Ich will allerdings auch ganz klar sagen: Aus den bisherigen Presseverlautbarungen wird deutlich, dass der Streitpunkt innerhalb der Koalition, nämlich die Zwangsprostitution, ausgeklammert worden ist.
Wichtig ist aber davon abgesehen, auch Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu modifizieren. Der entsprechende Gesetzentwurf vom Bundesinnenministerium lässt hier hoffen. Darin steht:
Ein Aufenthalt eines Opfers von Menschenhandel soll nicht mehr nur vorübergehend ermöglicht werden, sondern Frauen sollen auch nach Beendigung des Strafverfahrens die Möglichkeit haben, die Aufenthaltserlaubnis verlängert zu bekommen, wenn humanitäre oder persönliche Gründe dies erfordern.
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben SPD und CDU ein umfassendes Regelwerk vereinbart, sodass die vorliegenden Gesetzentwürfe nur ein erster Schritt sein sollen.
Meine Damen und Herren, wir sprechen hier zu einem Thema des Innenausschusses. Aber ich kann Ihnen aus frauenpolitischer Sicht ganz klar sagen: Uns reicht auch die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel nicht aus. Abgesehen davon hoffe ich sehr, dass auch das Thema „Zwangsprostitution“ noch einmal aufgegriffen wird und die Beachtung findet, die ihre Opfer verdient haben.
Wir erwarten mit Spannung die weitergehenden Beratungen und Änderungsanträge der Länder und folgen der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, hier und heute den Antrag der Piraten abzulehnen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Menschenhandel gilt weltweit als eine der schwersten Straftaten. Er stellt eine Verletzung der Menschenrechte und eine moderne Form der Sklaverei dar. Deshalb ist es dem Grunde nach begrüßenswert, dass die Piratenfraktion dieses Thema in dem vorliegenden Antrag auf
gegriffen hat und dass wir es in den Fachausschüssen nahezu anderthalb Jahre lang intensiv beraten konnten.
In einem sind wir uns sicherlich alle einig: Wir wollen und wir müssen mehr für die Opfer tun. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat deshalb vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechtes und der Aufenthaltsbeendigung vorgelegt, der vom Bundeskabinett am 3. Dezember beschlossen wurde. Die Kollegin hat darauf hingewiesen. Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt in der Beratung.
Darin ist unter anderem vorgesehen, dass Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung nach der Mitwirkung im Strafverfahren ein Bleiberecht in Deutschland erhalten sollen. Bisher hatten die Betroffenen nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für den Zeitraum des Strafverfahrens.
Mit der neuen Regelung soll die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis über die Beendigung des Strafverfahrens hinaus verlängert werden können. Eine solche Verlängerung kann nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auch in Betracht kommen, wenn es zu keinem Strafverfahren kommt, weil etwa der Täter trotz der Mithilfe des Opfers nicht ermittelt werden kann.
Für die Opfer bringen diese Neuregelung und Maßnahmen deutliche Verbesserungen mit sich. Damit wird ein Punkt umgesetzt, der in der Anhörung von den Experten einmütig als wesentlich genannt wurde. So bekommen die Opfer eine Zukunftsperspektive in Deutschland, frei von Zwang, Erniedrigung und Ausbeutung. Das Kernanliegen des vorliegenden Piratenantrages hat sich damit aus meiner Sicht erledigt.
Die noch weitergehenden Forderungen der Piraten nach einem Aufenthaltsrecht, das unabhängig von der Kooperationsbereitschaft der Betroffenen gewährt werden soll, lehnt die CDU-Fraktion hingegen ab. Das hat auch einen guten Grund. Denn bei einem gesetzlichen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht unabhängig von der Situation des Opfers besteht aus unserer Sicht eine ganz erhebliche Gefahr von Missbrauch. Ein solcher Anspruch könnte Schleuser und Menschenhändler durchaus ermutigen, noch mehr Menschen mit der Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht in Deutschland illegal ins Land zu bringen und hier auszubeuten. Das wäre nun wirklich nicht im Interesse der Opfer und auch nicht in unserem Interesse.
Bereits aus diesem Grund wird meine Fraktion den Piratenantrag ablehnen. Hinzu kommt, dass zwei wesentliche Bausteine für eine nachhaltige Bekämpfung des Menschenhandels in dem Antrag der Piraten überhaupt nicht angesprochen werden. Das ist zum einen das Erfordernis einer konsequenten Strafverfolgung in Deutschland. Nur wenn die Täter gefasst und bestraft werden, wird es am Ende we
Ein wichtiger Punkt, der in dem Antrag der Piraten ebenfalls fehlt, ist die Einbeziehung der Herkunftsländer in die Problemlösung. Die Piraten übersehen anscheinend, dass man den Betroffenen am meisten hilft, indem man dafür Sorge trägt, dass sie gar nicht erst zu Opfern werden.
Als CDU-Fraktion sprechen wir uns deshalb mit Nachdruck dafür aus, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern zu intensivieren, um dort die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern. Dadurch verlieren falsche Versprechungen von Menschenhändlern bereits viel von ihrem Reiz. Gleichzeitig geht es in der Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern darum, dass kriminelle Schleuser und Menschenhändler schon dort stärker verfolgt und bestraft werden.
Auf diese Weise können bereits die Ursachen des Menschenhandels bekämpft werden und nicht nur die Symptome.
Vielen Dank, Frau Kollegin Korte. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht als nächste Rednerin Frau Kollegin Düker.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich finde, dass es richtig war, dieses Thema noch einmal im Landtag umfassend zu erörtern, was wir auch getan haben. Der Antrag ist seit Mai 2013 im Verfahren. Wir haben die Zeit gut genutzt. Wir hatten eine Informationsveranstaltung beim Landeskriminalamt für die beteiligten Ausschüsse zum Lagebild Menschenhandel. Im Juli letzten Jahres haben wir zudem eine Anhörung durchgeführt. Auch diese Anhörung war noch einmal sehr aufschlussreich. Von daher ist es richtig, dass das Thema gesetzt ist.
Aber – jetzt komme ich zum Verfahren – es ist inzwischen viel Zeit verstrichen. Sie haben sich auf einen Referentenentwurf zu einem Bundesgesetz aus dem Jahr 2011 bezogen, den Sie nicht richtig finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, darüber ist nun einmal die Zeit hinweggegangen. Inzwischen liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor – das haben die Kolleginnen schon dargestellt; er ist jetzt im Bundesrat im ersten Durchgang –, mit dem diese EU-Richtlinie umgesetzt werden soll.
Leider geht dieser Gesetzentwurf aus grüner Sicht nicht weit genug. Die Situation von Opfern von Menschenhandel würde mit einem solchen Gesetz zwar leicht verbessert. Die Große Koalition hat aber leider vorgesehen, dass die Mitwirkungsbereitschaft im Strafverfahren nach wie vor Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis ist.
Das finden wir Grüne ausdrücklich falsch. Da schließen wir uns der Haltung der Piraten an. Unsere Haltung haben wir auch in einem eigenen Gesetzentwurf im Bundestag zum Ausdruck gebracht. Aus unserer Sicht muss hier eine Aufenthaltserlaubnis unabhängig von der Mitwirkungsbereitschaft im Strafverfahren erteilt werden.
Leider entscheiden wir das nicht hier im Landtag; denn dieses Bundesgesetz ist im Verfahren, und der Bundesrat hat sich schon in seiner Mehrheit dem Vorhaben angeschlossen. In der Mehrheit spricht sich der Bundesrat auch für eine Aufenthaltserlaubnis ohne Mitwirkungsbereitschaft aus. Die beiden Parteien, die die Große Koalition bilden, sind auch hier im Landtag vertreten. Ich schaue sie einmal an. Vielleicht können sie auf Bundesebene noch den einen oder anderen hilfreichen Hinweis geben; denn der Gesetzentwurf geht jetzt wieder zurück in den Bundestag. Die Große Koalition hat bislang keine Bereitschaft gezeigt, an diesem Gesetzentwurf etwas zu verändern, obwohl der Bundesrat in seiner Mehrheit so entschieden hat. Meines Wissens hat damals nur Bayern gegen den entsprechenden Antrag gestimmt. Im Bundestag besteht also noch Hoffnung. Ich hoffe auch, dass hier noch etwas verändert wird. Das, was wir als Land im Bundesrat tun konnten, haben wir getan.
Nun komme ich zur Situation in NRW. Das ist ja eigentlich das Wesentliche. Was können wir denn in NRW unabhängig von diesen bundesgesetzlichen Rahmenregelungen tun, um hier den Opferschutz zu gewährleisten?
In NRW bekommen die Opfer von Menschenhandel schon seit vielen Jahren unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft umfassende Hilfe. Wir haben spezialisierte Frauenberatungsstellen im Land, die dafür auch finanziert werden. Es gibt eine etablierte, sehr gute Zusammenarbeit der Opferberatungsstellen mit der Polizei.
Darüber hinaus erfolgt keine Abschiebung von Opfern von Menschenhandel. Laut „Lagebild Menschenhandel“ des LKA, das zuletzt mit Daten aus dem Jahre 2012 erschienen ist, wurde kein Opfer wurde abgeschoben oder ausgewiesen. Im Übrigen sind die meisten Opfer auch EU-Bürgerinnen. Der größte Teil von ihnen sind nämlich Bulgarinnen und Rumäninnen. Für sie gilt sowieso nicht das Aufenthaltsrecht; es gilt ja nur für Drittstaatenangehörige.
Insofern wird in Nordrhein-Westfalen das getan, was getan werden kann, um den Opfern zu helfen und ihnen in der Rolle als Zeugin, unter Umständen
auch als Beschuldigte und als Opfer umfassende Hilfe anzubieten und sie durch diese Hilfe letztendlich auch dazu zu bringen, auszusagen; denn nur mit der Hilfe dieser Frauen werden wir diesen Strukturen der organisierten Kriminalität auf die Schliche kommen.
Deswegen gilt: Nordrhein-Westfalen macht an dieser Stelle alles, was geht. Darüber bin ich sehr froh. Leider haben wir es auf Bundesebene aus dem Bundesrat heraus bislang nicht geschafft, die Bundesregierung davon zu überzeugen, dass ein weiter verbesserter Schutz der Opfer letztendlich auch dazu beiträgt, hier die Kriminalität zu bekämpfen. Das dafür sinnvolle Aufenthaltsrecht ist leider in der Großen Koalition noch nicht mehrheitsfähig. Wir werden weiter daran arbeiten. – Ich danke auch für die Debatte.
Ich danke Ihnen für Ihren Beitrag, Frau Kollegin, und erteile für die FDP-Fraktion Herrn Kollegen Dr. Orth das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Düker hat gesagt, dass dieses Thema schon ein bisschen älter ist. Wenn ich mich recht erinnere, haben uns solche schlimmen Themen auch schon in den 1990er-Jahren beschäftigt, als Frau Düker und ich im Jugendhilfeausschuss der Stadt Düsseldorf saßen. Leider sind die Probleme nicht gelöst worden. Ich glaube allerdings, dass auch dieser Antrag die Probleme nicht lösen wird. Deswegen werden wir uns auch gleich enthalten.
Eine Schlussfolgerung kann ich aber nicht teilen, Frau Düker: dass Nordrhein-Westfalen alles gemacht hätte. Das sieht leider bei Weitem nicht so aus. Im Bericht des LKA „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung – Lagebild Nordrhein-Westfalen 2013“ können Sie nachlesen, dass gerade einmal 13.000 € Gewinne aus Menschenhandel abgeschöpft wurden. Alleine der Gewinn mit einer Prostituierten wird mit 30.000 € pro Monat veranschlagt. Das heißt, dass Sie für alle diese schlimmen Vorfälle zusammen bei denen, die das Ganze organisieren, gerade einmal ein gutes Drittel eines Monatsverdienstes einkassiert haben.
Vielfach wird dieses leider auch vom Rockermilieu betrieben. Deswegen ist es umso wichtiger, auch dort weiteren Verfolgungsdruck zu schaffen. Es ist nicht befriedigend, wenn man nur die Kutten verbie
Deswegen teilen wir die Conclusio von Frau Düker nicht. Wir würden uns auch freuen, wenn die Große Koalition auf Bundesebene nicht nur reden, sondern auch handeln würde. In diesem Sinne wünsche ich uns, dass dieses Thema vielleicht in ein paar Jahren dann endlich Geschichte ist. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Orth. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Schatz. Sie haben das Wort.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 5. April 2011 hat das Europäische Parlament eine umfangreiche Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel und zum Schutz seiner Opfer erlassen. Für die Umsetzung in nationales Recht wurde den Mitgliedstaaten bis zum 6. April 2013 Zeit gegeben – zwei Jahre. Heute haben wir den 28. Januar 2015. Bis jetzt ist noch immer nichts passiert. Das Gesetz ist de facto nicht da. Da frage ich mich schon, welchen Stellenwert wir den betroffenen Frauen und Mädchen in unserem Land geben. Mit dieser Verzögerungstaktik setzen wir ein klares Zeichen.
Nun sagten Sie gerade sinngemäß: Es gab bereits einen Gesetzentwurf auf Bundesebene. Es gibt ihn jetzt auch wieder. Er wird sogar heute entsprechend beraten. –
Das stimmt. Dagegen halte ich aber, dass im alten Entwurf von Opferschutz überhaupt keine Spur vorhanden war, und im neuen geht es definitiv ebenfalls nicht einmal ansatzweise weit genug.