Am 29. Januar 2014 haben des Weiteren mehrere Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion die Anzahl der jeweiligen Schulverweigerer in ausgewählten Kreisen angefragt. Überraschend musste festgestellt werden, dass diese Daten lediglich dezentral an den Schulen erhoben werden. Die Landesregierung hat demnach keine Kenntnis darüber, wie viele Stunden Schülerinnen und Schüler unentschuldigt fehlen. Auch scheint die Landesregierung kein Bestreben zu haben, diese Daten zentral zu erfassen und auszuwerten.
In den Antworten auf die Kleinen Anfragen 2551 und 2840 erklärt die Landesregierung lediglich, dass es für eine zentrale Erfassung keine gesetzliche Verpflichtung gäbe und sie deshalb nicht vollzogen werde.
Die Landesregierung weiß also weder, wie die geförderten Maßnahmen zur Prävention von Schulverweigerung tatsächlich wirken, noch wo und wie viele Kinder ergänzenden Unterstützungsbedarf haben. Ohne Evaluation, Bedarfsermittlung und Strategie wird der Kinder- und Jugendförderplan zu einem reinen Fördertopf für die Kommunen degradiert. Die Förderung der Arbeit zur Prävention erscheint dadurch willkürlich und unvereinbar mit dem Grundsatz „Kein Kind zurücklassen“.
Danke schön, Herr Präsident. Ich bin gerade so gut dabei. – Bildung ist in der Tat eine der wichtigsten Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und ein zentraler Baustein von Chancengleichheit. Da stimme ich den Fragestellern uneingeschränkt zu. Ich stimme ihnen auch völlig zu, wenn sie sagen, dass junge Menschen Gefahr laufen, durch schulvermeidendes Verhalten frühzeitig ihre Zukunft zu verspielen.
Man sollte ja annehmen, dass es zunächst in der Erziehungsaufgabe der Eltern liegt, für ihre Kinder Sorge zu tragen. Wie wir feststellen, funktioniert das nicht immer.
Als Nächstes tritt dann die Schule auf den Plan. In der Schule nimmt man auch eine große Verantwortung für die Prävention von Schulverweigerung wahr, denke ich einmal; denn die Schule hat zuerst Kenntnis, wenn sich gelegentliches Schulschwänzen zu Schulverweigerung zu entwickeln droht. Die Schule soll dann auch auf die Eltern zugehen.
Prävention bzw. Fürsorge für Schülerinnen und Schüler mit schulvermeidendem Verhalten ist also eine Aufgabe, die grundsätzlich erst einmal allen Schulformen obliegt. Hierbei können sich die Schulen auch unterstützen lassen – durch schulpsychologische Dienste, Fachkräfte der Schulsozialarbeit, die Jugendhilfe sowie weitere außerschulische Beratungseinrichtungen, die dann unterstützend eingreifen können. Genau in diesem Bereich halten die Akteure vor Ort viele Angebote bereit – zum Beispiel Projekte zur Prävention von Schulverweigerung innerhalb der Jugendhilfe.
Die Prävention von schulvermeidendem Verhalten ist eine der wichtigen Aufgaben von Jugendsozialarbeit. Jetzt muss man aber Folgendes bedenken: Jugendsozialarbeit ist nach dem SGB VIII eine Aufgabe, die sowohl das Bundesgesetz als auch das Landesausführungsgesetz in die Gesamtverantwortung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe, also des örtlichen Jugendamtes, gelegt haben. Dieses ermittelt – da sind wir wieder bei der Jugendhilfeplanung – die Bedarfe vor Ort und soll auch bedarfsgerechte Angebote vorhalten. Diese Bedarfsermittlung führt das Jugendamt am besten auch gemeinsam mit den Schulen durch.
Die Behauptung, die Bedarfsermittlung, Wirkungsanalyse und Steuerung läge bei der Landesregierung, wird, auch wenn sie in diversen Kleinen Anfragen schon wiederholt worden ist, deswegen nicht zutreffender. Die Bedarfsermittlung kann eben nur vor Ort erfolgen, und zwar durch die Beteiligten in Schule und in Jugendhilfe.
Die Landesregierung unterstützt die Jugendämter und die freien Träger jährlich mit 13,5 Millionen € aus dem Kinder- und Jugendförderplan bei der Realisierung von örtlichen Angeboten der Jugendsozialarbeit. Davon entfallen rund 2 Millionen € auf Projekte zur Vermeidung schulischen Scheiterns. In 2014 haben wir insgesamt 51 Schulmüden-Projekte gefördert, davon 44 bei freien und sieben bei öffentlichen Trägern der Jugendhilfe. Auf der Basis der Zahlen aus dem Jahr 2001 wurden ca. 6.900 Jugendliche durch diese Projekte unterstützt. Davon waren ungefähr 3.000 im Alter von 15 bis 18 Jahren, der Rest auch jünger.
komplexes Phänomen ist, das verschiedene Ursachen hat. Es kann familiär bedingt sein. Es kann durch das soziale Umfeld, durch schulische Probleme, durch Leistungsdruck, durch Mobbing, durch psychische Erkrankung, durch exzessive Mediennutzung entstehen. Es kann unglaublich vielfältige Ursachen haben. Da gibt es die unterschiedlichsten Hintergründe und Ausprägungen: Schwänzen,
Die verschiedenen aus den Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans geförderten Angebote in den Kommunen nehmen genau diese komplexen Problemlagen ganz konkret auf. Deswegen sind die Projekte auch sehr unterschiedlich. Insofern kann man nicht von einem Projekt zu schulvermeidendem Verhalten sprechen, dessen Misserfolg oder Erfolg man abprüfen kann. Sie sind immer sehr individuell an der jeweiligen Problemlage von jungen Menschen ausgerichtet.
Bei den Projekten zur Vermeidung von Schulverweigerung werden durch die Fachkräfte Handlungsmöglichkeiten und Ressourcen für die Jugendlichen, mit denen sie pädagogisch arbeiten, identifiziert und erarbeitet.
Demzufolge findet bei der Auswertung der Sachberichte zum Verwendungsnachweis, die die Landesjugendämter als Bewilligungsbehörden vornehmen, auch kein Auszählen im Sinne der Gegenüberstellung von individuellen Gründen für Schulverweigerung und getroffenen pädagogischen Gegenmaßnahmen statt. Die Projektanträge formulieren Ziele für das Angebot an sich – zum Beispiel: Zehn Jugendlichen sollen Angebote gemacht werden, die auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet sind. Die anschließenden Sachberichte können und müssen nur darlegen, ob diese Angebote gemacht wurden und ob der Jugendliche letztendlich damit unterstützt werden kann. Diese Systematik lässt eine Präsentation von kumulierten statistischen Kennziffern, die Ihnen in diesem Fall vorschwebt, einfach nicht zu.
2013 haben wir gemeinsam mit den beiden Landesjugendämtern den Prozess begonnen, differenziertere Daten für die Angebote der Jugendsozialarbeit zu erfassen. Mit einer geplanten neuen Statistik sollen verbesserte Aussagen zu Qualität und Wirksamkeit gemacht werden können. Hier soll es neben den harten Indikatoren wie Teilnehmerzahl, Alter und Geschlecht auch Wirkungsindikatoren geben, die durch Pädagoginnen und Pädagogen persönlich und in jedem Einzelfall eingeschätzt werden.
Im Bereich „Persönlichkeit und Kompetenzen“ soll unter anderem beurteilt werden, ob die Jugendlichen ihre persönlichen Stärken und Schwächen benennen können, ob sie in der Lage sind, Krisen produktiv zu bewältigen, ob sie verlässlich sind, ob sie Absprachen einhalten.
Im Bereich „schulische und berufliche Qualifizierung“ wird erfasst, ob die Teilnehmenden Schritte benennen können, die zur Erreichung eines realistischen Berufsziels erforderlich sind.
Im Bereich „gesellschaftliche Teilhabe“ wird abgefragt, ob die jungen Menschen in der Lage sind, zu beschreiben, wo und wie sie Hilfe und Unterstützung für ihre jeweiligen Problemlagen erhalten könnten.
Aber auch daran wird der Erfolg oder Misserfolg eines Angebots nicht so, wie Sie es zugespitzt haben, abschließend gemessen werden können; denn auch nach Ende der Teilnahme werden sich bei jungen Menschen immer noch Entwicklungen vollziehen. Die Projekte zur Vermeidung schulischen Scheiterns können eben nur Weichenstellungen sein – und nicht mehr.
Die Behauptung, der Kinder- und Jugendförderplan werde auf einen Fördertopf für Kommunen degradiert, ist schlicht falsch; denn die Fördermittel werden gemäß dem Subsidiaritätsprinzip in der Jugendhilfe überwiegend freien Trägern zur Verfügung gestellt. Aber – ich erwähnte es bereits eingangs – die Planungs- und Gesamtverantwortung obliegt dem örtlichen öffentlichen Träger, dem kommunalen Jugendamt.
Eines – das muss ich abschließend sagen – verwundert mich dann schon: Gerade die FDP-Fraktion hat sich immer dafür starkgemacht, dass das Land den Trägern die Mittel des Kinder- und Jugendförderplans ohne Bindung als Strukturfördermittel zur Verfügung stellt, schließlich wüssten diese doch am besten, wo sie gebraucht würden. Eine Steuerung durch Projektmittel solle nach Meinung der FDP eigentlich überhaupt nicht erfolgen. Das haben Sie häufig vorgetragen, aber im Hinblick auf Schulverweigerung wollen Sie jetzt offensichtlich das genaue Gegenteil. Wir hatten immer einen guten Mix zwischen Strukturförderung und Projektförderung, um mit den Kommunen gemeinsam passgenaue Angebote entwickeln zu können. – Danke schön.
Herr Präsident! Frau Ministerin Schäfer, lassen Sie mich kurz sagen: Ihre Ausführungen zu der Erziehungsaufgabe der Eltern – Ihre Einleitung – teile ich vollumfänglich. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie das, was Sie uns heute berichtet haben, auch schon im Rahmen unserer vielen Anfragen, die wir zu dem Thema gestellt haben, ausführlich dargelegt hätten.
Ich habe jetzt noch eine konkrete Nachfrage: Halten Sie es nicht für sinnvoll, dass die geförderten Projekte vonseiten des Landes auch entsprechend evaluiert werden, damit man sie dann den Kommunen,
wo es vielleicht nicht so läuft, zur Prävention zur Verfügung stellen bzw. ihnen einfach an die Hand geben kann, damit sie damit arbeiten können?
Danke für die Rückfrage. – Doch, ich halte es schon für richtig, dass Projekte evaluiert werden. Nur, man kann nicht von einem Projekt vergleichbarer Art in allen Kommunen sprechen. Es gibt eine Evaluation, die aber sehr individuell ist. Es gibt ein paar Indikatoren, die man quantitativ erfassen kann, aber die qualitative Erfassung und die Weiterentwicklung eines Projekts sind oft von Kommune zu Kommune und auch innerhalb einer Kommune sehr unterschiedlich. Darum ist es richtig, dass man – das machen wir ja auch – mit den Kommunen darüber spricht, das noch mal nachhält und auch weiterentwickelt, aber es gibt eben nicht den Erfolg/Misserfolg zu irgendeinem Stichpunkt oder zu irgendeinem Tag. Das wird nicht funktionieren.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, da möchte ich anschließen. Wie gesagt, ich hätte es auch gut gefunden, wenn man das in unserer Kleinen Anfrage schriftlich beantwortet hätte.
Deswegen möchte ich eine ganz einfache Frage stellen: Wären Sie bereit, im Ausschuss ausführlicher darüber zu berichten und auch die Dinge zur Verfügung zu stellen, was das Thema „Einzelevaluation“ und ähnliche Punkte angeht? Wenn man über 13,5 Millionen € Landesmittel spricht, dann muss die Landesregierung/das Landesparlament auch wissen, ob das Geld für die Projekte ankommt. Sie haben sich gerade das Thema „Kein Kind zurücklassen“ auf die Fahne geschrieben. Dann muss man natürlich wissen, ob das tatsächlich so funktioniert. Bislang haben wir den Eindruck, dass die Opposition da eher relativ wenige Auskünfte bekommt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Schäfer, nach meinem Kenntnisstand gibt es zwischen dem Ministerium und den Landesjugendämtern, was die Bewertung der Projekte angeht, eine Dokumentation, Evaluation, Be
richte, was auch immer. Ist es richtig, dass Sie dem Parlament auch die Befunde, die Ihnen dort vorliegen, öffentlich zugänglich machen?
Ja, das ist nicht ganz einfach. Natürlich habe ich berichtet, dass wir jetzt eine solche Evaluation machen wollen und uns auch die Befunde noch mal anschauen müssen, um daraus weitere Entwicklungen abzuleiten.
Aber bezüglich der Einführung der neuen Statistik gibt es eine anonyme Beschwerde – das will ich hier nicht verschweigen – beim Landesdatenschutzbeauftragten, was den Datenschutz angeht. Das Fachreferat und die Landesjugendämter haben dazu bereits Stellung bezogen, aber es ist noch nicht ersichtlich, ob und wann die webbasierte Statistik dann tatsächlich so genutzt werden kann, wie wir das gerne möchten. Wir müssen das sehr ernst nehmen. Die FDP ist ja auch immer sehr vorsichtig, wenn es um den Datenschutz geht.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, auch wenn es keine bundesgesetzliche Verpflichtung zu der Statistik gibt, warum erfassen Sie nicht aus eigenem Erkenntnisinteresse heraus landesweit die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit schulvermeidendem Verhalten?
Die Zahl der Schüler zu erfassen, ist nicht das Problem. Sie fragten nach Erfolg und Misserfolg von Maßnahmen, die für Schulverweigerer vorgehalten werden. Ich hatte die Zahl bereits genannt. Die quantitative Anzahl ist nicht das Problem, sondern die qualitative Einbindung in Projekte und dann die Messbarkeit. Das ist die Schwierigkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zur Nachfrage. – Frau Ministerin Schäfer, ich teile Ihre Einschätzung, dass der Datenschutz für die FDP selbstverständlich und grundsätzlich ein wichtiger Sachverhalt ist. Ich habe Ihre Absicht so verstanden, dass Sie aggregierte, anonymisierte Daten aufbereiten wollten.
Wo sehen Sie bei Ihrer Ausgestaltung die Problematik der Kollision mit dem Datenschutz? Oder anders gefragt: Sind die Informationen, sobald die Frage dann mit dem LDI geklärt ist, auch frei für das Parlament und die Öffentlichkeit?
Ja. Es geht jetzt um die Rechtsgrundlage für die neue Statistik. Da gibt es, wie gesagt, die anonyme Beschwerde, der wir uns auch stellen, die wir ausräumen wollen. Wenn wir das geschafft haben, wird es, denke ich, eine Möglichkeit geben, dem Landtag solche Daten zur Verfügung zu stellen, die wir dann anonymisiert und entsprechend gesichert ermitteln.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, weitere Nachfragen liegen mir nicht vor. Damit erkläre ich die Mündliche Anfrage 61 für behandelt.
Wir haben die uns zur Verfügung stehende Zeit inzwischen auch deutlich überschritten, sodass wir leider keine Möglichkeit mehr haben, die beiden noch offenen Mündlichen Anfragen 62 und 63 heute zu behandeln. Deshalb möchte ich zunächst Frau Abgeordnete Schmitz fragen, ob sie damit einverstanden ist, dass ihre