niemanden, der den Kodex unterlaufen will. Das Einzige, was man sagen muss: Wenn das im ganz normalen Ablauf der Wiederbesetzung von Gremien, der Veränderung von Gesellschafterverträgen erfolgt, dann

ist das eine akzeptable und darstellbare Art der Umsetzung dieses Kodex.

Danke schön. – Zu einer zweiten Frage hat sich Herr Kollege Ellerbrock gemeldet.

(Zuruf von Holger Ellerbrock [FDP])

Nein. Dann war das ein Versehen. – Dann gibt es die dritte und letzte Frage von Herrn Kollegen Witzel. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans, Sie haben zum Ende hin in Ihren letzten Ausführungen etwas Entscheidendes gesagt, nämlich dass wir uns bei allem Streit über Details – da haben wir uns kritisch ausgetauscht; Sie hatten große Sympathien für Frauenquoten und wir haben gesagt, für uns gebe es wichtigere Punkte in der Unternehmensführung, die uns interessieren – vom Ziel her völlig einig sind, dass an der Qualität der Unternehmensführung und auch der Aufsicht gearbeitet werden muss und es heute für das Management selbstverständlich ist, sich bestimmten Verpflichtungen – was Transparenz, Regelungen zu Beraterverträgen und auch Weiterbildung angeht – zu unterwerfen; es wird heute anders gesehen als vielleicht in früheren Jahren.

Deshalb finde ich Ihre Ausführungen heute vor dem Hintergrund dessen, was Sie vor einem Jahr gesagt haben, etwas dünn. Sie haben vor einem Jahr gesagt, wir kämen mit der Forderung nach einer von Ihnen zu erwartenden Bilanz zu früh, und wir sollten Ihnen noch ein Jahr Zeit geben. Das haben wir getan.

Mich interessiert deshalb, welches Ihre eigenen Maßnahmen und Zielsetzungen des Fahrplans für das Jahr 2015 sind, und zwar einschließlich der Lösungen für die Praxisprobleme. Sie können es ja nicht einfach achselzuckend hinnehmen, wenn eine EAA, an der Sie eine fast hälftige Minderheitsbeteiligung haben, das, was Sie vor einem Jahr angekündigt haben, nicht tut. Sie können sich dann nicht darauf zurückziehen, dann eben einfach nichts zu machen.

Sie brauchen da ja Strategien. Deshalb meine Frage: Was sind Ihre Planungen zur weiteren Umsetzung des Public Corporate Government Kodex im neuen Jahr? Wann werden wir mit welchen Berichten und Ergebnissen sowie hoffentlich Erfolgen rechnen können?

Danke schön, Herr Witzel. – Herr Minister.

Ich verstehe Ihren Vorstoß. Ich verstehe auch die Form

der Zusammenfassung. Ich kann Sie vor diesem Hintergrund nur noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir, wie ich finde, im Rahmen einer darstellbaren Abfolge von Abfragen zum Ende des Jahres 2014 – das ist nun einmal erst 28 Tage her – eine Abfrage gemacht haben. Insofern wäre es schon fair, zur Entgegennahme der Berichte und einer ersten Auswertung das erste Quartal abzuwarten, um dann die Punkte zu benennen, die für uns wirklich relevant, die auch nachzubessern oder die auch erfolgreich implementiert worden sind bis hin zu der Frage: Wie geht man auch öffentlich an diejenigen heran, die sich dem, wenn es der Fall ist, entziehen wollen?

Noch einmal zu dem, was die EAA angeht: Es ist eine bundesgesetzliche Geschichte, bei der der Haupteigentümer Bund Wert darauf legt, dass er die Führung hat. Das hat man bei der in Rede stehenden Frage und auch bei den von uns unternommenen Vorstößen durchaus feststellen können.

In einem anderen Punkt bitte ich, so konsequent zu sein, dass etwa bei der Debatte, die wir heute Morgen geführt haben, auch akzeptiert wird, dass Unternehmensführungen und Aufsichtsgremien vor dem heutigen rechtlichen Hintergrund zum Teil nicht mehr in dem Maße einer politischen Willenserklärung zugänglich sein können, wie das früher vielleicht einmal der Fall gewesen ist.

Hier ist heute Morgen ausgeführt worden, ich hätte gesagt, ich würde zur Kenntnis nehmen, dass nicht unternehmerische Notwendigkeiten, sondern am Ende politische Entscheidungen eine Rolle spielen. – Das ist durch den Kodex und auch durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die in den letzten Jahren geschaffen worden sind, noch einmal – auch wenn es allen schwerfällt – eingeschränkt worden. Da entziehe ich mich nicht dem eigenen Bedauern, dass man da manchmal gerne aus dem politischen Raum Erwartungen an Unternehmen mit einer Landesbeteiligung hat.

Aber auch das sind Dinge, bei denen sich sowohl die Fortbildung als auch die Rahmensetzung als auch die Gesetze in den letzten Jahren verändert haben und unseren Handlungsspielraum zum Teil eingeschränkt haben.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Vielen

Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen für die Mündliche Anfrage 58 vor.

Ich rufe nun die

Mündliche Anfrage 59

des Herrn Abgeordneten Daniel Schwerd von der Fraktion der Piraten auf zu dem Thema