Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

In diesem Sinne wird die SPD-Fraktion gerne zustimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Nettekoven das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf greift nach Darstellung von Minister Jäger Anregungen aus der kommunalen Praxis auf, die Regelungen mit dem Ziel der Erweiterung der Ausgestaltungsmöglichkeiten der Arbeitnehmermitbestimmung zu ändern. In der entsprechenden Anhörung teilte der Städte- und Gemeindebund NRW mit – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten –:

„Nach der Begründung des Gesetzentwurfs sollen die Änderungswünsche aus dem kommunalen Raum stammen. Dies ist für die kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich zu verneinen. Aus unserer Sicht besteht auch kein zwingender Grund, erweiterte Spielräume für die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten mit Arbeitnehmervertretern zu schaffen.“

Um es ganz klar zu sagen: Die Anhörung ist das beste Argument für die Überflüssigkeit der Regelung. Nur in Nordrhein-Westfalen gibt es eine solche gesetzliche Grundlage. Gleichwohl gibt es aber auch auf kommunaler Ebene Mitbestimmung in den kommunalen Gesellschaften. Hier liegt nun wirklich ein Regelungstatbestand vor, den die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung alleine regeln können.

Nach dem berühmten Tariftreue- und Vergabegesetz soll nun auch bei der Mitbestimmung unnötig Bürokratie für die Kommunalwirtschaft aufgebaut werden. Das Gesetz ist völlig unnötig, wenn zusätzlich eine über 50-seitige Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten benötigt wird.

(Sven Wolf [SPD]: Gleiche Regeln wie bei Sparkassen!)

Eins ist klar: Das wird für weitere Verwirrung sorgen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die kommunalen Spitzenverbände haben eindeutig Position bezogen. Es besteht kein zwingender Grund zur Ausweitung der Arbeitnehmermitbestimmung und zur Erweiterung der Spielräume für die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten mit Arbeitnehmervertretern. In der Anhörung hat PricewaterhouseCoopers die Regelung des § 108 der Gemeindeordnung als unscharf und unklar benannt, die Regelung des § 108b als verzichtbar. Kurz gesagt: Der Gesetzentwurf ist auch von der kommunalen Familie nicht gewollt.

Der angemessene kommunale Einfluss kann bei einer Drittelparität mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden. Die geplante Ausweitung auf eine Vollparität erhöht die Gefahr, dass die Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen oder Einrichtungen Mehrheitsverhältnisse gegen den Mehrheitswillen im Rat und Kreistag bilden. Deshalb wird die CDU-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Nettekoven. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Krüger das Wort.

Meine Damen, meine Herren! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Herr Präsident! In einem möchte ich Ihnen zustimmen, Herr Nettekoven. Die Frage, inwieweit § 108a GO NRW – „Arbeitnehmerbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten“ – geändert werden soll, ist sicherlich nicht von den kommunalen Spitzenverbänden ausgegangen.

Aber Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass eine Reihe von Gebietskörperschaften hier sehr wohl einen Handlungsbedarf aufgezeigt hat; unter anderem ist meine Heimatstadt Dortmund beteiligt. Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen: Es geht hier nicht um einen Untergang der kommunalen Entscheidungskompetenz, sondern wir knüpfen an das an, was wir im Dezember 2010 gemacht haben, nämlich die erstmalige Einführung einer Drittelbeteiligung von Arbeitnehmern in fakultativen Aufsichtsräten entsprechend zu modifizieren bzw. auszuweiten.

Ich möchte deutlich machen: Es bleibt im Benehmen der Kommune, inwieweit sie für ihre Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern erstens überhaupt einen Aufsichtsrat einrichtet, zweitens – wenn sie einen Aufsichtsrat einrichtet – in diesem Zusammenhang Arbeitnehmer einbezieht und drittens – bezogen auf die Frage, in welcher Größenordnung einbezogen wird – entweder nach der jetzigen Regelung verfährt – das heißt: Drittelbeteili

gungsgesetz – oder aber den neu geschaffenen § 108b anwendet und in diesem Zusammenhang eine paritätische Mitbestimmung zugrunde legt.

Wir haben in der kommunalen Familie eine Vielzahl von Unternehmen mit Mitarbeiterschaften größer 500 und größer 2.000. Bei all meinen Erfahrungen habe ich jedoch nicht erkennen können, dass in diesem Zusammenhang schlechte Entscheidungen getroffen wurden, wenn Arbeitnehmer einbezogen worden sind, ganz im Gegenteil: In diesem Zusammenhang ist der Horizont – bezogen auf die Frage, auf welcher Grundlage eine Abwägung erfolgt – eher erweitert, als dass er kleiner geworden sind.

Die Reihe von Änderungen, die wir vorgenommen haben – Herr Wolf hat es gerade angesprochen – ist eher redaktioneller Natur. Wir haben nicht ohne Grund den Bereich der paritätischen Mitbestimmung bis Ende 2020 begrenzt, weil wir dann im Zusammenhang mit einer Evaluierung ausloten wollen: Wie hat das funktioniert? Wird dieses Instrument aufgegriffen, oder sollte man darauf möglicherweise nicht mehr zugreifen?

Herr Nettekoven, eines sollten Sie sich im Zusammenhang mit der Frage, wie Sie sich zu dieser Gesetzesvorlage verhalten, klar machen: Der bestimmende Einfluss der Gesellschafterversammlung bleibt bestehen, und damit natürlich auch das Weisungsrecht des Rates. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Abruszat das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Nettekoven hat schon auf die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände aufmerksam gemacht. Darauf möchte ich gerne eingehen. Seitens der Regierungsfraktionen gerieren Sie sich immer als die kommunalfreundliche Landesregierung, und Sie tun immer so, als ob Sie das machten, was die Kommunen gerne möchten.

(Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

Eines ist klar: Das, worüber wir heute abschließend beraten und entscheiden, wollen die Kommunen nicht. Die kommunalen Spitzenverbände haben das abgelehnt.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Die kommunalen Spitzenverbände haben das mit gutem Grund abgelehnt, weil sie zu Recht sagen, dass die Ausweitung der Arbeitnehmermitbestimmung, wie sie jetzt im Gesetzentwurf vorliegt, viel zu weitgehend ist.

Letztendlich geht es doch darum – Herr Kollege Wolf, das hätten Sie hier ehrlicherweise sagen sol

len –, dass Sie seitens der SPD Gewerkschaftsfunktionäre aus den eigenen Reihen in die kommunalen Aufsichtsräten entsenden wollen, um dort mehr Einfluss zu haben.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Oh Gott!)

Das ist doch Ihr wahrer Grund, und das sollten Sie auch nicht verschweigen.

(Zurufe von der SPD)

Interessant sind auch Ursprung und Genese dieses Gesetzentwurfs. Denn das, was hier vorliegt, ist von der Entstehung her nun wirklich alles andere als eine saubere Gesetzesfassung. Es war vielmehr eine verdammt schwere Geburt.

Der erste Referentenentwurf ist fast drei Jahre alt; er stammt aus dem Jahre 2012. Erst Mitte 2014 konnten Sie sich darauf verständigen, das Ganze überhaupt in den Landtag einzubringen. Das hatte natürlich seine Gründe; denn der ursprüngliche Entwurf war noch weitreichender als das, was heute vorliegt.

Das zeigt Ihre ursprüngliche Intention: Die Fragen von vollparitätischer Besetzung der Aufsichtsräte mit Arbeitnehmervertretern und die Schaffung von Möglichkeiten, auch externe Sachverständige – sprich: SPD-freundliche Gewerkschafsfunktionäre – als Arbeitnehmervertreter in die Aufsichtsräte zu entsenden, war letztlich Ihre Intention.

(Zuruf von Carsten Löcker [SPD])

Davon übrig geblieben, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, ist nicht mehr viel – aber immer noch so viel, dass es trotzdem nicht zustimmungsfähig ist. Denn Aufsichtsratsmitglieder kommunaler Unternehmen müssen stets die Interessen der entsendenden Kommune vertreten. Das muss auch für arbeitnehmerseitige Aufsichtsratsmitglieder gelten, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch Räte und Kreistage legitimiert werden. Darin sehen wir einen Systembruch.

Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, bereits bei den betriebsangehörigen Arbeitnehmervertretern die Frage zu stellen, wie denn die praktische Durchsetzbarkeit dieser formalen Weisungsgebundenheit laufen soll. Das einmal beiseitegelassen, haben wir jedoch bei externen Arbeitnehmervertretern, die überhaupt keine konkrete örtliche Bindung haben, die überhaupt keine gesellschaftsrechtliche Verankerung und Verantwortung aufweisen, erhebliche Bedenken.

Deswegen haben die kommunalen Spitzenverbände zu Recht gesagt: Die Sicherung und Sicherstellung eines angemessenen kommunalen Einflusses – darum muss es bei einem kommunalen Unternehmen doch gehen – ist erschwert.

Wenn unternehmensfremde Belange in die jeweiligen Aufsichtsgremien eingeführt werden, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht das

auch nicht im Einklang mit § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung, wonach alle Aufsichtsratsmitglieder nämlich die Interessen der Kommune zu vertreten haben und der Kommune auch verpflichtet sind.

Insofern haben wir es hier mit einem Einfallstor zu tun, das gefährlich sein kann. Deswegen können wir sowohl diesem Gesetzentwurf als auch dem Änderungsantrag von Rot-Grün nicht zustimmen. Aus guten Gründen werden wir ihn ablehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Sommer.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und auf der Zuschauertribüne sowie im Stream! Wir reden über ein Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen.

Das hört sich erst einmal sehr verwaltungstechnisch und trocken an. Dahinter steht eine Änderung, die es kommunalen Unternehmen und den Kommunen, die dahinterstehen, gestatten soll, in der Besetzung der Aufsichtsratsmandate von einer Drittelparität auf eine Vollparität zu wechseln. Das finde ich so weit erst einmal gar nicht schlecht. Ich glaube auch, dass es ein Gewinn sein kann, wenn man mehr Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten hat.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Ein bisschen Sachverstand schadet nie!)

Es tut mir leid, das bringe ich manchmal mit ein. Ich bemühe mich auch, das zu lassen.

(Minister Ralf Jäger: Er meinte die Arbeit- nehmervertreter!)

Ich weiß das. Danke, Herr Minister. Alles gut!

Bis dahin haben wir keinen echten Dissens. Was mich aber an dem Gesetzentwurf wirklich stört, ist die Möglichkeit, Externe in die Aufsichtsräte zu bringen.