Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. Damit schließe ich die Beratung zum Tagesordnungspunkt 3, und wir treten in die Abstimmung ein:
Wir haben zwei Abstimmungen durchzuführen, und zwar zum einen über den mehrfach angesprochenen Änderungsantrag und anschließend über die Beschlussempfehlung.
Ich komme zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 16/870. Wer möchte diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der CDU. Bei der Fraktion der Piraten gibt es sechs Enthaltungen. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis – bei sechs Enthaltungen der Fraktion der Piraten und bei Enthaltung der CDU-Fraktion – der Änderungsantrag angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den so geänderten Gesetzentwurf Drucksache 16/48 – Neudruck. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/826, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer
möchte dem seine Zustimmung erteilen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Stimmen bei den Piraten. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Fünf Enthaltungen bei den Piraten. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist die Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwick
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/47 – Neudruck
Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/871
Frau Präsidentin, vielen Dank für die Worterteilung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ebenso wie beim vorletzten Gesetzentwurf muss ich Sie jetzt darauf hinweisen, dass es sich um die insgesamt vierte Lesung handelt, in dieser Legislaturperiode natürlich die zweite. Diese Anmerkung sei mir gestattet.
Die Anhörung hat gerade beim kommunalen Ehrenamt eine Rolle gespielt. Wir haben eine Anhörung durchgeführt und erstmals feststellen dürfen, dass unsere kommunalen Spitzenverbände von einem – ich zitiere – großartigen, wahnsinnig guten Gesetzentwurf gesprochen haben. Ich sage es ganz persönlich: Ich habe das bei einer Anhörung noch nicht erlebt. Das macht aber auch deutlich, dass wir uns offensichtlich auf dem richtigen Weg befunden haben.
Ehre, wem Ehre gebührt! Ich möchte mich bei der FDP bedanken, die den NKF-Gesetzentwurf eigentlich eingebracht hat. Den haben wir dann noch einmal sehr umfänglich mit allen kommunalen Spitzenverbänden verändert, sodass relativ wenig von ihm übrig geblieben ist.
Wie gesagt: Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat eine sehr enge Abstimmung stattgefunden. Im Gegensatz zur damals anstehenden zweiten Lesung hatten wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt gehabt, dass wir uns bei der Einhaltung von Haushaltssicherungskonzepten eine größere Flexibilisierung hätten vorstellen können. Die Anhörung – insbesondere in ihrem schriftlichen Teil – hat gezeigt, dass sich die kommunalen Spitzenverbände größtenteils – mindestens zu zwei Dritteln – wünschen, dass es bei der Fünf-Prozent-Regel bleiben soll. Dass wir Anhörungen im mündlichen Sinne ernst nehmen, können Sie an dem von uns vorgelegten Änderungsantrag erkennen. Dort haben wir – wie von den kommunalen Spitzenverbänden gewünscht – die Übergangsregelung neu aufgenommen.
Alles in allem, so denke ich, ist das ein – ich sage es noch einmal mit eigenem Superlativ – toller Gesetzentwurf. Ich wiederhole den Appell: Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat eine große Zustimmung verdient. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Fast könnte ich mit einem Lob an die regierungstragenden Fraktionen beginnen;
denn es ist durchaus positiv, dass Sie diesen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode so schnell eingebracht haben, um in den Kommunen damit ein besseres Handling und einen einfacheren Umgang mit bilanziellen Fragen des NKF zu erreichen.
Allerdings ist der Handlungsdruck zu Veränderungen in den Kommunen mittlerweile immens. Alle warten dringend auf diese Änderungen. Deshalb ist das Kind auch schon ein Stück weit in den Brunnen gefallen. Da hört das Lob von mir dann auch auf und muss sich natürlich ins Gegenteil verwandeln.
Der Grund für den eiligen Bedarf liegt natürlich in der entsprechenden Verschleppung durch Sie, meine Damen und Herren der rot-grünen Landesregierung; denn seit dem 8. Juli 2010, also fast 800 Tagen, liegt Ihnen der Evaluierungsbericht vor. Bereits im September 2010 hatten CDU und FDP den Antrag gestellt, diese Erkenntnisse zügig umzusetzen. Weit über ein Jahr geschah erst einmal nichts. Erst auf Initiative unserer Kollegen von der
Durch Ihren heutigen Änderungsantrag haben Sie wenigstens bei einem Punkt, unserem Hauptkritikpunkt, eben noch die Kurve gekriegt. Die Absenkung des HSK-Schwellenwertes, wie Sie sie ursprünglich vorgesehen hatten, werte Kolleginnen und Kollegen, wäre ein Widerspruch erster Güte zum Ziel einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft gewesen. Es wäre ein falsches Signal an die kommunale Familie gewesen, damit das Sparkorsett zu lockern, obwohl nicht ein einziges strukturelles Problem gelöst ist. Natürlich hätte der Kommunalminister seine Bilanz für den Moment arg aufgehübscht. Natürlich hätte auch die eine oder andere HSK-Kommune das Korsett gerne gelockert gesehen. Mit Sicherheit wäre es damit zu einer Halbierung der Zahl der HSK-Kommunen gekommen – aber ohne substanzielle Veränderungen der Finanzlage. Das wäre auf Kosten der Substanz erfolgt. Diese Substanz wäre weiter aufgezehrt worden.
Herr Kollege Kuper, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Der Kollege Börschel würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.
Ich möchte aber nicht. – Je mehr Werte aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden, desto schneller steuern die Kommunen auf die Insolvenz zu. Insofern bin ich froh, dass Sie auf diese Kritik eingegangen sind und Ihren ursprünglichen Gesetzentwurf in diesem Punkt geändert haben.
Unseren Änderungsantrag haben wir bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik angekündigt und inhaltlich dargestellt. Er liegt Ihnen vor. Im Detail gehen wir mit unserem Änderungsantrag deutlich weiter. Wir sind kommunalfreundlicher. Mit unserem Änderungsantrag erreichen wir mehr Vereinfachung für die Kämmereien bzw. Verwaltungen, mehr Transparenz für die kommunalen Mandatsträger und großzügigere Fristen bei der Umsetzung für die Kommunen.
Beispielsweise gibt es mit einer Verschiebung des Termins für den Gesamtabschluss noch Potenzial, den Kommunen durch Flexibilisierung Luft zu verschaffen. Viele Kommunen sind überfordert. Diese Fristverlängerung ist nötig – zumindest nach Meinung der Spitzenverbände und des Fachverbandes der Kämmerer. Deshalb halten wir eine Verschiebung des Stichtages für angemessen.
In diesem Antrag schlagen wir auch vor, zum besseren Handling des Jahresabschlusses auf unterjährige Fristen mit Bezug auf den Jahresabschluss zu verzichten. Wir stärken die Gemeinden und die
Eigenverantwortung. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Feststellung des Jahresabschlusses nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hinausgeschoben werden kann.
Mit Ihrem Gesetzentwurf schaffen Sie auch zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten, wenn Sie für den Gesamtabschluss die Anwendung des BilMoG vorschreiben. Für uns steht der damit verbundene Aufwand nicht im Verhältnis zu den dadurch gewonnenen Informationen. Deshalb sprechen wir uns in unserem Änderungsantrag dafür aus, diesen bürokratischen Aufwand aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen.
Wir möchten mit unserem Antrag ferner dem verstärkten Kontrollbedürfnis der Räte und der Öffentlichkeit entsprechen. Durch die Finanzkrise gibt es in vielen Kommunen derivate Finanzgeschäfte in den Haushalten. Wir schlagen vor, diese transparent im Anhang nachzuweisen.
Meine Damen und Herren, alles in allem gehen die Vorschläge der Koalition in die richtige Richtung. Der große Wurf hätte allerdings noch größer werden können.
In der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik haben Sie angekündigt, die von mir gerade angesprochenen Erweiterungen in einem 2. NKFWeiterentwicklungsgesetz aufgreifen zu können. Wir Abgeordneten und die Kommunen sowie die Wählerinnen und Wähler werden Sie an den Taten messen.
Heute wird sich die CDU-Fraktion beim rot-gelbgrünen Gesetzentwurf enthalten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Herr Kuper, was Sie da gerade aufgeführt haben, war ein Eiertanz.
Mir kam das so vor, als wollten Sie unbedingt ein Haar in der Suppe finden. Dann wurde die Vergangenheit bemüht – wer was eingebracht hat und wie lange man gebraucht hat, um das Gesetz fertigzubekommen. Freuen Sie sich doch über das Ergebnis! Sie haben auch mitbekommen, dass die Spitzenverbände von einem hervorragenden Gesetz gesprochen haben. Dann machen Sie sich, Herr Kuper, das zu eigen und sagen: Tolle Angelegen